Frage bezüglich Ausbildung, GBR, Gewerbe etc.

10 Beiträge in diesem Thema

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Hi Leute,

folgender Fall:

Herr X besitzt einen Gewerbeschein und kauft und verkauft Ware bei eBay mit Gewinn. Herr X ist normaler Arbeitnehmer. Herr Y ist Auszubildender -er bekommt die Ware, verpackt diese und schickt diese weg.

Meine Frage ist folgende:

Wie kann Herr Y die Ausbildung und seinen "Nebenjob" bei Herr X am besten legal betreiben? Der Arbeitsablauf von Herr Y besteht nur aus auspacken, einpacken und verschicken.

Vielen Dank für eure Tipps.

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Minijob ist mit viel Papierkram verbunden. Zudem ist der Pauschalbetrag von 30% zu hoch.

Wie sieht es aus, wenn Herr Y ein Gewerbe anmeldet und Herr X jeden Monat

eine Rechnung für seine Leistung ausstellt?! Dann muss Herr Y nur den Rechnungsbetrag mit dem Azubigehalt versteuern und der Papierkram wäre erledigt.

Wäre das alles im legalen Rahmen?

bearbeitet von Eiweißpumpe

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Nein, kann er nicht. Wenns nur um die Leistung geht, klar.

Aber als Azubi brauchst du einen IHK tauglichen und akzeptierten Arbeitsvertrag.

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Warum genau kann ich die Arbeit nicht einfach monatlich mit 50€ verrechnen? Eine Gewerbeanmeldung kostet ja kaum was und somit wäre seine Tätigkeit vollkommen ok.

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Ein Job als 400€ bzw bis 400€ ist immer gleich, wenn das schon zuviel Aufwand ist solls Herr X und Y vergessen.

Den 400€ als zuviel Papierkram zu beschreiben ist schon arg, wenn die Frage nach einem Gewerbe kommt.

Als Gewerbeitreibender musst du monatlich die Ergebnisse deiner Buchführung dem Finanzamt vorlegen, das ist viel mehr Papierkram.

Außerdem in dem Fall nicht möglich da Scheingewerbe(nur 1 Auftraggeber).

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Gewerbe geht nicht wegen Scheinselbständigkeit.

400 Euro Anmeldung ist doch total easy. Und die Abgaben, naja, da kommst du bzw. er sowieso nicht drum rum auf die ein oder andere Weise.

Lg

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Vielen Dank erstmal. Gewerbe fällt also weg.

Bezüglich 400€-Job habe ich noch eine Frage:

Kann Herr X das Gehalt für Herr Y einfach mit 50€/Monat angeben, dann die 15€ Pauschalabgabe leisten, bei der Umsatzerklärung für das Finanzamt aufführen und hätte somit Ruhe und alles wäre im legalen Rahmen?! Wichtig ist auch, dass Herr X seinen Status als hauptberuflich tätig mit NEBENgewerbe behält und die Krankenkasse nicht auf die Idee kommt da was umzustellen, weil jetzt ein Mitarbeiter beschäftigt wird.

Es soll halt alles "auf dem Papier" festgehalten werden.Lohnabrechnung, Urlaub etc. sind nicht nötig. Nur die Sicherheit für Herr Y bezüglich Ausbildung und Herr X bezüglich Arbeitgeber und Krankenkasse.

Danke für Eure Hilfe!

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Nochmal zur Sicherheit :

Macht Y eine Ausbildung bei X?

Oder arbeitet Y als Azubi bei wem anders und macht nebenbei noch das Zeug bei X?

Das sind zwei völlig verschiedene Fälle.

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Y ist NICHT Auszubildender bei X. Y ist Auszubildener und macht Nebenbei das Zeug bei X. X ist normaler Arbeitnehmer und betreibt das Gewerbe neben seinem Beruf.

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