die Polizei hat mich geladen..für Samstag

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verjährung ist 3 monate gerechent vom letzten schrieb..

aber selbst wenn, ist der kram schon 2 jahre her . hähä! system gefickt!

Ja das ist wirklich alpha. Frauen lieben Männer die ihre Post nicht öffnen ! :rolleyes:

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verjährung ist 3 monate gerechent vom letzten schrieb..

aber selbst wenn, ist der kram schon 2 jahre her . hähä! system gefickt!

Verjährung für die Ordnungswidrigkeit, nicht aber die Vollstreckung ;)

Zudem müsste noch geklärt werden, ob ein Verfahren gestartet wurde, welches aufschiebende Wirkung hat.

Den Unterschied hat man mir letztens auch für eine eigentliche Bagatelle erklärt :D

Sehr ärgerlich. Naja, war nicht meine Bagatelle, daher egal :D

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verjährung ist 3 monate gerechent vom letzten schrieb..

aber selbst wenn, ist der kram schon 2 jahre her . hähä! system gefickt!

Von Beendung der Tat und nicht vom Schreiben. Bei ner roten Ampel kanns aber auch immer noch ein StGB Verfahren geben

--> § 315ff.

@ Shao: Ohne Bußgeldbescheid kann auch nicht vollstreckt werden

Lg

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@ Shao: Ohne Bußgeldbescheid kann auch nicht vollstreckt werden

Right, den gabs auch. Der war aber inzwischen verjährt, daher die Verwirrung. Der Bescheid an sich war nicht mehr gültig, die Vollstreckung war aber noch möglich.

Eine Stelle hing im Ordnungswidrigkeitengesetz, die andere irgendwo im Verwaltungsgesetz, war etwas konfus. Zahlen musste meine Freundin auf jeden Fall :D

Wie sieht das mitm Bescheid eigentlich aus? Fürs StGB Verfahren ist da ja net notwendig. Aber ist über rote Ampel fahren denn überhaupt ne OWi? Ist das OWiG und die Bußgeldstelle da überhaupt für zuständig?

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Aber ist über rote Ampel fahren denn überhaupt ne OWi?

Ja. TBN 137600. Nachzulesen z.B. hier: http://www.neelix.de/bussgeldkatalog.pdf

Ist das OWiG und die Bußgeldstelle da überhaupt für zuständig?
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

Ansonsten evtl. §§ 315ff. StGB

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Eine Stelle hing im Ordnungswidrigkeitengesetz, die andere irgendwo im Verwaltungsgesetz, war etwas konfus. Zahlen musste meine Freundin auf jeden Fall :D

Ne das sind nur zwei verschiedene Anspruchsgrundlagen. Einmal muss ja die Zahlpflicht erst entstehen (also wie ein Kaufvertrag) und einmal wird Vollstreckt (also wie dann durch einen Titel in der ZPO).

Der Bußgeldbescheid verliert auch nicht seine Wirksamkeit. Die einzige Frist ist eben die zwischen Tatbegehung und Bußgeldbescheid, die liegt bei 3 Monaten. Danach ist das Ding in der Welt. Ob man dann daraus vollstrecken kann hängt dann am Vollstreckungsrecht, das ja dann die Verjährung wie du schon sagtest bei 2 Jahren hat. Selbst nach den 2 Jahren wäre der Bußgeldbescheid immer noch in der Welt, dürfte aber nichtmehr vollstreckt werden, da du dann die Einrede der Verjährung hast.

@ Rote Ampel: Jo ist wie KK schon sagte vom Grundtatbestand erstmal nur ne Owi. Aber je nach Verkehrslage kann es dann ganz schnell mal zu ner Straftat werden und somit bist du dann wie bereits geschrieben in den 315er drinnen, was dann weitaus schlimmer ist.

Lg

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Ich hab von sowas nur begrenzt Anhnung, doch ich empfehle bspw ein Verwarngeld zu bezahlen weil sonst ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.... hab ich mal gelesen. Hab persönlich eher selten mit sowas zu tun...

PS: Ich erinnere mich gerade an einen Vorfall: Eine Zivilstreife der BPol erwischte mich dabei wie ich Bahngleise unerlaubt übertrat. Also nachdem der zug vorbei war und die Schranke eigentlich schon hochgehen sollte bin ich rüber.... aber die Schranke war halt noch unten und es war ja rot für Fußgänger. Also 25 Euro bezahlt. Ich war eben halt zu ungeduldig mit der Schranke.

An sonsten wäre ein Verfahren eingeleitet worden wenn ich nicht irre.

bearbeitet von Romantiker80

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Ich würd nie das Verwarngeld direkt bezahlen, das geht auch noch innerhalb einer Frist bevor das Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Und selbst das hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass höhere Kosten anfallen.

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Eine Stelle hing im Ordnungswidrigkeitengesetz, die andere irgendwo im Verwaltungsgesetz, war etwas konfus. Zahlen musste meine Freundin auf jeden Fall :D

Ne das sind nur zwei verschiedene Anspruchsgrundlagen. Einmal muss ja die Zahlpflicht erst entstehen (also wie ein Kaufvertrag) und einmal wird Vollstreckt (also wie dann durch einen Titel in der ZPO).

Der Bußgeldbescheid verliert auch nicht seine Wirksamkeit. Die einzige Frist ist eben die zwischen Tatbegehung und Bußgeldbescheid, die liegt bei 3 Monaten. Danach ist das Ding in der Welt. Ob man dann daraus vollstrecken kann hängt dann am Vollstreckungsrecht, das ja dann die Verjährung wie du schon sagtest bei 2 Jahren hat. Selbst nach den 2 Jahren wäre der Bußgeldbescheid immer noch in der Welt, dürfte aber nichtmehr vollstreckt werden, da du dann die Einrede der Verjährung hast.

@ Rote Ampel: Jo ist wie KK schon sagte vom Grundtatbestand erstmal nur ne Owi. Aber je nach Verkehrslage kann es dann ganz schnell mal zu ner Straftat werden und somit bist du dann wie bereits geschrieben in den 315er drinnen, was dann weitaus schlimmer ist.

Lg

Was ist denn dahingehend dann der §31f OWiG wegen Verfolgungsverjährung? Wie kann ich den einordnen?

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Was ist denn dahingehend dann der §31f OWiG wegen Verfolgungsverjährung? Wie kann ich den einordnen?

Gibt ja noch andere Owis. Das mit den 3 Monaten gilt im Grundsatz nur für Verkehrsowis nach 26 III StVG.

Lg

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Die BPol Streife hat gesagt dass sie wenn ich nicht innerhalb von zwei Wochen die 25 Euro zahle sie ein Bußgeldverfahren einleiten. Da hab ich mir damals gedacht "ja gut es war halt ein Fehler bei rot über den Bahnübergang zu laufen und bevor es noch mehr ärger gibt zahl ich halt".

In Düsseldorf sehe ich gelegentlich einen Krad Polizisten stehen der Fußgänger aufgreift die bei Rot über die Ampelö gehen (würde ich in Anwesenheit eines klar erkennbaren Polizisten eigentlich nicht tun). Der ruft dann auf die andere Straßenseite "kommen sie her, papiere zeigen...."

Manche hätten sogar noch die Chance ihn zu ignorieren und wegzulaufen.... wäre mal interessant ob er dann hinterher rennt oder sogar sein Krad anschmeisst und es zur Verfolgung kommt. Einem Fußgänger hinterherzurennen der nen kleinen Fehler gemacht hat, fände ich für die Polizei ziemlich peinlich. ;-)

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