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Also das ist eine rein hypotetische Frage auf die ein Freund mich gebracht hat:

Ist es legal wenn man nackt in einer Gartenkolonie herumläuft? Könnte ja sein dass das als Erregung öffentlichen Ergernisses gilt oder so.

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solange sich keiner belästigt fühlt geht es klar ;) kann aber trotzdem sein, dass die polizei gerufen wird, in dem fall wirst du entweder mit aufs revier genommen oder gezwungen dir was anzuziehen^^

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Wenn die Herren in Grün auftauchen.. nehmen sie gleich deine Personalien auf.. für ihre Kartei. Also lasst das lieber :-D

bearbeitet von afc_squared

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Ich finde ja den Tatbestand des "Ärgernis wegen öffentlicher Erregung" viel besser ;-)

Kannst ja sagen, dass du eine Sonnenuhr hast. Dann ziehst du sie durch heftiges Schütteln vor den Herren in Grün (mom... bei uns sind die ja blau) auf :-D

Wo kein Kläger, da kein Richter!

lg scientific

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Du schließt einen Pachtvertrag nach BGB u. Bundeskleingartengesetz mit dem Verein. Und genau nach den Vorschriften kann dir unter der Hand auch wegen sowas gekündigt werden bzw. du fliegst achtkantig aus dem Verein und dann ist auch Schluss damit. Alleine schon deswegen würd ich mir das überlegen...

Evtl. sind auch § 118 OwiG bzw. § 183(a) einschlägig, wobei ich schon mal bezweifele, dass du sexuelle Handlungen vornimmst bzw. dein Kleingartengrundstück als öffentlich anzusehen ist. In jedem Fall hast du Stress, also lass es lieber.

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Ernste Frage... Wie ist dass, wenn ich in meiner Wohnung nackt herumlaufe und die Nachbarn können das sehen?

Ich lauf auch in meiner Wohnung nackt rum oder sonne mich mal auf meinem Balkon... wo soll da das Problem sein? Nacktheit per se ist ja nicht strabar in deiner Wohnung . Da kannst du ja machen was du willst, solange du keine Orgie vorm Fenster (--> öffentlich) gegenüber der Grundschule feierst juckt das auch niemanden. Wohnungen sind ja idR nicht öffentlich (Rollos und Türen). Kleingartenanlage demgegenüber ist ja einseh- und begehbar. Außerdem gehe ich ja mal schwer davon aus, dass du keinen Vorsatz in die Richtung hast, oder?

Und so wie der TE das formuliert hat geht das halt weniger in die Richtung "mal nackt sonnen aufm Balkon mit Vorsicht und evtl. selbstgebautem Sichtschutz", sondern eher schon in die Hardcore "ich mach was ich will, leckt mich"-FKK-Richtung - und da gibbet dann meist Stress.

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Also das ist eine rein hypotetische Frage auf die ein Freund mich gebracht hat:

Ist es legal wenn man nackt in einer Gartenkolonie herumläuft? Könnte ja sein dass das als Erregung öffentlichen Ergernisses gilt oder so.

Ich mach es mal kurz.

Das was man unter Erregung öffentlicher Ergerniss landläufig versteht, ist der Tatbestand aus §183 des deutschen StGB.

Dort wird von Exhibitionistischen Handlungen gesprochen und das Strafmaß ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nicht unerheblich.

Da der Paragraph unter den Bereich der Straftaten gegen die Sexuelleselbstbestimmung angehört, muss zur Tatbestandverwirklichung

eine Sexuelle Handlung vorgenommen sein.

Die Legaldefinition zur Sexuellen Handlung ist in §184g erwähnt. Dort ist erwänt, dass die Handlung eine gewisse Erheblichkeit haben muss.

Das Herumlaufen in unbekleideten Zustand könnte eine Sexuelle Handlung sein.

Die Erheblichkleit müsste im Einzelfall festgestellt werden, erscheint aber da hier kein Geschlechtsverkehr oder Masturbation

gezeigt wurde nicht gegeben. Ich könnte mir vorstellen, dass die Erheblichkeit ggf. besteht, wenn Du bei dem nackten Herumlaufen

in der Kleingartenkolonie eine Erektion hast, die dem Winkel und dem Ermessen der allgemeinen Lebensumstände nach, als vollwärtig angesehen werden kann. Unstrittig wäre es hingegen, wenn andere Personen berührt werden würden. In einem solchen Fall auch Handlungen, die mit Stofflagen als unsittlich betrachtet werden können.

Ist es dadurch legal? Nein, es wäre in dem Fall nur keine Straftat.

Mithin aber wohlmöglich eine Belästigung der allgemeinheit nach §118 OWiG.

Fraglich ist aber, ob der unbekleidete Herr, mit oder ohne Erektion von stumpferen Winkel in seiner eigenen Parzelle

in der Kleingartensiedlung flanierte. Auf privatem Boden überwiegt im Vergleich wieder das Grundrecht auf Allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG.

Dem Freund des Threaderstellers Rate ich, nein nicht zu einer Verfassungsbeschwerde, sondern sich folgenden Link näher anzusehen,

http://www.nacktwandern.org/, und unter die Nacktlobbyisten zu gehen.

PS:

Ernste Frage... Wie ist dass, wenn ich in meiner Wohnung nackt herumlaufe und die Nachbarn können das sehen?

Das ist so legal wie ein Kindergeburtstag. Auch wenn man dabei durch die Fenster oder einfach so im Garten gesehen werden kann.

bearbeitet von Saint Tropez

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Und währt ihr eher gegen oder für eine Legalisierung?

Was meinst du genau? In der Öffentlichkeit? Dagegen. Ich will mit niemandes Sexualität ungefragt belästigt werden.

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ich glaub, dass darfst du wenn du dir eine Socke über deinen Schwanz ziehst.

war mal bei Taff

bearbeitet von First Violin

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ja ohne scheiß :good:

man muss nur seien Geschlechsteiel in der Öffentlichkeit verstecken und bei taff hat das n typ halt mit der Socke gemacht.

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Und währt ihr eher gegen oder für eine Legalisierung?

Dagegen. Allein schon aus ästhetischen Gründen. Ich war einmal in meinem Leben an einem FKK Strand. 95% der Leute sehen nunmal mit mindestens einer Badehose an deutlich besser aus als ganz nackt.

Angesichts der demographischen Entwicklung werden es bald 99% sein :good:

Edit: bevor mir jetzt jemand Verklemmtheit unterstellt .. beim Sex will ich die Frau natürlich ganz nackt haben.. das Gefühl von Haut auf Haut ... herrlich ...

bearbeitet von afc_squared

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Und währt ihr eher gegen oder für eine Legalisierung?

Dagegen. Allein schon aus ästhetischen Gründen.(...)

Ästhetische Gründe bei einer grundrechtlichen Fragestellung :D

Du hast Nerven ;)

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Hmm

Du hast Nerven ;)

.. das macht mich jetzt etwas nachdenklich.. den Spruch höre ich nämlich öfter ... :good:

Ich finde ein Mindestmaß an Ästhetik gehört in den Grundrechtekatalog....

Und nein, ich gehöre nicht zu den Spinnern die den Reiseveranstalter einer Pauschalreise auf Preisminderung wegen eines "Reisemangels" verklagt haben weil sie mit Behinderten in einem Hotel untergebracht waren ... Behinderte können nichts dafür wenn sie in bestimmten Situationen nicht der allgemeinen Ästhetik entsprechen... "Hardcore" Nudisten dagegen schon....

(=> abnehmen und sporteln.. oder halt was drüber ziehen....)

(Einen Reisemangel würde ich -im Gegensatz zu dem Gericht das damals entschied- nur akzeptieren wenn die Gruppe von Behinderten die anderen Touristen irgendwie belästigt hätte .. zum Beispiel durch nächtliche Ruhestörung.. soweit ich mich erinnere war dem aber nicht so... so weit ich mich erinnere fühlten sich die sogenannten "Gesunden" durch den Anblick geistig Behinderter beim Frühstücksbuffet belästigt ... )

bearbeitet von afc_squared

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