Ladendiebstahl Konsequenzen

30 Beiträge in diesem Thema

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Hey Forum,

ein Bekannter von mir hat sich eben bei mir gemeldet. Er hat erzählt er wurde beim Ladendiebstahl erwischt. Die gestohlene Ware hatte einen Wert von etwas mehr als 30 Euro und der Laden in dem es passierte war Galeria Kaufhof. Mal abgesehen davon dass es nicht sehr schlau ist sowas zu machen und ich auch nicht weiß, wie man das mit ruhigen Nerven durchziehen kann, ohne das man weiche Knie bekommt, wil er wissen, was ihn denn jetzt für Konsequenzen erwarten? Es war zudem sein erstes Mal, zumindest das erste mal erwischt.

Die Securetis haben gemeint ein Jahr Hausverbot und eine Strafanzeige. Ob dann eine Mahnung oder sogar eine Strafgebühl anfällt wussten sie auch nicht. Kennt sich da jemand aus? Vielleicht ein Jurastudent oder ein Kaufhof Mitarbeiter?

bearbeitet von California

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Für gewöhnlich nimmt der Markt 50€.

Von der Polizei wird auch nochmal auf die Finger gehauen mit 100€ oder so.

Wobei ich die Erfahrung gemacht habe, je höher der Bildungsstand des Täters bei solch Bagatelldelikten, desto geringer die Strafe.

Bei Kindern wird halt noch in der Form auf die Finger gehauen, dass sie Sozialstunden schieben.

Das wars.

Solltest danach natürlich die Füße 2-3 Jahre still halten, sonst wirds interessanter mit der Strafe.

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Im Kollegah fred unterwegs und Ladendiebstahl, herrliches Klische :D

Ja erst konsequenzen abschauen und dann Dummheiten machen ne. Weisst du was in dem Forum gern gesagt wird? Geh dich einlesen. Persönlichkeitsentwicklung ;)

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Ist einen Kumpel von mir auch passiert!! Nur das der Wert der geklauten Ware bei ca. 200€ lag.

Es war seine Ersttat, er war damals 14 Jahre alt, und hat dafür 20 Sozialstunden und eine Verwarnung bekommen...

Halb so Wild! Aber trotzdem würde ich ihm empfehlen sich demnächst seine Sachen zu kaufen ;)

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Für gewöhnlich nimmt der Markt 50€.

Von der Polizei wird auch nochmal auf die Finger gehauen mit 100€ oder so.

Da wird er sich freuen, hat sich ja gelohnt, der Spaß. Läuft das immer auf ne Geldstrafe hinaus oder kanns auch mal mit ner Mahnung getan sein?

Und wie wolln die denn den Bildungsstand überprüfen?

Geh dich einlesen. Persönlichkeitsentwicklung ;)

Wenn man nix zu sagen hat kann man auch still sein, haben dir das deine Eltern nicht erklärt?

Halb so Wild! Aber trotzdem würde ich ihm empfehlen sich demnächst seine Sachen zu kaufen ;)

Er meinte er hätte es wegen finanzieller Probleme gemacht, genau weiß ich die Beweggründe aber auch nicht.

bearbeitet von California

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Er bekommt Post vonnerPolente. Da darf er dann alle Angaben machen, als auch Schuldbekenntnis ( zu empfehlen) und dann noch n paar reumütige Worte.

"Ja ich hab es gestohlen. Ich bereue die Dummheit. Ich entschuldige mich. Der Wert der Ware lag bei unter 20€"

Blabla. irgendwie sowas...

Sollte der Markt mehr verlangen, z.b.100€ email schreiben mit Bezug auf die gängigen Gebühren von ca. 50€

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Werd mal nicht persönlich, leg dir Humor zu ;)

Du kennst also die Beweggründe deines Kumpels nicht, bist aber so nett dich für ihn über die Konsequenzen zu informieren?

Die Frage ist rhetorisch und bleibt mal so im Raum stehen :) Ich will ja nicht böse wirken

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Schön dumm, aber wir sind ja nicht alle fehlerlos.

Bei der Strafanzeige sollte er auf jedenfall seine Schuld eingestehen und da er Ersttäter ist, wird ihm da nicht allzuviel blühen, besonders wenn der Warenwert unter 50 €uro liegt.

Google mal § 153 Einstellung wegen Geringfügigkeit.

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Mein Kenntnisstand von vor 18 Jahren, fieldtested haha: Beim ersten Mal wird immer eingestellt (wenn nicht wirklich teuer). Die Forderung des Ladens nicht bezahlen, die drohen zwar mit Zivilrecht, aber das laeuft nicht fuer die. Danach halt nicht mehr klauen ganz einfach.

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Vor nem Monat 20 geworden.

Grenzzone zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht.

Kann er auf schwierige familiäre Verhältnisse oder dergleichen machen? Eltern geschieden unso, mein ich.

Geht er noch zur Schule, oder Ausbildung abgeschlossen?

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Die Forderung des Ladens nicht bezahlen, die drohen zwar mit Zivilrecht, aber das laeuft nicht fuer die. Danach halt nicht mehr klauen ganz einfach.

Wie nicht zahlen? Kann er dann nicht vorgeladen werden und dann wirds noch schlimmer?

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Nein das sind zwei verschiedene Probleme:

1) strafrechtlich: Er hat was geklaut, deshalb ermittelt der Staat und der stellt das dann ein.

2) Der Laden will sich gesundstossen und fordert deshalb 50.- oder sowas, das ist einfach ne Frechheit. Das muesste der zivilrechtlich einklagen, aber das klappt nie im Leben. Denen nie im Leben was zahlen! Die strafrechtliche Anzeige hat er sowieso gestellt, s. 1)

Diese Erfahrung ist wie geschrieben nicht ganz aktuell aber beruht auf vielen Faellen.

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Grenzzone zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht.

Kann er auf schwierige familiäre Verhältnisse oder dergleichen machen? Eltern geschieden unso, mein ich.

Geht er noch zur Schule, oder Ausbildung abgeschlossen?

Das ginge sogar, denn seine Eltern leben getrennt und wie er sagt kommt seine schlechte finanzielle Situation vorallem durch zu wenig Kindergeld etc. Zudem geht er noch zur Schule. Könnte er was draus bauen oder?

Nein das sind zwei verschiedene Probleme:

1) strafrechtlich: Er hat was geklaut, deshalb ermittelt der Staat und der stellt das dann ein.

2) Der Laden will sich gesundstossen und fordert deshalb 50.- oder sowas, das ist einfach ne Frechheit.

Ich habs ihm ma erzählt und er meinte er will das lieber nicht riskieren, da er Angst vor schlimmeren konsequenzen hat. Meinste dann er sollte die Forderung einfach in den Müll werfen und ignorieren?

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Die Detektive leben davon dass sie Angst machen koennen. Ich hab mich von nem Jurastudenten beraten lassen, die Forderung in den Muell geworfen, und ich wusste dass das nichts mit der strafrechtlichen Forderung zu tun hat.

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Die Detektive leben davon dass sie Angst machen koennen. Ich hab mich von nem Jurastudenten beraten lassen, die Forderung in den Muell geworfen, und ich wusste dass das nichts mit der strafrechtlichen Forderung zu tun hat.

Und hat dir der Staat noch ne Geldstrafe verhängt?

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Nee, eingestellt. Der Staat interessiert sich nicht dafuer dass ich dem Laden eins pfeife. Der Laden weiss dass er zivilrechtlich keine Chance hat und hat sich auch nicht mehr geruehrt. Einfach nicht mehr klauen und fertig.

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Zivilrechtlich hat der Laden schon Chancen, Kinders.

Gibt auch Läden, die gnadenlos für jeden Cent loslegen. Was vor allem die Mobilunkkunden hier betrifft...

Arbeiten + Studieren = best for Inner-Game und bringt Abhilfe vor so mancher Verlockung im Laden

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Itzi hat Recht, zivilrechtlich hat der Laden auf jeden Fall Chancen und auch wenn der Schaden geringfügig ist! Stellt euch mal den Schaden für den Laden im Verlauf eines Jahres (durch Diebstähle) vor wenn er keine Chance hätte es zivilrechtlich geltend zu machen! :huh:

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Ne Vorstrafe käme auf jedenfall richtig uncool mit 20 Jahren. Ob das aber überhaupt durchgeht weiß ich nicht.

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Ma aus Interesse, glaubt ihr man kann sich aus einer Situation rausreden, wenn man erwischt wurde? Sagen wir mal der Ladendetektiv stoppt dich kurz vor dem Ausgang. Er spricht dich auf die gestohlene Ware an und weist auf die Videoaufnahmen hin, die den Diebstahl belegen. Könnte man da nicht beispielsweise mit so einer Masche kommen:

Detektiv: Halt stopp, würden sie mir bitte zeigen was sie in den Taschen tragen?

Dieb: Ah, gut dass sie kommen, ich dachte schon die Sicherheitsstandarts in diesem Laden seien unzureichend.

Detektiv: Ähm.. was meinen sie?

Dieb: Nun, ich bin beauftragter Testdieb von der Sicherheitszentrale in Berlin und mir wurde aufgetragen das Sicherheitssystem ihres Ladens zu testen.

Detektiv: Testdieb?

Dieb: Ja, ich gehe mal davon aus, sie haben mich beim einstecken der Kameras beobachtet, glauben sie ich habe nicht absichtlich so lange gezögert? Ich gehe bei meiner Arbeit immer sicher, den Leuten an den Sicherheitsbildschirmen eine Chance zu lassen, bevor ich aktiv werde. Natürlich hätte ich im Falle, das sie mich trotzdem übersehen hätten, das Produkt wieder zurück gebracht und mich bei ihnen gemeldet um über Verbesserungen am Sicherheitssystem zu sprechen.

Detektiv: Können sie sich ausweisen?

(Hier müsste man im Vorfeld einen authentischen Zettel vorbereiten)

Dieb: Natürlich, hier bitteschön.

(Authentischen Zettel aushändigen)

Detektiv: Das muss ich noch meinen Kollegen zeigen.

Dieb: Lieber Herr Detektiv, ich gehe mal davon aus, sie wollen nicht für den Rest ihrer Tage dem Job als Kaufhausspion nachgehen? Sicher wollen sie aufsteigen, sich vielleicht eine schöne Reise gönnen, einen neuen Wagen?

Detektiv: Wovon reden sie?

Dieb: Ich meine damit, wenn sie Führungspotential beweisen wollen, ist es sicher nicht das beste, wenn sie bei jeder Lapalie zu ihren Kollegen rennen und um Rat fragen. Wissen sie was eine der Hauptqualitäten eines Sicherheitschefs ist?

Detektiv: ....

Dieb: Eigenverantwortung. Treffen sie ihre eigenen Endscheidungen und sie werden sehen, sie werden schnell aufsteigen.

Detektiv: In Ordnung, ich nehme das Formular aber mit.

Dieb: Natürlich, sie hören noch von meiner Zentrale. Hier haben sie ihr Produkt wieder, und immer schön die Augen offen halten.

Das wäre mal so eine Möglichkeit, die mir heute mal spontan im Auto eingefallen ist. Wäre so ähnlich wie sich aus nem Strafzettel rauszureden, nur halt noch ne Nummer krasser. Möglich? Natürlich alles rein theoretisch und nicht wirklich zur Umsetzung gedacht.

Ne Vorstrafe käme auf jedenfall richtig uncool mit 20 Jahren. Ob das aber überhaupt durchgeht weiß ich nicht.

Ich glaub es kommt drauf an, wie die Rechtfertigung bei der Polizei aussieht, oder?

bearbeitet von California

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Ne Vorstrafe käme auf jedenfall richtig uncool mit 20 Jahren. Ob das aber überhaupt durchgeht weiß ich nicht.

Ich kenn mich zwar nicht mit dem deutschen Recht aus, aber in diesem Fall wird es whl. keine Vorstrafe geben, da Einstellung wegen Geringfügigkeit => dennoch zivilrechtliche Folgen.

@California

Überlegst du dir jetzt einen Ladendiebstahl mit dieser Nummer durchzuziehen? Ich hoffe nicht, der Testdieb Nummer geb ich keine 2 Minuten bis sie auffliegt!^^

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@California

Überlegst du dir jetzt einen Ladendiebstahl mit dieser Nummer durchzuziehen? Ich hoffe nicht, der Testdieb Nummer geb ich keine 2 Minuten bis sie auffliegt!^^

Haha, ne ich überlege eher Regisseur zu werden und sowas wie "Catch me if you can" auf Deutsch zu machen. Hey, könnte aber auch klappen, stell dir mal vor Leonardo DiCaprio zieht das durch. :-p

bearbeitet von California
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Ne Vorstrafe käme auf jedenfall richtig uncool mit 20 Jahren. Ob das aber überhaupt durchgeht weiß ich nicht.

Grundsätzlich werden im Führungszeugnis NUR Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten eingetragen.

Also mach dir mal keine Sorgen.

bearbeitet von Gauner

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