foto problem/ foto soll weg

17 Beiträge in diesem Thema

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hey,

mich stört etwas an facebook... ziemlich simple sache. im club mit einer bekannten rumgemacht. eine ANDERE Bekannte fotografiert es und lädt es bei facebook hoch. Ich hab ihr gesagt dass das für mich 0% OK ist. Sie weigert sich das bild zu löschen.

Was nun?

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In Zukunft isolieren, wenn du fürchtest dass Paparazzi in der Nähe sind und die Sache nicht öffentlich werden soll.

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habs schon gemeldet facebook aber löscht in der regel so welche fotos nicht!

@hard_rider ja in zukunft halt mich an die pu regeln ;)

kollege von mir hat gesagt dieses foto ist social proof, was meint ihr

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habs schon gemeldet facebook aber löscht in der regel so welche fotos nicht!

@hard_rider ja in zukunft halt mich an die pu regeln ;)

kollege von mir hat gesagt dieses foto ist social proof, was meint ihr

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kollege von mir hat gesagt dieses foto ist social proof, was meint ihr

Kommt darauf an wie du damit umgehst. Und vor allem wie du mit den Reaktionen darauf umgehst.

Ich denke: Ja. Alles ist Social Proof wenn man es daraus macht.

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hey,

mich stört etwas an facebook... ziemlich simple sache. im club mit einer bekannten rumgemacht. eine ANDERE Bekannte fotografiert es und lädt es bei facebook hoch. Ich hab ihr gesagt dass das für mich 0% OK ist. Sie weigert sich das bild zu löschen.

Was nun?

Du könntest Sie auf dein Recht am eigenen Bild hinweisen und ihr anschließend das KunstUrhG um die Ohren hauen. ;-)

Und dann noch mit ihr ein wenig rumdiskutieren wer jetzt recht hat.

Oder wie gesagt. Das Bild melden. ;)

PS: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

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Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, der muss damit rechnen, dass diese fotografiert werden und die Teilnehmer anbei gleich mit. Dabei wird der im Gesetz verwendete Begriff der „Versammlungen und Aufzüge“ recht weit verstanden. Es unterfallen ihm Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun.

Beispiel: Darunter fallen Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Rockkonzerte, Discoveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, öffentliche Kongresse und ähnliches.

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Gast Coldworld

Ein Foto auf dem rumgemacht wird kann aber schlimmstenfalls rufschädigend sein. Kann mir nicht vorstellen das in dem Fall das Foto trotzdem gezeigt werden darf wenn der Betroffene das nicht will.

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Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, der muss damit rechnen, dass diese fotografiert werden und die Teilnehmer anbei gleich mit. Dabei wird der im Gesetz verwendete Begriff der „Versammlungen und Aufzüge“ recht weit verstanden. Es unterfallen ihm Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun.

Beispiel: Darunter fallen Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Rockkonzerte, Discoveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, öffentliche Kongresse und ähnliches.

Wenn du dein Persönlichkeitsrecht verletzt siehst, kannst du trotzdem fordern, dass es nicht weiter veröffentlich wird / bleibt.

Bei solchen öffentlichen Veranstaltungen musst du als private Person nur nicht explizit gefragt werden.

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Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, der muss damit rechnen, dass diese fotografiert werden und die Teilnehmer anbei gleich mit. Dabei wird der im Gesetz verwendete Begriff der „Versammlungen und Aufzüge“ recht weit verstanden. Es unterfallen ihm Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun.

Beispiel: Darunter fallen Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Rockkonzerte, Discoveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, öffentliche Kongresse und ähnliches.

Wenn Du schon OHNE Quelle zitierst, dann such ich mir halt die erstbeste dazu raus :friends:

law-blog.de

und zitiere diese dann mal weiter, wobei bei dieser Discotheken als Beispiel gar nicht erst aufgeführt werden und das ganze Ausführlicher durchaus eingegrenzt wird.

Bsp: Darunter fallen Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Rockkonzerte, öffentliche Kongresse und ähnliches. Bei Trauerzügen, Hochzeitsgesellschaften u.ä. ist zu differenzieren: diese unterfallen der Abbildungsfreiheit nur insoweit, als sie in der Öffentlichkeit stattfinden.

Am „kollektiven Willen, etwas gemeinsam zu tun“ fehlt es dagegen etwa bei Menschen, die morgens gemeinsam in der U-Bahn sitzen. Darum merke: im öffentlichen Personen- und Nahverkehr ist jeder allein.

Abgebildet werden muss aber die Veranstaltung als solche. Dabei ist aber nicht immer die Totale zu wählen. Auch die Abbildung von Teilen der Veranstaltung (bei denen dann natürlich Personen größer und besser erfasst werden) ist möglich, wenn insgesamt der Charakter der Veranstaltung eingefangen wird.

Streiten darf man inwieweit es zulässig ist, einzelne Teilnehmer einer Veranstaltung herauszuheben.

[...]

Abwägung mit berechtigten Interessen der Abgebildeten

Sämtliche Ausnahmen des § 23 KunstUrhG werden nicht ohne jede Beschränkung gewährt. Vielmehr sind berechtigte Interessen der Betroffenen zu wahren. Bedeutung hat diese Bestimmung dabei vor allem für die Bildnisse im Rahmen der Zeitgeschichte.

Das betrifft vor allem Berichte aus der Intimsphäre der Person, die grundsätzlich unzulässig, sind, sowie Berichte aus der Privatsphäre, an denen ein ernsthaftes Informationsinteresse zumindest recht oft nicht gegeben sein wird. Selbst Prominente haben ein Recht, ab und an allein gelassen zu werden. Die Details hierzu wurden schon im vorigen Teil diskutiert, auf den ich nochmals verweise.

Einfach um nur das ganze ein Stück weit weiter zu zerlegen.

Zusätzlich noch mal ein Zitat von mir dazu aus meinem ersten Beitrag

Und dann noch mit ihr ein wenig rumdiskutieren wer jetzt recht hat.

Zu den Discotheken, bei u.a. denen widerrum gerne noch auch noch der Diskussionscharakter aufkommen kann, inwiefern diese denn wirklich öffentlich sind, sofern Privat veranstaltet (was ja meistens so ist) - Und was die AGB der Discothek bezüglich Veröffentlichung von Fotos (Hausrecht) so von sich gibt - könnte hier noch einen viel größeren Rahmen voller halbgarer Aussagen schaffen. Aber da wir ja alle keine oder nur wenige Juristen sind, sind das ja nur persönliche eh nur Interpretationen des ganzen ;)

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Jaja, sehr richtig. Daraus sehen wir, dass es ein absolutes Recht am eigenen Bild nicht gibt. Man ist für das was man tut verantwortlich und muss gegebenenfalls dafür geradestehen.

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Jaja, sehr richtig. Daraus sehen wir, dass es ein absolutes Recht am eigenen Bild nicht gibt. Man ist für das was man tut verantwortlich und muss gegebenenfalls dafür geradestehen.

Genau, jetzt sehen WIR das. Spaßvogel. Ich glaub manch einer hier im Thread hat da bereits eine bessere Diskussionsgrundlage intus, als Du sie hier grad vorgibst. :friends:

Du wärst in meinen Augen übrigens die Freundin, die versucht zu argumentieren warum der TO kein Anspruch darauf hätte, dass das Bild verschwindet...

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Wie auch immer... seit heute ist das Foto weg.

Ich weiß noch nicht was im Endeffekt dazu geführt hat.

Juristisch gesehen ist das eine recht interessante Angelegenheit, obwohl ich für so etwas Kleines nie diesen Weg gegangen wäre.

Tatsache ist das Facebook sich nicht das Recht herausnimmt, Bilder von Usern zu löschen, auf den halt z.B. rumgeleckt wird.

Falls du nicht möchtest, dass das Foto überhaupt gezeigt wird, sprich bitte mit der Person, die das Foto gepostet hat. Diese sollte dich soweit respektieren, dass sie unerwünschte Fotos entfernt. Leider kann Facebook Nutzer nicht dazu veranlassen, Fotos zu entfernen, die nicht gegen unsere Erklärung der Rechte und Pflichten verstoßen.

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Nun müsste es aber wirklich klar sein, dass es dieses absolute Recht am eigenen Bild nicht gibt.

Ich hatte mal ein Babyfoto von mir bei Facebook hochgeladen und als für alle sichtbar gestellt. Auf dem Foto war ich 6 Monate alt und hatte nichts an. Das Foto wurde einmal von Facebook gelöscht. Irgendwie gab es dazu ein Popup, ihr Foto wurde wegen Urheberrechtsverletzung gelöscht. Rückfragen bei Facebook gaben keine Antwort. Ich hab das Foto einfach nochmal hochgeladen und da ist es nun.

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Gast
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