Dein Steuerprüfer 0 Beitrag melden Mai 22, 2011 erstellt Wo ist die Altersgrenze zur Illegalität, unter 16 oder unter 14?Wichtig: Nur mit Quellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
cornerbackX24 2 Beitrag melden Mai 22, 2011 geantwortet http://lmgtfy.com/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Numa 1185 Beitrag melden Mai 22, 2011 geantwortet "29 Jahre alt"Pedo time ?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
cornerbackX24 2 Beitrag melden Mai 22, 2011 geantwortet Aber ernsthaft:§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,3.auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder4.auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.htmlAnwalt bin ich allerdings nicht also take it for what its worth Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
gerrie 15 Beitrag melden Mai 22, 2011 geantwortet § 176 StrafgesetzbuchSexueller Mißbrauch von Kindern.(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ein 27 Beitrag melden Mai 22, 2011 geantwortet 14 und 29? Pedo bear might wanna have a word with you ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Tron 2 Beitrag melden Mai 22, 2011 geantwortet mehr fällt mir zum Thema 29 + 14/16 einfach nicht ein sorry... Ich fühl mich ja mit 22 schon relativ speziell wenn ich auf ne 17 jährige stehe Oo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Flash_of_Genius 105 Beitrag melden Mai 22, 2011 geantwortet (bearbeitet) Schon wieder son Thema hier ... Erinnerung :Mit 26 jahren zu "alt" für 16/17 jährige ? Mai 22, 2011 bearbeitet von TC00L Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
TheEye 27 Beitrag melden Mai 22, 2011 geantwortet Mich beschleicht das Gefühl, dass sich PU bis zur GL-Szene rumgesprochen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Be-Jay 0 Beitrag melden Mai 22, 2011 geantwortet wenn du unter 21 bist darfst du 14 Jährige, sobald du 21 bist darfste nurnoch ab 16.. kA wo genau das verankert is, aber da bin ich mir ziemlich sicher Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
gerrie 15 Beitrag melden Mai 22, 2011 geantwortet (bearbeitet) ringo starr / you're sixteen You come on like a dream, peaches and cream Lips like strawberry wine You're sixteen, you're beautiful and you're mine Mine all mineYou're all ribbons and curls, ooh what a girl Eyes that sparkle and shine You're sixteen, you're beautiful and you're mine Mine all mine mine mineYou're my baby, you're my pet We fell in love on the night we met You touched my hand, my heart went pop Ooh, when we kissed I could not stopYou walked out of my dreams, into my arms Now you're my angel divine You're sixteen, you're beautiful and you're mineYou're my baby, you're my pet We fell in love on the night we met You touched my hand, my heart went pop Ooh, when we kissed I could not stopYou walked out of my dreams and into my car Now you're my angel divine You're sixteen, you're beautiful and you're mine You're sixteen, you're beautiful and you're mine You're sixteen, so beautiful and you're mine All mine, all mine, all mine All mine, all mine, all mine All mine, all mine, all mine ....@ Be-Jay :Ab 21 hat man eine besondere Verantwortung, aber kein generelles Verbot. In Deutschlland. Mai 22, 2011 bearbeitet von gerrie Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Hearts_and_Minds 1645 Beitrag melden Mai 22, 2011 geantwortet Diese ganzen semi-pädophilen Diskussionen von Männern über 25 gefallen mir nicht. Ich halte diese ganzen Theorien à la "unter bestimmten Umständen können und wollen auch ganz junge Mädchen mit älteren Männern Sex haben" für sexistische Rechtfertigungen der eigenen Gelüste, die, wenn sie nicht in emotionalem Mißbrauch oder einem Disaster für das Mädchen enden, dann wenigstens scharf an der Grenze dazu sind. Solche Rechtfertigungen sind auf einer Ebene mit "die hat sich nuttig angezogen und immer lüstern geguckt, also wollte die doch vergewaltigt werden." Es geht hier bei diesen Fragen auch nicht um Pick-up, um VERFÜHRUNG, sondern, wenn es um unreife Mädchen geht, nur noch um Manipulation. Mädchen in diesem Alter sind offiziell noch Kinder und faktisch einfach zu unreif. An dem Geisteszustand von Ü25-jährigen Jungs, die sich Mädchen im Alter von 14-16 als Sexualpartnerinnen vorstellen, ist auch zu zweifeln.Das Forum ist auch nicht dazu da, Rechtsfragen zu klären.Zudem bekommt jeder Leser einen schlechten Eindruck von der Community. Und ich habe keine Zeit und keine Lust, zu überprüfen, was hier noch legal und vertretbar ist und was nicht. Deswegen: * closed * Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen