Frage zur Steuerpflichtigkeit / Versicherungspflicht

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Hallo allerseits,

ich habe mal eine bescheidene Frage an unsere Leute mit Ahnung von Sozialrecht.

Folgende Situation:

Ich (Student, 21) habe von Oktober bis Januar einen Werkvertrag mit der FU Berlin laufen. Der Werkvertrag läuft über 1500 € in zwei Raten, begründet kein Arbeitsverhältnis. Ich erbringe die Leistungen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit und bin damit nicht sozialversicherungspflichtig nach § 7, Abs.4, SGB IV.

Allerdings bin ich nach § 2, Satz 1 Nr. 9 SGB VI als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig, wenn

(I) ich im Zusammenhang keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftige (trifft zu)

(II) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Arbeitgeber tätig bin.

Die Anwendung von Bedingung zwei ist mir in diesem Fall unklar: Es ist der erste Werkvertrag, den ich abschließe. Reicht das für auf Dauer und im Wesentlichen? Dazu kommt, dass ich im Rahmen eines Dienstvertrages an der Ruhr-Universität Bochum angestellt war (und danach wieder sein werde; eventuell auch paarallel angestellt bin), ist das für diesen Paragraphen relevant?

Also im Wesentlichen Frage 1: Bin ich im Rahmen des Werkvertrages Rentenversicherungspflichtig?

So, nun habe ich die Möglichkeit für das kommende Semester (Oktober bis Februar) einen Dienstvertrag an der Ruhr-Universität anzunehmen. Der Vertrag läuft über 6 h /Woche; und wird normal nach dem Satz für SHK bezahlt (also circa 250€ p. Monat).

Ich bin mir nun unsicher, inwiefern die beiden "Einkommen" miteinander verrechnet werden.

Als erstes in Bezug auf Krankenversicherung: Ich bin momentan über Familie gesetzlich krankenversichert. Das geht nicht mehr, wenn ich über 400€ p. Monat verdiene, ich weiß aber nicht was im SGB da alles drunter gezählt wird. Frage 2: Wäre ich mit beiden Verträgen krankenversicherungspflichtig?

Frage drei ist analog für die sozialversicherungspflicht; Frage vier ist anolog für Rentenversicherungspflicht, Frage 5 ist analog für Einkommenssteuerpflicht (nur Werkvertrag; beide Verträge): Da meine Anstellung an der RUB die Leitung eines Seminars betrifft könnte ich doch eigentlich den Übungsgruppenleiter-Freibetrag beanspruchen, right?

Letzte Frage (6): Wie sieht es aus mit Kindergeld, rutsche ich da mit beiden Verträgen raus? Falls ja, wie sieht es aus nach dem Ende des Werkvertrages; bekomme ich dann wieder Kindergeld oder ist der Drops gelutscht??

Drecks-undurchschaubare Sozialgesetzgebung in diesem schönen Land...

Vielen lieben Dank an alle Leute die antworten!

herzliche grüße

pontius

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Wuerde an Deiner Stelle ueberlegen, einen Feststellungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen:

Feststellungsantrag

Dann solltest Du eine klare Antwort bekommen - aber es sieht nicht nach Scheinselbstaendigkeit aus, da Du mehrere Auftragnehmer hast (insofern ist Deine zweite Taetigkeit sehr relevant...)

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