Ex will schuldet mir noch Geld und will mir meine Sachen nicht zurück geben!

39 Beiträge in diesem Thema

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Ich habe folgendes Problem mit meiner Ex:

Sie schuldet mir noch 110€, für ihre letzte Handyrechnung und die Stromnachzahlung. Des Weiteren hat sie noch ein 300€ Handy von mir, welches sie nicht rausrücken will. Einige ihrer Sachen liegen auch noch bei mir in der Bude und kümmert sich nicht drum, diese abzuholen.

Das Handy, ist sie der Meinung ich hätte es ihr geschenkt. Dabei habe ich einen Vertrag mit Handy gemacht, den sie nutzen durfte und selber Zahlen musste. Die Karte habe ich ihr selbstverständlich gesperrt und den Vertrag werde ich weiter für mich nutzen. Nur sehe ich nicht ein, dass ich wegen dem Handy 10€ Aufpreis im Monat zahle und sie das Teil behält. Hinter der SIM muss ich auch hinterher rennen.

Die letzte Handyrechnung sieht sie wohl noch ein zu Zahlen, doch ihren Anteil an der Stromrechnung nicht. Ich denke es ist schon Strafe genug, dass ich durch eine zweite Person im Haushalt von 30€ auf 57€ monatlich hochgestuft wurde.

Wenn ich sie bitte ihre Sachen abzuholen, kommt als Antwort, sie hätte im Moment keine Zeit und sie sagt mir dann bescheid. Sie hat gerade Urlaub und auch Zeit den ganzen Tag vorm Rechner zu sitzen und mir auf den Sack zu gehen.

Sie tut alles erdenkliche, um mich zu ärgern. Ich denke, sie stört es, dass mein Leben weiter geht, sie aber immer noch an mir hängt. Das merke ich daran, dass sie immer Diskussionen startet, obwohl ich nur nach den Sachen frage und mir alles andere Egal ist. Außerdem habe ich mich mal bei einer Ex ähnlich verhalten, aus dem selben Grund, nur nicht so heftig wie sie jetzt.

Wie es jetzt dazu kam:

  • Sie ist der Meinung ich hätte mich bereits eine Woche, nachdem Schluss war, an eine andere geschmissen. Das ist zwar nicht wahr, aber sie erzählt es jedem und hält es mir immer wieder vor. Hinzu kommt jetzt, dass sie behauptet, dass wäre eine Freundin von meiner Ex und ich hätte sie angelogen, als ich dies mit Nein beantwortete.
  • Ich war eine Nacht in einer Ausnüchterungszelle, was ich ihr nicht erzählt habe. Die Polizisten vor Ort meinten, ich wäre Nackt durch die Stadt gelaufen. Im Bericht stand jedoch nur Platzverweis. Jetzt bin ich wieder der Lügner.

Was ich bereits versucht habe:

  • Ihre beleidigungen und die Versuche zu diskutieren ignoriert.
  • Ihr aufgezeigt, dass was sie mir unterstellt sie selbst macht (z.B ihren Exfreunden ist sie Fremd gegangen. Und 2 Wochen nachdem Schluss war und wir es eigentlich weiter versuchen wollten hat sie sich schon an einen anderen geschmissen) Aber das wird runtergespielt.
  • Ich habe ihr auch versucht klar zu machen, dass sie mit mir das gleiche macht, wie ihr Ex mit ihr gemacht hat, über welchen sie immer so schimpft.
  • Auf sie eingehen und mich rechtfertigen

Ich wurde zu oft von ihr in letzter Zeit beleidigt, sie hat mir gedroht mit ihren Freunden, sie hat meinem Vater geschrieben, dass ich Drogen nehme (Ich Kiffe ab und an) und über ihn lästern würde (niemals über meinen Vater), um mich zu verletzen und meine Beziehung zu meinem Vater zu zerstören. Sie ist im absoluten Blutrausch und will wohl einen Kleinkrieg gegen mich führen.

Das alles begründet sie damit, dass ich es verdient hätte. Denn ich hätte, ihrer Meinung nach, extreme Scheiße mit ihr abgezogen. Dabei habe ich immer versucht den Frieden zwischen uns zu bewaren und unsere Differenzen wie Erwachsene aus der Welt zu schaffen.

Das Mädl, mit welcher ich was gehabt haben soll nachdem Schluss war, will sich jetzt schon ein paar Freundinnen schnappen, ihr aufs Maul hauen und ihr das Handy abnehmen, denn meine Ex beleidigt auch sie aufs übelste und hat auch schon Drohungen ausgesprochen.

Ich bin absolut gegen Gewalt und sage denen immer sie sollen es lassen, aber wenn das so weiter geht, werden die nicht mehr auf mich hören und machen, was sie für richtig halten.

Anwalt/Anzeige habe ich schon in Betracht gezogen. Doch ich will ihr jetzt nicht unbedingt einen Eintrag in ihre Akte einbringen, wegen so einer Kinderkacke. Die IMEI und Seriennummer vom Handy habe ich noch, also sollte das kein Problem sein.

Wenn ihr eine Idee habt, ihr den Wind aus den Segeln zu nehmen, wäre das der Hammer für mich. Auf die Kohle und das Handy verzichten will ich nicht, denn so gut habe ich es auch nicht.

bearbeitet von HansWurscht

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Wenn ihr eine Idee habt, ihr den Wind aus den Segeln zu nehmen, wäre das der Hammer für mich.

Das mit deiner Ex ist ein persönlicher Konflikt. Im Grunde gehts nicht um das Handy oder die Kohle. Um ihr den Wind aus den Segeln zu nehmen, gibts ne einfache Methode - die einem aber in Sachen inner game ne Menge abverlangt:

Der einzige Weg ist, dass du für dich aus dem persönlichen Konflikt aussteigst. Das funktioniert, indem du deine Haltung ihr gegenüber veränderst. Du musst 1. ihr als Person wertschätzend und 2. auf Augenhöhe begegnen.

Sie als Person wertschätzen kannst du, wenn du hinter ihrem Verhalten eine positive Motivation entdeckst. Positive Motivationen wären beispielsweise, wenn sie wirklich glaubt, dass du ihr das Handy geschenkt hast, wenn sie wirklich glaubt, dass du verdient hast, was sie mit dir macht, usw. Es geht dabei nicht darum, ob du die Dinge auch so siehst. Es geht nur um ihre Motivation.

Ihr auf Augenhöhe begegnen bedeutet, dass du ihr Verhalten nicht bewertest oder beurteilst. In dem Moment, in dem du beurteilst, stellst du dich über sie - und wertest sie dadurch ab. Das wird sie merken und der persönliche Konflikt geht weiter.

Solange du diese persönliche Haltung nicht hast, gibst du Null Erklärungen an sie ab. Erst, wenn du diese Haltung wirklich verinnerlicht hast, wenn du sozusagen spürst, dass du OK bist und sie OK ist, dann kommunizierst du wieder mit ihr.

Wenn du dann mit ihr kommunizierst, spricht du in Ich-Botschaften. Der Subtext deiner Botschaften ist dann z.B. nicht mehr: "Du hast mein Handy geklaut, darum bist du nicht OK." sondern "Auf die Kohle und das Handy verzichten will ich nicht, denn so gut habe ich es auch nicht. Ich gehe davon aus, dass du OK bist, mir nichts wegnehmen willst und wir uns darum einig werden."

Hört sich schwul an, nimmt ihr aber den Wind aus den Segeln. Man muss dafür allerdings sein inner game ziemlich umkrempeln. Das kann durchaus Monate oder Jahre dauern. Lohnt sich darum eher grundsätzlich. Jetzt gehts um 200 EUR und ein Handy. Wenn man mal verheiratet war und es um Scheidung, Haus, Kinder, usw. geht, dann stecken da auch immer persönliche Konflikte dahinter. Dann kanns nützlich sein, wenn man damit umgehen kann.

  • TOP 4

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Ruhig bleiben,ihr zustimmen und keine Vorwürfe machen.

Ich galube,wenn du sagen würdest "OK,du hast recht vll hab ich es dir geschenkt und ich habe es "damals" falsch verstanden oder mich falsch ausgedrückt,du kannst es behalten,dann wird sie es vll von allein wieder rausrücken,denn ich komme von dem Gedanken nicht los,dass sie damit den Kontakt zu dir behalten will,nach dem Motto,so lange ich das Phone hab und er meine Sachen wird der Kontakt nicht abbrechen und dadurch bekomme ich auch zusätzlich noch infos. (wie geht es ihm,hat er schon ne neue Ische usw.)

Wenn allerdings dieser Aspekt wegfällt,weil du sagst Ok behalte es,dann nützt es ihr auch nix mehr und sie kannes genauso gut zurückgeben.

Bei den Punkten,was du schon getan hast,fällt mir auf,das du sagst,du rechtfertigst dich,tuhe das nicht,wofür (Ok weiss ik jetzt ja nicht) aber auch da unterstellst du ihr im anderen Punkt etwas und machst ihr Vorwürfe,das solltest du unterlassen,denn es heizt alles nur noch mehr an und wenn sie dir vorwirft,das du schon eine Woche NACH DER BEZIEHUNG ne andere hattest stimmst du lächelnd zu und lasse dich von ihr nicht aus der Ruhr bringen und dich provozieren,bleib cool.

Greez FM

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Meine PM hast du ja bekommen, will mich aber troztdem nochmal bedanken.

Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass diese Gespräche ausschließlich per Chat statt finden. Ich habe bei Streitigkeiten leider absolut keine Chance auf ein Gespräch unter 4 Augen, mit ihr. Was schade ist, denn da hat sie nicht so ein freches Mundwerk und bis jetzt habe ich in solchen Gesprächen immer erreicht, was ich wollte.

Da mir leider auch die Zeit fehlt um mein Inner Game zu verbessern, damit ich an die Sachen zu komme, hoffe ich, dass der Chat zu meinem Vorteil werden könnte.

Soll nicht heißen, dass ich nicht an mir arbeiten will. Ich will nur nicht ein Jahr warten bis ich nochmal über meine Sachen reden kann.

Habe mir jetzt folgenden Text zusammengebastelt:

Ich kann ja verstehen, dass du denkst, ich wäre dir fremd gegangen und mir nicht glaubst. Ich kann auch verstehen, dass du mich, aufgrund dessen, hasst. Ich will dich auch nicht verletzen oder mit dir streiten. Ich denke nicht, dass du beabsichtigst mir etwas unrechtes anzutun und wir uns darum einig werden. Genau so wenig möchte ich dir etwas unrechtes antun.

Ist das ok so?

Dazu muss gesagt sein, dass sie mir nach meiner letzten Nachricht nicht mehr geantwortet hat und auch des öfteren gesagt hat, sie hätte jetzt keinen Bock mehr.

@FunnyMen

Ja, ich denk auch, dass sie den Kontakt so halten will.

Wenn es wirklich so ist, wie sie sagt und ich ihr egal bin und sie die 2 Jahre schon aus ihrem Kopf gestrichen hätte, würde sie doch zusehen, dass sie so schnell wie möglich ihre Sachen abholt, mir meine Sachen gibt und aus meinem Leben verschwindet, oder etwa nicht? Andererseits hat sie ja geschrieben, ich solle sie in Ruhe lassen und sie hätte keinen Bock auf mich, nachdem sie mir genug unterstellungen gemacht hat.

Interessante These meines Vaters:

Du darfst einer Frau nie zeigen, dass du sie brauchst. Du rennst hinter deinen Sachen her, also denkt sie sich, dass du sie brauchst und sie dich jetzt damit ärgern kann.

Es war zwar Schluss, aber wir wollten es wieder versuchen. Da konnte ich nicht einfach zugeben, dass ich NACH EINER WOCHE schon was mit einer anderen gehabt habe, selbst wenn es so wäre. Denn ich wollte ja wieder eine Beziehung mit ihr. Gut jetzt könnte ich es zugeben, aber dann beziehe ich schläge von ihren asozialen, amphetamin ziehenden Freunden, vor denen ich sie 2 Jahre lang so schön abgekapselt habe.

Achja... Chlamydien hat sie... Getestet, kurz nachdem wir Sex hatten (also in unserer "wir wollen es nochmal versuchen" phase). Aber ich hatte keinen anderen Geschlechtspartner.

Und in den 2 Jahren ist schon viel scheiße gelaufen. Ich habe meine Fehler eingesehen, mich aufrichtig dafür entschuldigt und es die letzten 2 Monate anders gemacht (wo wir es wieder versuchen wollten). Doch leider prägt sich immer mehr der Gedanke bei mir ein, dass immer derjenige am Arsch ist, der mehr in die Beziehung investiert.

Naja... Man lernt aus seinen Fehlern und nach dem nächsten Beziehungsende verhalte ich mich ganz bestimmt anders ;)

Mal ne Frage am Rande:

Sie ist zwar eine 6-7, meiner Meinung nach, aber insgesamt war sie meine Persönliche 10, so wie ich sie kennen gelernt habe und auch wie es die ersten Monate gelaufen ist. So wie sie sich in den letzten 2 Monaten gegeben hat will ich nie wieder was mit ihr am Hut haben.

Was oder Wen Liebe ich jetzt eigentlich noch? Denn Gefühle sind schon noch da.

bearbeitet von HansWurscht

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Die liebst die Erinnerung an die gemeinsame Zeit, wirst aber bei der nächsten feststellen, dass du auch mit ihr eine schöne Zeit haben kannst.

Den Gedanken, wer mehr investiert ist am Ende der Gearschte seh ich ähnlich, wobei ich immer der bin, der mehr investiert.

Sowas abzustellen ist aber ziemlich schwer, wenn dir an der Person etwas liegt.

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Deine LSE-Freundin ist dein geringstes Problem. Das liest sich ja, wie eine Folge aus dem Unterschichtenfernsehen. Bilde dir nicht ein, besser zu sein als deine Ex.

Wie man sich bettet, so liegt man. Du hast dir einen LSE-Freak in die Kiste geholt. Du hast mit einer unreifen, rachsüchtigen und zu drogenmißbrauch neigenden Frau eine ernsthafte Beziehung eingegangen und bekommst jetzt die Folgen deiner Entscheidung präsentiert. In einer LTR teilst du mit einem Menschen dein Leben. Hast du eine Sekunde lang nachgedacht, mit wem du da den intimsten Bereich deines Lebens teilst? Hast du die Frau auch nur eine Sekunde lang gescreent?

Erkenne deine Fehler und dann trage die Konsequenzen. Dein Vater hat natürlich recht. Sie glaubt, dass sie dich mit Geld und Handy etwas quälen kann. Freaks brauchen das Gefühl, wahrgenommen zu werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Aufmerksamkeit positiv oder negativ ist, hauptsache sie ist intensiv und aufwühlend.

Wie ich das handeln würde?

1.) Vergiss das Geld und das Handy. Erkenne deine eigene Fehlentscheidung und ziehe einen Strich.

2.) Packe ihre Sachen in einen Karton und stelle ihr alles vor ihre Haustür, oder deponier es bei ihren Eltern.

3.) Hör auf mit ihr zu chatten. Das ist völlig schwachsinnig. Bist du genauso LSE, wie sie, oder warum hängst du da noch immer mit ihr im Chat.

4.) Unterziehe dich selbst einer strengen Kritik: Was läuft eigentlich Scheiße in meinem Leben? Wie komme ich aus dem LSE-Sumpf raus? Wie kann ich mein Leben in einen liebevollen Ort verwandeln. Stichwort: Inner Game. Da hast du eine Riesenbaustelle.

Der letzte Punkt wäre mir besonders wichtig. Ehrlich, hast du Lust, dass dein Leben ewig einem LSE-Misthaufen gleicht? Ausnüchterungszelle, Clamydien, Aggro-Chicks.....Die Liste der Dinge, die echt Scheisse laufen ist lang und rechtfertigt von einem ganzen LSE-Misthaufen zu sprechen. Du wirst jetzt sagen, dass das ja sie ist, oder die nicht nackt durch die Stadt läufst...blablabal....das ist auch völlig wurscht, weil es nur darum geht, dass DEIN Leben aus dem Ruder gelaufen ist. Das hat mit dir, mit deiner inneren Einstellung und mit deinem schlechten Umgang zu tun. Räum da mal richtig auf!

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Wenn du beweisen kannst, dass sie dein Handy hat, dann gehst du zur Polizei, die brauchen den Durchsuchungsbefehl und ab geht's zu ihrer Wohnung.

Dieses ihr in den Arsch kriechen nur um sie positiv zu stimmen und die Sachen rauszurücken, wird sie sicher checken und sich dann noch verarschter vorkommen.

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Die Polizei wird sagen, das ist Zivilrecht.

Ansonsten, die Sache vergessen, dein Geld und das Handy wirst du nie wieder sehen.

Selbst aufhören zu kiffen und zu saufen.

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schreib das handy und die ganze andere scheiße ab! anwalt, gangs etc. kosten dich mehr kohle als das handy ert ist . alter aber blöder spruch:

es ist ein unterschied zwischen recht haben und recht kriegen....

in meinen augen brauchst du die kraft und energie um DEIN leben auf die reihe zu bekommen. kiffen muss nicht sein aber nackt und besoffen durch die stadt zu laufen ist unreif...

und es ist tatsächlich so: je mehr du dich mit ihr auseinandersetzt (auch gedanklich) desto mehr energie kriegt sie. sobald du merkst, dass du an sie, über sie nachdenkst unterbrich den gedanken! du wirst 1000 gründe finden, warum du im recht bist, ungerecht behandelt wirst, sie scheisse ist, aber: es bringt dir nichts....

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Ich hab mir jetzt alles mal durchgelesen und kann hier am meisten zustimmen

Wenn du beweisen kannst, dass sie dein Handy hat, dann gehst du zur Polizei, die brauchen den Durchsuchungsbefehl und ab geht's zu ihrer Wohnung.

Dieses ihr in den Arsch kriechen nur um sie positiv zu stimmen und die Sachen rauszurücken, wird sie sicher checken und sich dann noch verarschter vorkommen.

Davon mal abgesehen zieht die die übelste scheiße mit dir ab. Lügt, versucht aktiv dein Privatleben zu zerstören und unterschlägt dein Eigentum, du aber machst einen auf verständnisvoll?

Zu den letzten beiden Sachen von Kri und jogi123 kann ich nur sagen" Ich bin anderer Meinung" . Du erstattest Anzeige und fertig. Vertrag läuft auf deinen Namen, also gehört alles dazugehörige dir, kein Problem hier. Warum solltest du auch auf dein Zeug verzichten?

Ob du säufst oder kiffst musst du für dich selbst entscheiden, gut oder schlecht sei dahingestellt.

Edit: @Satsang

Jop, ist angekommen und vollkommen richtig ;)

bearbeitet von Waschbär

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Wenn du beweisen kannst, dass sie dein Handy hat, dann gehst du zur Polizei, die brauchen den Durchsuchungsbefehl und ab geht's zu ihrer Wohnung.

Dieses ihr in den Arsch kriechen nur um sie positiv zu stimmen und die Sachen rauszurücken, wird sie sicher checken und sich dann noch verarschter vorkommen.

Einen Durchsuchungsbefehl wird es aufgrund eines einfachen Diebstahls niemals geben. Trotzdem sollte man die Anzeige in Betracht ziehen.

Deine hochbegabte Dramaqueen wird den Besitz selber einräumen und sich auf die angebliche Schenkung berufen, welche sie nicht nachweisen kann. Das Handy wirst du trotzdem nicht wieder sehen. Anzeige hin oder her. Ist so.

An deiner Stelle würde ich den Kontakt in jeder Hinsicht abbrechen und die Kohle abschreiben. Der Aufwand lohnt sich nicht für die paar Euro. Die Erfolgsaussichten sind ohnehin sehr überschaubar.

Weiterhin solltest du und deine Familie geschlossen auf solche Störfeuer reagieren, nämlich gar nicht. Wenn sie dann mal checkt, dass euch das nicht weiter juckt, wird sie entweder damit aufhören oder krassere Aktionen abziehen.

Im ersten Fall ist alles gut. Im zweiten Fall sollte eine Rechtsanwalt ihre Aktivitäten unterbinden.

Von irgendwelchen Erklärungen rate ich Dir definitiv ab.

Vor allem dein Ansatz dir selber Verantwortung für irgendwas zuzschreiben/einreden zu lassen, halte ich für nonsens.

Löst nur weiteres Drama aus.

Kontaktversuche konsequent abblocken. Was du mit deinem Leben machst, geht sie einen feuchten Dreck an.

Die Vorauszahlung auf deinen Stromverbrauch kannst du mit deinem Versorger verhandeln. Sollte keine Problem sein eine Reduzierung mit dem Verweis auf ihren Auszug zu vereinbaren.

Grüße

K.

bearbeitet von Kuklinski
  • TOP 1

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Verbuche es als "Lehrgeld" und beende die Sache komplett mit der Frau! Und für die Zukunft solltest du besser selektieren und an dir arbeiten, damit dir diese Scheisse nicht immer wieder passiert. Meine Ex schuldet mir noch rund 300€, aber ich habe nichts gegen sie in der Hand. Von daher lerne ich aus der Geschichte und werde mich in Zukunft nur auf Frauen einlassen, die mit beiden Beinen im Leben stehen.

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@Waschbär, fokussiere Dich mit deinen Ratschlägen auf den Threadstarter, und lass die Meinung anderer stehen.

Ob die Meinung anderer für dich persönlich bullshit ist, oder nicht, ist im Thread egal.

Achte auf deinen Umgangston!

Peace

Sat

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Selbst wenn du ihr das Handy geschenkt hättest, könntest du es zurückfordern! Mit ihrem Verhalten hat sie sich (meiner Einschätzung nach) grob undankbar verhalten (z.B. mit den Anrufen bei deinem Vater) und du hättest das Recht, die Schenkung zurückzuziehen.

Allerdings könnte es tatsächlich sein, dass du dafür ein sehr langen Atem brauchst. Ich an deiner Stelle würd ihr einen Brief vom Anwalt zukommen lassen, in dem er deine Sachen zurückfordert, ihr kommentarlos ihre Sachen vor die Tür stellen und jeden, wirklich jeden persönlichen Kontakt einstellen. Wenn sie sich zu den Schulden äußern will, kann sie es ja bei deinem Anwalt tun. Das hätte den Vorteil, dass du ihr deine Aufmerksamkeit entziehst und trotzdem an deinen Sachen dranbleibst. Aber da müsstest du konsequent sein. Nicht mit ihr chatten, telefonieren, nichts.Das würd ich dir, ganz abgesehen von den Sachen, die sie dir noch geben muss, ohnehin raten.

Und wenn das nichts bringt, kannst du immer noch über eine Anzeige nachdenken (womit der Anwalt ja auch drohen kann).

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  • Ich war eine Nacht in einer Ausnüchterungszelle, was ich ihr nicht erzählt habe. Die Polizisten vor Ort meinten, ich wäre Nackt durch die Stadt gelaufen. Im Bericht stand jedoch nur Platzverweis. Jetzt bin ich wieder der Lügner.

made my day :)

Aber ich würde das auch unter Lehrgeld verbuchen und schauen das ich den Kontakt komplett abbreche, soll sie doch glücklich werden mit dem Handy und deinen Sachen, so hat sie wenigstens immer eine Erinnerung an dich :-)

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Ich hab mir jetzt alles mal durchgelesen und kann hier am meisten zustimmen

Wenn du beweisen kannst, dass sie dein Handy hat, dann gehst du zur Polizei, die brauchen den Durchsuchungsbefehl und ab geht's zu ihrer Wohnung.

Dieses ihr in den Arsch kriechen nur um sie positiv zu stimmen und die Sachen rauszurücken, wird sie sicher checken und sich dann noch verarschter vorkommen.

Davon mal abgesehen zieht die die übelste scheiße mit dir ab. Lügt, versucht aktiv dein Privatleben zu zerstören und unterschlägt dein Eigentum, du aber machst einen auf verständnisvoll?

Zu den letzten beiden Sachen von Kri und jogi123 kann ich nur sagen bullshit. Du erstattest Anzeige und fertig. Vertrag läuft auf deinen Namen, also gehört alles dazugehörige dir, kein Problem hier. Warum solltest du auch auf dein Zeug verzichten?

Ob du säufst oder kiffst musst du für dich selbst entscheiden, gut oder schlecht sei dahingestellt.

ein paar anmerkungen:

1. saufen und kiffen ist natürlich eine persönliche sache. man muss nicht aufhören, das stimmt. aber wenn nan so lebt bekommt man auch einen 'speziellen' typ frau vom leben serviert. und sie ist so eine! damit fangen die probleme an

2. der anwalt freut sich! er verdient auf alle fälle! wenn sie weiterhin behauptet, das handy geschenkt bekommen zu haben, steht aussage gegen aussage. da bin ich mal gespannt, wie du dann vor gericht recht bekommen magst...

zu mir persönlich: wenn ich in der lage wäre, ich hätte auch die größte lust, ihr das ding irgendwie abzunehmen... mit gewalt oder ohne... aber so eine aktion bleibt nie ohne folgen - gerade eben bei so einer frau. deswegen ist dieses forum auch so gut, weil man viele hilfreiche ratschläge von außen bekommt von leuten, die emotionsfreier über die angelegenheit nachdenken....

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Gast Hoodseam

Sie schuldet mir noch 110€, für ihre letzte Handyrechnung und die Stromnachzahlung. Des Weiteren hat sie noch ein 300€ Handy von mir, welches sie nicht rausrücken will. Einige ihrer Sachen liegen auch noch bei mir in der Bude und kümmert sich nicht drum, diese abzuholen.

Das Handy, ist sie der Meinung ich hätte es ihr geschenkt. Dabei habe ich einen Vertrag mit Handy gemacht, den sie nutzen durfte und selber Zahlen musste. Die Karte habe ich ihr selbstverständlich gesperrt und den Vertrag werde ich weiter für mich nutzen. Nur sehe ich nicht ein, dass ich wegen dem Handy 10€ Aufpreis im Monat zahle und sie das Teil behält. Hinter der SIM muss ich auch hinterher rennen.

(...)

Wenn ihr eine Idee habt, ihr den Wind aus den Segeln zu nehmen, wäre das der Hammer für mich. Auf die Kohle und das Handy verzichten will ich nicht, denn so gut habe ich es auch nicht.

Ich denke, Du musst Dir den letzten Satz erstmal gut überlegen.

Es kostet Dich Nerven. Dagegen vorzugehen, spannt das Verhältnis auch für die Zukunft enorm an. Je nachdem, wie Du den Kontakt in der Zukunft siehst würde ich mir wirklich überlegen, die Sache nicht weiter zu verfolgen.

Ich bin kein Rechtsanwalt, das ist nur meine persönliche Meinung. Solltest Du rechtlich verbindlichen Rat wollen, musst Du einen Anwalt fragen:

I. Strom wurde hochgestuft.

Das ist eine Abschlagszahlung. Wenn Du weniger verbrauchst, wirst Du Geld zurück bekommen. Wichtig ist, dass Du den Stromzähler nun abliest und mit Zeugen protokollierst. Sonst kannst Du später nicht vernünftig auseinander rechnen, welcher Strom noch auf die gemeinsame Nutzung ging und den Teil anteilig fordern.

II. Stromrechnung / Handy.

Erstmal würde ich klar Deine Freundin bei der jetzigen Stromrechnung zu 50% der Kosten sehen. Wenn Sie die Wohnung in dem kompletten Abrechnungszeitraum auch genutzt hat. Wenn Sie in der Vergangenheit anteilig Miete inkl. Nebenkosten zu 50% gezahlt hat, ergibt sich daraus schon die ausreichende Annahme, dass sie auch 50% der Nachzahlung bezahlen muss. Hat Sie nur Anteilig in der Wohnung gewohnt, musst Du das eben auseinander rechnen.

Beim Handy gehe ich davon aus, das der Vertrag auf Dich läuft und auch von Dir gezahlt wurde. Sie hat in der Vergangenheit die Nutzungsgebühren getragen. Klar muss sie von dem Monat dann auch die Telefonkosten bezahlen. Sie meint, dass Du ihr das Handy geschenkt hast. Du bist anderer Meinung. Hast es ihr vielleicht zur kostenlosen Nutzung überlassen. Der Punkt ist streitig. Da Du aber über den Vertrag beweisen kannst, dass Du der Eigentümer des Handys bist, Sie die Schenkung aber nicht beweisen kann, ist das irrelevant.

III. Vorgehen

Du Schreibst Ihr einen Brief per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung. Die Betonung auf Brief und Einschreiben. Und von dem Brief machst Du eine Kopie. Den Zettel vom Einwurfeinschreiben hebst Du auf. Den brauchst Du später.

Darin setzt Du eine angemessene Frist von 14 Tagen und bezifferst die mit Datum. Und forderst die Telefongebühren und die Stromkosten. Mit gleicher Frist forderst Du die Herausgabe Deines Handys. Dazu dann noch der Satz "Solltest Du die Frist nicht einhalten, werde ich leider meinen Anwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragen müssen. Für die daraus entstehenden Kosten haftest Du, da Du Dich in Verzug befindest. Eine fristgerechte Erledigung ist daher auch in Deinem Interesse.

Sollte die Frist verstreichen, gibst Du das Ding zum Anwalt. Fertig. Und bitte: Sachlich, kurz, emotionslos schreiben

Musst Du dann aber auch machen ;-).

Nebenbei: HÖR AUF MIT DEM CHAT KRAM. LASS SICH DA NICHT IMMER WIEDER ZU DISKUSSIONEN PROVOZIEREN.

Zu den Sachen Deiner Ex: Karton -> Keller -> warten. Wenn es Dich nervt, schick ihn den Karton als Paket zu.

Nebenbei: Da bekommt sie keinen Eintrag in ihre Akte. Lediglich die Handygeschichte könnte man strafrechtlich betrachten. Bringt ihr dann mehr Ärger, Dir aber das Handy erstmal nicht zurück. Als Druckfaktor vielleicht. Gehst Du damit zur Polizei, wird lediglich ein Strafverfahren eröffnet und sie wird vorgeladen. Wahrscheinlich stellt das dann ein Staatsanwalt gegen Auflagen ein. Das ist aber Kindergarten.

Hochschaukeln tust Du die Sache durch das permanente labern und hin und her diskutieren.

bearbeitet von Hoodseam

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Die rechtliche Situation ist hier völlig unklar. Außer beim Handyvertrag kennen wir die vertraglichen Grundlagen überhaupt nicht. Dass den Ansprüchen zur Herausgabe des Telefons theoretisch entsprochen werden würde, halte ich für wahrscheinlich, allerdings mussm an erstmal den Nachweis führen, dass sie das überhaupt Handy besitzt.

Sofern dies bestritten wird, steht der TS erstmal da. Seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter sind sein Problem. Den Nachweis einer schuldrechtlichen Übernahme der Verbindungskosten durch das HB wird er nicht erfolgreich vollziehen können.

Die Übernahem von Stromkosten hängt in erster Linie davon ab, wer überhaupt Vertragspartner mit dem Vermieter/Versorger ist. Selbst wenn es beide sind, können die Forderungen im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftunf der GbR (Wohngemeinschaft) gegen den TS vollstreckt werden. Wenn man eine Weiterbelastung an das Hb vollziehen will, stellt sich das äußerst schwierig dar. Wer die Wohnung in welchen Umfang nutzt ist vollkommen unerheblich und auch nicht nachweisbar.

Die ganze juristische Vorgehensweise macht m.E. nur Sinn, wenn der TS über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, welche die Übernahme der Anwaltskosten erklärt. Bei den Aussichten auf Erfolg halte ich selbst das für fragwürdig.

Der Streitwert steht auch in keinem Verhältnis zu den Folgekosten.

Das einzige monetär erfolgsversprechende Vorgehen wäre meiner Meinung nach ihre verbliebenen Gegenstände gegen deine einzutauschen, d.h. eine klare Ansage deine Sachen bis xx.xx bei dir abzugeben und ihre auszuhändigen.Die ansage natürlich erst nachdem sie die Stromrechnung, für die sie anscheinend eventeull aufkommen möchte, bezahlt hat. Sofern sie den Austausch dann nicht zustimmt, werden ihre Sachen entsorgt. Das ganze vorab ,selbstverständlich zeugen- und nachweisfrei, kommunizieren.

Verursacht allerdings viel Drama.

Threadstarter, du solltest einsehen, dass dein blindes Vertrauen in diese Person missbraucht wurde. Das war ein blöder Fehler von dir.

Du solltest das Thema abhaken, die Störfeuer in dein Privatleben unterbinden und dich deinem künftigen Leben widmen.

Lass den ganzen Scheiss hinter dir.

Grüße,

K.

bearbeitet von Kuklinski
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Gast Hoodseam

Die rechtliche Situation ist hier völlig unklar. Außer beim Handyvertrag kennen wir die vertraglichen Grundlagen überhaupt nicht. Dass den Ansprüchen zur Herausgabe des Telefons theoretisch entsprochen werden würde, halte ich für wahrscheinlich, allerdings mussm an erstmal den Nachweis führen, dass sie das überhaupt Handy besitzt.

Sofern dies bestritten wird, steht der TS erstmal da. Seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter sind sein Problem. Den Nachweis einer schuldrechtlichen Übernahme der Verbindungskosten durch das HB wird er nicht erfolgreich vollziehen können.

Die Übernahem von Stromkosten hängt in erster Linie davon ab, wer überhaupt Vertragspartner mit dem Vermieter/Versorger ist. Selbst wenn es beide sind, können die Forderungen im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftunf der GbR (Wohngemeinschaft) gegen den TS vollstreckt werden. Wenn man eine Weiterbelastung an das Hb vollziehen will, stellt sich das äußerst schwierig dar. Wer die Wohnung in welchen Umfang nutzt ist vollkommen unerheblich und auch nicht nachweisbar.

Das stimmt schon, was ich geschrieben habe ;-).

Den Besitzt des Handys kann sie nicht bestreiten. Sie hat ja damit telefoniert. Außerdem verweigert sie die Herausgabe. Wegen Geschenk. An der Stelle ist der Nachweis gelaufen. Da kann sie bestreiten, was sie möchte. Sie könnte höchstens behaupten, dass sie das Handy zwischenzeitlich zurück gegeben hat. Behaupten, aber auch nicht beweisen.

Handy ist simple.

Handynutzung ebenfalls. Die Frage ist, was hier zwischen den beiden vereinbart wurde. Hat sie es in der Vergangenheit gezahlt, kann er seine Version (sie zahlt ihre Handykosten) ebenfalls ausreichend belegen. Den Chat/Mailverkehr würde ich mir in dem Fall dann auch noch mal anschauen. Sehe ich ebenfalls als simple an.

Ich lese da nebenbei noch nichts von einer Wohngemeinschaft und habe das einfach mal unterstellt. Wegen Erhöhung auf 2 Teilnehmer bei den Stromkosten. Und da hast Du schon recht - da sind wir im GbR Recht. Das Außenverhältnis ist dabei erstmal egal. Interessant ist doch das Innenverhältnis. Was wurde vereinbart? Er möchte ja nur den Anteil von seiner Ex. Und das ist Innenverhältnis.

Wenn das vor Gericht geht, haben hier zwei Menschen eine Wohnung geteilt. Der Richter wird davon ausgehen, dass auch die Kosten geteilt wurden. So ist die "übliche" Vereinbarung. Und wenn er das noch belegen kann, weil seine Ex in der Vergangenheit die Hälfte der Kosten getragen hat, dann ist das ausreichend. Klar könnte sie nun das bestreiten und behaupten, dass es mit Beziehungsende anders war. Aber das kann sie nicht beweisen.

Egal wie man es dreht und wendet. Man muss es sich genau anschauen, aber das sieht rechtlich eher simple zu Gunsten des TE aus.

300 EUR Streitwert ist auch keine große Sache. Das Risiko ist sehr überschaubar.

Und die Ex muss sich erstmal quer stellen. Für sie ist es das selbe finanzielle Risiko, nur dass sie zu 99% unterliegen wird.

Wie gesagt, ich bin kein Anwalt. Aber Gesellschaftsrecht hatte ich lange genug im Studium. Betreibe zwei GbRs. Und habe genug Erfahrung vor Gericht schon aus beruflichen Gründen. Und das ist tatsächlich eine GbR. Aus rechtlicher Sicht. Und GbRs habe ich schon genügend auseinander dividiert - auch gezwungener Maßen vor Gericht.

Sieht nicht schlecht für den TE aus.

Wenn er den Weg gehen möchte, hat er sein Geld.

Da bockt und zickt ein kleines Mädel rum ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Und die kann man ihr zeigen und dann ist sie ziemlich handzahm.

Ob der Stress lohnt? Ich würde das Geld abschreiben und als Zeichen sehen, dass mit der Dame niemals eine gute Beziehung möglich gewesen wäre. Charakter von Menschen erkennt man immer erst dann, wenn es Streit gibt. Handy, Strom. Mit der Dame wollte ich keine gemeinsamen Kinder, gemeinsame Wohnung. Und gemeinsame Kreditverträge. Denn da wird es dann richtig knackig. Das hier ist juristische eher Peanuts.

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Die rechtliche Situation ist hier völlig unklar. Außer beim Handyvertrag kennen wir die vertraglichen Grundlagen überhaupt nicht. Dass den Ansprüchen zur Herausgabe des Telefons theoretisch entsprochen werden würde, halte ich für wahrscheinlich, allerdings mussm an erstmal den Nachweis führen, dass sie das überhaupt Handy besitzt.

Sofern dies bestritten wird, steht der TS erstmal da. Seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter sind sein Problem. Den Nachweis einer schuldrechtlichen Übernahme der Verbindungskosten durch das HB wird er nicht erfolgreich vollziehen können.

Die Übernahem von Stromkosten hängt in erster Linie davon ab, wer überhaupt Vertragspartner mit dem Vermieter/Versorger ist. Selbst wenn es beide sind, können die Forderungen im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftunf der GbR (Wohngemeinschaft) gegen den TS vollstreckt werden. Wenn man eine Weiterbelastung an das Hb vollziehen will, stellt sich das äußerst schwierig dar. Wer die Wohnung in welchen Umfang nutzt ist vollkommen unerheblich und auch nicht nachweisbar.

Das stimmt schon, was ich geschrieben habe ;-).

Den Besitzt des Handys kann sie nicht bestreiten. Sie hat ja damit telefoniert. Außerdem verweigert sie die Herausgabe. Wegen Geschenk. An der Stelle ist der Nachweis gelaufen. Da kann sie bestreiten, was sie möchte. Sie könnte höchstens behaupten, dass sie das Handy zwischenzeitlich zurück gegeben hat. Behaupten, aber auch nicht beweisen.

Handy ist simple.

Sie muss es gar nicht beweisen. Er muss beweisen, dass sie das Handy besitzt. Der Kläger trägt die Beweislast. Das Argument der Schenkung bezieht sich auf Äußerungen gegnüber dem TE. Reicht aber nicht. Wenn sie im Zuge des Rechtsweges den Besitz leugnet, hat er gar nichts in der Hand. Die Aussichten sind also alles andere als rosig.

Handynutzung ebenfalls. Die Frage ist, was hier zwischen den beiden vereinbart wurde. Hat sie es in der Vergangenheit gezahlt, kann er seine Version (sie zahlt ihre Handykosten) ebenfalls ausreichend belegen. Den Chat/Mailverkehr würde ich mir in dem Fall dann auch noch mal anschauen. Sehe ich ebenfalls als simple an.

Die Nutzung in der Vergangenheit lässt keine hinreichenden Rückschlüsse auf Schenkungen und aktuelle Besitzzustände zu. Zudem würden private Nachrichten gar nicht zugelassen werden. Die Persönlichkeitsrechte stehen hier über den zivilrechtlichen Interessen des TS. Nachweis des Handybesitzes von Hb auch hier praktisch nicht möglich. Außerdem kommt der TS an die notwendigen Daten gar nicht ran.

Ich lese da nebenbei noch nichts von einer Wohngemeinschaft und habe das einfach mal unterstellt. Wegen Erhöhung auf 2 Teilnehmer bei den Stromkosten. Und da hast Du schon recht - da sind wir im GbR Recht. Das Außenverhältnis ist dabei erstmal egal. Interessant ist doch das Innenverhältnis. Was wurde vereinbart? Er möchte ja nur den Anteil von seiner Ex. Und das ist Innenverhältnis.

Klar handelt es sich ggf. um Ansprüche aus dem Innenverhältnis, aber auch nur wenn beide als gemeinsame Mieter/Nutzer eine GbR geführt haben und nicht wenn sie (Dauer-)Gast bei ihm war. Letzteres begründet keinen Rechtsanspruch auf Kostenteilung. Die Erhöhung der Vorauszahlung begründet sich durch die Nachzahlung beim Vermieter/Versorger und lässt keine Rückschlüsse auf Vertragsbeziehungen zu.

Wenn das vor Gericht geht, haben hier zwei Menschen eine Wohnung geteilt. Der Richter wird davon ausgehen, dass auch die Kosten geteilt wurden. So ist die "übliche" Vereinbarung. Und wenn er das noch belegen kann, weil seine Ex in der Vergangenheit die Hälfte der Kosten getragen hat, dann ist das ausreichend. Klar könnte sie nun das bestreiten und behaupten, dass es mit Beziehungsende anders war. Aber das kann sie nicht beweisen.

Nö. Wieso sollen hier ohne vertragliche Grundlage eine GbR entstanden sein. Musst du bei deiner Freundin auch immer Eintritt zahlen? Pro Tag 1/60 der Miete oder wie?

Entscheidend ist wer rechtlich gesehen Mieter bzw. ggf. Untermieter ist.

Und nochmal, sie muss gar nichts beweisen. Der TS verfügt in unseren fiktiven Spinnereien selber nicht über "Beweise". Du machst den Fehler die Aussagen des TS als "Beweise" zu bewerten und die Aussagen des HB als "Behauptungen"

Das macht es natürlich einfach. So einfach ist es aber nicht. Wenn er tatsächlich Schriftstücke zu bestimmten Vorgängen hat oder das HB so blöd ist bestimmte Punkte einzuräumen ok, aber sonst sieht es einfach schlecht aus.

Egal wie man es dreht und wendet. Man muss es sich genau anschauen, aber das sieht rechtlich eher simple zu Gunsten des TE aus.

Definitiv nicht.

300 EUR Streitwert ist auch keine große Sache. Das Risiko ist sehr überschaubar.

Und die Ex muss sich erstmal quer stellen. Für sie ist es das selbe finanzielle Risiko, nur dass sie zu 99% unterliegen wird.

So gut sieht es mit unseren Informationen eben nicht aus. Und wer einen Prozess führt bei dem die Rechtsberatungskosten und Gerichtskosten den Streitwert übersteigen ohne dass der Sachverhalt zu 1000% klar ist, der hat ganz andere Probleme.

Wie gesagt, ich bin kein Anwalt. Aber Gesellschaftsrecht hatte ich lange genug im Studium. Betreibe zwei GbRs. Und habe genug Erfahrung vor Gericht schon aus beruflichen Gründen. Und das ist tatsächlich eine GbR. Aus rechtlicher Sicht. Und GbRs habe ich schon genügend auseinander dividiert - auch gezwungener Maßen vor Gericht.

Sieht nicht schlecht für den TE aus.

Wenn er den Weg gehen möchte, hat er sein Geld.

Deine "Kenntnisse" in Ehren, aber die GbR-Konstellation greift wenn überhaupt bei der Stromkostenthematik. Selbst das ist nicht klar. Wieso soll es eine GbR sein? Haben beide gemeinsam eine Wohnung angemietet? Müsste ich überlesen haben. Und wegen den 40 Euro Nachzahlung willst du also vor Gericht? Ganz großes Damentennis.

Die Handythematik bleibt nach wie vor unklar.

Da du kein Jurist bist, solltest du deutlich machen, dass es sich bei deiner Empfehlung zum Klageweg um deine persönliche Meinung handelt. Vor allem, weil hier viel zu viele Unklarheiten sind um überhaupt etwas sicheres sagen zu können.

Von vermeintlich klugen Einschätzungen zum Klageerfolg sollten wir daher beide Abstand nehmen.

Ich persönlich würde von dem Rechtsweg absehen und versuchen so viel wie möglich im Rahmen einer einvernehmlichen Verständigung rauszuholen und das Thema dann endgültig schließen.

Grüße,

K.

bearbeitet von Kuklinski

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Meine PM hast du ja bekommen, will mich aber troztdem nochmal bedanken.

Jap - ich antworte mal hier im Thread, wenns recht ist.

Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass diese Gespräche ausschließlich per Chat statt finden. Ich habe bei Streitigkeiten leider absolut keine Chance auf ein Gespräch unter 4 Augen, mit ihr. Was schade ist, denn da hat sie nicht so ein freches Mundwerk und bis jetzt habe ich in solchen Gesprächen immer erreicht, was ich wollte.

Sie geht Gesprächen unter 4 Augen aus dem Weg, weil sie dir dabei unterlegen ist. Du suchst das 4-Augen Gespräch, weil du ihr daran überlegen bist.

Das ist die Dynamik, die ich meine. Solange du taktisch vorgehst, wird sie taktisch reagieren. So kann man sich lange gegenseitig beharken, ohne dass etwas passiert. So ne Art Stellungskrieg führen.

Wie gesagt: Wenn du ihr den Wind aus den Segeln nehmen willst, musst du aus dem Konflikt aussteigen. Das bedeutet dann aber auch, dass du nicht mehr taktisch vorgehst.

Eine andere Möglichkeit wäre, nicht ihr den Wind aus den Segeln zu nehmen, sondern selbst Segel setzten und eskalieren. Also per Anwalt, Strafanzeige, usw. Das kann durchaus Sinn machen. Im Berufsleben beispielsweise, oder bei Straftaten - also, wenn deine Ex total über die Stränge schlagen würde. Bei normalen Trennungskonflikten kommt man damit aber meistens nicht weiter. Meist führt es nur dazu, dass der Andere mitzieht und der Stellungskrieg lediglich heftiger wird.

Arschkriechen bringt meistens noch weniger. Das wird oft als Schwäche ausgelegt und der Andere haut von sich aus noch mehr drauf. Das kann man sich dann erst recht nicht gefallen lassen und es kommt ebenfalls zu obiger Eskalation.

Die Frage ist dabei auch, ob du das willst. Eskalieren oder Arschkriechen. Oder ob es dir sympathischer ist, einfach mit dem Konflikt aufzuhören - und zu schauen, was passiert.

Irgendetwas wird dann passieren, das ist sicher. Das die Kleine so viel Energie in den Streit steckt zeigt, dass du ihr nicht egal bist. Wenn du also dein Verhalten veränderst, wird sie ihres auch verändern. Wie sie reagieren wird, ist allerdings offen.

Als wichtiger als ihre Reaktion würd ich aber deine Reaktion ansehen. Also, was mit deinem Inner Game passiert, wenn du ausprobierst, die Dinge anders zu sehen.

Da mir leider auch die Zeit fehlt um mein Inner Game zu verbessern, damit ich an die Sachen zu komme, hoffe ich, dass der Chat zu meinem Vorteil werden könnte.

Soll nicht heißen, dass ich nicht an mir arbeiten will. Ich will nur nicht ein Jahr warten bis ich nochmal über meine Sachen reden kann.

Ein Detail hab ich noch nicht geschrieben. Wenn du aus dem Konflikt aussteigst, wird sie erstmal misstrauisch reagieren - und den Konflikt zunächst verstärken. Sie wird dich testen. Erst, wenn du deinen neuen Frame konsequent hälst, wird es besser werden.

Ich hatte das selbst zweimal mit Exfreundinnen. Beide Male hab ich mein Geld bekommen - aber es hat jedesmal ein paar Jahre gedauert. Kurz nach der Trennung war da nichts zu machen. Da hatten wir alle ein Brett vorm Kopf.

Das Angenehme ist jetzt, dass wir uns freuen, wenn wir uns zufällig irgendwo treffen. Wäre ich mit Anwälten gekommen, wär das jetzt sicher anders.

Habe mir jetzt folgenden Text zusammengebastelt:

Ich kann ja verstehen, dass du denkst, ich wäre dir fremd gegangen und mir nicht glaubst. Ich kann auch verstehen, dass du mich, aufgrund dessen, hasst. Ich will dich auch nicht verletzen oder mit dir streiten. Ich denke nicht, dass du beabsichtigst mir etwas unrechtes anzutun und wir uns darum einig werden. Genau so wenig möchte ich dir etwas unrechtes antun.

Ist das ok so?

Dazu muss gesagt sein, dass sie mir nach meiner letzten Nachricht nicht mehr geantwortet hat und auch des öfteren gesagt hat, sie hätte jetzt keinen Bock mehr.

Ich würds so schreiben:

Ich weiss, dass du denkst, ich wäre dir fremd gegangen und mir nicht glaubst. Ich kann nur sagen: Ich bin nicht fremdgegangen.

Es hat mit uns nicht geklappt und trotzdem mag ich dich immernoch sehr gern. Ich will dich nicht verletzen und auch nicht mehr mit dir streiten. Ich glaube auch, dass wir uns irgendwie und irgendwann einig werden.

Dann kannst du noch irgendetwas persönliches schreiben. Nur nicht, dass sie denkt du wolltest wieder mit ihr zusammen kommen.

Interessante These meines Vaters:

Du darfst einer Frau nie zeigen, dass du sie brauchst. Du rennst hinter deinen Sachen her, also denkt sie sich, dass du sie brauchst und sie dich jetzt damit ärgern kann.

Jap, die Kleine fühlt sich abgelehnt, verletzt, ungerecht behandelt, usw. Darum will sie jetzt Recht haben und gewinnen. Normalerweise ist das bei beiden so. Also bei dir auch.

Was oder Wen Liebe ich jetzt eigentlich noch? Denn Gefühle sind schon noch da.

In LDS steht sinngemäß: Liebe ist die Spitze eines Eisbergs, der aus überwiegend unbewussten Emotionen besteht.

Das du für sie noch positive Emotionen empfindest, ist ein Beispiel dafür, dass man einerseits eine Person mögen kann - und andererseits nicht mit ihrem Verhalten einverstanden sein muss.

Das ist das, was ich meine. Wenn sie mitbekommt, dass du sie als Person wertschätzt, dann wird das den Konflikt zu einem großen Teil überflüssig machen. Das Gute daran ist auch, dass du dafür nicht auf deine Kohle verzichten musst. Du musst nur deine Haltung verändern.

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Schön, hier wurde ja gleich die Action vorm Amtsgericht kurz dargestellt.

Geht aber einfacher. Gibt's sogar was im Schreiwarenladen. Nennt sich ganz einfach: Mahnverfahren.

Mahnbescheid besorgen, ausfüllen, abschicken. Reagiert sie nicht, kann man immernoch weitergucken.

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Generell sind Frauen wie hier beschrieben nicht pfändbar, insofern geht sowieso alles ins Leere.

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Gast Hoodseam

Schön, hier wurde ja gleich die Action vorm Amtsgericht kurz dargestellt.

Geht aber einfacher. Gibt's sogar was im Schreiwarenladen. Nennt sich ganz einfach: Mahnverfahren.

Mahnbescheid besorgen, ausfüllen, abschicken. Reagiert sie nicht, kann man immernoch weitergucken.

geht inzwischen online: www.online-mahnantrag.de

die handygeschichte ist aber keine geldforderung. da müsste man dann erstmal eine frist zur herausgabe setzen. ankündigen, danach schadenersatz geltend zu machen. und diesen in höhe des restwertes realistisch beziffern (ebay auktionen z.b. als basis nehmen). den betrag dann in den mahnbescheid. widerspricht sie, hast du aber auch ein verfahren.

hb's haben geld. oder am ende ne eidesstattliche und die nächsten 3 jahre probleme mit handyvertrag und bankkonto wg. schufaeintrag. verjährung auf einen titel dauern. früher oder später hat sie das geld.

ich würde hier über einen anwalt gehen. schon das schreiben mit kostennote sollte für die notwendige reaktion sorgen. glaube nicht, dass es hier auf ein verfahren hinaus läuft.

kindergartendrama abstellen. konsequent werden. und schon läuft es. ich behaupte, die knickt schon bei einem sachlichen schreiben mit anwaltsdrohung per einschreiben ein.

bearbeitet von Hoodseam
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