Rechtliche Aspekte von Infield-Videos

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Gast Bismarck

Hallo,

ich würde gerne - zum privaten Gebrauch und nicht zur Veröffentlichung bestimmt - mit ein paar Leuten und zwei bis drei HD-Kameras eine Tanzfläche im Club aus mehreren Perspektiven in der Totalen aufnehmen. Es handelt sich dabei um Handkameras, Stative werden wohl nicht zum Einsatz kommen.

Dabei werden bewusst keine Personen in den Fokus genommen, es geht wirklich nur um die Total-Ansicht, um die Lebensphasen einer Tanzfläche zu dokumentieren, Proximity-Bewegungen von Frauen sichtbar zu machen, den Effekt von diversen Manövern zu erfassen, etc.

Darf ich sowas überhaupt machen? Besteht da rechtlich ein Unterschied zu Fotos oder Videos, die mal eben mit Handykameras gemacht werden?

Gruß,

B.

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Hi,

ich kann dir aus meiner Erfahrung folgendes berichten:

Ich war vor ein paar Monaten in Berlin gamen in einem recht großen Einkaufszentrum, wo ich dann ein Filmteam von Arte gesehen habe,

welche einfach irgendwelche MenschenGRUPPEN gefilmt haben (ohne deren Kenntnis).

Ich habe sie dann darauf angesprochen ob das Rechtens ist und sie meinten, dass man ab einer Zahl von 5 Personen im Bild jeder einzelne sein

Persönlichkeitsrechte verliert, sprich man darf Gruppen filmen ohne das Wissen / Einverständniss der einzelnen Person.

Selbstverständlich hatte das Filmteam die Genehmiung von der Geschäftsleitung des Kaufhauses.

Als mein Freund mich im Set gefilmt hat ist gleich ein Wachmann gekommen und gemeint, dass es verboten ist.

Ich denk wenn ihr das einigermaßen unauffällig macht, ist das kein Problem.

Gruss, deviet

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und sie meinten, dass man ab einer Zahl von 5 Personen im Bild jeder einzelne sein

deviet, das stimmt so nicht. Es geht um die Erkennbarkeit.

@Bismarck: Zum Einstieg. http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Ansonsten, ich sag's mal so: Wo kein Richter, da kein Henker. Wenn du als Privatperson dich nicht erwischen lässt, dann juckts nicht sonderlich. Willst du es allerdings kommerziell machen, dann kann es schon Ärger geben. Also: zum Anwalt gehen, wenn du was kommerzielles vorhast.

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Gast Bismarck
Proximity-Bewegungen von Frauen ....

hallo bismarck, bitte um aufklärung:

was kann man sich unter Proximity vorstellen?

Die Tendenz von Frauen, sich dem Gravitationszentrum der Tanzfläche zu nähern, was in der Regel ich bin.

Ich nehme diese Dinge beim Tanzen zwar problemlos wahr, suche aber eine Möglichkeit, unter anderem sowas für andere zu visualisieren und damit begreifbar zu machen.

Wie gesagt, ich will einfach mal mit ein paar Probeaufnahmen testen, ob es überhaupt möglich ist, sowas im Getümmel zu erkennen.

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Auf der Tanzfläche? Dann würde ich das - unabhängig von sonstigen rechtlichen Gegebenheiten, die oben schon angesprochen wurden - vorher auf jeden Fall mit den Clubbetreibern absprechen.

Denn die können dir das in ihren eigenen Räumlichkeiten auf jeden Fall verbieten und sogar Hausverbot erteilen. Wie wahrscheinlich letzteres ist, hängt natürlich vom guten Willen der Betreiber und der Umgänglichkeit des Filmenden ab.

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Hier dürften die besonderen Vorschriften für das Fotographieren bei öffentlichen Veranstaltungen gelten.

Das bedeutet, wer an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt stimmt damit grundsätzlich zu auch fotographiert zu werden.

Solange die Veranstaltung vom Discobetreiber als öffentliche Veranstaltung geführt wird hat dieser auch keine Rechte an den Bildern der Veranstaltung. Der Betreiber müsste am Eingang zu seiner Veranstaltung klar bekanntgeben, dass er sich das Recht am Bild seiner Gäste nimmt.

Das gezielte Aufnehmen einzelner Personen bei einer Veranstaltung ist natürlich nicht pauschal zur Veröffentlichung erlaubt. Für den Privatgebrauch ist es jedoch erlaubt. Angenommen du siehst auf eíner Veranstaltung ein hübsches Mädchen, dann darfst du es schon fotographieren, z.B. damit du es später wiederfinden kannst.

Ausserdem muss natürlich der Grundsatz befolgt werden, dass man durch die Veröffentlichung niemanden schädigen, herabsetzen, lächerlich machen oder beleidigen will.

Grundsätzlich gilt: Das nichtöffentlich gesprochene Wort aufzunehmen ist strikt verboten.

Solange sie nicht veröffentlicht werden dürfen überall ohne ausdrückliches Fragen Bilder gemacht werden, nur nicht in Privatwohnungen und öffentlichen Toiletten und Duschräumen. Und wohl auch nicht auf Militärgeländen.

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Dabei werden bewusst keine Personen in den Fokus genommen, es geht wirklich nur um die Total-Ansicht, um die Lebensphasen einer Tanzfläche zu dokumentieren, Proximity-Bewegungen von Frauen sichtbar zu machen, den Effekt von diversen Manövern zu erfassen, etc.

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, habe aber mich betr. des Thema kundig gemacht, da ich als Mitglied eines Filmclubs ab- und zu Dokumentationen im HD-Format im Kino der Öffentlichkeit zeige.

In Deinem Fall betrifft es das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

D.h. wenn man z.B. Aufnahmen von einer voll besetzten Tribüne macht und dabei einzelne Menschen erkennen kann, ist dies ohne Einwilligung der Personen möglich, da das eigentliche Interesse den voll besetzten Zuschauerrängen gilt und die Personen nur am Rande erscheinen. Dein Fall ist wohl ein Grenzfall, da Du eigentlich das allgemeine Tanzgeschehen aufnehmen willst (was wohl erlaubt wäre), aber -wenn ich das richtig verstanden habe- zusätzlich die Proximity-Bewegungen einzelner Frauen dokumentieren willst. Ob die gesetzliche Regelung zur rein privaten Verwendung der Aufnahmen toleranter ist, kann ich Dir allerdings nicht sagen.

Da die Aufnahmen nicht in der Öffentlichkeit stattfinden, sondern in einem Club, solltest Du auf jeden Fall zusätzlich den Hausherren um Erlaubnis fragen.

Noch eine technische Anmerkung: Da viele HD-Kameras bei Low-Light ziemlich absaufen, würde ich vorher ein paar Tests machen (z.B. in der Dämmerung oder in der Nacht in einer beleuchtesten Strasse)

Hier findest Du unter TESTBILDER eine Bewertung vieler HD-Kameras bei Lowlight:

http://www.camcorder-test.com/ (links oben Modell auswählen)

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Ein Club ist zwar Privatfläche, wenn dort aber eine öffentliche Veranstaltung stattfindet kann der Hasusherr nicht einfach seine eigenen Gesetze machen. Ich meine ein Fotografierverbot in einem Club muss deutlich sichtbar ausgeschildert sein.

Interessant ist auch, im Par 22 Urhebergesetz wird zwischen Bild und Bildnis unterschieden. Bei einem Bildnis hat die dargestellte Person eindeutig ein Recht am Bildnis, bei einem einfachen Bild nicht.

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Ein Club ist zwar Privatfläche, wenn dort aber eine öffentliche Veranstaltung stattfindet kann der Hasusherr nicht einfach seine eigenen Gesetze machen. Ich meine ein Fotografierverbot in einem Club muss deutlich sichtbar ausgeschildert sein.

Rechtlich mag das richtig sein, aber aus eigener Filmerfahrung kann ich nur sagen, dass - um unnötige Diskussionen mit Security, Türsteher u.s.w. zu vermeiden - ein vorheriges Nachfragen besser ist. Die Regelungen sind oftmals ganz unterschiedlich. Es gibt z.B. Orte, an denen feste Stative und Steady Cams verboten, aber Einbeinstative erlaubt sind. Manchmal sind auch semiprofesionelle HD-Kameras verboten.

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Schon mal über das GEMA-Problem nachgedacht? Ansonsten hör net auf gerrie, der hat selbst von Medizin keine Ahnung. Ich sags dir mal so: Glaub nicht, dass die Konkurrenz dich nicht abmahnen könnte, wenn du nicht für jede Person, die identifizierbar ist, eine schriftliche Erlaubnis hast. Alles schon erlebt!

bearbeitet von Grob Unverständig

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Gast Bismarck
Schon mal über das GEMA-Problem nachgedacht? Ansonsten hör net auf gerrie, der hat selbst von Medizin keine Ahnung. Ich sags dir mal so: Glaub nicht, dass die Konkurrenz dich nicht abmahnen könnte, wenn du nicht für jede Person, die identifizierbar ist, eine schriftliche Erlaubnis hast. Alles schon erlebt!

Was für eine Konkurrenz?

:-p

Ich dreh den Kram, um daheim damit zu masturbieren.

@Rest: Danke, Clubgenehmigung wird angefragt.

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