[jura] Pickup gesetzlich Verboten

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Irgendwie sehe ich nicht worauf du mit diesem Thread herauswillst... ?

Natürlich kann man in einem Rechtsstaat für alles mögliche verklagt werden. Und trotzdem verklagt man nicht seinen Nachbarn, weil einem dessen Nase nicht gefällt. Genausowenig wird jeder Kerl, der eine Frau auf der Straße anspricht, direkt vor Gericht landen. Und wer dumm genug ist, in der Einkaufszone zu stehen und mit "Ey Olle, willste fickön?" zu öffnen... naja, dem würde ich die Anzeige gönnen. :)

ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet.

Und warum biste dann noch nicht längst im Knast wo du deiner Meinung nach hin gehörst oder schreibst du grad ausm Knast mit deinem I-Pad?

Mein Freund, es geht bei dieser sachlichen Diskussion weder um Selbstbehauptung noch Schuldzuspruch. Es geht einfach um eine juristische Diskussion zur Strafbarkeit eines gewissen Verhaltens. Darum habe ich auch im Thread angegeben, dass juristen sich dazu äußern sollen. Wenn du dich länger mit PU beschäftigt haben solltest, würdest du manchmal das bedürfnis haben, mit sich selbst im reinen zu sein. Natürlich kannst du über Proxy oder sonst irgendnem Quatsch dir Kinderpornos reinziehen, und dich darüber freuen, dass du nicht erwischt wirst, hurra. Aber du wirst merken können, das ist keine solide Grundlage für dein Innergame.

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Irgendwie sehe ich nicht worauf du mit diesem Thread herauswillst... ? ue

Natürlich kann man in einem Rechtsstaat für alles mögliche verklagt werden. Und trotzdem verklagt man nicht seinen Nachbarn, weil tueinem dessen Nase nicht gefällt. Genausowenig wird jeder Kerl, der eine Frau auf der Straße anspricht, direkt vor Gericht landen. Undwer dumm genug ist, in der Einkaufszone zu stehen und mit "Ey Olle, willste fickön?" zu öffnen... naja, dem würde ich die Anzeigegönnen. :)

ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet.

lol. :D

wie ham denn die mädels so reagiert?

kannst du uns mal ein bischen was erzählen?

naja, es kommt bei PU immer auf die Körpersprache an. bist du sehr positiv und einfach ein happy typ, ist niemand auf dich sauer. wirkst du creepy, dann würde ich dir empfehlen, es NIEMALS zu tun. es kann nur ärger geben.

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Irgendwie sehe ich nicht worauf du mit diesem Thread herauswillst... ?

Natürlich kann man in einem Rechtsstaat für alles mögliche verklagt werden. Und trotzdem verklagt man nicht seinen Nachbarn, weil einem dessen Nase nicht gefällt. Genausowenig wird jeder Kerl, der eine Frau auf der Straße anspricht, direkt vor Gericht landen. Und wer dumm genug ist, in der Einkaufszone zu stehen und mit "Ey Olle, willste fickön?" zu öffnen... naja, dem würde ich die Anzeige gönnen. :)

ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet.

Und warum biste dann noch nicht längst im Knast wo du deiner Meinung nach hin gehörst oder schreibst du grad ausm Knast mit deinem I-Pad?

Mein Freund, es geht bei dieser sachlichen Diskussion weder um Selbstbehauptung noch Schuldzuspruch. Es geht einfach um eine juristische Diskussion zur Strafbarkeit eines gewissen Verhaltens. Darum habe ich auch im Thread angegeben, dass juristen sich dazu äußern sollen. Wenn du dich länger mit PU beschäftigt haben solltest, würdest du manchmal das bedürfnis haben, mit sich selbst im reinen zu sein. Natürlich kannst du über Proxy oder sonst irgendnem Quatsch dir Kinderpornos reinziehen, und dich darüber freuen, dass du nicht erwischt wirst, hurra. Aber du wirst merken können, das ist keine solide Grundlage für dein Innergame.

Meine Güte, was sich hier für kleinkarierte Fürze rumtreiben..... Dann hör halt auf mit Pickup wenn du Angst hast oder frag halt deinen Anwalt oder mach ihn noch besser zu deinem Wing daß er dich rechtzeitig zurückpfeift falls ein verbotenes Wort über deine Lippen kommt aber nerv uns hier net!!!

@Mod: Verwarn mich meinetwegen aber mach endlich diesen grausamen Thread zu!

Edit von Mod: Keine sorge, mache ich! Leute nochmal, bleibt bitte sachlich...

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Irgendwie sehe ich nicht worauf du mit diesem Thread herauswillst... ?

Natürlich kann man in einem Rechtsstaat für alles mögliche verklagt werden. Und trotzdem verklagt man nicht seinen Nachbarn, weil einem dessen Nase nicht gefällt. Genausowenig wird jeder Kerl, der eine Frau auf der Straße anspricht, direkt vor Gericht landen. Und wer dumm genug ist, in der Einkaufszone zu stehen und mit "Ey Olle, willste fickön?" zu öffnen... naja, dem würde ich die Anzeige gönnen. :)

ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet.

Und warum biste dann noch nicht längst im Knast wo du deiner Meinung nach hin gehörst oder schreibst du grad ausm Knast mit deinem I-Pad?

Mein Freund, es geht bei dieser sachlichen Diskussion weder um Selbstbehauptung noch Schuldzuspruch. Es geht einfach um eine juristische Diskussion zur Strafbarkeit eines gewissen Verhaltens. Darum habe ich auch im Thread angegeben, dass juristen sich dazu äußern sollen. Wenn du dich länger mit PU beschäftigt haben solltest, würdest du manchmal das bedürfnis haben, mit sich selbst im reinen zu sein. Natürlich kannst du über Proxy oder sonst irgendnem Quatsch dir Kinderpornos reinziehen, und dich darüber freuen, dass du nicht erwischt wirst, hurra. Aber du wirst merken können, das ist keine solide Grundlage für dein Innergame.

Meine Güte, was sich hier für kleinkarierte Fürze rumtreiben..... Dann hör halt auf mit Pickup wenn du Angst hast oder frag halt deinen Anwalt oder mach ihn noch besser zu deinem Wing daß er dich rechtzeitig zurückpfeift falls ein verbotenes Wort über deine Lippen kommt aber nerv uns hier net!!!

@Mod: Verwarn mich meinetwegen aber mach endlich diesen grausamen Thread zu!

Niemand zwingt dich zum Hinschauen. Ich suche bloß nach sachliche Lösungen, Auslegungsmöglichkeiten dieser Vorschriften, um PU als ganzes zu retten. Jurakenner sollen sich daher mal melden :)

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Leute !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das ist ein ernstes Thema hier.

Bitte stellt vernünftige Fragen. Ich bin mir sicher, Fruchtgummi wird sie beantworten.

Ihr müsst nicht immer alles ins Lächerliche ziehen, nur weil Ihr es lustig findet. Das bringt nämlich gar nix.

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Fruchtgummi du machst dich hier ja lächerlich, so erbärmlich so ein thema aufzumachen. Wenn du findest dass es strafbar ist zu flirten, lass es aber nerv hier nicht rum.

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Fruchtgummi du machst dich hier ja lächerlich, so erbärmlich so ein thema aufzumachen. Wenn du findest dass es strafbar ist zu flirten, lass es aber nerv hier nicht rum.

Agression kommt aus der Angst.

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Ich weiß nicht wie du dir das vorstellst

aber vor Gericht (wenn es jemals soweit kommen wird) läuft es nur nach Beweißlage ab.

Solange man einen guten Anwalt hat und sich ein wenig rethorisch oder besser dialektisch äussern kann

ist das lange kein Problem.

Wenn du ein Stück Papier oder ein Zigarettenstümmel auf den Boden fallen lässt ist das auch Illegal und sollte mit einer Geldstrafe bestraft werden :-D

Wie auch andere Vorscheiber geschrieben haben, forderst du keine Frau dazu auf mit dir zu schlafen

sondern erst als folge deiner Masche ;-)

Fragen kostet nichts und ein Richter wird dich dafür nicht verurteilen ^_^

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@TE Wenn ich irgendwann doch mal heirate und die Braut irgendwann mal nur noch Kopfschmerzen hat, wenn ich geil bin, darfste mich dann auch mal vertreten. Kohle gibts aber nur in dem Fall, wo Du durchsetzt was im GB steht. Demnach hat sie nämlich auch die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft. Und lässt sich das durchsetzen???? Also, wenn der Thread tatsächlich ernst gemeint ist von Dir, teile ich Dir hier ganz offiziell mit, dass ich mich gleich ab morgen Mittag, in der von Dir beschriebenen Weise strafbar machen werde. Du solltest ja wissen, dass Du verpflichtet bist, Dir bekannt gewordene, geplante "Straftaten" zu verhindern. Wenn Du mich also nicht selber aufhalten kannst, oder willst, solltest Du jetzt schleunigst Anzeige gegen mich stellen.... Anderenfalls würdest Du Deine Geschreibsel hier ja wohl selber als Trollerei entlarven... (im Gegensatz zu Euch, bin ich aber zu faul, die entsprechenden §en nachzuschlagen.)

@MOD Numa:Ich kann nachvollziehen, dass man in der persönlichen Entwicklung(gemeint ist damit der TE in seinem Jurastudium z.Z.), gerade beim lernen neuer Dinge, Vergleiche sucht und hier und da auch schonmal "gewisse" Machtgefühle durchlebt, aber die von Dir angeprangerten Beiträge bzgl. dieses Threads hier sind harmlos, zu dem was ich gern dazu schreiben möchte. Naja..., jedenfalls wurden hier bereits Leute als Trolle bezeichnet und/oder als solche gebannt, welche deutlich weniger von dem, was ich noch am schonendsten ausgedrückt: "geistigen Durchfall" nennen würde, gepostet haben.

(sorry wegen der Fehler. Hab grad n bissl Schlaf nachgeholt. korrigiere ich morgen)

bearbeitet von Scelletor

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Natürlich kann man in einem Rechtsstaat für alles mögliche verklagt werden. Und trotzdem verklagt man nicht seinen Nachbarn, weil einem dessen Nase nicht gefällt. Genausowenig wird jeder Kerl, der eine Frau auf der Straße anspricht, direkt vor Gericht landen. Und wer dumm genug ist, in der Einkaufszone zu stehen und mit "Ey Olle, willste fickön?" zu öffnen... naja, dem würde ich die Anzeige gönnen. :)

ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet.

Das musst du genauer ausführen. Schon rein begriffslogisch bedeutet "angeklagt" zu werden, dass es einen Kläger geben muss. Das muss natürlich nicht die betroffene Person sein, aber es muss einen Kläger in irgendeiner Form geben. Und woher soll der kommen?

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Oh-man...., sorry Ezio, aber dass das n ernsthaftes Thema sein soll, zieh ich stark in Zweifel.

@TE Wenn ich irgendwann doch mal heirate und die Braut irgendwann mal nur noch Kopfschmerzen hat, wenn ich geil bin, darfste mich dann auch mal vertreten. Kohle gibts aber nur in dem Fall, wo Du durchsetzt was im GB steht. Demnach hat sie nämlich auch die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft. Und lässt sich das durchsetzen???? Also, wenn der Thread tatsächlich ernst gemeint ist von Dir, teile ich Dir hier ganz offiziell mit, dass ich mich gleich ab morgen Mittag, in der von Dir beschriebenen Weise strafbar machen werde. Du solltest ja wissen, dass Du verpflichtet bist, Dir bekannt gewordene, geplante "Straftaten" zu verhindern hast. Wenn Du also mich nicht selber aufhalten kannst, oder willst, solltest Du jetzt schleunigst Anzeige gegen mich stellen.... (im Gegensatz zu Euch, bin ich aber zu faul, die entsprechenden §en nachzuschlagen.)

@MOD Numa:Ich kann nachvollziehen, dass man in der persönlichen Entwicklung, gerade beim lernen neuer Dinge Vergleiche sucht und hier und da auch schonmal gewissen Machtgefühle durchlebt, aber die von Dir angeprangerten Beiträge bzgl. dieses Threads hier sind harmlos, zu dem was ich gern dazu schreiben möchte. naja..., jedenfalls wurden hier bereits Leute als Trolle bezeichnet und/oder als solche gebannt, welche deutlich weniger von dem, was ich geistigen Durchfall nennen würde, gepostet haben.

Nene. es ist keine Straftat. Verbrechen musst du anzeigen, nicht Vergehen, erst Recht keine Ordnungswidrigkeit. Es handelt sich hier um eine Ordnungswidrigkeit, nicht mehr. Und - diese Normen ist auslegungsbedürftig; die Zitate, die ich hervorgebrachte habe, stammen von Rechtswissenschaftlern und Gerichtsurteile, es gibt nicht meine eigene Meinung wieder. Du hast wahrscheinlich die Auslegung des Begriffs "Gelegenheit sexueller Handlungen" falsch aufgefasst.

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Natürlich kann man in einem Rechtsstaat für alles mögliche verklagt werden. Und trotzdem verklagt man nicht seinen Nachbarn, weil einem dessen Nase nicht gefällt. Genausowenig wird jeder Kerl, der eine Frau auf der Straße anspricht, direkt vor Gericht landen. Und wer dumm genug ist, in der Einkaufszone zu stehen und mit "Ey Olle, willste fickön?" zu öffnen... naja, dem würde ich die Anzeige gönnen. :)

ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet.

Das musst du genauer ausführen. Schon rein begriffslogisch bedeutet "angeklagt" zu werden, dass es einen Kläger geben muss. Das muss natürlich nicht die betroffene Person sein, aber es muss einen Kläger in irgendeiner Form geben. Und woher soll der kommen?

Bei der Ordnungswidrigkeit gibt es keine Täter oder Verklagte, sondern nur der "Betroffene", soweit ich weiß. Und zur Bedeutung des Wortes, da möchte ich Wittgenstein zitieren: Die Bedeutung des Wortes liegt in seinem Gebrauch.

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Natürlich kann man in einem Rechtsstaat für alles mögliche verklagt werden. Und trotzdem verklagt man nicht seinen Nachbarn, weil einem dessen Nase nicht gefällt. Genausowenig wird jeder Kerl, der eine Frau auf der Straße anspricht, direkt vor Gericht landen. Und wer dumm genug ist, in der Einkaufszone zu stehen und mit "Ey Olle, willste fickön?" zu öffnen... naja, dem würde ich die Anzeige gönnen. :)

ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet.

Das musst du genauer ausführen. Schon rein begriffslogisch bedeutet "angeklagt" zu werden, dass es einen Kläger geben muss. Das muss natürlich nicht die betroffene Person sein, aber es muss einen Kläger in irgendeiner Form geben. Und woher soll der kommen?

Bei der Ordnungswidrigkeit gibt es keine Täter oder Verklagte, sondern nur der "Betroffene", soweit ich weiß. Und zur Bedeutung des Wortes, da möchte ich Wittgenstein zitieren: Die Bedeutung des Wortes liegt in seinem Gebrauch.

Was keine Antwort auf meine Frage ist. Wenn es niemanden gibt, der sich in irgendeiner Weise über dein Verhalten beklagt (besseres Wort, wenn man sehr genau sein will), woher soll dann die Anzeige, geschweige denn die Strafe kommen?

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Kannst Du uns mal was über die Strafen schreiben?

Nehmen wir mal an, ich lieg mit einer im Park.

So...

Und nun sag ich zu Ihr:

Dich würde ich gerne mal so richtig durchnehmen.

Was könnte da alles auf mich zukommen?

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Natürlich kann man in einem Rechtsstaat für alles mögliche verklagt werden. Und trotzdem verklagt man nicht seinen Nachbarn, weil einem dessen Nase nicht gefällt. Genausowenig wird jeder Kerl, der eine Frau auf der Straße anspricht, direkt vor Gericht landen. Und wer dumm genug ist, in der Einkaufszone zu stehen und mit "Ey Olle, willste fickön?" zu öffnen... naja, dem würde ich die Anzeige gönnen. :)

ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet.

Das musst du genauer ausführen. Schon rein begriffslogisch bedeutet "angeklagt" zu werden, dass es einen Kläger geben muss. Das muss natürlich nicht die betroffene Person sein, aber es muss einen Kläger in irgendeiner Form geben. Und woher soll der kommen?

Bei der Ordnungswidrigkeit gibt es keine Täter oder Verklagte, sondern nur der "Betroffene", soweit ich weiß. Und zur Bedeutung des Wortes, da möchte ich Wittgenstein zitieren: Die Bedeutung des Wortes liegt in seinem Gebrauch.

Was keine Antwort auf meine Frage ist. Wenn es niemanden gibt, der sich in irgendeiner Weise über dein Verhalten beklagt (besseres Wort, wenn man sehr genau sein will), woher soll dann die Anzeige, geschweige denn die Strafe kommen?

Niemand redet hier über die Strafe.

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Natürlich kann man in einem Rechtsstaat für alles mögliche verklagt werden. Und trotzdem verklagt man nicht seinen Nachbarn, weil einem dessen Nase nicht gefällt. Genausowenig wird jeder Kerl, der eine Frau auf der Straße anspricht, direkt vor Gericht landen. Und wer dumm genug ist, in der Einkaufszone zu stehen und mit "Ey Olle, willste fickön?" zu öffnen... naja, dem würde ich die Anzeige gönnen. :)

ich hab selbst demonic confidence vor langer zeit (bereits verjährt) durchgezogen, also 8 stunden lang nix anderes als nach sex fragen. es geht hier aber nicht um zivilrecht, sondern um strafrecht. es bedarf keine anklage von XY, dass man vorm gericht landet.

Das musst du genauer ausführen. Schon rein begriffslogisch bedeutet "angeklagt" zu werden, dass es einen Kläger geben muss. Das muss natürlich nicht die betroffene Person sein, aber es muss einen Kläger in irgendeiner Form geben. Und woher soll der kommen?

Bei der Ordnungswidrigkeit gibt es keine Täter oder Verklagte, sondern nur der "Betroffene", soweit ich weiß. Und zur Bedeutung des Wortes, da möchte ich Wittgenstein zitieren: Die Bedeutung des Wortes liegt in seinem Gebrauch.

Was keine Antwort auf meine Frage ist. Wenn es niemanden gibt, der sich in irgendeiner Weise über dein Verhalten beklagt (besseres Wort, wenn man sehr genau sein will), woher soll dann die Anzeige, geschweige denn die Strafe kommen?

Niemand redet hier über die Strafe.

Und wieder keine Antwort. :)

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Bei der Auslegung von Gesetzen kommt es immer darauf an was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat.

Ich denke nicht dass der Gesetzgeber Pickup auf der Rechung hatte als er diese Gesetze geschrieben hat :D

Von daher wird man diese Frage ohne Präzedenzfall (den es höchstwarsch. nicht gibt, wer zeigt sowas schon an?)

nicht beantworten können.

Außerdem gabs da schon mal nen Thread zu, aber weiß nichtmehr was dabei rausgekommen ist.

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Kannst Du uns mal was über die Strafen schreiben?

Nehmen wir mal an, ich lieg mit einer im Park.

So...

Und nun sag ich zu Ihr:

Dich würde ich gerne mal so richtig durchnehmen.

Was könnte da alles auf mich zukommen?

wenn sie dich anzeigt wegen 185 StGB dann Geldstrafe oder bis zu einem Jahr

wenn es über OwiG 119 läuft dann Geldbuße bis 1000 €, wenn die polizei n problem mit dir hat

ansonst kommt es vll über 118 OwiG kommt auf das gleiche hinaus

oder gar nix.

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Im ernst:mich hat schon mal ne dicke alte Frau beobachtet wie ich eine junge Frau angesprochen hab und mir gerade ihre tel geholt hab,und meinte ernsthaft "ich hab genau gesehen was sie mit der frau da gemacht haben,ich werd sie anzeigen wegen sexueller Belästigung"

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§119 muss eng ausgelegt werden. Wenn ich eine Frau frage "Möchtest du Sex?", ist das noch kein Angebot, kein Anpreisen usw.

Wenn ich sage: "Wir gehen jetzt hoch und haben Sex" - DANN ist das ein Angebot, da genau bestimmt.

Die lapidare Frage nach Sex stellt noch kein Angebot dar, da zu unbestimmt.

Das gilt im Zivilrecht wie auch im Strafrecht.

"Möchtest du Sex" als Frage kann auch bedeuten: "Hättest du gerade generell Lust auf Sex?".

119 verlangt außerdem eine gewissen Sittenwidrigkeit. Davon kann man nicht ausgehen, wenn ein charmanter Herr eine Frage bezüglich Konversationsherstellung stellt.

Ich denke mal, Sinn und Zweck des 119 ist es eher, öffentliche Prostitution zu unterbinden, und nicht generelle Konversationen über sexuelle Themen zu verbieten.

Selbst wenn man den 119 weit auslegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit die dann vielleicht mit 20€ bestraft wird, das wär's mir Wert. Nur Minderjährige sollte man so nicht ansprechen =D

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Kannst Du uns mal was über die Strafen schreiben?

Nehmen wir mal an, ich lieg mit einer im Park.

So...

Und nun sag ich zu Ihr:

Dich würde ich gerne mal so richtig durchnehmen.

Was könnte da alles auf mich zukommen?

wenn sie dich anzeigt wegen 185 StGB dann Geldstrafe oder bis zu einem Jahr

wenn es über OwiG 119 läuft dann Geldbuße bis 1000 €, wenn die polizei n problem mit dir hat

ansonst kommt es vll über 118 OwiG kommt auf das gleiche hinaus

oder gar nix.

Ohhhhhhhhhhhhhhhhh mein Gott.

Ich werde so etwas nie wieder tun.

Ich danke Dir, Fruchtgummi.

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Im ernst:mich hat schon mal ne dicke alte Frau beobachtet wie ich eine junge Frau angesprochen hab und mir gerade ihre tel geholt hab,und meinte ernsthaft "ich hab genau gesehen was sie mit der frau da gemacht haben,ich werd sie anzeigen wegen sexueller Belästigung"

Und? Im "schlimsten" Fall nehmen die Polizisten die Anzeige auf und bei der Prüfung, ob es weiter verfolgt wird, landet die Anzeige im Mülleimer. Im günstigsten Fall bekommen die Polizisten einen Lachkrampf....

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Im ernst:mich hat schon mal ne dicke alte Frau beobachtet wie ich eine junge Frau angesprochen hab und mir gerade ihre tel geholt hab,und meinte ernsthaft "ich hab genau gesehen was sie mit der frau da gemacht haben,ich werd sie anzeigen wegen sexueller Belästigung"

was hast du der jungen frau gesagt, und was ist daraus geworden?

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Ich sehe wirklich nicht den Punkt, den du hier mit diesem Thread machen willst.

Ja, es gibt Gesetze, Urteile und Strafen für allen möglichen Mist. In den USA ist es in einigen Staaten verboten, mit einer Ente auf dem Kopf die Grenze zu überqueren. Und trotzdem würde ich wetten, dass ich tausend Enten über die Grenze befördern könnte, ohne das es irgendwen interessiert. Niemand wird dich anzeigen, wenn du dich nicht sehr dumm anstellst. Und wenn du wirklich belästigend wirst, ist das natürlich ein ganz anderes Problem und hat nichts mehr mit PU zu tun.

Also, worum geht es hier?

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