die Polizei hat mich geladen..für Samstag

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Hallo Freunde,

als ich gestern von der Arbeit kam lag ein Brief in meinem Breifkasten der mich sehr erstaunte.

Irgend jemand muss mich anfang Dezember angezeigt haben.

Auf jeden Fall habe ich eine Vorladung für übermorgen zugesendet bekommen mit dem Text das ein Ermittelungverfahren wegen folgenden Strafftaten gegen mich läuft.

Nötigung und Beleidigung.

Ich kann mich nicht mal an den Fall erinnern.

Da ich im Außendienst bin und im Jahr ca. 50000 KM im Auto zurücklege bin ich auch mal hin und wieder erbost und gestikuliere.

Ein weiteres Problem ist das ich nach Jahrelangen Blitzfreien Fahten im Januar 2011 mit 141 statt erlaubter 100 außerhalb geschlossener Ortschaften sowie im April 121 statt erl.100 geblitzt wurde.

Rechtschutzverischerung habe ich leider nicht(ja,bin jetzt auch schlauer).

Ich sass übrigens alleine im Auto,

Wenn der andere noch einen Zeugen im Auto hatte habe ich doch schon verloren ohne das ich was machen kann,Oder?Was erwartet mich da?

Soll ich gleich mit einem Anwalt auflaufen?

Vielen Dank schonmal für Hilfe

Gruss

Frank

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Wenn der andere noch einen Zeugen im Auto hatte habe ich doch schon verloren ohne das ich was machen kann,Oder?Was erwartet mich da?

Soll ich gleich mit einem Anwalt auflaufen?

Nö, pauschal stimmt das nicht. Geh nicht zur Polizei, sondern direkt zum Anwalt. Oder du pokerst hoch und machst gar nix, kannst dich dann aber in einer Hauptverhandlung oder mit einem Strafbefehl versehen wiederfinden.

Was dich bei der Polizei erwartet? Zuerst Pflichtangaben zur Person machen, dann wirst du nach der StPO belehrt und dann fragt er dich zum Sachverhalt. Wie gesagt, ich würd NIE zur Polizei gehen, du musst es auch nicht, sondern sofort zum Anwalt.

Ein weiteres Problem ist das ich nach Jahrelangen Blitzfreien Fahten im Januar 2011 mit 141 statt erlaubter 100 außerhalb geschlossener Ortschaften sowie im April 121 statt erl.100 geblitzt wurde.

Die Rechtsschutz für Verkehrssachen kannst du dir auch sparen, wenn du einfach anständig fährst...

Da ich im Außendienst bin und im Jahr ca. 50000 KM im Auto zurücklege bin ich auch mal hin und wieder erbost und gestikuliere.

Da würd ich, damit das ganze auch ein bisschen PU-technisch relevant ist, ansetzen.

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So lange es kein Bildmaterial gibt wird wohl nicht viel passieren. Sie werden dich belehren, daß du in Zukunft im Strassenverkehr einfach ruhiger sein solltest. Das dürfte es dann gewesen sein.

Wenn nicht, dann sag mal Bescheid.

Einer Bekannten von mir ist im Dezember bei Eisglätte einer ziemlich dicht aufgefahren, hat auch wild gestikuliert, sie dann ziemlich nahe überholt, beim überholen gehupt wie ein Verrückter und hat sie beim Einscheren geschnitten um dann extrem auf die Bremse zu gehen. Sie ist erschrocken auch auf die Bremse hat fast die Kontrolle über ihr Auto verloren, konnte es aber noch abfangen, ist ihm gerade so nicht hinten rein gefahren, was vielleicht in dem Fall besser gewesen wäre. Ich sass daneben es war wirklich ziemlich krass.

Zumindest hat sie diesen Fahrer auch bei der Polizei angezeigt. Der Polizist meinte nur "Wir fahren sowieso gleich in die Richtung, da werden wir mal beim Halter vorbeifahren und ihn mal belehren". Auf die Frage von meiner Bekannten ob denn noch mehr passiere meinte der Polizist: "Nein, meist reicht auch eine Belehrung aus um den anderen Fahrer zu Erziehen. Ein Gerichtsverfahren kostet nur ziemlich viel und bringt auch kein Ergebniss, weil selbst 2 Personen im Fahrzeug keine mündige Zeugen sind." (oder so ähnlich)

Also durch die Blume: Wenn es das erste Mal war das da was ist wird wohl wenig passieren, solange keine unwiederlegbaren Beweise vorliegen.

Edit: Ok, KK war schneller und unsere Antworten gehen extrem auseinander. Was jetzt richtig(er) ist weiss ich nicht, musst du jetzt selbst wissen.

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"Wir fahren sowieso gleich in die Richtung, da werden wir mal beim Halter vorbeifahren und ihn mal belehren".

Falls dir das passiert, nachdem du angezeigt wurdest: Sagen du kämst gleich runter bzw. machst die Tür gleich auf, aber dann tu's doch nicht, Musik an, Bad einlaufen lassen, chillen und lass die Vögel einfach vor der Türe ein bisschen frieren. Wer meint er könnte mal eben, der hats nicht andes verdient :rolleyes:

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Da ich im Außendienst bin und im Jahr ca. 50000 KM im Auto zurücklege bin ich auch mal hin und wieder erbost und gestikuliere.

Du scheinst auf deinen Führerschein angewiesen zu sein. Allein schon deshalb würde ich einen Anwalt konsultieren.

Bei der Polizei sollte man meiner Meinung nach grundsätzlich von dem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. Dein Anwalt erklärt dir dann warum.

Gruß,

nick

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Soll ich gleich mit einem Anwalt auflaufen?

Nein. Das ist zwar möglich, wirkt aber schlecht. Zieh was ordentliches an, rasier' Dich, Fingernägel etc.. und lass Dir erstmal eröffnen, welcher Sachverhalt Dir zur Last gelegt und vor allem durch welche Beweise gestützt wird.

Kannst Du Dich immer noch an nichts erinnern, sag es.

Klingelt's bei Dir, kannst Du immer noch die Aussage verweigern. Du kannst auch jetzt einfach sagen, dass Du Dich an nichts erinnerst. Lass Dich aber nicht zur Sache ein, es sei denn, Du warst es wirklich nicht. Beides darf nicht gegen Dich verwendet werden. Es spricht weder für noch gegen Deine Strafbarkeit. Eine Aussage kannst Du immer noch nachholen. Die Strafverfolgungsbehörde muss dem Gericht Deine Straftat beweisen; nicht Du Deine Unschuld. Gehe dann zu einem Anwalt und bespreche Dich mit ihm. Er kann die Ermittlungsakten einsehen und einschätzen, wie die Lage ist.

Erzähl' mal, wie's gelaufen ist.

Viel Erfolg!

Major

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Das ist zwar möglich, wirkt aber schlecht.

WTF? Last time I checked leben wir hier immer noch in unserer schönen Bananenrepublik Deutschland und nicht in einem Land, das auf -istan endet, wo das Inanspruchnehmen von Rechten "mal eben so" als Schuldeingeständnis gewertet wird. Auch wenn nach Porno Steffi und Co. der Satz: "ja wenn sie nix zu verbergen haben" immer populärer wird.

Du kannst jederzeit mit Anwalt auftauchen und da darf dir auch kein Strick draus gedreht werden egal was PHK Plautze oder PK/A Unfähig privat darüber denken mögen oder dir sogar erzählen. Dass die Polizei ab und an mal etwas abseits der Realität operiert ist ja kein Geheimnis.

Und ich würd schon deshalb nicht da auftauchen, weil ich es kann. Natürlich nicht ohne vorher den ersten Termin verstreichen zu lassen, anzurufen und mir einen zweiten geben zu lassen. Ein bisschen Spaß muss sein. :hi: Und natürlich auch deshalb nicht weil ich ohne die Akten gelesen zu habe mich nicht um Kopf und Kragen reden möchte.

Nee, mal im Ernst, ohne jegliche Polizei ist doof, Anarchie, ich verarsch sie alle Müll: Natürlich kannst du es dir auf den ersten Blick einfacher machen und mit den Vögeln reden. Die meisten Polizisten bauen ja auch darauf, dass du so doof bist, die wollen auch ein einfaches Leben haben, zumal Beleidigung und Nötigung eher so die langweiligen Bagatelldelikte sind mit denen sich niemand rumschlagen will. Auf den zweiten oder dritten Blick ist es dümmste was du tun kannst: Denn du weißt ja wie gesagt nicht was sie in der Hand haben. Wenn du jetzt also Angst um deinen Lappen haben musst, dann würd ich dringend mit einem Anwalt reden, ansonsten abwarten ob das Verfahren nicht doch eingestellt wird.

Anwalt ist teuer, ja ich weiß, aber wenn deine Existenz am Lappen hängt...

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Gast Coldworld

Nochmal da hier welche das Gegenteil raten.

Geh bloß nicht zu dieser Vernehmung! Und falls du doch hingehen solltest unterschreibe nichts ohne das es vorher von einem Anwalt geprüft wurde. Du kannst dich dort um Kopf und Kragen reden. So ging es mir damals.

Also besser nicht hingehen und abwarten ob was von der Staatsanwaltschaft kommt. Wenn es keine Zeugen gibt wird das vermutlich sowieso eingestellt.

bearbeitet von Coldworld

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Also besser nicht hingehen und abwarten ob was von der Staatsanwaltschaft kommt.

Wenn er nicht zur Vernehmung geht, bleibt denen meines Wissens gar nichts anderes übrig.

Ich würde hingehen, mir anhören was die überhaupt wollen, je nach dem Aussagen das ich erst mit meinem Anwalt Kontakt aufnehme und einen schönen Tag wünschen.

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Gast Coldworld
Wenn er nicht zur Vernehmung geht, bleibt denen meines Wissens gar nichts anderes übrig.

Sowas geht grundsätzlich immer zur Staatsanwaltschaft. Die Polizei beschreibt nur den Sachverhalt und sucht Beweise und Zeugen. Als Beschuldigter bringt es dir also rein garnix da hinzugehen.

Ich würde hingehen, mir anhören was die überhaupt wollen, je nach dem Aussagen das ich erst mit meinem Anwalt Kontakt aufnehme und einen schönen Tag wünschen.

Die haben schon ihre Tricks um dich zum Reden zu bringen. Die machen das schließlich jeden Tag und sind darauf geschult. Wenn man nicht hingeht kann man auch nix falsches sagen. Klüger ist das.

bearbeitet von Coldworld

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Wat? Die Polente fährt manchmal bei wem vorbei um in zu "belehren"....???? Komische Sache.

Auch in diesem Fall gilt: Tür nicht aufmachen, sollen die doch nen "Erziehungsbrief" schicken!

Bzw. offiziell nicht zu hause sein!

Auf der anderen Seite: LEUTE, BITTE FAHRT RÜCKSICHTSVOLL und wenn der Chef Zeitdruck macht, dann den Druck an den Chef zurückgeben und nicht den Leuten denen man im Straßenverkehr begegnet.

Nee, soll kein Vorwurf sein.

Also, bitte keine Radfahrermentalität: Nach unten Strampeln und nach oben Buckeln. D.h. auch dem Chef Grenzen aufzeigen (Alpha!!!) und Mitmenschen gegenüber eher höflich (ebenfalls Alpha).

Gleiches gilt bei der Polizei, nur weil die ne grüne oder blaue Uniform tragen brauchen wir uns nicht gleich in die Hose zu machen. Und die Tür bleibt im Zweifel zu. Niemals reflexartig öffnen.

Apropos ARTIG..... SEIT ARTIG MEINE KLEINEN, dann wird alles gut :hi:

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Lol ist ja echt süss wie zwischen den Bullen und der Staatsanwaltschaft hier unterschieden wird^^

Also sobald es um Strafverfolgung geht, handelt die Polizei als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft. D.h. wenn euch die Bullen anschreiben, dann nur deshalb, weil sie den Auftrag von der Staatsanwaltschaft dort zu ermitteln. Wäre ja auch zu schön, wenn ein Jurist mit 2 VB Staatsexamina noch ermitteln müsste. Sowas lässt man machen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet nur ob sie Anklage erhebt oder nicht und nicht die Bullerei. Ob man zu einer Vorladung auftaucht bleibt einem selber überlassen. Ich würde da nicht auftauchen und mir wäre es solange scheiß egal, bis es eben zum Strafverfahren kommen sollte, oder ich eben einen Strafbefehl erhalten hätte. Vorher kann man sich eh nur rein und nicht rausreden.

"Nein, meist reicht auch eine Belehrung aus um den anderen Fahrer zu Erziehen. Ein Gerichtsverfahren kostet nur ziemlich viel und bringt auch kein Ergebniss, weil selbst 2 Personen im Fahrzeug keine mündige Zeugen sind."

Zum Glück entscheiden kompetentere Leute als die Bullerei ob etwas nun strafrechtlich verfolgt wird oder nicht und was ein Zeuge mit beweiskraft ist. Insbesondere steht einem ja auch noch das strafrechtliche Privatklageverfahren zu. Da hat die Bullerei dann überhaupt nichtmehr mitzureden.

Lg

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Du sollst gar nicht "auflaufen". Als Beschuldigter in einer Strafsache hast du umfassende Rechte; und die solltest du auch wahrnehmen. Mit der Polizei zu reden ist in den seltensten Fällen hilfreich. Unterhalte dich lieber mit deinem Anwalt - soviel ich weiß, braucht es in Deutschland einen solchen, um Akteneinsicht zu erhalten (übrigens im Gegensatz zu Österreich; als mir mal ein böses, böses Drogenverbrechen zur Last gelegt wurde, konnte ich problemlos bei der Kripo sämtliche angeblich belastenden Unterlagen einsehen).

Cool bleiben, mit dem Anwalt reden ... dann weißt du bald mehr.

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Du sollst gar nicht "auflaufen". Als Beschuldigter in einer Strafsache hast du umfassende Rechte; und die solltest du auch wahrnehmen. Mit der Polizei zu reden ist in den seltensten Fällen hilfreich. Unterhalte dich lieber mit deinem Anwalt - soviel ich weiß, braucht es in Deutschland einen solchen, um Akteneinsicht zu erhalten (übrigens im Gegensatz zu Österreich; als mir mal ein böses, böses Drogenverbrechen zur Last gelegt wurde, konnte ich problemlos bei der Kripo sämtliche angeblich belastenden Unterlagen einsehen).

Na na na...§147 VII Stpo :wub:

Lg

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@ all:

Vielen Dank für die ganzen Infos und Antworten

Habe mir nun doch sicherheitshalber einen Anwalt genommen (ein Bekannter dem ich vor Jahren eine Zeit im Nightlife unterwegs war).der hat gleich gesagt zu so einem Polizeigelade geht man grundsätzlich nicht hin,die haben sowieso keine Entscheidung darauf wie es weiter geht und sollen das gleich an das Gericht übergeben.

Er holt sich nun die Aktenesicht,dann sehen wir wie es weiter geht.

Problem ist halt für die 2 mal zu schnell fahren gab es je 3 Punkte und wenn das hier schlecht für mich ausgeht dann weiter 6 Punkte-LAPPEN WEG.

Gruss

Frank

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Also ich würde zur aussage gehen. Und dazu brauch man auch nicht unbedingt nen Anwalt.

Ich durfte schon 2x mal bei den Bullen auflaufen und einmal hat es gereicht es schriftlich zu klären.

Dabei waren meine Sachverhalte nicht ohne gewesen:

- Morddrohung (mein Pech war das die Freundin von den Typen die Tochter vom Ordnungsdezerneten der stadt war, sonst wäre die Sache sofort abgewiesen wurden da Freundin nicht als Zeugin anerkannt wird)

- Ausländerfeindlichlich ( hatte nen Dunkelhäutigen beleidigt, weil er mir dumm gekommen ist; mein Pech er war Proffußaller beim Erstligisten meiner Stadt, keine Zeugen)

- Beleidigung & Nötigung im Strassenverkehr (hatte gegen den Typen welcher mich angezeigt hatte, Gegenanzeige gestellt, so stand Aussage gegen Aussage, keine Zeugen)

Alle 3 Sachen gegen mich wurden fallen gelassen.

Von daher-> vor Polizei & Anwälte habe ich keine Angst und kläre dies darum auch meist persönlich ohne anwältliche Hilfe.

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da Freundin nicht als Zeugin anerkannt wird

Nö, falsch.

so stand Aussage gegen Aussage, keine Zeugen

§ 261 StPO

Aber ich würd mal meinen Lebenswandel überdenken. Beleidigung kann ich ja nachvollziehen, Nötigung im Straßenverkehr auch, aber mal im Ernst: Morddrohungen? :-D

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Egal , wollte ja auch nur klar stellen wie leicht man sowas inklusive Zeugenausage am Hals hat.

Ja, stehlen ist auch einfach, aber da beherrschst du dich doch auch, oder?

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Egal , wollte ja auch nur klar stellen wie leicht man sowas inklusive Zeugenausage am Hals hat.

Ja, stehlen ist auch einfach, aber da beherrschst du dich doch auch, oder?

Sag das nicht mir, sondern dem TE das er nicht mit erhobenem Mittelfinger und Tourette Syndrom durch die Gegend fahren soll. :-p

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Egal , wollte ja auch nur klar stellen wie leicht man sowas inklusive Zeugenausage am Hals hat.

Erinnert mich an nen Film, in dem die Protagonistin auf Ärger immer mit einer Knarre vor den Kopf und "You know, im gonna go self defense on your ass." antwortete :D

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Gast 11223344

Was MUSS man der Polizei gleich wieder auf Nachfrage für Daten geben? Name und Anschrift?

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