Psychologische Behandlung...

10 Beiträge in diesem Thema

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Hey

Ich war als Jugendlicher mal in einer Psychologischen Behandlung. Probleme in der Richtung habe ich keine mehr aber ich weiß auch nicht mehr ganz genau, warum ich dort war.

Für meinen zukünftigen Arbeitgeber, bei dem ich mich bewerbe, muss ich so einen Medizinischen Bogen ausfüllen und dort wird auch in die Richtung gefragt. Ob ich jemals war und warum.

Kann der AG herausfinden, dass ich mal war, wenn ich nein ankreuze? Gibt doch eine Schweigepflicht.

Ist es praxis, dass AG's bei Hausärzten oder bei der Krankenkasse nachfragen, auch wenn die Bewerber "nein" angekreuzt haben?

Und kann es sein, dass ich einfach nich zum Einstellungstest eingeladen werde, wenn ich ja ankreuze ohne dass man mal differenziert? Gibt ja nicht nur psychosen, sondern auch lapalien, wie ich im Nachhinein sagen würde.

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Nein das musst du natürlich nicht ankreuzen.

Der Arbeitgeber darf sowieso nur nach Krankheiten fragen die für die Arbeit

relevant wären (zB. HIV beim Blutspendedienst ;) ) , alles andere ist illegal.

Du kannst also einfach freiweg die Unwahrheit angeben, passiert dir nichts.

Und rausgeben darf die Kasse sowieso nichts.

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als ich damals bei einer vollzugsbehörde meine ausbildung angefangen habe, hatte ich das selbe problem.

In diesen ist eben auch eine psychologische behandlung relevant, wg. waffentauglichkeit.

Ich hab damals n wisch unterschrieben, dass ich meinen arzt von der schweigepflicht befreie, soweit ich das noch weis.

ich hab damals einfach nein gesagt, als der amtsarzt mich gefragt hat. folgen hatte das keine, allerdings bin ich auch nur für 2 termine oder so beim psychologen gewesen und es hat sich rausgestellt, dass da nix is.

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Finde im eigenen Interesse heraus was das damals für ein Problem war und warum.

Denn wenn du "nein" ankreuzst und es stellt sich heraus dass das Problem eben doch Zweifel an deiner Tauglichkeit rechtfertigt fliegst du raus wenn es

sich je herausstellen sollte.

Angesichts der "Computergesellschaft" muss man mittlerweile damit rechnen .. auch wenn das Problem selbst längst gelöst sein sollte....

Insgesamt finde ich diese Fragebögen (außer in ganz bestimmten Aufgaben.. wie z.B. bei Waffenträgern) sehr problematisch....

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Wenn AG Staat, dann kann es rauskommen (= im Rahmen einer Diensttauglichkeitsuntersuchung). Kann auch teuer werden für dich, falls es rauskommt und du dreist lügst. Wenn es nix ernstes war, dann würd ich ehrlich sein.

Wenn AG = Privatwirtschaft, dann kommts nicht raus, solange du den Arzt nicht von deiner Schweigepflicht entbindest, was der Arbeitgeber im Normalfall (hängt vom Job ab) nicht verlangen kann.

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Ich finde es schon beachtlich, wie einem eine solche Behandlung den Berufsweg kaputtmachen kann.

Im Nachhinein wäre ich wegen sowas (Probleme in der Schule) da garnicht mehr hingegangen aber ich kann es halt nicht rückgängig machen.

Im Konkreten fall geht es um eine Bewerbung bei einer Airline.

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Ich würde mal mit dem Hausarzt reden.. wenn die Sache wie du sagst eine Lappalie war kann er es bestimmt mit seinem Gewissen vereinbaren bei Nachfragen nichts zu der psychologischen Behandlung zu sagen.. dann kannst du gefahrlos "nein" ankreuzen.

Zumal dein Arzt besser als irgendjemand sonst beurteilen kann ob das damalige Problem im angestrebten Job ein Problem werden könnte oder nicht.

Willkommen in der Welt des Datenschutzes.... Nicht die Behandlung gefährdet deine Karriere sondern dass in unserer Gesellschaft jeder glaubt er habe ein Anrecht auf alle möglichen Daten aus deinem Privatleben....

bearbeitet von afc_squared

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Leute was habt ihr eigentlich für ein Bild von den deutschen Persönlichkeitsrechten

(die nebenbei zu den besten der Welt zählen)

Niemand erfährt was über eure Krankengeschichte, schon garkeine Airlines.

Zu dem Fragebogen kann man nur sagen: Wer dumme (bzw. illegale) Fragen stellt bekommt dumme (falsche) Antworten.

Ist alles im Arbeitsrecht nachzulesen.

Die Ausnahme ist nur die (wie ich schon gesagt habe) wenn es relevant für den Sachverhalt ist.

D.h. wenn du z.B. gerade noch Suizidgefährdet wärst und dich auf eine Pilotenstelle bewirbst. Aber solche Fälle treten eh nicht ein.

Das einzige Problem dass mir dabei bewusst ist sind so Sachen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Da musst du die Krankengeschichte offen legen weil es ja relevant ist für den Versicherungsfall. Blöderweise.

Fazit: Nein ankreuzen und ruhig schlafen.

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Ich bin kein Arbeitsrechtler, sondern in anderen Rechtsgebieten zuhause, aber so viel Grundverständnis habe ich auch, dass ich nachvollziehen kann, warum sich die Fluglinie für psychologische Schwächen von Bewerbern interessiert: Das Personal muss in Extremsituationen funktionieren können, und bestimmte Erkrankungen / Defizite schließen das aus. Deshalb würde ich die Frage nicht für unzulässig halten. Wobei einer meiner Dozenten immer sagte, im Arbeitsrecht müsse man ganz normal mit dem Menschenverstand juristisch arbeiten und das Ergebnis dann einfach umdrehen ;).

Wenn es sich wirklich um eine lange abgeschlossene Episode handelt, spricht doch wenig gegen die Erwähnung: "Mit 14 war ich zwei Mal beim Psychologen, weil meine Leistungen in der Schule stark nachließen. Es wurde keine Erkrankung festgestellt."

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Es geht natürlich immer um den Einzelfall. Das heißt welche Stelle und wie und aus wlchen Gründen war die psychologische Behandlung?

Aber nachdem was ich hier interpretiere, brauchst du das wirklich nicht anzugeben.

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