Beschädigung der Leitplanke -> Fahrerflucht?

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Schönen guten Abend liebe PU-Gemeinde!

Da komme ich heute von der Arbeit nach Hause, und welch schlechte Nachricht erwartet mich? Ein Schreiben der Polizeiinspektion in einer Ermittlungssache.

Folgendes ist Geschehen:

letzte Woche Freitag ist auf mysteriöse Weise mein Auto mit der Leitplanke in Kontakt getreten (na ja, es war nass, unaufmerksam gewesen und da bin ich schon ordentlich dagegen gekommen, aber das spielt ja keine Rolle...) Ich war um kurz nach sechs auf dem Weg zur Arbeit. Dementsprechend genervt, geschockt, durch den Wind war ich. Alles auf einmal eben.

Auf jeden Fall habe ich zu Hause angerufen, hatte 'nen Unfall pi pa po und bin ich nach Hause gefahren.

Nach neun habe ich bei meiner Versicherung angerufen, denen bescheid gegeben, dass ich 'nen Unfall hatte und den Schaden gemeldet. Anschließend bei uns auf der Gemeinde angerufen (Straßenmeisterei), ebenfalls den Schaden gemeldet, die Schauen sich die Sache an, veranlassen ggf. die Reparatur. Da dachte ich, okay, du steigst in der Versicherung aber die Sache ist gegessen.

Und dann lag eben heute der Brief in unserem Briefkasten, wegen "unerlaubten Entfernen vom Unfallort".

Ich dachte eigentlich, ich könnte das alles ohne Polizei regeln, hatte den Schaden ja gemeldet.

Und nun meine Frage an Euch:

Kennt sich da jemand aus? Was habe ich zu befürchten? Schon einmal 'nen Anwalt nehmen? Muss ich mich auf ein Verhör durch den Verfassungsschutz gefasst machen?

Ich danke euch schon einmal im Voraus.

Grüße

bearbeitet von Donnie_Brasco

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Vorweg, ich bin KEIN Experte.

Google spuckt folgendes aus, was für dich interessant sien könnte:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/falle/unfallflucht.php

Hier steht unter anderem, dass es verboten ist sich vom Unfallort zu entfernen. Selbst wenn das Gericht von einer Strafe absieht, gibt es 7 Punkte in Flensburg.

http://www.rechtsindex.de/versicherungsrecht/339-leitplanke-beschaedigt-und-weiter-gefahren

Hier steht u. a., dass die Versicherung bei Unfallflcuth nicht bezahlen muss.

Mein Rechtsverständnis sagt mir, dass es dir angerechnet wird, dass du den Schaden gemeldet hast und dich somit nicht vor einer Strafe drücken wolltest. Allerdings konnte durch deine Flucht nicht überprüft werden, ob du alkoholisiert warst.

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren.

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Danke für die Antwort full-tilt.

Auf diese Suchergebnisse bin ich auch schon gekommen.

Wir rufen morgen mal beim Anwalt an und werden uns anhören, was er dazu zu sagen hat.

Was ich seltsam finde ist, dass, als ich bei der Gemeinde angerufen habe, mir die Dame am Telefon gesagt hat "ne, ne, da passiert ihnen polizeilich nichts mehr, sie haben uns (dem Geschädigten?) ja Bescheid gegeben". Bei meiner Versicherung wählte man die gleichen Worte.

Ich hoffe jetzt, dass sich das alles bloß überschnitten hat (das Schreiben ging noch am Unfalltag raus) und die Dame mir am Samstag sagt, dass alles in Ordnung sei. Wenn nicht, hoffe ich doch wenigstens, dass von einer Strafe abgesehen wird. Die sieben Punkte würde ich ja noch in Kauf nehmen. Aber ohne Führerschein dazustehen wäre extrem uncool.

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Was irgendwelche Leute auf gutefrage.net oder so schreiben is egal.

Das hier ist nicht so schwer zu verstehen:

§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1.

zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder 2.

eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich 1.

nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder 2.

berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Du bist abgehauen, also haste Dich strafbar gemacht. Schoen und gut, dass Du die Tante bei der Behoerde angerufen hast, aber abgehauen biste trotzem. Das Gesetz ist da knallhart.

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Danke itzi.

Was für eine abgefuckte Scheiße ist das gerade...

Na ja, jetzt hoffe ich einfach, dass sich das irgendwie regelt und ich meinen Führerschein behalten kann.

Ich brauche ihn zwar nicht wirklich, aber wenn man sich einmal daran gewöhnt hat, will man ihn auch nur ungerne wieder abgeben.

Mal sehen was da am Samstag bei heraus kommt. Ändern kann ich es jetzt auch nicht mehr.

Notfalls ziehe ich bis vor den EUGH oder EGMR.

Aus Fehlern lernt man.

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Jeder wird davon ausgehen, dass Du breit und/oder bekifft warst. Deswegen muss man dableiben.

Sprich mit dem Anwalt. Die Cops sind Dein geringstes Problem. Der Versicherer wird sich auf eine Obliegenheitsverletzung berufen, dann bist Du bis 5000 Euro für den Schaden selbst eintrittspflichtig.

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Gut, ich war auf dem Weg zur Arbeit.

Notfalls könnte ich 'nen Drogentest machen lassen. Allerdings wäre damit nicht nachgewiesen, dass ich nüchtern gewesen bin. Bleibt also ein Problemfeld.

Wie gesagt, ich rufe morgen meinen Anwalt an, schildere ihm die Sache und der wird mir dann hoffentlich weiterhelfen können.

Ich crashe so eine bescheuerte Leitplanke und andere ihre LTR ;-)

Zumindest sehe ich etwas positives an der Sache, was schon wieder leicht in die PU-Richtung geht: ich drehe deswegen jetzt nicht am Rat. Es ist passiert, ich komme für den Schaden auf und lerne daraus. Es ist halt nur verdammt ärgerlich.

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