Copyright/Urheberrecht für Bücher

13 Beiträge in diesem Thema

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Gast Valentino

Ich möchte bald eine Internetseite machen, die um Persönlichkeitsentwicklung und Verführung geht.

Wenn ich jetzt da Sachen z.B. aus Anthony Robbins Buch "Das Robbins Power Prinzip" habe und die in meine eigene Worte umschreibe, darf ich die dann veröffentlichen?

Habe gerade das hier gelesen:

Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Problematischer sind neben den strafrechtlichen Aspekten die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche des Rechteinhabers. Wenn allgemein bekannte Aussagen wiedergegeben werden, dürfte das keine Verletzung von Urheberrechten darfstellen, wohl aber, wenn Werke ganz oder in Teilen ohne Einwilligung des Urherbers eingestellt werden.

Das ist auch konsequent. Wer ein Werk erstellt, darf über Nutzung und Verwertung selbst entscheiden. Oder wollt ihr, dass von Euch geschaffene Dinge einfach vervielfältigt werden?

Grüße

Fastlane

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Gast Valentino

Ich habe mir das so gedacht, dass ich das in etwa so mache wie bei Big Mike in Inner Game Mastery.

Die Gedanken und Kernaussagen stammen von dem Autor, aber ich schreibe das in meine eigenen Worte um und schreibe noch was dazu was ich denke.

Wie ist das mit der Struktur?

Angenommen ich schreibe einen Artikel wie man eine psoitive Lebenseinstellung bekommt der am Ende 40 DIN A 4 Seiten umfasst. Ich schreibe die wichtigsten Sachen aus dem Robbins Power Prinzip darein, in der Reihenfolge wie sie im Buch vorkommt, jedoch alles in meinen eigenen Worten. Ist das eine Verletzung des Urheberrechts?

Reicht das, wenn ich am Ende ein Literaturverzeichnis mache? Muss ich unter jedem Text, die genaue Quellenangabe mit Seitenzahl angeben? Muss ich den Verlag informieren?

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Ich schreibe die wichtigsten Sachen aus dem Robbins Power Prinzip darein, in der Reihenfolge wie sie im Buch vorkommt, jedoch alles in meinen eigenen Worten. Ist das eine Verletzung des Urheberrechts?

Davon gehe ich aus.

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Gast Valentino

kannst du das belegen?

Was würde mir passieren, wenn ich dagegen verstoße? kommt nicht erstmal ne Ermahnung?

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kannst du das belegen?

Ein Anwalt nimmt 300 Euro die Stunde! :rolleyes:

Was würde mir passieren, wenn ich dagegen verstoße? kommt nicht erstmal ne Ermahnung?

Strafbewehrte Unterlassungserklärung kommt. Die kosten trägst Du. Je nach Gegenstandswert bis 500.000 Euro oder mehr sind die Kosten nicht ohne. Fang schon mal an zu sparen!

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Gast naropa

Du kannst dich von Anthony Robbins natürlich inspirieren lassen und auch bestimmte Techniken in leicht veränderter Form beschreiben. Letzendlich tut der liebe Anthony das ja auch - ich würd sagen mindestens 80% dessen, was der an Methoden lehrt stammt nicht von ihm selbst, sondern ist halt adaptiertes Wissen aus anderen Bereichen (vor allem NLP). Er hat das ganze halt an einigen Stellen etwas weiterentwickelt, zusammengetragen und in eine leicht andere Form gebracht...

Das Inhaltsverzeichnis und die Struktur übernehmen würde ich an deiner Stelle aber nicht unbedingt, sonst kannste den Leuten ja auch gleich sein Buch empfehlen... Ob das dann wirklich Folgen hätte, weiss ich nicht, glaube allerdings, wenn du den Namen Anthony Robbins nicht erwähnst, merkt das eh keine Sau, weil es so viele Ansätze in dem Bereich gibt die sich sehr ähneln...

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weil es so viele Ansätze in dem Bereich gibt die sich sehr ähneln...

...und vieles davon Binsenweisheiten sind, die einer Urheberrechtsfähigkeit gar nicht zugänglich sind.

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Hi Valentino,

zitieren darfst Du, ganze Passagen abschreiben nein.

Wenn Du es umformulierst und aufbereitest ist es eine Sache der Schöpfungstiefe ob das nun eine Verletzung des Urheberrechtes ist oder Du es Dir als eigenes Werk zurechnen kannst.

So genau kann - und darf - Dir das nur ein Anwalt sagen, wobei Du auch dort mehr ein "kommt darauf an" als einen genauen Ratschlag bekommst. Das hat damit zu tun, dass es im Gesetz nicht haarklein drin steht und es nicht für jeden Anwendungsfall schon eine gefestigte Rechtssprechung gibt auf die man sich verlassen könnte. Am Ende entscheidet immer der Richter und der ist in dieser Entscheidung ziemlich frei.

Du kannst Dich nicht darauf verlassen "nur" eine freundliche Ermahnung oder eine bereits kostenpflichtige Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung vom Verlag zu bekommen. Es könnte auch gleich eine Zivilklage wegen des angerichteten Schadens geben ("..durch das Webangebot des Beklagten konnten wir 10.000 Bücher weniger verkaufen und verlangen nun den Ersatz des dadurch entstandenen Schadens vom Beklagten...").

Nach meiner laienhaften Ansicht sollte Dein Werk schon durch die Aufteilung, Reihenfolge, Gestaltung und Begrifflichkeit keine Ähnlichkeiten mehr aufweisen. Ein Literaturverzeichnis erlaubt nicht das kopieren (im Gegenteil, es zeigt auf wo Du abgeschrieben hast, wie gesagt, einzelnes Zitieren in Maßen ist Erlaubt, ganze Zitatesammlungen sind es nicht mehr).

Allerdings hast Du mit diesem Tread bereits kund getan, dass es Dein Vorhaben ist, den Inhalt eines Buches gestrafft auf einer Webseite darzustellen, später zu behaupten, dass Du das nicht so gemeint hast, wird jetzt schwieriger....

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..und vieles davon Binsenweisheiten sind, die einer Urheberrechtsfähigkeit gar nicht zugänglich sind.

Richtig! Was keine Schöpfungstiefe hat ist auch nicht geschützt. Aber wer entscheidet das am Ende? Der Richter.... und da ist man - wie auf hoher See - in Gottes Hand....

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Der Richter.... und da ist man - wie auf hoher See - in Gottes Hand....

Naja, ganz so einfach ist es nicht. Aber es besteht ein ernormes wirtschaftliches Risiko. Denn ein Verlagskonzern hat die Mittel, ein solches Verfahren auch durch mehrere Instanzen zu führen.

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Gast Valentino

Ich habe nicht vor etwas zu zitieren. Ich will nur die wichtigsten Gedanken aufnehmen und in meine eigenen Worte fassen...

Welcher Anwalt nimmt 300 Euro? Ich habe jetzt für ein ganzes Verfahren max. 1000 Euro bezahlt.

Ich hatte sowieso gedacht das Buch auf der Homepage zu empfehlen, mit z.b. einen link zu amazon. dann greift das argument "wir haben 10000 bücher weniger verkauft" nicht mehr...

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Ich will nur die wichtigsten Gedanken aufnehmen und in meine eigenen Worte fassen...
Nur wenn Du das über 30 Seiten tust, die gleichen Gedanken in gleicher Reihenfolge nur ein bisserl anders formulierst kann das grenzwertig sein. Wir sind alle keine Spezialisten hier, was es betrifft so etwas einzuschätzen. Sei vorsichtig...
Welcher Anwalt nimmt 300 Euro?

Ein guter Anwalt. Bei einer Beratung kann ein beliebiges Honorar vereinbart werden, bei einem gerichtlichen Verfahren geht es meistens nach der Gebührenordnung - die sich nach dem Streitwert bemisst. Der Streitwert bei Urheberrechtsstreitigkeiten wird gern sechsstellig angesetzt.

Ich hatte sowieso gedacht das Buch auf der Homepage zu empfehlen, mit z.b. einen link zu amazon. dann greift das argument "wir haben 10000 bücher weniger verkauft" nicht mehr...

Behaupten werden darf vor Gericht so ziemlich alles. Ein Link von der Kopie auf das Original heilt keinen Urheberrechtsverstoß ... Im Gegenteil, es könnte unterstellt werden, dass Du von Amazon Geld für den Link bekommst, indem Du von geklauten Inhalten verlinkst.

Die Anzahl der Anwälte hat sich in den letzen zehn Jahren verdoppelt. Die brauchen alle Arbeit und suchen sich diese auch mit "Gewalt". D.h. es findet sich IMMER ein Anwalt, der auch eine an den Haaren herbeigezogene Argumentation schriftsätzlich und vor Gericht ernsthaft vertritt.

Letztlich ist es eine Sache der Schöpfungstiefe. Der des Originals (um Schutzfähig zu sein) und das Deines Werkes das vom Original inspiriert wird (um zu sehen ob es eine Kopie oder ein eigenes Werk ist). Das ist recht kompliziert und mehr als eine ungefähre Einschätzung wirst Du auch vom teuersten Anwalt nicht bekommen. Weil keiner genau weiß. wie die Richter das am Ende entscheiden könnten. Du glaubst gar nicht was für ein Mist vor Gericht passiert und welche haarsträubenden Urteile gefällt werden - und wie wenig Ahnung manche Anwälte haben. Ist wie in anderen Berufsständen auch (vielleicht auch schlimmer) nur gut 10% sind wirklich gut. Schwierig das zu beurteilen.

Um nicht in eine solche Lage zu kommen solltest Du Dich vorsehen, also sollte die Erkennbarkeit des Originalwerkes von dem Du Dich inspirieren läßt, so gering wie nur irgendwie möglich sein. Benutze eine andere Reihenfolge, verwende andere Begrifflichkeiten (am Besten schaffst Du neue), füge völlig eigene Überlegungen ein usw.

Viel Glück

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