Mutter_Aphrodite 4 Beitrag melden Oktober 14, 2010 geantwortet Lies es am besten morgen nochmal, dann biste vielleicht ausgeschlafener.Atm it seems as if we are going nowhere Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
King Koitus 63 Beitrag melden Oktober 14, 2010 geantwortet Nö, lassen wir es gut sein. Auf Nivelx2 hab ich keine Lust. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Shao 6455 Beitrag melden Oktober 15, 2010 geantwortet Die Studie würd ich mir gerne mal ansehen...Dann lad sie dir runter, ist frei verfügbar.Kurzfassung : http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abtei...roperty=pdf.pdfLangfassung : http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abtei...roperty=pdf.pdf- Nun soll/wird zudem bald auch gezeichnete "Kinderpornographie" bestraft.In Japan ganz sicher nicht. Das Parlament hat dieses Referendum in der Luft zerrissen, die einzigen die das ständig fordern ist eine christliche Frauenrechtsorganisation.In Japan ist das zeigen von Schamhaaren aufgrund der Pornorgraphiegesetze verboten. Damit werden diese natürlich in jedem nicht zensierten Hentai entfernt. Damit wäre Tür und Tor geöffnet, einen unsinnigen Krieg gegen eine Sublimationsindustrie zu führen. - Erst 1999(!) wurde auf internationalen Druck die sogenannte "Kinderpornographie" in Japan unter Strafe gestellt (mit realen Kindern jetzt).Da vergisst du aber auch noch ein paar Dinge.- Letztes Jahr verkündeten die Ermittler Rekordverdächtige Fallzahlen, Japan gilt als Hochburg für "KiPo" im Internet.Hast du die Zahlen mal gelesen? Hast du mal darüber nachgedacht? Die Gesetze genau gelesen?In Deutschland stehen die Chancen für derartige Forderungen ungleich schlechter, ich erinnere nur mal an den Fall Tauss (wo i.d.R. argumentiert wurde er sei unschuldig, obwohl er zugab Bilder und Videos von Oral- und Analverkehr mit Vier- bis Zehnjährigen Mädchen und Jungen beschafft und besessen zu haben, 15 Monate Bewährung).Tauss Verurteilung aus meiner Sicht ist schon ein relativer Skandal. Es wurde nicht argumentiert er sei rein unschuldig obwohl er Bildmaterial besessen habe. Es wurde argumentiert, dass er in Funktion eines Bundesabgeordneten sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat ohne hierbei auf die Daten des BKA zugreifen zu wollen.Das BKA heutzutage ist zum Thema Internet Straftaten ein absoluter Witz. Der Besitz von Medien missbrauchter Kinder allein ist ja auch bereits strafbar. Allerdings verlief die Beschaffung wohl über Tausch-Netzwerke, was für mich nach Verbreitung aussieht...In diesem Fall nicht relevante Laieninformation. Denn die Spezifika beschreiben ob hier Verbreitung stattfindet oder nicht.Ein passwortgeschütztes Rapidshare RAR ist etwas anderes als ein Bit Torrent Link oder ein Emule Link.Dennoch wünsche ich allen (!) Opfern einen finanziellen Ausgleich, der nicht nur die jeweiligen Therapiekosten deckt (was in D schon schwer genug ist, siehe z. B. den Fall Stephanie). Du etwa nicht?Nein, ich wünsche mir da knallharte Kostenübernahme der Kassen, so wie es sich gehört. Strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche, monetäre Konsequenzen sind zu trennen.Stell Dir vor:DU wärst im Grundschulalter anal penetriert und dabei gefilmt worden!(Jaja, ich weiß, willst Du Dir gar nicht vorstellen, sowas passiert ja niemandem der "anständig" ist, sagtest Du mal...)Dein Vergewaltiger säße im Knast, aber die Bilder von DIR, gequält und gedemütigt, würden um die Welt gehen...Schmerzensgeldzahlung durch Verursacher, keinerlei zivilrechtliche Ansprüche, wenn du nicht selber einen finanziellen Ausgleich hast.Unter Umständen Schmerzensgeldzahlungen durch Verbreiter, nicht aber durch Konsumenten.Warum nur eventuell unter Verbreitern? Ist genau der gleiche Blödsinn wie MPAA und RIAA argumentieren sowie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Same shit, different story. KiPo ist da immer nur ein dämliches Einfallstor.Aus dem Blickwinkel eines Opfers heraus würdest Du es also auch nicht einsehen können, warum jemand für das vorsätzliche Beschaffen und Betrachten dieser Bilder Strafe (an Dich, u.a. für Deine Therapie) zahlen soll?Nein. Die Kasse hat das zu Zahlen und hat dahingehend Ersatzansprüche gegenüber dem Täter aus meiner Sicht. Der Rest ist strafrechtlich zwar relevant, muss aber im Strafverfahren beispiels mit NRWs 2 in1 Prinzip abgegolten werden. Alles andere ist amerikanisches System.Wir reden hier aber nicht über normale "Bilder", sondern über Dokumente von Straftaten, die von Einzelpersonen gar nicht beschafft werden dürfen! Egal?Erklär mir doch bitte mal, wie es bei dieser Laschheit gleichzeitig sein kann, dass in D seit 2002 jedem 250.000 Euro Strafe (bzw. zwei Jahre Gefängnis) drohen, der behauptet, Gazprom-Schröder hätte getönte Schläfen (hat er natürlich nicht! Niemals!)?Das fällt unter Beleidigung bzw üble Nachrede. Das hat absolut gar nix mit KiPo zu tun, hör auf tolle Beispiele rauszuholen, die mit der Sache nix zu tun haben. Ein Richter würde da nur "Das interessiert dieses Gericht nicht, es hat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun." antworten ;)Und mit "anständige Mädels" meintest Du? Außerdem tu doch bitte nicht so als gäbe es in Deiner Umgebung nur volljährige Menschen...Da steht gross und breit "ACHTUNG : POLEMIK!" dran und du springst in den Hoop. Schon witzig anzuschauen.Absolut und überhaupt NICHT! Sowas kommt eher aus der Maskulisten-Ecke...Das sind Vaterschaftstests. Bei DNA Tests gehts darum, dass die Polizei öfter mal 1000 Leute aufruft, Speichelproben abzugeben und teilweise UNSCHULDIGE Männer aus ihren Häusern gezerrt hat unter Gewalteinwirkung um diese Proben abzunehmen.Das teilweise auch ohne Gerichtsbeschluss nach §105 StPO was ein absoluter Knaller ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Mutter_Aphrodite 4 Beitrag melden Oktober 15, 2010 geantwortet Die Studie würd ich mir gerne mal ansehen...Dann lad sie dir runter, ist frei verfügbar.Kurzfassung : http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abtei...roperty=pdf.pdfLangfassung : http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abtei...roperty=pdf.pdfDer Langfassungslink funzt nicht, trotzdem Danke (muss ich mir aber noch anschauen).- Nun soll/wird zudem bald auch gezeichnete "Kinderpornographie" bestraft.In Japan ganz sicher nicht. Das Parlament hat dieses Referendum in der Luft zerrissen, die einzigen die das ständig fordern ist eine christliche Frauenrechtsorganisation.In Japan ist das zeigen von Schamhaaren aufgrund der Pornorgraphiegesetze verboten. Damit werden diese natürlich in jedem nicht zensierten Hentai entfernt. Damit wäre Tür und Tor geöffnet, einen unsinnigen Krieg gegen eine Sublimationsindustrie zu führen. Na wenn Du sagst das kommt nicht, dann haste bestimmt recht. Ich hatte es zwar nicht geschrieben, aber auch für mich versteht sich, dass es einen GEWALTIGEN Unterschied macht, ob ein Kind missbraucht wird, oder ob es sich um ein Comic handelt. Hätt ich vielleicht dazuschreiben sollen, dass es m.A.n. idiotisch - um nicht zu sagen gemeingefährlich - ist, beides in einen Topf zu schmeissen.- Erst 1999(!) wurde auf internationalen Druck die sogenannte "Kinderpornographie" in Japan unter Strafe gestellt (mit realen Kindern jetzt).Da vergisst du aber auch noch ein paar Dinge.Sie meinen?- Letztes Jahr verkündeten die Ermittler Rekordverdächtige Fallzahlen, Japan gilt als Hochburg für "KiPo" im Internet.Hast du die Zahlen mal gelesen? Hast du mal darüber nachgedacht? Die Gesetze genau gelesen?Falls es die Gesetze irgendwo übersetzt gibt tät mich das interessieren. Link? Abgesehen davon: s.o.In Deutschland stehen die Chancen für derartige Forderungen ungleich schlechter, ich erinnere nur mal an den Fall Tauss (wo i.d.R. argumentiert wurde er sei unschuldig, obwohl er zugab Bilder und Videos von Oral- und Analverkehr mit Vier- bis Zehnjährigen Mädchen und Jungen beschafft und besessen zu haben, 15 Monate Bewährung).Tauss Verurteilung aus meiner Sicht ist schon ein relativer Skandal. Es wurde nicht argumentiert er sei rein unschuldig obwohl er Bildmaterial besessen habe. Es wurde argumentiert, dass er in Funktion eines Bundesabgeordneten sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat ohne hierbei auf die Daten des BKA zugreifen zu wollen.Ich rede nicht von der angeblichen Ermittlertätigkeit, die er zur Wahrung seines Gesichts vorschieben musste, ich rede vom öffentlichen Echo auf sein Bekenntnis, davon, dass die Öffentlichkeit ihm dieses Schmierentheater zu großen Teilen abgekauft hat. Ich nicht, und ich finde 15 Monate Bewährung für seinen zuhause versteckten DVD und Bilderbestand (angeblich ja keine große Menge, habe aber auch noch keine Definition gelesen, ab wann es sich um eine nicht geringfügige Menge handelt) deutlich zu lasch. Das BKA heutzutage ist zum Thema Internet Straftaten ein absoluter Witz.Die ersaufen ja auch in arabischen Schriftzeichen Der Besitz von Medien missbrauchter Kinder allein ist ja auch bereits strafbar. Allerdings verlief die Beschaffung wohl über Tausch-Netzwerke, was für mich nach Verbreitung aussieht...In diesem Fall nicht relevante Laieninformation. Denn die Spezifika beschreiben ob hier Verbreitung stattfindet oder nicht.Ein passwortgeschütztes Rapidshare RAR ist etwas anderes als ein Bit Torrent Link oder ein Emule Link.Gähn, ja und? Bei Urheberrechtsverletzungen spielt das doch auch nur eine untergeordnete Rolle, oder übersehe ich etwas?Dennoch wünsche ich allen (!) Opfern einen finanziellen Ausgleich, der nicht nur die jeweiligen Therapiekosten deckt (was in D schon schwer genug ist, siehe z. B. den Fall Stephanie). Du etwa nicht?Nein, ich wünsche mir da knallharte Kostenübernahme der Kassen, so wie es sich gehört. Strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche, monetäre Konsequenzen sind zu trennen.Und wo muss ich unterschreiben um diese Forderung an die Kassen durchzusetzen? Wär ich sofort dabei. Obwohl ich eben auch nichts gegen Strafzahlungen hätte, vielleicht sogar lieber in Form einer Spende an eine der Opfer-Hilfsorganisationen. Der Skandal besteht m.A.n. darin, dass ein Opfer um seinen Therapieplatz beinah kämpfen muss, während Täter (meinem evtl. veralteten Kenntnisstand zufolge) ihre kostenlose Therapie sogar ablehnen können.Stell Dir vor:DU wärst im Grundschulalter anal penetriert und dabei gefilmt worden!(Jaja, ich weiß, willst Du Dir gar nicht vorstellen, sowas passiert ja niemandem der "anständig" ist, sagtest Du mal...)Dein Vergewaltiger säße im Knast, aber die Bilder von DIR, gequält und gedemütigt, würden um die Welt gehen...Schmerzensgeldzahlung durch Verursacher, keinerlei zivilrechtliche Ansprüche, wenn du nicht selber einen finanziellen Ausgleich hast.Unter Umständen Schmerzensgeldzahlungen durch Verbreiter, nicht aber durch Konsumenten.Was im Falle von Tausch-Netzwerken imho dasselbe ist.Wir reden hier aber nicht über normale "Bilder", sondern über Dokumente von Straftaten, die von Einzelpersonen gar nicht beschafft werden dürfen! Egal?Erklär mir doch bitte mal, wie es bei dieser Laschheit gleichzeitig sein kann, dass in D seit 2002 jedem 250.000 Euro Strafe (bzw. zwei Jahre Gefängnis) drohen, der behauptet, Gazprom-Schröder hätte getönte Schläfen (hat er natürlich nicht! Niemals!)?Das fällt unter Beleidigung bzw üble Nachrede. Das hat absolut gar nix mit KiPo zu tun, hör auf tolle Beispiele rauszuholen, die mit der Sache nix zu tun haben. Ein Richter würde da nur "Das interessiert dieses Gericht nicht, es hat mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun." antworten ;)Wir sind weder Anwälte noch Richter. Mein persönliches Rechtsempfinden wäre allerdings weniger angegriffen, wenn auf eine haarige Beleidigung eine Bewährungsstrafe folgen würde, und die Geld- bzw. Gefängnisstrafen am Ende jedes Missbrauchs- & Vergewaltigungsfalls stünden.Und mit "anständige Mädels" meintest Du? Außerdem tu doch bitte nicht so als gäbe es in Deiner Umgebung nur volljährige Menschen...Da steht gross und breit "ACHTUNG : POLEMIK!" dran und du springst in den Hoop. Schon witzig anzuschauen.Lass Klein-King sich doch selbst verteidigen, er braucht die Übung ganz offensichtlich noch Absolut und überhaupt NICHT! Sowas kommt eher aus der Maskulisten-Ecke...Das sind Vaterschaftstests. Bei DNA Tests gehts darum, dass die Polizei öfter mal 1000 Leute aufruft, Speichelproben abzugeben und teilweise UNSCHULDIGE Männer aus ihren Häusern gezerrt hat unter Gewalteinwirkung um diese Proben abzunehmen.Das teilweise auch ohne Gerichtsbeschluss nach §105 StPO was ein absoluter Knaller ist.Das unterstütze ich nicht. Noch vehementer stemme ich mich aber natürlich gegen die Idee der obligatorischen Vaterschaftstests, da es sich hier um die Forderung von flächendeckenden Zwangs-DNA-Tests handelt.War es das schon? Mmh, das ging aber schnell. Du hattest gar keinen Bezug auf die exorbitant hohe japanische Suizidrate mehr genommen, ist mir aufgefallen. Magst Du das vielleicht noch nachholen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Shao 6455 Beitrag melden Oktober 15, 2010 geantwortet Gähn, ja und? Bei Urheberrechtsverletzungen spielt das doch auch nur eine untergeordnete Rolle, oder übersehe ich etwas?Nein, rapidshare download geht als Privatkopie durch, da ist keinerlei Belangung, solange man nicht dumm genug ist, auf die Abmahnung hin zu zahlen. BT und Emule haben automatischen Upload mit drin. Ab dann gilt, sobald derjenige die Datei VOLLSTÄNDIG besitzt eine Verbreitung. Hat derjenige nur einen Snapshot, reicht das auch noch nicht aus. War es das schon? Mmh, das ging aber schnell. Du hattest gar keinen Bezug auf die exorbitant hohe japanische Suizidrate mehr genommen, ist mir aufgefallen. Magst Du das vielleicht noch nachholen?Gerne. Dann müssen wir aber tief in die japanische Kultur ;)D.h. wir gehen in Richtung Leistungsdruck, Gesichtswahrung, japanisches Schulsystem, die Rate von verheirateten Männern zu Frauen, den Wandel der Gesellschaft, das Leben als Salaryman, der gestiegene Erwartungsdruck, Statusbedeutung und Rollenbilder in der japanischen Gesellschaft......Dann wird das ganze richtig interessant. Mit Hentais hat das jedoch gar nix zu tun. Vielleicht der Umstand, dass viele japanische Ehepaare keinen Sex mehr habe nach 1-2 Jahren, aber auch das ist nicht immer so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
King Koitus 63 Beitrag melden Oktober 16, 2010 geantwortet Ich rede nicht von der angeblichen Ermittlertätigkeit, die er zur Wahrung seines Gesichts vorschieben musste, ich rede vom öffentlichen Echo auf sein Bekenntnis, davon, dass die Öffentlichkeit ihm dieses Schmierentheater zu großen Teilen abgekauft hat. Ich nicht, und ich finde 15 Monate Bewährung für seinen zuhause versteckten DVD und Bilderbestand (angeblich ja keine große Menge, habe aber auch noch keine Definition gelesen, ab wann es sich um eine nicht geringfügige Menge handelt) deutlich zu lasch.Zum Glück gibts noch keine Gedankenverbrechen und ich wie der Rest meiner Mitbürger in unserer schönen Bananrepublik in der EUSSR kann mir aussuchen an wen oder was ich wie glaube.Und wo muss ich unterschreiben um diese Forderung an die Kassen durchzusetzen? Wär ich sofort dabei. Obwohl ich eben auch nichts gegen Strafzahlungen hätte, vielleicht sogar lieber in Form einer Spende an eine der Opfer-Hilfsorganisationen. Der Skandal besteht m.A.n. darin, dass ein Opfer um seinen Therapieplatz beinah kämpfen muss, während Täter (meinem evtl. veralteten Kenntnisstand zufolge) ihre kostenlose Therapie sogar ablehnen können.Strafzahlungen an Opferorganisationen sind doch auch nix ungewöhnliches... Aber erklär mir trotzdem mal bitte wieso ich, wenn ich mir Bumfights Videos anschaue, für die Krankenhauskosten aufkommen sollte? Da hast du mich schon im Vorfeld gedanklich verloren.Wir sind weder Anwälte noch Richter. Mein persönliches Rechtsempfinden wäre allerdings weniger angegriffen, wenn auf eine haarige Beleidigung eine Bewährungsstrafe folgen würde, und die Geld- bzw. Gefängnisstrafen am Ende jedes Missbrauchs- & Vergewaltigungsfalls stünden.Aha, also gleich alle in den Knast, oder wie? Unabhängig vom Grad der Schuld oder ähnlichen Spirenzchen? Buchstabier mal Populismus...Das unterstütze ich nicht. Noch vehementer stemme ich mich aber natürlich gegen die Idee der obligatorischen Vaterschaftstests, da es sich hier um die Forderung von flächendeckenden Zwangs-DNA-Tests handelt.Der Skandal ist ja eigentlich nur, dass die heimlichen DNA-Tests vor Gericht keinerlei Beweiskraft haben. Da muss man sich auch mal der gesellschaftlichen Realität anpassen, wie ich finde. Und der gewitzte vermeintliche Vater testet natürlich vor der Anerkennung der Vaterschaft im Schnelltest.... und Zwangs-DNA-Test? Wer wird denn gezwungen? Ah, verstehe das arme arme Kind muss mal kurz einen Wattebausch ertragen, wie grausam. Steht wohl auf einer moralischen Stufe wie die "Zwangs"behandlung des Kindes gegen Infektionskrankheiten. Das verstößt ja gegen die Menschenwürde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
sailor69 3 Beitrag melden Oktober 28, 2010 geantwortet (bearbeitet) Ich weiß nicht ob sich das Thema Sexualität und Darstellung derselben anhand von Statistiken und Gesetzestexten ausdiskutieren läßt. Es ist doch einfach klar, dass unterschiedliche Kulturen da unterschiedliche Werte haben (und was in einer Kultur ein hoher Wert oder völlig unproblematisch ist gilt in der anderen als völlig pervers und kriminell)Es ist aber eine ganz eigene Perversität der westlichen (christlichen) Kultur diese Werte anderen übertragen zu wollen. Ich hab das auch erst auf Reisen gelernt das viele Länder der dritten Welt oder z.B. Eskimos in Grönland gerade die wohlmeinenden Einflüße von pazifistischen, linken und Umweltschützenden NGO als Kolonialsierung und Einflussnahme begreifen.Zurück zu Japan: es ist schon augenfällig dass in einem Land in dem Gewalt zur Darstellung von Sexulität anscheinend dazu gehört eine extrem niedrige Vergewaltigungsstatistik hat (ich war noch nicht in Japan aber anscheinend ist es auch ein Land in dem man sich als Frau nachts und alleine sicher fühlen kann wie in keinem anderen). Was ich aber dazu anmerken würde ist dass GRUNDSÄTZLICH der Nachweis eine zusammenhanges zwischen Gewaltdarstellung in Filmen und Pornos und Gewaltausübung in der Realität ein äußerst schwammiger ist. Und das gilt auch für unsere westlichen Länder. Gibt es eigentlich irgendeine Untersuchung der letzten 50 Jahre welche diesen Zusammenhang herstellen konnte?Problematisch ist doch exzessiver Pornokonsum genauso wie Alkohol - nur in einer gewissen verwarlosenden Schicht in den Städten: Wo diese eben als einzige Befriedigung genommen werden. Aber auch hier würde Ursache mit Wirkung verwechselt -Die Problematik liegt ja gerade nicht an Pornos oder trashigem Nachmittagsfernsehen oder Alkohl - wenn Du all das verbietest bleiben sie genauso bestehen - suchen sich einfach nur ein anderes Ventil. Oktober 28, 2010 bearbeitet von sailor69 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen