Rabatt herausholen

11 Beiträge in diesem Thema

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trotzdem denke ich mir kann hier sicher jemand gute Tips geben! Ich hoffe es kommt nicht sowas wie "Das gehört nicht hierher", aber es hat doch was mit Kommunikation zu tun.

Folgendes: Ich habe vor ein paar Wochen ein Sofa bestellt. Man sagte mir es sei "spätestens" in 8 Wochen da. Daraufhin sagte ich auf der Rechnung steht aber es sei in "ca." 8 Wochen da.

Der Verkäufer solle das "ca." doch bitte durchstreichen und darüber handschriftlich "spätestens " schreiben. Dies hat er dann auch getan.

2 Wochen später(genau nach Ablauf der Kündigungsfrist) kommt ein Schreiben. Es wird Anfang Juni da sein. Das sind 11 Wochen nach Bestellung!

So, es stört mich nicht dass das Sofa später kommt, aber ich werde mich auf stur stellen, um so eine Vergünstigung herauszuholen.

Ich lasse mich jedoch bei solchen Gesprächen oftmals einschüchtern, bspw. bin ich auch beim feilschen meist ziemlich erfolglos.

Deshalb würde ich mich über Tips freuen! Wie ich mich am besten verhalten soll(ich werde telefonieren) und welche "Taktik" ich einschlagen könnte.

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Der Verkäufer kommt in Verzug, sobald er nach Ablauf der Fälligkeit nicht zahlt. "Kündigen" im Sinne von zurücktreten kann man erst nach angemessener Fristsetzung. Einer Fristsetzung bedarf es aber dann nicht, wenn eine Zeit nach dem Kalender vereinbart ist, oder von ihr darauf geschlossen werden kann (zb 8 Wochen nach Vertragsschluss).

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Wußte gar nicht das jetzt hier schon mit Möbelstücken gehandelt wird!

Siehste mal wie schnell das geht =)

Also um was rauszuschlagen, sag einfach ich will das Möbelstück 8 Wochen nach der Bestellung da haben, wenn sie sagen das geht nicht, probiers aus und sag: dann will ich es nicht mehr, wenn die dann sagen ok wir werden das Regeln, haste Glück wenn nicht, dann sagst du: nein, Scherz - Extreme halt...bisschen Risiko dabei, aber klappt meistens ;)

Mit freundlichen Grüßen,

Divine =)

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Ja, so werd ichs schon machen. Erst sagen "na dann werd ich es abbestellen" und dann Rückzieher machen, falls es nicht klappt.

Ich dachte aber auch an mein Verhalten, sprich aggressiv oder freundlich..

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Bei solchen Verhandlungen hilft es die Rechtslage zu kennen. Hier eine kurze Würdigung deiner Schilderungen (eine Haftung meinerseits schließe ich aus):

Indem du den Verkäufer dazu veranlasst hast, die Formulierung "spätestens in acht Wochen" in den Vertrag aufzunehmen, könntest du in ausreichendem Maße den Fortbestand deines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden haben. Somit wärest du gem. § 323 II Nr. 2 BGB ohne Fristsetzung zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Du könntest bereits jetzt, also vor Fälligkeit von dem Vertrag zurücktreten, weil aus dem Schreiben des Verkäufers (Lieferung erst in elf Wochen) offensichtlich hervorgeht, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden, § 323 IV BGB. Zudem kannst du ein Sofa gleichen Typus von einem anderen Händler beziehen und evtl. Mehrkosten als Schadenersatz geltend machen (vgl. § 325 BGB).

Statt zurückzutreten (ein Rücktrittsrecht im obigen Sinne muss also zwingend vorliegen) kannst du auch den Kaufpreis mindern, § 441 BGB.

Die Argumentation hängt letztendlich davon ab, ob ein relatives Fixgeschäft iSv § 323 II Nr. 2 vorliegt, also ob du den Fortbestand deines Leistungsinteresses in ausreichendem Maße an die Rechtzeitigkeit deines Leistungsinteresses gebunden hast. Ich würde die realistische Möglichkeit des Vorliegens der Rücktrittsvoraussetzungen als Anknüpfungspunkt für Verhandlungen nehmen und auf einen einvernehmlichen Preisnachlass hinwirken.

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... im endeffekt würde ich aber auf die kulanz des möbelhauses zählen weil es sich sicher

nicht lohnen wird diesen anspruch auf dem rechtsweg durchzusetzen auch wenn es in diesem

fall auf den ersten blick warscheinlich möglich wäre.

also auf jedenfall freundlich anfragen, wenn erst nichts geht vlt kleine drohungen subkommunizieren

(nicht verbalisieren!).

allgemein zum topic:

warum nicht handeln?

bei höherwertigeren gütern zahle ich eigtl nie den vollen preis.

ein einfaches "da kann man doch preislich sicher nochwas machen" reicht

meistens um den verkäufer aus der reserve zu locken.

vor allem bei privatverkäufen sind da doch teilweise enorme spannen drin.

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Natürlich wäre es nicht die Anstrengung wert, das Problem gerichtlich zu lösen. Aber wenn du sachlich erklärst, dass du unter den Umständen in Erwägung ziehst vom Vertrag zurückzutreten und einen anderen Verkäufer zu wählen, bin ich ziemlich sicher, dass er dir sehr schnell mit einem fairen Preisnachlass entgegenkommen wird.

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den Preis hättest du vor Abschluss des Kaufvertrags klären können. Grade bei Möbeln ist da Spielraum.

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Es war eine allgemeine 33 % Aktion, die mit Anfang April endete, deswegen wollte er mir auch keinen Rabatt geben.

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Wie? Weil die sich mit der Lieferung verspäten bekommst du keinen Rabatt? Sofort auf den Rabatt bestehen ansonsten stornieren.

Das ist ja mal sowas von unserös.

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