5 Beiträge in diesem Thema

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Moin,

mich wundert ja schon fast, dass es das hier bisher noch nicht gab. Ich habe heute mein erstes Arbeitszeugnis in meinem Leben (Praktikum) in die Hand bekommen und würde jetzt gerne wissen, was ich davon zu halten habe (und ja ich habe google schon bemüht^^). Hat jemand von euch einen Literatur tipp zu dem Thema? möchte da jetzt nicht unnütz Geld rausschmeißen....

Alternativ hier die bewertenden Passagen:

Die Frau xxx übertragenen Tätigkeiten zeichneten sich durchgängig durch besonders hohe juristische und sprachliche Voraussetzungen und Anforderungen aus. Ihre Arbeiten zeigten, dass die damit, insbesondere die mit europäischem recht zusammenhängenden Fragestellungen erfasst und gut vertretbar gelöst wurden und dass dabei auch die dahinterstehenden Interessen gesehen und angemessen berücksichtigt wurden. Die Arbeiten waren, teils mit geringen Änderungen, in der Praxis ohne weiteres zu verwerten. Gerade angesichts des im xxx anfallenden Umgangs mit ausländischen Rechtstexten sowie fremdsprachlicher Kommunikation kamen ihr dabei ihre vorzüglichen Sprachkenntnisse in Englisch, Französisch und Spanisch, vor allem in der Rechtsterminologie, zugute.

Frau xxx hat sämtliche Aufgaben stets besonders sorgfältig, zügig und zuverlässig ausgeführt. Sie zeigte ein außerordentlich hohes Maß an Einsatz-und Leistungsbereitschaft. Insgesamt ist ihr damit eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung zu bescheinigen.

Das Verhalten der Praktikantin gegenüber Ausbilder und Mitarbeitern war jederzeit vorbildlich. Wegen ihres souveränen und freundlichen Auftretens war sie sehr geschätzt. Wir wünschen ihr für ihrern weiteren Werdegang alles Gute.

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Gutes bis sogar sehr gutes Zeugnis.

Man kann das anhand der Steigerungen besonders gut erkennen. "stets" , "außerordentlich hoch", "besonders" , "vorzüglich".

Von daher, passt. ;)

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Oh mein Gott, Juristen können einfach nicht schreiben. :blink: Aber das Zeugnis ist schon gut, also m.E. nach den gängigen Zeugniscodes "sehr gut", mit der kleinen Einschränkung "teils mit geringen Änderungen". Nur ist durch das schlechte, verschachtelte Deutsch unklar, was du denn dort gemacht hast. Aber was soll's, das Zeugnis lesen eh nur andere Juristen. ;-)

Den Rechtsschreibfehler kannst du dir auch noch korrigieren lassen: "europäischem recht"

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Wir wünschen ihr für ihrern weiteren Werdegang alles Gute.

Schöner wäre die Abschlussformulierung:

Wir wünschen Frau XXX für Ihren weiteren beruflichen sowie privaten Lebensweg alles Gute.

Das drückt noch mehr Wohlwollen aus und es ist wichtig, dass beide Lebensbereiche genannt werden. Die Abschlussformulierung ist auch relativ wichtig!

Beste Grüße

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"Alles Gute" am Ende ist nicht so ideal. Wenn möglich bitte "beruflich auch weiterhin viel Erfolg"

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