Rechtslage Sexuelle Selbstbestimmung etc.

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Aus Folge eines anderes Threads um jenen nicht mit OT Kram zuzumüllen.

Es gibt: Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch als Überbegriff des ganzen Komplexes "Sexualdelikte" und als Spezialfälle (Kinder, Jugendliche, Schutzbefohlene).

Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall der sexuelle Nötigung. Abhänging vom Alter (z.B. Kinder, Jugendliche) bzw. dem Verhältnis des Opfers zum Täter (z.B. Schutzbefohlene) gibt speziellere Straftatbestände, die enger bzw. weiter gefasst sind und andere Strafrahmen haben. Wenn du jetzt also von Vergewaltigung sprichst musst du erstmal konkretisieren, was du überhaupt meinst:

ZITAT

Zum einen kann eine Handlung gegen oder ohne den Willen des Opfers vorgenommen werden, zum anderen kann eine Handlung scheinbar einvernehmlich vorgenommen werden, wobei der Täter jedoch dieses scheinbare Einvernehmen unter Ausnutzung der fehlenden Einwilligungskompetenz des Opfers oder einer besonderen Beziehung zu seinem Opfer herbeiführt.

Also ist der Begriff tatsächlich sehr schwammig, sowie auch der Begriff der „Einwilligungskompetenz“. Insbesondere die von Dir zitierte Passage. Was ist mit der von Dir angeführten Demenzkranken? Geschähe das ohne den Willen des Opfers oder unter Ausnutzung der fehlenden Einwilligungskompetenz? Ist sicherlich im Einzelfall zu entscheiden, aber die Grenze finde ich butterweich.

Weiterhin steht:

Ist das Opfer nicht in der Lage, einen eigenen Willen über die sexuelle Selbstbestimmung zu formen, so ist nicht nach § 177 StGB zu bestrafen; stattdessen ist dann der Tatbestand des Sexuellen Missbrauchs von widerstandsunfähigen Personen gemäß § 179 StGB einschlägig.

Demnach ist Sex mit einer 15 Jährigen immer sexueller Missbrauch, falls nachgewiesen wird, dass sie wirklich keine sexuelle Selbstbestimmung besaß?

Beispielfall:

Der 17 Jährige Sven schläft mit der 15 Jährigen Svenja, beide Einverstanden.

Sie will ihn nun weswegen auch immer bestrafen und erzählt der Polizei:

a) „Er hat mich vergewaltigt, mich festgehalten, geschlagen, ich wollte das gar nicht“

b) „Ich wusste nicht was ich tat, er hat mir so viele tolle Dinge erzählt, (sexueller Missbrauch)“

Was passiert in den Einzelfällen nun vor Gericht, bzw. was passiert nun generell?

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Bei 17 und 15 ? Garnichts soweit ich weiss...

Vergewaltigung ist natürlich ein ganz anderes chapter...

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Bei 17 und 15 ? Garnichts soweit ich weiss...

Vergewaltigung ist natürlich ein ganz anderes chapter...

Wenn sie es im Nachhinein nicht wollte, ist es eben problematisch. Nicht per se verboten aber es kann zu Schwierigkeiten kommen. Mir geht es darum, wie genau nachgewiesen wird, ob es Missbrauch oder Vergewaltigung war oder eben evtl. gar nichts davon.

Gibt dazu einen Wiki-Artikel der das ganze aufdröselt. Das ist ist Deutschland heutzutage sehr ausdifferenziert.

Ja, den hab ich durch. Haben wir ja auch von zitiert. Ich finde eben einige Passagen recht schwammig. Bzw. es wird wohl von Fall zu Fall entschieden, womit eine pauschale entfällt wie:die 15 Jährige sagt sie wollte es nicht, obwohl keine Vergewaltigungsspuren zu sehen sind, dennoch ist sie "missbraucht" worden, da sie keine Einwilligungskompetenz besaß.

Zum Verständnis:

Sexuelle Nötigung ist der Überbegriff und umfasst auch Vergewaltigung. Beinhaltet, dass die Frau bei Bewusstsein ist und den Akt unter Androhung von Gewalt oder Einwirkung von Gewalt über sich ergehen lässt, dies aber nicht möchte.

Sexueller Missbrauch hingegen ist z.B. die Ausnutzung einer Zwangslage bei Jugendlichen oder die Ausnutzung der fehlenden sexuellen Selbstbestimmung, allerdings nur bei Jugendlichen.

Somit kann ein Mann gar nicht wegen sexuellem Missbrauch belangt werden, wenn er z.B. eine unter Alkohol stehende Frau knallt, die älter als 17 ist?

bearbeitet von Zylos

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b) „Ich wusste nicht was ich tat, er hat mir so viele tolle Dinge erzählt, (sexueller Missbrauch)"

Sexuelle Selbstbestimmung ungleich Ich wusste nicht was ich tat. Das wird von einem Sachverständigen begutachtet. Zudem ist die Zahl der Verurteilten dermaßen gering, dass ich persönlich davon ausgehe dass dies Fälle aus dem hintersten Walde sind. Von modernen urbanen Mädchen Ü14 kann man von einer sexuellen Einsichtsfähigkeit in der Regel ausgehen. Hängt ja auch damit zusammen wie sich solche Frauen generell geben.

Dem 17 jährigen passiert iÜ eh nichts weil die Regel nur für Ü21 gilt. Gesetz richtig lesen!

Lg

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Dem 17 jährigen passiert iÜ eh nichts weil die Regel nur für Ü21 gilt. Gesetz richtig lesen!

Lg

Gut, ist er 21.

b) „Ich wusste nicht was ich tat, er hat mir so viele tolle Dinge erzählt, (sexueller Missbrauch)"

Sexuelle Selbstbestimmung ungleich Ich wusste nicht was ich tat. Das wird von einem Sachverständigen begutachtet. Zudem ist die Zahl der Verurteilten dermaßen gering, dass ich persönlich davon ausgehe dass dies Fälle aus dem hintersten Walde sind. Von modernen urbanen Mädchen Ü14 kann man von einer sexuellen Einsichtsfähigkeit in der Regel ausgehen. Hängt ja auch damit zusammen wie sich solche Frauen generell geben.

Ja, es wird im Gesetz von "fehlender Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" gesprochen und dabei vom "Recht über seine Sexualität frei zu bestimmen". D.h. der Ältere müsste der Jüngeren das Recht nehmen?

Hab noch das gefunden:

Die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ist dann gegeben, wenn das Opfer nicht in der Lage ist, die Vornahme oder Duldung sexueller Verhandlungen intellektuell, moralisch und emotional zu durchdringen und entsprechend darüber zu entscheiden.

Wenn also das Mädchen im Nachhinein das o.g. erzählt und von mir aus etwas ausschmückt, kann es doch diesem Zitat entsprechen, oder irre ich?

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Wenn also das Mädchen im Nachhinein das o.g. erzählt und von mir aus etwas ausschmückt, kann es doch diesem Zitat entsprechen, oder irre ich?

Zeig mir die 14jährige, die einen Gutachter so in die Tasche stecken kann.

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Wenn also das Mädchen im Nachhinein das o.g. erzählt und von mir aus etwas ausschmückt, kann es doch diesem Zitat entsprechen, oder irre ich?

Zeig mir die 14jährige, die einen Gutachter so in die Tasche stecken kann.

+1

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Wenn also das Mädchen im Nachhinein das o.g. erzählt und von mir aus etwas ausschmückt, kann es doch diesem Zitat entsprechen, oder irre ich?

Ja mai. Kannst bei einem Kaufvertrag dich später auch als total psychisch gestört ausgeben oder absolute Trunkenheit usw. behaupten damit du ihn rückabwickeln kannst. Musst du halt aber alles beweisen. Zudem frage ich mich warum sich ein Mädchen sowas antun sollte, wenn sie a. nicht eh labil ist (dann hast du aber sowieso die Dame ausgenutzt) oder es sich b. nicht um einen Hollywood Streifen handelt :-D.

Lg

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Wenn also das Mädchen im Nachhinein das o.g. erzählt und von mir aus etwas ausschmückt, kann es doch diesem Zitat entsprechen, oder irre ich?

Zeig mir die 14jährige, die einen Gutachter so in die Tasche stecken kann.

pouting.jpg

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Mir geht es konkret darum, wie ein Fall aussähe, bei dem der Täter die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Wo ist da der Unterschied zur Vergewaltigung?

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Hab noch das gefunden:
Die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ist dann gegeben, wenn das Opfer nicht in der Lage ist, die Vornahme oder Duldung sexueller Verhandlungen intellektuell, moralisch und emotional zu durchdringen und entsprechend darüber zu entscheiden.

Wenn also das Mädchen im Nachhinein das o.g. erzählt und von mir aus etwas ausschmückt, kann es doch diesem Zitat entsprechen, oder irre ich?

Die Frauen werden immer etwas ausschmücken und hinzuerfinden. Da aber Vergewaltigungs-/Missbrauchfälle meist Gutachtenverfahren sind, da es meist keine Zeugen gibt. Es kommt daher in erster Linie auf das Gerichts-psychologische-Gutachten an. Bei Vergewaltigungsfällen wird die Aussagetüchtigkeit überprüft und der BGH vertritt seit 1999 die sog. "Null-Hypothese" und ob diese widerlegbar ist oder nicht. Was das einzelne darstellt ist seitenweise Jurakram und ist ohne Kenntnisse nicht zu verstehen. Aber kurzgesagt soll überprüft werden, ob nach aussagepsychologischen Gesichtspunkten die Aussage der Frau glaubwürdig ist oder nicht.

Das ganze ist wirklich nicht schön für die Frauen, denn denen wird beim Gutachten wirklich derbst auf den Zahn gefühlt.

Dann sollten natürlich auch Atteste vorliegen, die Vergewaltigungsspezifische Verletzungen nachweisen.

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Dann sollten natürlich auch Atteste vorliegen, die Vergewaltigungsspezifische Verletzungen nachweisen.

Brauchst du hier aber nicht, da Mißbrauch auch ständiges Busengrabschen sein kann.

@ Zylos: Schlag mal in nem StGb Kommentar nach: Da wirst du dann Beispiele finden. Zb Alkoholeinfluss würde mir dazu einfallen. Oder psychischer Druck durch Ausnutzung des großen Altersunterschiedes etc.

Lg

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Frauen werden immer etwas ausschmücken und hinzuerfinden. Da aber Vergewaltigungs-/Missbrauchfälle meist Gutachtenverfahren sind, da es meist keine Zeugen gibt. Es kommt daher in erster Linie auf das Gerichts-psychologische-Gutachten an. Bei Vergewaltigungsfällen wird die Aussagetüchtigkeit überprüft und der BGH vertritt seit 1999 die sog. "Null-Hypothese" und ob diese widerlegbar ist oder nicht. Was das einzelne darstellt ist seitenweise Jurakram und ist ohne Kenntnisse nicht zu verstehen. Aber kurzgesagt soll überprüft werden, ob nach aussagepsychologischen Gesichtspunkten die Aussage der Frau glaubwürdig ist oder nicht.

Das ganze ist wirklich nicht schön für die Frauen, denn denen wird beim Gutachten wirklich derbst auf den Zahn gefühlt.

Dann sollten natürlich auch Atteste vorliegen, die Vergewaltigungsspezifische Verletzungen nachweisen.

Daß man diesen Quatsch immer wieder lesenmuß: Ohne weitere Indizien steht Aussage gegen Aussage! Niemand wird nur durch eine Aussage verurteilt Es müssen immer mehr Indizien auisreichen: Meist reichen auch Verletzungen der Frau nicht aus. Die meisten Sexualstraftäter kommen deswegen mit ihrer Strafe davon

Ferner ist auich erwiesen, daß die meisten Vergewaltigungen nicht zur Anzeige gebracht werden! Für die Frauen ist es eine tiefe Scham, mit der sie sich nicht konfrontieren wollen, hinzu kommt der soziale Druck, da die meisten Sexualstraftaten im direkten Umkreis /Famili, Freunde, enge Bekannte, Kollegen) passiert. Eine Frau muß zu Recht befürchten,daß ihr nicht geglaubt wird und sozial ausgegrenzt.

Deine Aussage mit "dazuerfiunden" und "ausschmückenist also total falsch. Leider sind deine Voruirteile und falsche Annahmen weitverbreitet. Deswegen ist auich jeder Frau zu raten, von einer Anzeige abzusehen, wenn sie danach nicht noch weiter heftige Demütigung und soziale Ausgrenzung spüren will-. Das tun auch die Frauen, leider zu Recht

Und ja, ich weiß wovon ich rede, einerseits durch Juristen in der Praxis, Opfern, und Sozialarbeitern in diesem BEreich aus erster Hand!

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Wenn also das Mädchen im Nachhinein das o.g. erzählt und von mir aus etwas ausschmückt, kann es doch diesem Zitat entsprechen, oder irre ich?

Zeig mir die 14jährige, die einen Gutachter so in die Tasche stecken kann.

+1

Muss da grad an der Fall eine 15? jährigen denken welche behauptete ein kleines Kind vor Nazis beschützt zu haben, welche ihr dann mit einem Messer ein Hakenkreuz in die Hüftgegend schnitten.

Das ging relativ lang durch die Presse. Die Gutachter haben länger gebraucht, haben das Mädel dann aber überführt.

Allerdings haben sie keine Aussageungereimtheiten aufgedeckt, sondern festgestellt das es nicht möglich gewesen wäre einem zappelnden Mädchen ein Hakenkreuz einzuritzen.

Was mir dabei auch einfällt ist dieser Marco-Antalaya-Fall mit der Engländerin.

Da kenne ich jedoch keine Details...

bearbeitet von AION

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Daß man diesen Quatsch immer wieder lesenmuß: Ohne weitere Indizien steht Aussage gegen Aussage!

^^

Es gibt kein Aussage gegen Aussage. Das Opfer ist Zeuge, der Angeklagte nicht. Somit kann die Staatsanwaltschaft Zeugenbeweis erbringen. Ganz einfach. Wird sie aber alleinnicht machen, da dieser Beweis der Schwächste ist. Könnte sie aber in einem Indizienprozess durchaus bringen, wenn zB der Täter Joseph Fritzl ist, ein Verließ unterm Haus hat und das Opfer dieses perfekt beschreiben könnte. Wie dann der Richter entscheidet ist wieder eine ganz andere Frage. Den: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand :-D

Marco-Antalaya-Fall mit der Engländerin.

Ja hat der ein Mädchen unterm Schutzalter belästigt. Auch bei uns wäre dies nicht anders ausgegangen. Selbst wenn man wirklich annimmt er hätte es nicht gewusst, so wäre dies eben ein Beispiel für das Ausnutzen der nicht vorhandenen sexuellen Einsichtsfähigkeit Perfektes Beispiel eigentlich für den Thread.

Lg

bearbeitet von JohnAntony

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Ohne weitere Indizien steht Aussage gegen Aussage! Niemand wird nur durch eine Aussage verurteilt

Dass man diesen Quatsch immer wieder lesen muss. Es kommt alleine auf die persönliche Überzeugung des Gerichts von der Schuld des Angeklagten an (vgl. § 261 StPO - freie Beweiswürdigung). Und wenn das Gericht die Aussage des Opfers für glaubhafter hält, dann kann es mal gut sein, dass du auch bei "Aussage gegen Aussage" verknackt wirst.

bearbeitet von tk107

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Ohne weitere Indizien steht Aussage gegen Aussage! Niemand wird nur durch eine Aussage verurteilt

Dass man diesen Quatsch immer wieder lesen muss. Es kommt alleine auf die persönliche Überzeugung des Gerichts von der Schuld des Angeklagten an (vgl. § 261 StPO - freie Beweiswürdigung). Und wenn das Gericht die Aussage des Opfers für glaubhafter hält, dann kann es mal gut sein, dass du auch bei "Aussage gegen Aussage" verknackt wirst.

Zeig mir bitte einen Vergewaltigungsfall (wo der Täter nicht gerade Fritzl ist), wo ein Mann alleine durch die Aussage einer Frau wegen Vergewaltigung verurteilt wurde: Ohne weiteren Indizien, also keine Verletzungen, keine HInweise auf gewaltsamen Geschlechtsverkehr oder anderes, sondern alleine nur durch die Aussage einer (!) Frau.(Ich spreche nicht von Kindern, bzw. jungen Jugendlichen! ) Vorstrafen des Mannes in dieser Richtung sind auch Indizien, und würden auch nicht gelten.

Natürlich nur Deutschland.

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Zeig mir bitte einen Vergewaltigungsfall (wo der Täter nicht gerade Fritzl ist), wo ein Mann alleine durch die Aussage einer Frau wegen Vergewaltigung verurteilt wurde

Gibts nicht. Da wird nichtmal Anklage seitens der Staatsanwaltschaft erhoben.

Lg

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@ Zylos: Schlag mal in nem StGb Kommentar nach: Da wirst du dann Beispiele finden. Zb Alkoholeinfluss würde mir dazu einfallen. Oder psychischer Druck durch Ausnutzung des großen Altersunterschiedes etc.

Lg

Alkoholeinfluss wäre wohl sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen. Näher genannt werden psychisch Kranke, geistig Behinderte, bewusstlose und erschöpfte. Psychischer Druck, sowas wie: "Wenn Du jetzt nicht XY machst, bringe ich Deine Mutter um"? Wäre wohl Zwangslage. Altersunterschied kann ich mir nichts vorstellen. Sind aber alles nur Mutmaßungen. Ich tappe im Dunkeln.

Ich denke ich gucke wirklich mal in nem Kommentar, gute Idee.

Auch bei uns wäre dies nicht anders ausgegangen. Selbst wenn man wirklich annimmt er hätte es nicht gewusst, so wäre dies eben ein Beispiel für das Ausnutzen der nicht vorhandenen sexuellen Einsichtsfähigkeit Perfektes Beispiel eigentlich für den Thread.

Schutzalter ist klar, mir geht es zur näheren Differenzierung um das Alter 14,15,16.

bearbeitet von Zylos

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Alkoholeinfluss wäre wohl sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen. Näher genannt werden psychisch Kranke, geistig Behinderte, bewusstlose und erschöpfte. Psychischer Druck, sowas wie: "Wenn Du jetzt nicht XY machst, bringe ich Deine Mutter um"? Wäre wohl Zwangslage. Altersunterschied kann ich mir nichts vorstellen. Sind aber alles nur Mutmaßungen. Ich tappe im Dunkeln.

Alkeinfluss ungleich Widerstandsunfähig aufgrund Alkohol. Sprich angeheitert oä.

Nein, psychischer Druck zB: Ich bin 25 und brauche Sex wenn du eine Beziehung mit mir willst. Oder aber früher in den 70er wenn du nem Dorftrottelmädchen das keinen Plan von der Welt hast verklickerst, dass man ohne Sex keine Beziehung haben kann und sie dich deshalb ranlässt, etc. Aber du merkst selbst wie eng das ist. Der Tatbestand wurde nur geschaffen, für den extrem seltenen Fall das ein Ü21 mal wirklich in irgendeiner Weise eine 14-15 in absolut fragwürdiger Weise mißbraucht. Die Fallgruppen muss es also nichtmal geben.

Lg

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Frauen werden immer etwas ausschmücken und hinzuerfinden. Da aber Vergewaltigungs-/Missbrauchfälle meist Gutachtenverfahren sind, da es meist keine Zeugen gibt. Es kommt daher in erster Linie auf das Gerichts-psychologische-Gutachten an. Bei Vergewaltigungsfällen wird die Aussagetüchtigkeit überprüft und der BGH vertritt seit 1999 die sog. "Null-Hypothese" und ob diese widerlegbar ist oder nicht. Was das einzelne darstellt ist seitenweise Jurakram und ist ohne Kenntnisse nicht zu verstehen. Aber kurzgesagt soll überprüft werden, ob nach aussagepsychologischen Gesichtspunkten die Aussage der Frau glaubwürdig ist oder nicht.

Das ganze ist wirklich nicht schön für die Frauen, denn denen wird beim Gutachten wirklich derbst auf den Zahn gefühlt.

Dann sollten natürlich auch Atteste vorliegen, die Vergewaltigungsspezifische Verletzungen nachweisen.

Daß man diesen Quatsch immer wieder lesenmuß

Was glaubste wie ich über deinen Quatsch erfreut bin ...

: Ohne weitere Indizien steht Aussage gegen Aussage! Niemand wird nur durch eine Aussage verurteilt Es müssen immer mehr Indizien auisreichen: Meist reichen auch Verletzungen der Frau nicht aus. Die meisten Sexualstraftäter kommen deswegen mit ihrer Strafe davon

"Es steht Aussage gegen Aussage", so klingen Leute, die sich ihre rechtswissenschaftliche Bildung Mittags auf RTL bei der Salesch abgeholt haben. Ich verweise hier auf den Post von JohnAntony, der die Sache vollkommen richtig dargestelt hat.

Jon29, dann geh doch mal aufs Landgericht und guck dir mal so ne Verhandlung an, solange die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen ist. Da wirste Augen machen, wenn auf der Bank des vermeintlichen Opfers nur ihr Anwalt als Nebenkläger sitzt und die Frau nicht. Und die Frau nur zum angegebenen Termin als Zeugin reinkommt.

Ferner ist auich erwiesen, daß die meisten Vergewaltigungen nicht zur Anzeige gebracht werden! Für die Frauen ist es eine tiefe Scham, mit der sie sich nicht konfrontieren wollen, hinzu kommt der soziale Druck, da die meisten Sexualstraftaten im direkten Umkreis /Famili, Freunde, enge Bekannte, Kollegen) passiert. Eine Frau muß zu Recht befürchten,daß ihr nicht geglaubt wird und sozial ausgegrenzt.

Und was hat das mit meinem Post zu tun?

Der Angeklagte geht auch davon aus, dass ihm niemand glaubt. Desshalb hat der BGH auch solche schönen sachen wie die "Null-Hypothese" hervorgebracht, damit man die Qualität der Aussage der Frau nachprüfen kann. Dieses Aussagenpsychologische Gutachten wird von Sachverständigen, nämlich von Gerichtspsychologen erstellt. Die machen das nicht nur zum Spass.Denn diese "Glaubwürdigkeitsgutachten" geben dem Richter entscheidende Hinweise für sein späteres Urteil

Deine Aussage mit "dazuerfiunden" und "ausschmückenist also total falsch. Leider sind deine Voruirteile und falsche Annahmen weitverbreitet. Deswegen ist auich jeder Frau zu raten, von einer Anzeige abzusehen, wenn sie danach nicht noch weiter heftige Demütigung und soziale Ausgrenzung spüren will-. Das tun auch die Frauen, leider zu Recht

Jeder Mensch berichtet das Geschehene aus seinem Blickwinkel und Legt die Sachen eher so aus, dass er selbst besser darsteht. Das hat nix mit Frauen zu tun, das gilt für jede Zeugenaussage oder auch für alle anderen Lebenslagen.

Ich habe einen solchen Vergewaltigungsfall selbst begleitet und was glaubste was die Frau da alles erzählt hat, was hinten und vorne nicht gestimmt hat. Die hat aber auch den Plan gehabt, dass sie dann das Haus allein bewohnen kann und ihr Mann raus ist.

Außerdem ist es von jemandem, der weder A) selbst eine Frau ist und vergewaltigt wurde oder B) selbst Jurist ist schon dreist einer Frau von einer Anzeige abzuraten. Ich bin mit dem Jurastudium noch nicht fertig und hab desshalb noch nicht die anwaltliche, praktische Erfahrung und daher gebe ich auch keine Ratschläge dazu ab, aber warum machst du es dann?

Also du plädierst dafür, dass die Frauen nicht Anzeige stellen sollen, sondern lieber den Mund halten, den Kopf in den Sand stecken und mit dem Wissen leben, dass der Mann der ihnen vielleicht schreckliches angetan hat immer noch weiter frei rumläuft und sich wahrscheinlich noch über sie kaputtlacht?, soso...

Und ja, ich weiß wovon ich rede

, einerseits durch Juristen in der Praxis, Opfern, und Sozialarbeitern in diesem BEreich aus erster Hand!

Ich war im Zuge des Jurastudiums in einem Anwaltspraktikum bei einem Vergewaltigungsfall dabei. Unsere Seite hat den Mann vertreten. Es gab in diesem Fall für eine Vergewaltigung typische Verletzungen bei der Frau,Ärztlich attestiert. Trotzdem hat unsere Seite gewonnen, weil die Frau in dem Aussagepsychologischen Gutachten auseinandergenommen wurde.

Ich habe alle Verhandlungstermine gesehen und darüberhinaus auch alle Hintergrundinfos, Akteneinsicht und auch das Gerichts-psychologiche Gutachten gelesen. Das nennt man Informationen aus erster Hand. Deine Infos kann man auch von ner alten verschrumpelten Hexe auf dem Jahrmarkt bekommen, während sie einem versucht die Karten zu legen. Ist genauso hörensagen.

PS: Nix für ungut, aber für deinen Post würde sich sogar Hindel schämen^^

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Alkoholeinfluss wäre wohl sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen. Näher genannt werden psychisch Kranke, geistig Behinderte, bewusstlose und erschöpfte. Psychischer Druck, sowas wie: "Wenn Du jetzt nicht XY machst, bringe ich Deine Mutter um"? Wäre wohl Zwangslage. Altersunterschied kann ich mir nichts vorstellen. Sind aber alles nur Mutmaßungen. Ich tappe im Dunkeln.

Alkeinfluss ungleich Widerstandsunfähig aufgrund Alkohol. Sprich angeheitert oä.

Auch nicht unbedingt ein eindeutiger Übergang zwischen angeheitert - betrunken aber bei bewusstsein - bei bewusstsein aber widerstandsunfähig - delirium. Wobei es rechtlich bestimmt noch weitere Eingrenzungen gibt.

Nein, psychischer Druck zB: Ich bin 25 und brauche Sex wenn du eine Beziehung mit mir willst. Oder aber früher in den 70er wenn du nem Dorftrottelmädchen das keinen Plan von der Welt hast verklickerst, dass man ohne Sex keine Beziehung haben kann und sie dich deshalb ranlässt, etc. Aber du merkst selbst wie eng das ist. Der Tatbestand wurde nur geschaffen, für den extrem seltenen Fall das ein Ü21 mal wirklich in irgendeiner Weise eine 14-15 in absolut fragwürdiger Weise mißbraucht. Die Fallgruppen muss es also nichtmal geben.

Lg

Ich mach mich mal im Kommentar schlau.

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Ohne weitere Indizien steht Aussage gegen Aussage! Niemand wird nur durch eine Aussage verurteilt

Dass man diesen Quatsch immer wieder lesen muss. Es kommt alleine auf die persönliche Überzeugung des Gerichts von der Schuld des Angeklagten an (vgl. § 261 StPO - freie Beweiswürdigung). Und wenn das Gericht die Aussage des Opfers für glaubhafter hält, dann kann es mal gut sein, dass du auch bei "Aussage gegen Aussage" verknackt wirst.

Zeig mir bitte einen Vergewaltigungsfall (wo der Täter nicht gerade Fritzl ist), wo ein Mann alleine durch die Aussage einer Frau wegen Vergewaltigung verurteilt wurde: Ohne weiteren Indizien, also keine Verletzungen, keine HInweise auf gewaltsamen Geschlechtsverkehr oder anderes, sondern alleine nur durch die Aussage einer (!) Frau.(Ich spreche nicht von Kindern, bzw. jungen Jugendlichen! ) Vorstrafen des Mannes in dieser Richtung sind auch Indizien, und würden auch nicht gelten.

Natürlich nur Deutschland.

Ich weiß schon, wie du das gemeint hast. Aber deine Aussage kam etwas allgemein gefasst rüber. Und das kann ich als Jurist nicht so stehen lassen... ;-)

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