Zeitarbeitsfirma Problem

4 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Hi,

Ich versuchs so kurz wie möglich zu halten.

Und zwar wurde ich bei einer Zeitarbeitsfirma mitte Dezember eingestellt, und habe dann in dem Monat 2 Tage gearbeitet.

Als ich dann mal wieder ins Büro kam sollte ich Zettel unterschreiben, damit ich an den Tagen an denen ich nicht gearbeitet habe, (dazu muss gesagt werden, das keine Arbeit da war) unbezahlten Urlaub nehme. Hab ich natürlich nicht unterschrieben, weil ich ja das Geld haben wollte. Hingegen hab ich Zettel unterschrieben, das die Stunden auf ein Zeitausgleichskonto gehen.

Dann der Januar. Jetzt gab es Tage an denen ich normal an der Arbeit war, Tage die ich unentschuldigt gefehlt habe (is aber auch immer schwer wenn man nur 1-2 std vor arbeitsbeginn angerufen wird),Tage an denen ich krank geschrieben war, und Tage an denen sich keiner gemeldet hat weder ich noch der Arbeitgeber.

Ich hab den Monat aber nicht mehr als 5-8 Tage gearbeitet.

Jetzt ging das alles so langsam in die Brüche, und Mitte Februar (den Februar hab ich gar nicht gearbeitet) hab ich dann gekündigt. (Ein wunder, das ich nicht schon längst gefeuert wurde).

So jetzt gehts um die bezahlung: Den Dezember hab ich voll bezahlt bekommen also den halben Monat, obwohl nur 2 tage gearbeitet. Im Januar hab ich nur die hälfte bekommen! Warum? Ich hab keine Anträge auf unbezahlten Urlaub unterschrieben, und Vertraglich ist bzw. war ein Festgehalt vereinbart, das ich Monatlich bekomme.

Also mit dem Chef geredet, und er will nicht bezahlen. Wenn ich rechtliche Wege gehen will (habe das mal angedeutet) sagte er das er Rückwirkend Mahnungen für die Tage schreiben wird die ich nicht da war. Begründung war, das ich im Arbeitsvertrag eine sogenannte Meldepflicht unterzeichnet habe, welche besagt, das ich mich 2x am Tag zu melden habe und meine Arbeitskraft anbieten muss. Jetzt könnte er also wie er sagte alle Tage an denen ich mich nicht gemeldet habe und alle Tage an denen ich nicht erreichbar war, aber er versucht hat sich zu melden, die Kohle einbehalten und hat gesagt er könnte von dem Geld was ich schon bekommen habe sogar noch was einziehen.

Die Frage, die ich jetzt hätte ist, ob er das machen kann. Kann er rückwirkend Mahnungen schreiben zu den Tagen an denen ich meiner Meldepflicht nicht nachgekommen bin?

Kann er rückwirkend Mahnungen schreiben zu den Tagen an denen ich nicht erreichbar bin?

Mal gesund betrachtet sind das doch alles Kündigungsgründe. Und ich hab laut Vertrag auch keine fristen.

Wäre cool wenn mir da jemand helfen könnte. Habe am Montag noch mal nen Termin da er so oft darauf bestand das ehm... doch so zu regeln^^

Liebe Grüße Passerby

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Zitat aus nem anderen Forum:"

einige Zeitarbeitsfirmen handeln nach dem Prinzip:

"Gesetze sind dazu da um Sie zu Ignorieren"

Beispiel:

In den meisten Arbeitsverträgen, gibt es den Punkt der für "Nichteinsätze oder Einsatzfreie Zeiten" steht. Dort ist dann geregelt, wie sich der Mitarbeiter in so einem Fall verhalten soll oder muß, wie z.B. "Der Mitarbeiter ist Verpflichtet sich bei Nichteinsatz täglich um 9:00 Uhr und um 16:00 Uhr in der Firma zu melden, da nur unter der Vorraussetzung die Lohnfortzahlung erfolgen kann.", tja und Meldet man sich nicht, hat man laut Arbeitsvertrag auch noch eine Pflichtverletzung begangen und bekommt dann auch noch unter Umständen eine Abmahnung dafür.

Sollte euch so etwas passieren, dann müst Ihr es nicht hin nehmen, außer Ihr wollt keinen Ärger mit eurem Chef, den die wissen das Ihr mehr Angst habt euren Job zu verlieren, als euch gegen Ungerechtigkeit zu wehren, da Eurer Chef wenn er euch keine Arbeit anbieten kann, in den Annahmeverzug gerät.

Diese Meldepflicht gibt es nicht, sonder es ist den Zeitarbeitsfirmen über das Arbeitnehmer Überlassungs Gesetz (AÜG) untersagt, das Arbeitgeberrisiko auf den Arbeitnehmer zu übertragen.

Zitat AÜG §11 Abs.4:

"§ 622 Abs. 5 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht auf Arbeitsverhältnisse zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern anzuwenden. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt."

PS. Meisten verlagen die Firmen, das für die Einsatzfreie Zeit, Stunden vom Zeitkonto abgebaut werden müßen und dieses dann mit dem Begriff FREIZEITAUSGLEICH von Euch beantragt werden, hintergrund dabei ist ganz einfach, geht es mal vor das Arbeitsgericht, kann sich der Arbeitgeber damit rausreden das Ihr freihaben wolltet und nicht das es keine Arbeit für euch hatte.

Freizeitausgleich wird vom Mitarbeiter beantragt und sagt nix anderes aus wie: "Ich der Mitarbeiter möchte gerne für mich Freizeit abgelten" und nicht "Ich der Chef will dem Mitarbeiter freigeben, weil ich keine Arbeit für Ihn habe".

Allerdings ist im Manteltarifvertrag der iGZ, noch ein kleines Hintertürchen für den Arbeitgeben offen gehalten worden und zwar darf der Arbeitgeben, in jedem Monat über 2 Tage aus dem Zeitkonto frei verfügen, dieses darf der Mitarbeiter allerdings auch (sollte er verwehrt verden, dann muß der Chef ihn nach spätestens 4 Wochen geben)

Ich weiß zwar nicht wie Ihr das seht aber die Abzocke grenz aus meicher Sicht schon an Betrug."Zitat ende aus nem anderen Forum

Kann man das so unterstreichen? Das würde mein Problem doch schon fast lösen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du versichert bist solltest du damit zum Anwalt.

Hier kannst du eigentlich keine Hilfe erwarten. Von Laien sowieso nicht und ein Jurist sollte nicht unentgeltlich aufgrund der vagen Angaben oben ein Haftungsrisiko eingehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast ImWithNoobs

Geh zum Anwalt damit. Ganz ehrlich, warum stellst du hier die Frage? Wenn du keine Kohle hast, dann geh zum Amtsgericht und beantrage Beratungskostenerstattung oder wie sich das nennt. Dann bezahlt dir der Staat den Anwalt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Mitgliedskonto, oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Mitgliedskonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Mitgliedskonto erstellen

Registriere Dich ganz einfach in unserer Community.

Mitgliedskonto registrieren

Anmelden

Du hast bereits ein Mitgliedskonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.