Nicht zur Prüfung zugelassen

14 Beiträge in diesem Thema

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Hi,

ich hätte eine Frage bezüglich folgendem Thema.

Mein bester Freund hat gerade ein kleines Problem im Studium.

Er studiert an einer Hochschule.

Er hat sich am 26.-27. Mai zur Prüfung angemeldet (alle Prüfungen bestanden gehabt)

TAN eingegeben und eine Bestätigung zur Anmeldung bekommen.

Ein paar Tage später kam eine E-Mail mit dem Betreff "Prüfungsanmeldezeitraum wurde verlängert", diese hat er nicht gelesen.

Inhalt der EMail war das Anmeldung am 26.-27. eventuell bei manchen verloren gegangen sind aufgrund eines Serverabsturzes und deshalb die Anmeldung verlängert wurde.

Da er und viele andere diese Mail nicht gelesen haben und bei manchen eben der Worst Case eingetreten ist sind sie nicht zur Prüfung zugelassen.

Die Leute im Prüfungsamt lassen diese Leute nun auch nicht teilnehmen, es sei denn sie können einen Beweis für ihre Registrierung darlegen (hat niemand ausgedruckt)

Der Rechtsanwalt wurde eingeschaltet und es wird an einer Sammelklage gearbeitet. Die Leute verlieren nahezu fast ein ganzes Semester + Studiengebühren.

Ist hier etwas zu machen (lohnt es sich für die Studierenden zu lernen) oder eher ein hoffnungsloser Fall?

Soweit ich informiert bin müsste die Hochschule in ihrer "Verfassung" drin stehen haben, das alle Studenten verpflichtet sind die E-Mails konstant zu lesen/prüfen, dann wäre ein rechtlicher Schritt hoffnungslos ?

Danke im Vorraus für eure Hilfe

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Sammelklagen: nicht wirklich.

@Threadersteller: Anwalt fragen .. wird schwierig.

@alle: alle Dinge die ich übers Internet abwickle (Bestellungen etc.) und die im schlimmsten Fall in einen Zivil-Rechtsstreit münden könnten speichere ich per Screenshot.

Dass man bei zig Anmeldungen nicht immer einen Ausdruck macht ist logisch, aber ein Screenshot ist besser als nichts.

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Kannst du mir das mit der Mail erklären.. muss die bei einer neutralen Partei (z.B. einem Notar) zeitgleich eingegangen sein ?

Weil: Mails fälschen ist noch viel einfacher als irgendwelche Bilder. Bei gefälschten Bildern hinterlässt man Spuren die der Fachmann erkennt, bei Mails nicht.

Jeder Spam-Trojaner kann Mails so fälschen dass sie aussehen als hätte sie jemand anderer mit ganz anderer Software zu einem anderen Zeitpunkt verschickt.

Mails sind lediglich Textdateien.

Das ist das Problem mit Webformularen: man hat keinerlei Nachweis. Daher ist es ungünstig dass die Uni -wie es scheint- keine Bestätigungsmails für die Prüfungsanmeldungen verschickt.

Screenshots wurden durch "Abmahnwälte" übrigens schon in Gerichtsverfahren eingesetzt: sie sind besser als gar nichts.

bearbeitet von afc_squared

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Edit: Konnte mich gerade davon überzeugen, dass man es in der Regel doch abändern kann beim weiterleiten.

Damit ist das auch keine Möglichkeit zum Nachweis.

Vor Gericht ist ein weiter Begriff. Ich nehme einfach mal an, dass es sich dabei nicht um die Hauptverhandlung handelt.

Klar, zur Einigung kann man natürlich vorlegen, was man will (und beim mahnen sowieso).

Bei gefälschten Bildern hinterlässt man Spuren die der Fachmann erkennt

Auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt zuweit aus den Fenster lehne.

Ich glaube jemand der ein wenig fit in Photoshop ist kann Matrikelnummer und Name ändern,

ohne unnötig Spuren zu hinterlassen (nur eine Annahme).

bearbeitet von alandhero

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Sind sie auch nicht. Beweismittel ist höchstens die E-Mail, die man unabgeändert weiterleiten kann.

Falsch, E-Mails sind nicht rechtsverbindlich. Wer sagt, daß die Mail unveröändert weitergeschickt wurde??

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Hi,

ich hätte eine Frage bezüglich folgendem Thema.

Mein bester Freund hat gerade ein kleines Problem im Studium.

Er studiert an einer Hochschule.

Er hat sich am 26.-27. Mai zur Prüfung angemeldet (alle Prüfungen bestanden gehabt)

TAN eingegeben und eine Bestätigung zur Anmeldung bekommen.

Ein paar Tage später kam eine E-Mail mit dem Betreff "Prüfungsanmeldezeitraum wurde verlängert", diese hat er nicht gelesen.

Inhalt der EMail war das Anmeldung am 26.-27. eventuell bei manchen verloren gegangen sind aufgrund eines Serverabsturzes und deshalb die Anmeldung verlängert wurde.

Da er und viele andere diese Mail nicht gelesen haben und bei manchen eben der Worst Case eingetreten ist sind sie nicht zur Prüfung zugelassen.

Die Leute im Prüfungsamt lassen diese Leute nun auch nicht teilnehmen, es sei denn sie können einen Beweis für ihre Registrierung darlegen (hat niemand ausgedruckt)

Der Rechtsanwalt wurde eingeschaltet und es wird an einer Sammelklage gearbeitet. Die Leute verlieren nahezu fast ein ganzes Semester + Studiengebühren.

Ist hier etwas zu machen (lohnt es sich für die Studierenden zu lernen) oder eher ein hoffnungsloser Fall?

Soweit ich informiert bin müsste die Hochschule in ihrer "Verfassung" drin stehen haben, das alle Studenten verpflichtet sind die E-Mails konstant zu lesen/prüfen, dann wäre ein rechtlicher Schritt hoffnungslos ?

Danke im Vorraus für eure Hilfe

Kenne das Problem natürlich auch, wie wohl jeder Student.

Buchungsbestätigung der Fächer ausdrucken...werden meist als Beweis akzeptiert.

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Die jeweiligen Professoren darüber informieren und fragen ob sie einen trotzdem an der Prüfung teilnehmen lassen!

So hat uns das heute ein Professor mitgeteilt, dass er ne mail haben will, falls das mit der Anmeldung nicht geklappt hat und dann geht das auch klar.

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Hi,

ich hätte eine Frage bezüglich folgendem Thema.

Mein bester Freund hat gerade ein kleines Problem im Studium.

Er studiert an einer Hochschule.

Er hat sich am 26.-27. Mai zur Prüfung angemeldet (alle Prüfungen bestanden gehabt)

TAN eingegeben und eine Bestätigung zur Anmeldung bekommen.

Ein paar Tage später kam eine E-Mail mit dem Betreff "Prüfungsanmeldezeitraum wurde verlängert", diese hat er nicht gelesen.

Inhalt der EMail war das Anmeldung am 26.-27. eventuell bei manchen verloren gegangen sind aufgrund eines Serverabsturzes und deshalb die Anmeldung verlängert wurde.

Da er und viele andere diese Mail nicht gelesen haben und bei manchen eben der Worst Case eingetreten ist sind sie nicht zur Prüfung zugelassen.

Die Leute im Prüfungsamt lassen diese Leute nun auch nicht teilnehmen, es sei denn sie können einen Beweis für ihre Registrierung darlegen (hat niemand ausgedruckt)

Der Rechtsanwalt wurde eingeschaltet und es wird an einer Sammelklage gearbeitet. Die Leute verlieren nahezu fast ein ganzes Semester + Studiengebühren.

Ist hier etwas zu machen (lohnt es sich für die Studierenden zu lernen) oder eher ein hoffnungsloser Fall?

Soweit ich informiert bin müsste die Hochschule in ihrer "Verfassung" drin stehen haben, das alle Studenten verpflichtet sind die E-Mails konstant zu lesen/prüfen, dann wäre ein rechtlicher Schritt hoffnungslos ?

Danke im Vorraus für eure Hilfe

Kenne das Problem natürlich auch, wie wohl jeder Student.

Buchungsbestätigung der Fächer ausdrucken...werden meist als Beweis akzeptiert.

Hat er aber nicht

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hey leute is doch egal, der typ wollte das wir in die glaskugel schaun und ihm sagen was passiert, das wird wohl niemand von uns können.

trotzdem tuts mir leid für euch, die bei uns im prüfungszentrum sind auch nicht sonderlich kulant...

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Edit: Konnte mich gerade davon überzeugen, dass man es in der Regel doch abändern kann beim weiterleiten.

Damit ist das auch keine Möglichkeit zum Nachweis.

Vor Gericht ist ein weiter Begriff. Ich nehme einfach mal an, dass es sich dabei nicht um die Hauptverhandlung handelt.

Klar, zur Einigung kann man natürlich vorlegen, was man will (und beim mahnen sowieso).

Bei gefälschten Bildern hinterlässt man Spuren die der Fachmann erkennt

Auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt zuweit aus den Fenster lehne.

Ich glaube jemand der ein wenig fit in Photoshop ist kann Matrikelnummer und Name ändern,

ohne unnötig Spuren zu hinterlassen (nur eine Annahme).

Geht wahrscheinlich schon.. ich würde versuchen das Foto von JPG in Bitmap zu übersetzen, dort bearbeiten und dann wieder speichern. Direkte Bearbeitung in jpg hinterlässt mit Sicherheit Spuren.

Jedenfalls ist es noch einfacher eine unsignierte Mail zu fälschen....

Signierte Mails das wäre etwas Anderes , trotzdem sind auch diese nicht rechtsverbindlich.

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