Darf Freundin in Wohnung einziehen?

8 Beiträge in diesem Thema

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Hallo,

Meine Freundin zieht zu mir. Kann der Vermieter das verhindern?

Hab mich informiert und laut Gesetz darf er es nicht verbieten, ausser die Wohnung ist zu klein.

Man muss ihn nur informieren, und er muss zustimmen.

Darf der Mietvertrag etwas gegenteiliges Aussagen?

Also wenn im Mietvertrag steht: es dürfen keine Personen zuziehen

Ist das legal und hebelt geltendes recht aus oder gilt weiterhin, dass der Vermieter informiert werden muss und die Freundin dann einziehen darf?

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Hallo,

Meine Freundin zieht zu mir. Kann der Vermieter das verhindern?

Hab mich informiert und laut Gesetz darf er es nicht verbieten, ausser die Wohnung ist zu klein.

Man muss ihn nur informieren, und er muss zustimmen.

Darf der Mietvertrag etwas gegenteiliges Aussagen?

Also wenn im Mietvertrag steht: es dürfen keine Personen zuziehen

Ist das legal und hebelt geltendes recht aus oder gilt weiterhin, dass der Vermieter informiert werden muss und die Freundin dann einziehen darf?

Nein, der Mietvertrag darf nicht gegenteiliges aussagen, wie §553 III BGB klarstellt.

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Par 553 BGB ist für die Untervermietung.

Die Freundin darf auf jeden Fall bei dir wohnen, muss nicht einmal dem

Vermieter angezeigt werden.

Du überlässt ihr ja nicht einen Teil der Wohnung, ihr lebt zusammen.

Bei mir meinte der Hausmeister nur mal: "Ich habe gehört, bei Ihnen ist eine Maus in der Wohnung."

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Geh zum Mieterverein statt hier in Foren irgendwelche Laien zu fragen die Mitgliedschaft da ist auch für Studenten erschwinglich und früher oder später lohnt sich das auf jeden Fall.

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Nein, §553 BGB ist schon dem Wortlaut nach nicht auf Untervermietung beschränkt, bei kompletter Untervermietung gar nicht anwendbar. Richtig ist, dass Ehepartner, Lebenspartner iSd. LPartG, Kinder, pflegebedürftige Eltern und Pflegepersonal keine "Dritten" im Sinne von §553 BGB sind und ohne Zustimmung des Vermieters einziehen dürfen (dies ist aber anzuzeigen). Entgegen vereinzelter Meinungen gilt dies aber nicht für Lebensgefährten, unabhängig davon, ob eine sexuelle Beziehung besteht (siehe Palandt §540 Rn. 5; § 553 Rn. 4). Selbst wenn man dies anders sehen sollte, empfiehlt es sich auf Nummer sicher zu gehen, und die Zustimmung des Vermieters einzuholen, die in der Regel erteilt werden muss.

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Es ist vielleicht falsches Alphadenken aber ich habe nie dem Vermieter irgendwas geschrieben. Warum sollte der etwas über mein Privatleben wissen?

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