Telekom Vertrag Nichterfüllung

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Hallo zusammen,

ich bräuchte Hilfe von allen denjenigen, die sich etwas mit juristischen Dingen auskennen, vor allem Vertragsrecht.

Die Situation ist folgende:

Ich habe am 14.09.2010 in einer Telekom-Filiale einen Vertrag über einen Internet- und Festnetzanschluss abgeschlossen. Der ist natürlich 24 Monate gültig. Das war an einem Donnerstag. Aufgrund einer "Softwareumstellung" könne mein Auftrag jedoch erst am nächsten Montag gebucht werden. Dies passierte dann auch und ich bekam meine Auftragsbestätigung in der Woche nach dem 14.09.2010. Da ich den Anschluss nicht selbst einrichten kann, habe ich mit angegeben, dass doch bitte ein Techniker vorbeikommt, der mir das ganze freischaltet und einrichtet. Auf der Auftragsbestätigung stand dann auch, dass der Techniker am 01.10.2010 zwischen 12:00 und 18:30 kommt. Auf meine Reaktion hin wurde dies auf 17:00 bis 18:30 verschoben, da ich berufstätig bin. An diesem Freitag kam jedoch kein Techniker. Mein Nachfragen bei der Hotline hat auch nichts bewirkt. Ich habe auch mit dem Disponenten telefoniert, der mir versicherte, dass der Techniker in ein paar Minuten kommen müsste. Es kam aber niemand und ich habe auch keinerlei Nachricht erhalten. Um 20:30 bin ich dann gegangen, da ich Freitag abends noch andere Sachen vorhabe.

Am nächsten Montag bin ich also wieder in die Filiale und berichtete über diesen Vorfall. Der Mitarbeiter setzte einen neuen Termin und sagte er würde mir die Gebühr für den Techniker (49,90€) gutschreiben. Der nächste frühestmögliche Termin wäre der 14.10.2010. Ich sagte zu, ebenfalls zwischen 17:00 und 18:30. In der Zwischenzeit bekam ich eine erste Rechnung über RechnungOnline über anteilig ca. 22€ für den Anschluss, den ich nicht benutzen konnte. An diesem Tag kam jedoch wieder kein Techniker und ich erhielt wieder keinerlei Nachricht.

Jetzt meine Frage: Kann ich wegen Nichterbringung der Leistung seitens der Telekom von dem Vertrag zurücktreten? Laut meinem Verständnis von §626 und §323 BGB müsste dies doch möglich sein.

Grüße und danke schonmal

xterminans

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Ja. Natürlich ist das aber keine Rechtsberatung, sondern eine private Empfehlung. Zumindest die 22 Euro sind zuviel bezahlt.

Melde dich aber am besten an einen Anwalt und verklag sie ganz schmerzfrei. Denn, ganz so einfach werden die dich nicht rauslassen, selbst wenn sie es müssten und vermutlich gibt es in den AGB ein paar kleinere Absicherungsklauseln für solche Fälle.

1und1 hat vom Oberlandesgericht Koblenz gerade links und rechts ein paar für diese netten Klauseln bekommen.

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da du den anschluss bis jetzt noch nicht benutzen konntest würde ich auch sagen, dass der vertrag nicht erfüllt ist. stell ihnen eine frist von 2 wochen das zu regeln (du hast sogar schon die erste rechnung gezahlt?), ansonsten bist du draußen. in den meisten fällen gehts dann ziemlich schnell mit dem anschluss :-) zum anwalt würde ich aber erst gehen, wenn sie dich auf diesem wege nicht rauslassen

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Hallo,

erstmal danke für die Antworten.

Ich habe jetzt mit einem Anwalt gesprochen. Zunächst solle ich ihnen eine Frist bis 31.10.2010 stellen, die Leitung komplett einzurichten, sodass alles funktioniert. Die Termine mit dem Techniker sind nicht bindend und daher kann ich mich darauf nicht berufen. Auch die Nichterbringung der Leistung von 4 Wochen ist noch kein Kündigungsgrund. Wenn ich ihnen jetzt aber schriftlich eine Frist stelle und ankündige danach fristlos zu kündigen, kann ich mich nach §323 BGB darauf berufen und kündigen. Ansonsten soll ich nochmal zu ihm kommen und er setzt einen anwaltlichen Schriftsatz auf und verleiht der ganzen Sache etwas Nachdruck.

Grüße

xterminans

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