die Polizei hat mich geladen..für Samstag

63 Beiträge in diesem Thema

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"Halsumdrehen" ist ne Morddrohung? Interessant. :huh:

Ich wär deswegen nicht zur Polente gegangen außer ich wäre schon aus anderen Gründen sauer gewesen. Oder eben ein Weichei.....

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Was MUSS man der Polizei gleich wieder auf Nachfrage für Daten geben? Name und Anschrift?

Bsp. Bayr. PAG:

§ 12 Auskunftspflicht

Auf Befragen durch die Polizei ist eine Person verpflichtet, Name, Vorname, Tat und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit anzugeben, wenn anzunehmen ist, dass sie sachdienliche Angaben machen kann, die zur Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich sind. Zu weiteren

Auskünften gegenüber der Polizei ist die Person nur verpflichtet, soweit für sie gesetzliche Handlungspflichten bestehen. Für die Dauer der Befragung kann die Person angehalten werden.

Bzw. zum Vergleich § 68 StPO

(1) Die Vernehmung beginnt damit, dass der Zeuge über Vornamen, Nachnamen, Geburtsnamen, Alter, Beruf und Wohnort befragt wird.

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Was MUSS man der Polizei gleich wieder auf Nachfrage für Daten geben? Name und Anschrift?

Das würde mich auch interessieren. Soweit ich informiert bin können die Beamten einen auf die Wache mitnehmen wenn man sich nicht ausweisen kann=> Zur Feststellung der Personalien. Daraus schließe ich dass Name, Adresse, Geburtsdatum genannt werden müssen. Allerdings dürften die Beamten im genannten Fall diese schon kennen.

Beim Militär war das einfacher: außer Name , Dienstgrad und Dienstnummer muss man laut Genfer Konvention nichts angeben :huh:

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Danke für den Link auf das Lawblog.. das ist wohl eindeutig.

"Genfer Konvention" => also nur für Kriegsgefangene :huh: Militärpolizei oder auch der Wachsoldat sind nach der "Vergatterung" Vorgesetzte. Da gelten dann die ganz normalen Dienstvorschriften...

Disziplinarvorgesetzte sind dann wieder etwas anderes: soweit ich mich erinnere nur dein Hauptmann und von dort auf die Linie aufwärts bis zu unserem CSU Baron ... aber bei mir ist das eine Weile her .. kann mich nicht mehr so genau erinnern ...

bearbeitet von afc_squared

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Interessant das ganze. Mit der Militärdienstpflicht ist ja nun Schluss. Aber gerade deswegen habe ich mich freiwillig zur Bürgerwehr gemeldet "Schützenverein.... Grenadiere..." und mit denen gestern mal ein bisschen rumgeballert. Hat mal wieder Spaß gemacht. Schießstand inner Kneipe.

Nun, zurück zum Thema: Also zu einer Vorladung muss man nicht erscheinen und geht stattdessen zum RA. Also man KANN es so machen. Muss ich mir merken, falls mir mal wer was ans Leder flicken will.

Kann es sein dass es in den USA anders ist?

Wenn man sich so Serien wie Cold Case anguckt, dann hat man das Gefühl, die kommen alle freiwillig angedackelt wenn die Polizei nur mal *schnipp* macht, anstatt sich irgendwie aus dem Staub zu machen oder sonstwie quer zu stellen. Dementsprechend gestehen sie dann auch im Verhör, meist ohne einen Anwalt dabei zu haben.... irgendwie doof von den Zeugen....

Das hätte Bruckheimer mal "komplizierter" darstellen sollen....

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Das Rechtssystem in den angelsächsischen Ländern ist mit unserem tatsächlich nicht zu vergleichen. Daher kann ich mir gut vorstellen dass unter "gesetzestreuen Bürgern" dort andere Sitten herrschen.

Ich würde wenn überhaupt nur mit Anwalt zur Anhörung erscheinen wenn ich der Beschuldigte wäre...

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Erstens haben die in den USA ein anderes Rechtssystem (Perjury, anyone?), zweitens sind das Serien. Wäre ja blöd wenn alle auf ihre Miranda Rights pochen und die Polizei ganz unspektakulär ganz langweilig ermitteln müsste, oder?

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Gast 11223344
Was MUSS man der Polizei gleich wieder auf Nachfrage für Daten geben? Name und Anschrift?

Bsp. Bayr. PAG:

§ 12 Auskunftspflicht

Auf Befragen durch die Polizei ist eine Person verpflichtet, Name, Vorname, Tat und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit anzugeben, wenn anzunehmen ist, dass sie sachdienliche Angaben machen kann, die zur Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich sind. Zu weiteren

Auskünften gegenüber der Polizei ist die Person nur verpflichtet, soweit für sie gesetzliche Handlungspflichten bestehen. Für die Dauer der Befragung kann die Person angehalten werden.

Bzw. zum Vergleich § 68 StPO

(1) Die Vernehmung beginnt damit, dass der Zeuge über Vornamen, Nachnamen, Geburtsnamen, Alter, Beruf und Wohnort befragt wird.

Danke. Das soll wohl Tag der Geburt heißen?! B-)

Vernehmung heißt bei der Polizei (zu der ich nicht verpflichtet bin) oder vor Gericht? Heißt das ich MUSS meinen Beruf angeben oder fragen sie nur danach?

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Vernehmung schließt auch die polizeiliche ein, aber meint auch die durch den Staatsanwalt oder den Richter. Beruf: kA, müsste ich nachlesen.

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Mir ist schon klar das Krimiserien alles andere als realistisch sind. Wollte ja nur darauf hinweisen dass man sich nicht so einfach "platt" machen lassen sollte wie es in Filmen zu sehen ist.

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Kein Wunder das es ein Pickup Forum geben muss, wenn einige schon Probleme haben ihren Namen zu sagen.

Mir ist schon klar, dass vor Gericht nicht immer Recht gesprochen wird aber bei dem Verhalten

kann man dem Staatsanwalt nicht böse sein, wenn der einfach mal davon ausgeht das " nulla poena sine culpa " wohl nicht zutrifft.

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Du sollst gar nicht "auflaufen". Als Beschuldigter in einer Strafsache hast du umfassende Rechte; und die solltest du auch wahrnehmen. Mit der Polizei zu reden ist in den seltensten Fällen hilfreich. Unterhalte dich lieber mit deinem Anwalt - soviel ich weiß, braucht es in Deutschland einen solchen, um Akteneinsicht zu erhalten (übrigens im Gegensatz zu Österreich; als mir mal ein böses, böses Drogenverbrechen zur Last gelegt wurde, konnte ich problemlos bei der Kripo sämtliche angeblich belastenden Unterlagen einsehen).

Na na na...§147 VII Stpo ;-)

Lg

Das ist doch aber nur für Leute, die sich selbst vertreten können, z.b. Richter, Anwälte usw?

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Ich würde wenn überhaupt nur mit Anwalt zur Anhörung erscheinen wenn ich der Beschuldigte wäre...

Auch als Nebenkläger oder Zeuge manchmal keine dumme Idee ;)

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Das ist doch aber nur für Leute, die sich selbst vertreten können, z.b. Richter, Anwälte usw?

Jeder kann und darf sich selber vertreten.

Lg

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Das ist doch aber nur für Leute, die sich selbst vertreten können, z.b. Richter, Anwälte usw?

Jeder kann und darf sich selber vertreten.

Lg

Ausnahme § 140 StPO:

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Gast ImWithNoobs
Also besser nicht hingehen und abwarten ob was von der Staatsanwaltschaft kommt.

Wenn er nicht zur Vernehmung geht, bleibt denen meines Wissens gar nichts anderes übrig.

Ich würde hingehen, mir anhören was die überhaupt wollen, je nach dem Aussagen das ich erst mit meinem Anwalt Kontakt aufnehme und einen schönen Tag wünschen.

Nur weil es bei der Staatsanwaltschaft landet, ist das noch lange kein grund, direkt in Panik zu geraten. Ich frage mich warum alle immer soviel Schiss vor rechtlichen Angelegenheiten haben? Da hat der Threadersteller jemandem den Stinkefinger oder den Vogel gezeigt oder was, das wird sowieso aus mangelndem Tatbestand eingestellt.

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Staatsanwälte und Polizeibeamte haben besseres zu tun als wegen einem Stinkefinger Leute vorzuladen. Wenn es eine Vorladung gibt wird schon etwas mehr im Busche sein.

Außerdem gibt es Leute die es schaffen sich bei einer ganz normalen Personenkontrolle durch die Polizei Probleme einzuhandeln...

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Die Polizei hat für die Staatsanwaltschaft gemäß dem Legalitätsprinzip jeden Pups auszuermitteln, der ihr zur Kenntnis gelangt. Denn wenn es "nur" ein Stinkefinger wäre, dann wäre es auch "nur" ein geringerwertiger Diebstahl und irgendwann "nur" eine Ohrfeige und so weiter und so fort. So funktioniert kein Rechtssystem. Der StA kann aber "Kleinigkeiten" auch einstellen, was öfters passiert. Hängt eben von den Umständen ab. Und natürlich wird der Beschuldigte erst vorgeladen, denn 1.) gehört das zu einem rechtsstaatlichen Verfahren dazu, zum anderen gibts genügend Vögel, die den Polizisten die Arbeit abnehmen und sich selbst die Schlinge um den Hals legen.

Außerdem gibt es Leute die es schaffen sich bei einer ganz normalen Personenkontrolle durch die Polizei Probleme einzuhandeln...

Polizei veräppeln will gekonnt sein!

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Gast ImWithNoobs
Staatsanwälte und Polizeibeamte haben besseres zu tun als wegen einem Stinkefinger Leute vorzuladen. Wenn es eine Vorladung gibt wird schon etwas mehr im Busche sein.

Außerdem gibt es Leute die es schaffen sich bei einer ganz normalen Personenkontrolle durch die Polizei Probleme einzuhandeln...

Meine Erfahrung ist da anders: ich wurde auch schonmal vorgeladen. Danach wurde das Verfahren wegen mangelndem Tatbestand eingestellt.

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bin bei rot geblitzt worden. kurz danach kam schrieb. ich hab nicht reagiert. dann klingelte es mehrmals an der tür. nicht reagiert. dann lag ein brief drin "bitte rufen sie blabla" zurück / kommen sie zu uns ins "xxx büro". nicht reagiert.

nach nem halben jahr nichts mehr gehört von denen. 250 € udn 4 wochen fahrverbot gespart.

aber seitdem halte ich bei gelb :)

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bin bei rot geblitzt worden. kurz danach kam schrieb. ich hab nicht reagiert. dann klingelte es mehrmals an der tür. nicht reagiert. dann lag ein brief drin "bitte rufen sie blabla" zurück / kommen sie zu uns ins "xxx büro". nicht reagiert.

nach nem halben jahr nichts mehr gehört von denen. 250 € udn 4 wochen fahrverbot gespart.

aber seitdem halte ich bei gelb :)

Genau. Getreu dem Motto: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. Oder: Seh' ich Dich nicht siehst Du mich nicht.

Diese Taktik funktioniert bei Schulden übrigens auch vorzüglich, wie sich wöchentlich bei Peter Z. aus B. beobachten lässt.

bearbeitet von plaix

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Ein Kollege von mir sagte mal: "he who puts his head into the sand... puts his rear end into a very dangerous position".

Das mit dem Rotlichtverstoß glaubst du ja wohl selbst nicht.

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bin bei rot geblitzt worden. kurz danach kam schrieb. ich hab nicht reagiert. dann klingelte es mehrmals an der tür. nicht reagiert. dann lag ein brief drin "bitte rufen sie blabla" zurück / kommen sie zu uns ins "xxx büro". nicht reagiert.

nach nem halben jahr nichts mehr gehört von denen. 250 € udn 4 wochen fahrverbot gespart.

aber seitdem halte ich bei gelb :)

Verjährungsfrist ist länger als du denkst. Wenn du kurz vor Ablauf der 2 Jahre dann nen Vollstreckungsbescheid kriegst, denkst dir auch manchmal : hö? :D

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