[jura] Pickup gesetzlich Verboten

107 Beiträge in diesem Thema

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@Fruchtgummi: Nein.. andersherum: die junge Frau gab ihm ihre Nummer (fühlte sich also offensichtlich nicht belästigt).. die alte Schachtel wollte ihn anzeigen....

In dem Falle würde ich nicht mehr als einen kurzen Lachflash des Beamten der die Anzeige aufnehmen soll erwarten ... ;-)

@Zav: ich verstehe die Frage von Fruchtgummi als akademische Diskussion inwiefern das was wir "unkalibrierten direkten cold approach" nennen evtl. mit den deutschen Gesetzen kollidiert.

bearbeitet von afc_squared

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Auch wenns die Mods nicht höhren wollen: Der Thread ist totaler Schwachsinn.

@Threadstarter oder Mods: Nennt hier doch wenigstens mal einen Fall, der (in den letzten, sagen wir mal, 10 Jahren) wirklich vor Gericht gelandet ist.

Damit hätte der Thread wenigstens eine Exestenzberechtigung.

Ich bin jetzt nicht erst seit gestern in der Community unterwegs, ich war selbst schon oft sargen und kenne eine ganze Menge Leute, die auch regelmäßig sargen gehen... aber ich habe noch niemals davon gehöhrt, dass irgendjemand, aufgrund der hier genannten Geseze Probleme irgendeiner Art bekommen hat.

Ich werd mich hier sogar anmaßen zu behaupten: Die hier aktiven PUAs kommen zusammen bestimmt auf über 1 Million approaches. Wer schonmal deswegen verhafet wurde, bitte melden. Dann können wir einen statistischen Referenzwert errechenen und das Risiko abschätzen.

Ansonsten bleibt nur, dass der Thread auch wieterhin Schwachsinn ist. Im Grunde wiird hier doch nur die nächste Generation von Excueses vorgestellt: "Ich hab sie nicht angesprochen, weil ich Angst hatte, verhafetet zu werden..."

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Nochmal, da Du meinen Beitrag überlesen zu haben scheinst...:

wenn der Thread tatsächlich ernst gemeint ist von Dir, teile ich Dir hier ganz offiziell mit, dass ich mich gleich ab morgen Mittag, in der von Dir beschriebenen Weise strafbar machen werde. Du solltest ja wissen, dass Du verpflichtet bist, Dir bekannt gewordene, geplante "Straftaten" zu verhindern. Wenn Du mich also nicht selber aufhalten kannst, oder willst, solltest Du jetzt schleunigst Anzeige gegen mich stellen.... Anderenfalls würdest Du Deine Geschreibsel hier ja wohl selber als Trollerei entlarven...

Danke an GMK für das Posten des offensichtlichen Grundes dieses Threads:

Im Grunde wiird hier doch nur die nächste Generation von Excueses vorgestellt: "Ich hab sie nicht angesprochen, weil ich Angst hatte, verhafetet zu werden..."
bearbeitet von Scelletor

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Fruchtgummi...

Ich hab noch eine Frage.

Wenn ich mit einer Frau schlafe, obwohl ich sie nicht liebe...

Ich werde sie bald verlassen und Ihre Gefühle verletzen.

Sie wird mich anzeigen wegen Gefühlsverletzung. Da gehe ich jetzt mal von aus...

Was empfiehlst Du mir für die Verhandlung?

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Nein.. andersherum: die junge Frau gab ihm ihre Nummer (fühlte sich also offensichtlich nicht belästigt).. die alte Schachtel wollte ihn anzeigen....

In dem Falle würde ich nicht mehr als einen kurzen Lachflash des Beamten der die Anzeige aufnehmen soll erwarten ... ;-)

Das Prob bei 119 OwiG ist ja, dass der Grad der belästigung NICHT über subjektive, aber objektiven Maßstäbe erfolgt. Dh. wie der Allgemeinheit denkt, und nicht, wie das Mädchen sich fühlt :D. Muss zugeben, sehr beknackt diese Gesetzgebung.

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Fruchtgummi...

Ich hab noch eine Frage.

Wenn ich mit einer Frau schlafe, obwohl ich sie nicht liebe...

Ich werde sie bald verlassen und Ihre Gefühle verletzen.

Sie wird mich anzeigen wegen Gefühlsverletzung. Da gehe ich jetzt mal von aus...

Was empfiehlst Du mir für die Verhandlung?

soweit ich weiß gibt es keine vorschrift darüber, also recht wayne. aber 0 gewähr

bearbeitet von Fruchtgummi

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Nochmal, da Du meinen Beitrag überlesen zu haben scheinst...:

wenn der Thread tatsächlich ernst gemeint ist von Dir, teile ich Dir hier ganz offiziell mit, dass ich mich gleich ab morgen Mittag, in der von Dir beschriebenen Weise strafbar machen werde. Du solltest ja wissen, dass Du verpflichtet bist, Dir bekannt gewordene, geplante "Straftaten" zu verhindern. Wenn Du mich also nicht selber aufhalten kannst, oder willst, solltest Du jetzt schleunigst Anzeige gegen mich stellen.... Anderenfalls würdest Du Deine Geschreibsel hier ja wohl selber als Trollerei entlarven...

Danke an GMK für das Posten des offensichtlichen Grundes dieses Threads:

Im Grunde wiird hier doch nur die nächste Generation von Excueses vorgestellt: "Ich hab sie nicht angesprochen, weil ich Angst hatte, verhafetet zu werden..."

hab dir bereits geantwortet :) schon ne halbe stunde her denke ich.

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@Zav: ich verstehe die Frage von Fruchtgummi als akademische Diskussion inwiefern das was wir "unkalibrierten direkten cold approach" nennen evtl. mit den deutschen Gesetzen kollidiert.

Natürlich kollidiert das, das nennt man Belästigung. Und hat insofern nichts mehr mit PU zu tun. Die Diskussion ist also müßig.

Deshalb:

Just to put it out there... stop. feeding. the troll.

No offense.

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hehe...Stimmt. Hmmh ok. ich finde aber Du solltest mich dennoch anzeigen. Ich mein, schließlich scheint Dir das Thema ja echt was zu bedeuten.

@Numa Ich schließe mich den von Dir bemängelten Post's, ala Schwachsinnsthread etc erneut an, egal was ich dafür kassiere. Das ist der größte Troll-Profillierungs-Mist seit Alphabrain...

bearbeitet von Scelletor

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Nein.. andersherum: die junge Frau gab ihm ihre Nummer (fühlte sich also offensichtlich nicht belästigt).. die alte Schachtel wollte ihn anzeigen....

In dem Falle würde ich nicht mehr als einen kurzen Lachflash des Beamten der die Anzeige aufnehmen soll erwarten ... ;-)

Das Prob bei 119 OwiG ist ja, dass der Grad der belästigung NICHT über subjektive, aber objektiven Maßstäbe erfolgt. Dh. wie der Allgemeinheit denkt, und nicht, wie das Mädchen sich fühlt :D. Muss zugeben, sehr beknackt diese Gesetzgebung.

Das bezweifle ich.. dann könnte ich ja im Park rumlaufen und jeden Typen der dort mit seiner Freundin rumknutscht wegen sexueller Belästigung anzeigen... und die Beamten müssten das auch noch bearbeiten.

Im Falle der alten Schachtel könnte man sich z.B. mit dem Paragraphen der das "nichtöffentlich gesprochene Wort" schützt verteidigen. Auch wenn du auf einem öffentlichen Platz bist darf ich dich deswegen noch lange nicht mit einem Richtmikrophon abhören ... wer also keine sexuell gefärbten Worte quer über den Platz ruft müsste "nichtöffentlich" sein...

Würde mich mal interessieren wie die Juristen im Forum das sehen.

zu den "Excuses" "Wer sucht der findet"... das uralte Bibelwort war nie so zutreffend wie auf die Leute die Excuses suchen ...

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Ich bin kein jurist aber widerspricht das nicht der freien Meinungsäußerung?

"Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt."

Wenn ich sage "ich würde gerne mit dir schlafen" biete ich es nicht an, kündige ich es nicht an, preise ich es nicht an oder ähnliches.

damit bin ich raus oder nicht?

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Lustig das du Demonic Confidence erwähnst.

Ich weiß noch, wie ich damals im Rahmen des Programms eine bestimmte Frau eben auf die vorgesehene Weise direkt nach Sex fragte. Es stellte sich später heraus, dass sie eine junge Richterin ist. Sie lehnte ab, da sie einen Freund hat. Wir unterhielten uns danach noch kurz. Schlimm fand sie das nicht und erst recht hat sie sich nicht beschwert über das nette Kompliment.

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Alphabrain ( ken86 / masterkater ) war ein Scheissdreck.

@ scelletor

Stell Dir mal vor, so einen Freak triffst Du auf der Strasse. Ich glaub Du hättest den Spass Deines Lebens.

Ohne Scheiss. Sowas würd ich mir mit nach Hause nehmen als Funfaktor... und ja... Sorry. Ich bin manchmal ein Arschloch.

Den brauchst Du nur irgendwo hinstellen, wenn schlechte Stimmung ist, und dann animierst Du Ihn zum reden.

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Ich bin kein jurist aber widerspricht das nicht der freien Meinungsäußerung?

"Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt."

Wenn ich sage "ich würde gerne mit dir schlafen" biete ich es nicht an, kündige ich es nicht an, preise ich es nicht an oder ähnliches.

damit bin ich raus oder nicht?

das würde in die kategorie anbieten fallen, denn falls sie zusagt, wäre das schon etwas verbindliches. was du dir dabei gedacht hast (du könntest nen scherz machen wollen, spielt keine Rolle. Da rein objektive Gesichtspunkte eine rolle spielen.

Zumindest meine jetziger ansicht nach dem Studieren der Gesetzeskommenrtare :D.

und zum recht der meinungsfreiheit aus Art 5 Grundgesetz:

siehe einfach Absatz 2:

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

bearbeitet von Fruchtgummi

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Alphabrain ( ken86 / masterkater ) war ein Scheissdreck.

@ scelletor

Stell Dir mal vor, so einen Freak triffst Du auf der Strasse. Ich glaub Du hättest den Spass Deines Lebens.

Ohne Scheiss. Sowas würd ich mir mit nach Hause nehmen als Funfaktor... und ja... Sorry. Ich bin manchmal ein Arschloch.

Den brauchst Du nur irgendwo hinstellen, wenn schlechte Stimmung ist, und dann animierst Du Ihn zum reden.

Genau... :good:;-) ;-) :rofl::good:

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Vielleicht sollte mal ja einen Richter anschreiben und fragen, wie er den Fall bewerten würde :P

Aber im Ernst, ich finde es schade, dass Jungs, die kein Interesse haben an dieser juristischen Diskussion, versuchen den TE lächerlich dastehen zu lassen. Man kann doch diese Frage nüchtern betrachten. Und sich dann überlegen, was die Theorie uns sagt und wie so ein Fall in der Praxis gehandhabt würde, falls der Fall überhaupt bis zum Richter kommen würde (und es überhaupt eine Straftat ist).

Und wenn es darum kommt, wie man handeln sollte, dann hat Flying Suicide die interessanteste Antwort gegeben. Aber darum geht es in diesem Thread doch gar nicht, sondern einfach nur um eine juristische Spielerei. Zumindest hoffe ich das ;-)

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Ich finde die Frage durchaus nicht uninteressant. Aber ist es nicht auffällig, dass der TE sämtliche Kommentare ignoriert, die seine Thesen angreifen und/oder nicht von ihm beantwortbar sind? Das ist typisches Troll-Verhalten.

Und wie ich oben schon bemerkt habe: Die Theorie ist in diesem Fall völlig uninteressant. Entweder handelt es ich bei der Sachlage um eine Belästigung oder nicht. Im ersten Fall würde keiner von PU reden und im letzten Fall würde es nicht zur Anzeige oder sogar zur Einleitung eines Verfahrens kommen.

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So beknackt wird das halt von der Rechtsprechung gesehen, da kann ich nix für.

Es hakt eher an deiner Auslegung, als an der Rechtslage. Du hast auch nicht verstanden, daß Fastlanes Frage von rhetorischer Natuir war. Eine Anmache efüllt noch keinen Strafbestand. Du hast anscheinend gerade angefangen zu studieren, aber vielleicht fragst du mal Fastlane als ausgebildten Volljuristen warum deine These nicht stimmen kann.

Nein, flirten oder Pickup ist nicht strafbar. ;-)

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haha

Entzückend wie "erfahrene Mitgleider" diesen Topic vollspamen. Als neuling wäre man dafür schon längst gesperrt wurden.

Leute, ignorierts doch einfach nur. Fruchtgummie merkt, dass seine Hilfe nicht erwünscht ist, der Topic gerät in vergessenheit und jeder ist glücklich.

Aber eine Frage hätte ich auch noch.

Was ist wenn ich als 20jähriger ne 17jährige ficke?

Ich höre ständig das dies verboten sei, aber trozdem macht es jeder.

Ich kenne sogar fällen indenen Männer mitte 30 16-17jährige gefickt haben und mit diesen Mädchen eine Beziehung eingegangen sind. Das hat auch niemanden interresiert.

Nehmen wir an, ich ficke eine 17jährige mit ihrem Einverständniss, geh ich da irgendwelche Risiken ein?

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"Wer sich unbekleidet auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, in denen die Begegnung mit nackten Menschen nicht zu erwarten ist, in einer Weise aufhält, daß er anderen Benutzern den Anblick seines nackten Körpers aufdrängt, handelt ordnungswidrig iSv OWiG § 118."

Ist jetzt nicht direkt Pickup. Sowas wird mit 600 DM Geldbusse belegt und wurde im Jahr 2000 bis zum Oberlandesgericht verhandelt.

Der Richter geht dort von der Idee aus: "jeder

billig denkende Bürger als eine grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber jedem Mitbürger

ansehen würde"

Also nicht jeder muss den unkalibrierten direct Approach als Rücksichtslos empfinden sondern nur der billig denkende Bürger.

Ausserdem von "den allgemein

anerkannten Regeln der ungeschriebenen Gemeinschaftsordnung"

Nehmen wir an, ich ficke eine 17jährige mit ihrem Einverständniss, geh ich da irgendwelche Risiken ein?

Hauptrisiken: Geschlechtskarankheiten und Schwangerschaft.

bearbeitet von gerrie

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So beknackt wird das halt von der Rechtsprechung gesehen, da kann ich nix für.

Es hakt eher an deiner Auslegung, als an der Rechtslage. Du hast auch nicht verstanden, daß Fastlanes Frage von rhetorischer Natuir war. Eine Anmache efüllt noch keinen Strafbestand. Du hast anscheinend gerade angefangen zu studieren, aber vielleicht fragst du mal Fastlane als ausgebildten Volljuristen warum deine These nicht stimmen kann.

Nein, flirten oder Pickup ist nicht strafbar. ;-)

natürlich ist flirten nicht strafbar. es geht um das "nach sex fragen"

du musst deine antwort aber dann begründen :)

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"Wer sich unbekleidet auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, in denen die Begegnung mit nackten Menschen nicht zu erwarten ist, in einer Weise aufhält, daß er anderen Benutzern den Anblick seines nackten Körpers aufdrängt, handelt ordnungswidrig iSv OWiG § 118."

Ist jetzt nicht direkt Pickup. Sowas wird mit 600 DM Geldbusse belegt und wurde im Jahr 2000 bis zum Oberlandesgericht verhandelt.

Der Richter geht dort von der Idee aus: "jeder

billig denkende Bürger als eine grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber jedem Mitbürger

ansehen würde"

Also nicht jeder muss den unkalibrierten direct Approach als Rücksichtslos empfinden sondern nur der billig denkende Bürger.

Ausserdem von "den allgemein

anerkannten Regeln der ungeschriebenen Gemeinschaftsordnung"

Nehmen wir an, ich ficke eine 17jährige mit ihrem Einverständniss, geh ich da irgendwelche Risiken ein?

Hauptrisiken: Geschlechtskarankheiten und Schwangerschaft.

billig heißt glaub ich nicht "günstig".

sondern der normale denkende bürger.

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Das ist mir klar.

Mit "billig denkendem Bürger" könnte der AFC gemeint sein. Würde der sagen ein unkalibrierter cold direct approach ist rücksichtslos?

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