Frage bezüglich des Alters

19 Beiträge in diesem Thema

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Gast

Servus Leute,

wie sieht es eigentlich in Deutschland mit der Gesetzeslage aus? Darf ein 18 jähriger mit einer 14 jährigen Geschlechtsverkehr haben. Selbstverstänlich wäre das beide einverstanden sind und der "Akt" nicht unter Konsum von irgendwelchen Rauschmitteln bzw. Alkohol abläuft. Und nein ich hatte mit keiner 14 Jährigen Sex. :)

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Tu es einfach. Würd ich auch und ich bin schon 24. Ich meine die sind ja schon ab 13 geschlechtsreif, was willste mehr?

^_^

Versteh mich nicht falsch, ich würde die niemals approachen, aber wenn die sich anböten und ich sie nur noch mitnehmen muss, würde ich zugreifen. Passiert in der Realität aber nicht.

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Tu es einfach. Würd ich auch und ich bin schon 24. Ich meine die sind ja schon ab 13 geschlechtsreif, was willste mehr?

^_^

Versteh mich nicht falsch, ich würde die niemals approachen, aber wenn die sich anböten und ich sie nur noch mitnehmen muss, würde ich zugreifen. Passiert in der Realität aber nicht.

Ich will da jetzt nicht schon wieder eine Grundsatz-Diskussion zu führen, aber sowas wie "Ich würde niemals klauen, aber Gelegenheit macht Diebe", macht es nicht besser!

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Tu es einfach. Würd ich auch und ich bin schon 24. Ich meine die sind ja schon ab 13 geschlechtsreif, was willste mehr?

^_^

Versteh mich nicht falsch, ich würde die niemals approachen, aber wenn die sich anböten und ich sie nur noch mitnehmen muss, würde ich zugreifen. Passiert in der Realität aber nicht.

Selbstachtung, Niveau und Prinzipien spielen in deinem Leben wohl keine Rolle? Arm ist noch kein Ausdruck. Das ist wirklich letztklassig.

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Ich mein, mit 13 ist das Mädel noch ein Kind, auch wenn einige reifer sein mögen.

Für mich macht da 13 oder 14 keinen Unterschied.

Persönlich würde ich erst etwas mit einem Mädel ab 16 anfangen, wobei ich Volljährige definitv bevorzuge!

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§ 176 StGB

Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

§ 182

Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

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Tu es einfach. Würd ich auch und ich bin schon 24. Ich meine die sind ja schon ab 13 geschlechtsreif, was willste mehr?

Es gibt nicht zu jung es gibt nur zu eng!

Ich hoffe dein Spruch war ebensowenig ernst gemeint...

Und wie bereits gepostet wurde: Unter 16 und ohne SCHRIFTLICHE Erlaubniss der Eltern = Strafbar und wird (zu recht) hart geahndet. Die Eltern können dann auch schnell mal Terz machen und dann ist es plötzlich Missbrauch / Vergewaltigung von Minderjährigen.

Aber mal ernsthaft: Ich bin 27 und alles unter 23-24 wäre mir eigentlich noch zu "unterlegen" und / oder "unreif". Ne 14 jährige.. das ist doch noch nen pubertierendes Kind...

Lass es bleiben, ernsthaft.

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Unter 16 und ohne SCHRIFTLICHE Erlaubniss der Eltern = Strafbar

Sexuelle Selbstbestimmung... sagt dir das was? :rolleyes: Oder anders: Wenn du ab 14 deine eigene Religion wählen kannst, dann darfst du auch ohne schriftliche Erlaubnis der Eltern sündigen ;-)

Tu es einfach. Würd ich auch und ich bin schon 24.

Vom ganzen "Du kriegst ja eh keine andere"-PU-Gelaber und dem "Du Perversling"-Moral-Gelaber abgesehen:

Ich will hier ja auch nicht rummenetekeln, aber am Fall Kachelmann sieht man ja was passieren kann. Jetzt überleg dir mal was mit dir passiert, wenn das mutmaßliche Opfer dann nicht um die 30, sondern 14-16 ist. Da wirst du deines Lebens nicht mehr froh...

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Unter 16 und ohne SCHRIFTLICHE Erlaubniss der Eltern = Strafbar

Sexuelle Selbstbestimmung... sagt dir das was? :rolleyes:

Die gilt aber erst ab einem gewissen Alter. Bei nem 14 jährigen Mädel die von nem Volljährigen geknallt wird gilt die nicht. Jeder vollhonk kann nen 14 jähriges hormonell verwirrtes Mädel rum kriegen, dementsprechend dürfen da noch die Eltern bestimmen (und tun sie auch noch oft genug). Würde nen ü18er auch nur meine Patentochter in dem Alter knallen würde ich dem die Eier abreißen. Wenn er selber nen Kind ist würde ich dem wohl nur ins gewissen Reden das er sie gut behandeln soll + Verhüten, aber ü18 mit 14 geht einfach nicht klar. Das ist in meinen Augen schon Pädophil.

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Ich würd schon allein deshlab vorsichtig sein weils das mÄdel oder die Eltern das am schluss komplett anders darstellen als es tatsächlich war... und da man ne 14jährige wohl schnell verletzt wären dann auch scheinbare beweise für ne vergewaltigung da....aber mal im ernst..wieso willst du kinder??? such dir lieber ne gute psychologin ;)

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Unter 16 und ohne SCHRIFTLICHE Erlaubniss der Eltern = Strafbar

Sexuelle Selbstbestimmung... sagt dir das was? ;-)

Die gilt aber erst ab einem gewissen Alter. Bei nem 14 jährigen Mädel die von nem Volljährigen geknallt wird gilt die nicht. Jeder vollhonk kann nen 14 jähriges hormonell verwirrtes Mädel rum kriegen, dementsprechend dürfen da noch die Eltern bestimmen (und tun sie auch noch oft genug).

Moment: Die Eltern können es verbieten bis die Dame 16 ist, aber falls sie doch Sex hat? Naja, dann muss halt ein (Straf-)Gericht schauen, ob jemand ihre fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt hat. Aber umgekehrt können sie es dem Typen nicht erlauben, wenn die Tochter nicht will. Darauf wollte ich eigentlich hinaus :rolleyes:

P.S.: Du reißt ihm die Eier ab, ich waterboarde ihn vorher :-D

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Gast Commandante
wie sieht es eigentlich in Deutschland mit der Gesetzeslage aus? Darf ein 18 jähriger mit einer 14 jährigen Geschlechtsverkehr haben.

Yo, probier es aus! Und warte ab, bis ihre Eltern es erfahren, sie überzeugen, dass sie gar nicht einverstanden war, und sie dich verklagen. Viel Spass!

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wie sieht es eigentlich in Deutschland mit der Gesetzeslage aus? Darf ein 18 jähriger mit einer 14 jährigen Geschlechtsverkehr haben.

Yo, probier es aus! Und warte ab, bis ihre Eltern es erfahren, sie überzeugen, dass sie gar nicht einverstanden war, und sie dich verklagen. Viel Spass!

Jo, Kranzgeld: §1300 BGB. Das waren noch Zeiten :D

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Gast Commandante
wie sieht es eigentlich in Deutschland mit der Gesetzeslage aus? Darf ein 18 jähriger mit einer 14 jährigen Geschlechtsverkehr haben.

Yo, probier es aus! Und warte ab, bis ihre Eltern es erfahren, sie überzeugen, dass sie gar nicht einverstanden war, und sie dich verklagen. Viel Spass!

Jo, Kranzgeld: §1300 BGB. Das waren noch Zeiten :D

Ein Kumpel von mir hat einmal seinen Geburtstag im Knast verbracht, wegen versuchter Vergewaltigung. Zum Glück gab es 10 Augenzeugen. Trotzdem hat es ihm keinen Spass gemacht...

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Gast

Die Frage wurde meinerseits rein aus Interesse gefragt, nicht weil ich dies vorhabe oder so etwas. Aber soweit ich mich nun erkundigt habe im Internet macht 18 und ü18 einen Unterschied.

Hier steht nämlich: "A und B "dürfen", solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet.

Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182 Abs. 4) (Anm.: Dieser Satz heißt nichts anderes, als dass beide es wollten) "

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