Studienkosten werden steuerlich absetzbar

25 Beiträge in diesem Thema

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Für die meisten PUs sicher relevant:

Wer die Kosten für sein Studium oder die teure Ausbildung beim Fiskus geltend machen wollte, schaute bisher in die Röhre.

Das ändert sich womöglich bald. Denn der Bundesfinanzhof kassiert in zwei Fällen die gängige Praxis der Behörden:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Ausbildung-ist...cle4068086.html

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Was ich noch nicht gecheckt habe :

Das gilt doch rückwirkend, oder?

Ich muss mal meinen Steuerberater fragen, sobald es relevant ist (Selbstständig, momentan ist mein Gewinn dank genug Abschreibungen ausserhalb der steuerpflichtigen Zone, daher erstmal nicht relevant), aber kann man das rückwirkend in den nächsten 2 Jahren absetzen?

Meine Kosten belaufen sich auf immerhin 23.000€ Euro bisher und die Zusatkosten für meinen Master kommen da ja auch noch zu.

Heisst das jetzt, ich rechne einfach mal volle Kosten dafür die nächsten Jahre drauf oder wie?

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Du kannst rückwirkend die Steuerbescheide für die letzten Jahre einreichen und dadurch einen Verlustvortrag erreichen. Und der Verlustvortrag gilt unendlich lange bis er abgetragen ist. Du musst aber die Kosten gegenüber dem Finanzamt nachweisen können und es ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt Deine Kosten für das Bachelor-Studium erst einmal ablehnt und so lange widerspricht bis weitere Gerichtsurteile eingehen und/oder die Gesetzeslücke von den Politikern behoben wurde.

Beim weiterführenden Studium (dazu zählt ein Master und natürlich Promotion/MBA) geht das alles ohne Probleme. Die Begründung vom Finanzamt ist, dass man Ausbildungen fördern will die berufsweise gefordert wird. Bei einem Masterstudium geht das Finanzamt pauschal davon aus, bei einem Bachelorstudium nicht.

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Also ich kenne mich jetzt nicht konkret damit aus, aber wenn das Finanzamt bei einem Masterstudium davon ausgeht, muss es doch bei einem Bachelorstudium, welches ja Voraussetzung für das Masterstudium ist auch die Kosten übernehmen, oder nicht?

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Du kannst rückwirkend die Steuerbescheide für die letzten Jahre einreichen und dadurch einen Verlustvortrag erreichen. Und der Verlustvortrag gilt unendlich lange bis er abgetragen ist. Du musst aber die Kosten gegenüber dem Finanzamt nachweisen können und es ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt Deine Kosten für das Bachelor-Studium erst einmal ablehnt und so lange widerspricht bis weitere Gerichtsurteile eingehen und/oder die Gesetzeslücke von den Politikern behoben wurde.

Beim weiterführenden Studium (dazu zählt ein Master und natürlich Promotion/MBA) geht das alles ohne Probleme. Die Begründung vom Finanzamt ist, dass man Ausbildungen fördern will die berufsweise gefordert wird. Bei einem Masterstudium geht das Finanzamt pauschal davon aus, bei einem Bachelorstudium nicht.

Alles klar, danke dir. Werde das ganze mal mit nem Profi besprechen, denn 23000 Euro Verlustvorträge sind aus meiner Sicht doch echt nen Knaller...

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Also ich kenne mich jetzt nicht konkret damit aus, aber wenn das Finanzamt bei einem Masterstudium davon ausgeht, muss es doch bei einem Bachelorstudium, welches ja Voraussetzung für das Masterstudium ist auch die Kosten übernehmen, oder nicht?

Das Finanzamt beurteilt das so, dass ein weiterführendes Studium (Master) von Jobseite aus notwendig ist (zB der Arbeitgeber verlangt einen Doktor) und fördert daher. Das Bachelorstudium wird aber oft nicht von einem Arbeitgeber benötigt und zählt daher nicht als "Fortbildung" die förderungsbegünstigt wäre. Letztlich ist der Gesetzespassus nicht eindeutig genug formuliert. Edit: Jetzt habe ich das Stichwort gefunden - "berufliche Notwendigkeit".

Es wird aber sicherlich interessant sobald der Erste klagt, der nachweisen kann in einem Betrieb gearbeitet zu haben, dass ihn dann an die Uni geschickt hat.

Insgesamt braucht man sich hier aber wohl keine großen Hoffnungen zu machen. Die Politiker sind von der Medienresonanz schon aufgeschreckt worden und es ist nur eine Frage der Zeit bis man diese Gesetzeslücke wieder geschlossen hat, sonst würden ja Milliarden an fehlenden Einnahmen auf den Bundeshaushalt zurollen. Ich bin auch mal gespannt wann die Regierung checkt, dass ein Master auch ein weiterführendes Studium ist. Früher war das ja so gedacht, dass man Promotionen fördern wollte und man hat vergessen das umzuformulieren. Da damals ja noch alle das Diplom gemacht haben ist das ja kein Ding gewesen, aber das wird mit dem Master jetzt richtig interessant.

In 3-4 Jahren werden die sicherlich registrieren, dass die ganzen Privatuni-Absolventen, die dann auch noch an die guten Jobs kommen und theoretisch in die höchste Steuerklasse müssten, Studiengebühren von 20000 EUR als Verlustvortrag anmelden (dazu noch Bücher & Miete). Bei meinem Master-Studium wird sicherlich auch ein schönes Sümmchen zusammen kommen. Paris ist teuer. ^_^

bearbeitet von フィリプ

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23.000€??? Wo studierst Du denn?

Bachelor hier :

http://www.hs-fresenius.de/

Master hier :

http://www.lon.ac.uk/

In 3-4 Jahren werden die sicherlich registrieren, dass die ganzen Privatuni-Absolventen, die dann auch noch an die guten Jobs kommen und theoretisch in die höchste Steuerklasse müssten, Studiengebühren von 20000 EUR als Verlustvortrag anmelden (dazu noch Bücher & Miete). Bei meinem Master-Studium wird sicherlich auch ein schönes Sümmchen zusammen kommen. Paris ist teuer. biggrin.gif

Ach scheisse. Miete!

36*365 = 13140.

Plus 23000 sind 36140... wenn meine Miete während des Masters auch noch zählt, kommen da nochmal 24*410€ dazu, macht 9840 €.... plus Studiengebühren 13000 Pfund sind...

Knappe 60.000. Ich wette jetzt schon auf Klage :D:D:D:D:D:D

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Ich bin mal gespannt, ob das BMF einen Nichtanwendungserlass raushaut. Dann muss nämlich im Einzelfall geklagt werden. Die Geltendmachung von Miete als Werbungskosten kann ich mir im Übrigen nicht vorstellen, die private Mitveranlassung ist da noch größer als etwa bei Anzügen.

Ich Trottel habe in Kenntnis der alten Regelung/Rechtsprechung leider viel zu viele Quittungen weggeschmissen.

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Gast Joyful Emotion

^_^:-D:-D:-D:-D:-DB-):yahoo:

Das ist einfach nur der Hammer!

Die Schmerzen vor jedem Trimester waren auf dem Weg zur Bank sogar physisch spürbar. Aufgrund eines vollständig in den USA absolvierten Master-Programms hatte ich reichlich Gelegenheit dazu, dass zu spüren, weil ich den ganzen Spaß vollständig aus der eigenen Tasche finanziert habe. Und das Geld habe ich mir in den Jahren zuvor selbst erarbeitet.

Ich habe gerade Urlaub und mich deshalb fast vollständig aus dem öffentlichen Leben verabscheidet. Deshalb habe ich das jetzt erst durch diesen Thread erfahren. Kann ich das ernsthaft über mehrere Jahre hinweg geltend machen? Auch die Lebenshaltungskosten und Studienmaterialien? Oder ist das jetzt nur ein Traum?

Ich bin irgendwie gelähmt und euphorisiert zugleich. :shok:

Joyful Emotion + Bundesfinanzhof --> :rolleyes:

Bin ich vielleicht auch einfach nur dämlich und habe das alles vollkommen falsch verstanden? -_-

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Knappe 60.000. Ich wette jetzt schon auf Klage :D:D:D:D:D:D

Jo bekommste nach deinem Studium knappe 13.500 erstattet. Nettes Sümmchen. Miete bin ich mir beim Erststudium von dir nicht sicher, beim Zweitstudium aufgrund des Fernstudiumscharakters eigentlich schon.

Ich hab natürlich verkackt, da der Großteil meines Studiums vor 2007 war :lol: . Naja paar Euros wirds auch bei mir noch geben. Aber wenn ich jetzt schon wieder an das Raussuchen der ganzen Unterlagen denke wird mir schlecht^^.

Lg

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Bei mir haben alles die Eltern gezahlt, mit Belegen ohne meinen Namen drauf kann ich quasi nichts ausrichten, oder?

Verkackt würd ich sagen. Aber vielleicht findet dein Steuerberater einen Trick. Die paar Groschen sollte man investieren.

Lg

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Kann ich auch mit einem niederländischen Wohnsitz meine Kosten absetzen später? Ich zahle ja nur KFZ-Steuer und indirekte Steuern manchmal in Deutschland.

bearbeitet von itzi

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Bei mir haben alles die Eltern gezahlt, mit Belegen ohne meinen Namen drauf kann ich quasi nichts ausrichten, oder?

Verkackt würd ich sagen. Aber vielleicht findet dein Steuerberater einen Trick. Die paar Groschen sollte man investieren.

Lg

Möglich sich das Geld von den Eltern überweisen zu lassen und dann alles "selber" zahlen? Lohnt sich das überhaupt noch, wenn ich erst im Sep anfange?

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das noch keine gegenteiliges Gesetz in kraft getreten ist lohnt es sich auf jedenfall.

Bis jetzt ist noch nichts gegenteiliges beschlossen und solange würde ich das auch ausnützen.

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Möglich sich das Geld von den Eltern überweisen zu lassen und dann alles "selber" zahlen? Lohnt sich das überhaupt noch, wenn ich erst im Sep anfange?

Ja das ist möglich.

@ Izi: Klar. Egal wo du studierst. Du setzt es ja nicht jetzt ab, sondern erst dann wenn du in Deutschland Steuern zahlen solltest. Tust du das nicht, so bekommst du natürlich auch nichts erstattet, hast ja dann auch nichts gezahlt.

Lg

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die Fratze des Staates

Werbungskostenabzug gestoppt

hahahaha ich war schnell genug, habe meine Bescheide schon bekommen :D:D:D

Hoffentlich nutzen sie den vorläufigen Status von Bescheiden jetzt nicht als Variante, mir meine schönen Verlustvorträge wieder weg zu nehmen...

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die Fratze des Staates

Werbungskostenabzug gestoppt

hahahaha ich war schnell genug, habe meine Bescheide schon bekommen :D:D:D

Hoffentlich nutzen sie den vorläufigen Status von Bescheiden jetzt nicht als Variante, mir meine schönen Verlustvorträge wieder weg zu nehmen...

Mach dir keine Hoffnungen ... die setzen den Bescheid aus und warten bis das Gesetz in Kraft tritt.

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