Elternunabhängiges Bafög

6 Beiträge in diesem Thema

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Gast DonHannibal

Hey Leute,

man lynche mich, insofern man über die SuFu doch einen ähnlichen Thread finden könnte. Aber hier wird es ja einige Studenten geben.

Stichwort: Bafög - Elternunabhängiges Bafög.

Bezieht es jemand von euch? Habe im Internet für mich bisher nichts eindeutig verständliches gefunden, ob ich bezugsberechtigt bin.

Normales Bafög werde ich nicht bekommen, das weiss ich alleine daher, dass mein Bruder das ganze Prozedere vor gut zwei Jahren hatte und die Einkommen meiner Eltern einfach über den entsprechenden Grenzbeträgen lagen.

Nun ist es aber bei mir so:

- Bin 23

- abgeschlossende Ausbildung

- werde ab (also zu Studienbeginn) auch ausziehen und in einer WG wohnen

Inwieweit verändert das eine Chancen auf Elternunabhängiges BAfög?

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gruß

Don

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Mit dem Elternunabhängigen Bafög hab ich direkt keine Erfahrungen gemacht. Es gibt allerdings unabhängig davon noch den "Bildungskredit" von der KfW. Der muss allerdings komplett (über Jahre und nur bei Beschäftigung) zurück gezahlt werden. Vielleicht hilft Dir der ja weiter.

Grüße,

PP

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Mit einer ersten beruflichen Ausbildung erwirbst du meines Erachtens den Anspruch auf elternunabhängiges Bafög.

Und zwar deshalb, weil die Eltern nur im Falle einer ERSTEN nicht-schulischen Ausbildung (Studium) in der "Pflicht" stehen.

Edit: Gleich der erste Treffer bei Google:

Klick.

bearbeitet von General Beta

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Gast DonHannibal

Hat sich inzwischen ohnehin erledigt, ich falle tatsächlich aus dem Anspruch heraus.

Aber danke für die Infos.

Gruß,

Don

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Gast DonHannibal

Ein Mindestalter in dem Sinne gibt es nicht, aber zeitliche Rahmenbedingungen die zu erfüllen sind.

Es gibt verschiede Förderungsvoraussetzungen. Die einzige die für mich interessant gewesen wäre:

Ein Anspruch besteht bei einer abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung + 3 Jahren weiterer Erwerbstätigkeit in der gleichen Branche. Kürzere Ausbildungen ziehen entsprechend längere Erwebstätitgkeit nach sich, um den Anspruch zu erhalten.

Hatte damals auf 2,5 Jahre verkürzt >> Müsste erst 3,5 Jahre Erwebstätigkeit nach der Ausbildung nachweisen.

Summa summarum also 6 Jahre. Und dann ist man ohnehin fast immer bei 25 Jahren.

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