Unterhaltsfrage?

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Ich hatte eine Diskussion über Unterhalt,vielleicht kennt sich jemand damit aus,wir sind auf keinen Nenner gekommen,da zu wenig wissen da ist.

Muß man Rückwirkend Unterhalt zahlen?

Folgende Situation:

Man lebt im Trennungsjahr,die Trennung ist ungefähr 4 Monate alt. Der Mann kümmert sich erst jetzt um den Unterhalt. Die Frau mußte ein paar Monate Notgedrungen Hartz4 als Darlehen beantragen. Die ersten Monate hatte sie gar kein Geld,der Mann kam aber von seinem Geld für das wichtigste auf(Essen,Kinderklamottem,etc.). Das war die Zeit kuru nach der Trennung,wo der Hartz4 Antrag lief.

Jetzt will das Amt sobald Unterhalt fließt das Geld zurück. Hat die Frau anspruch auf rückwirkenden Unterhalt,und darf das geleistete geld vom eigenen Konto des Mannes mit in den Unterhalt angerechnet werden?

Sie kann ja schlecht das ganze Darlehen ans Amt vom Unterhalt zurück zahlen,muß der Mann dafür aufkommen?

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Ich hatte eine Diskussion über Unterhalt,vielleicht kennt sich jemand damit aus,wir sind auf keinen Nenner gekommen,da zu wenig wissen da ist.

Muß man Rückwirkend Unterhalt zahlen?

Folgende Situation:

Man lebt im Trennungsjahr,die Trennung ist ungefähr 4 Monate alt. Der Mann kümmert sich erst jetzt um den Unterhalt. Die Frau mußte ein paar Monate Notgedrungen Hartz4 als Darlehen beantragen. Die ersten Monate hatte sie gar kein Geld,der Mann kam aber von seinem Geld für das wichtigste auf(Essen,Kinderklamottem,etc.). Das war die Zeit kuru nach der Trennung,wo der Hartz4 Antrag lief.

Jetzt will das Amt sobald Unterhalt fließt das Geld zurück. Hat die Frau anspruch auf rückwirkenden Unterhalt,und darf das geleistete geld vom eigenen Konto des Mannes mit in den Unterhalt angerechnet werden?

Sie kann ja schlecht das ganze Darlehen ans Amt vom Unterhalt zurück zahlen,muß der Mann dafür aufkommen?

schwierige Situation,

Anspruch auf rückwirkend gibt es nicht, hat uns die Dame vom Jugendamt gesagt.

Ich sehe aber gerade nicht ganz das Problem:

Wenn jetzt Unterhalt fließt kann sie ja (wenn ich es richtig verstanden habe, ist das ja ein Kredit vom Amt) nen Teil als "rate" zurückzahlen..

Der Mann muss nicht dafür aufkommen, steht ja nirgends drin, nehme ich.

Und wenn sie nen "Vertrag/Darlehen" abschließt haftet sie ja dafür... Warum sie den aufnehmen mußte ist rechtlich belanglos...

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Anscheinend hat der Mann sofort Unterhalt für das wichtigste geleistet, aber nicht das was ihr zustand. Das Sozialamt hat der Frau den Differenzbetrag als Darlehen bezahlt. Damit ist wahrscheinlich dieser Differenzbetrag als Forderung an das Sozialamt abgetreten worden.

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Das Amt kann sehr wohl den Unterhalt rückwirkend vom Mann einfordern.

Zumindest seinen Pflichanteil. Die Differenz trägt dann das Amt.

Aer viel Differenz sollte es da nicht geben, denn sowohl die Frau als auch das Kind haben Unterhaltsanspruch

sollte der Mann genug verdienen.

bearbeitet von MrJack

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Gerade wenn Frau und Kind Unterhaltsanspruch haben dann ist dieser Anspruch recht hoch und es gibt gegebenenfalls einen grösseren Anteil den der Mann aus sozialen Gründen nicht zu zahlen braucht und der dann aus Steuergeldern zugeschossen wird. Eine Frage wäre wieviele Jahre später ist der Mann noch verpflichtet, wenn er ein besseres Einkommen erhält diesen Differenzbetrag doch noch zu zahlen.

Übrigens, der Unterhaltsanspruch besteht unabhängig davon ob der Mann tatsächlich zahlen kann.

bearbeitet von gerrie

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Also müßte die Frau sobald sie unterhalt bekommt nochmal zum Amt und sagen,dass das Amt den Darlehensbetrag vom Mann zurück bekommt. Das Amt sich quasi mit dem Mann in Verbindung setzen soll?

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