Fuck, sie ist doch erst 17! FR im Club

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Die gesetzliche Grenze liegt doch bei 16. Oder?

Mit 16 darf man heiraten.

Ab 14 darf mans ausprobieren.

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Die gesetzliche Grenze liegt doch bei 16. Oder?

(Mit 16 darf man heiraten.)

Ab 14 darf mans ausprobieren.

Aber ab 14 nur mit bis zu 16-jährigen glaub ich.

Und ab 16 nur mit bis zu 18-jährigen. Und dann ist nach oben hin alles offen, wobei das dann auch eher Geschmacksache ist :huh:

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Aber ab 14 nur mit bis zu 16-jährigen glaub ich.

Und ab 16 nur mit bis zu 18-jährigen. Und dann ist nach oben hin alles offen, wobei das dann auch eher Geschmacksache ist ;-)

Nein, da gibt es keine festen Grenzen für den Altersunterschied.

Beispiel ist die 15 1/2 jährige Realschülerin die auf einer Klassenreise sich an den 25 Jahre alten

Referendar ranmacht weil sie mit ihren Freundinnen gewettet hat ob sie ihn ins Bett kriegt.

Macht sich da der Referendar strafbar?

Ansonsten geht es darum, dass nicht die Unerfahrenheit des Mädchens ausgenutzt wurde und dass kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Mädchen und dem Mann bestanden hat.

bearbeitet von Kite

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Aber ab 14 nur mit bis zu 16-jährigen glaub ich.

Und ab 16 nur mit bis zu 18-jährigen. Und dann ist nach oben hin alles offen, wobei das dann auch eher Geschmacksache ist ;-)

Nein, da gibt es keine festen Grenzen für den Altersunterschied.

Beispiel ist die 15 1/2 jährige Realschülerin die auf einer Klassenreise sich an den 25 Jahre alten

Referendar ranmacht weil sie mit ihren Freundinnen gewettet hat ob sie ihn ins Bett kriegt.

Macht sich da der Referendar strafbar?

Ansonsten geht es darum, dass nicht die Unerfahrenheit des Mädchens ausgenutzt wurde und dass kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Mädchen und dem Mann bestanden hat.

Doch da gibt es sehr wohl Grenzen.

Unter 14 ist es verboten. Sind beide unter 14, ist es zwar verboten, aber es wird nicht strafrechtlich verfolgt. Kombination 13 und 15, dann wird der 15 Jährige strafrechtlich verfolgt.

14-16 Es ist zwar erlaubt, aber sobald einer der beiden über 21 ist, dann kann der bestraft werden, sobald ein Erziehungsberechtigter Strafanzeige stellt und ein Gutachter feststellt, dass der älter 21 die Unreife der Person zwischen 14 und 16 ausgenutzt hat.

16-18 Ab da ist es gesetzlich erlaubt, außer:

wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde.

Es geschieht gegen Entgelt

Ausnutzung einer Zwangslage

Kurzum der Referendar macht sich bis 18 immer strafbar, wenn er was mit einer Schülerin anfängt. Selbiges gilt z.B. auch für einen Betreuer einer Jugendfreizeit der 19 ist und dann im Rahmen der Jugendfreizeit mit ner 17 jährigen Teilnehmerin in die Kiste hüpft oder für nen 19 jährigen Trainer im Trainingslager mit ner weiblichen U18 Mannschaft etc.

Nachzulesen unter

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__174.html Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.html Sexueller Missbrauch von Kindern

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

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Dass in einem Fall tatsächlich eine Altersgrenze von 21 Jahren existiert wusste ich nicht.

Ich bin davon ausgegangen, wenn ein 20 Jähriger die Unreife eines 14 Jährigen Mädchens ausnutzt müsste das auch strafbar sein.

Im Fall des unerfahrenen Referendars könnte aber dies gelten:

Par 174 Stgb

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

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Dass in einem Fall tatsächlich eine Altersgrenze von 21 Jahren existiert wusste ich nicht.

Ich bin davon ausgegangen, wenn ein 20 Jähriger die Unreife eines 14 Jährigen Mädchens ausnutzt müsste das auch strafbar sein.

Im Fall des unerfahrenen Referendars könnte aber dies gelten:

Par 174 Stgb

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

Nun ja die 21iger Grenze kommt wohl daher, dass ab 21 das Erwachsenenstrafrecht voll gilt zwischen 18 und 21 gibt es so ne Übergangsphase in der der Richter je nach "geistiger Reife" des Täters zwischen Jugend und Erwachsenstrafrecht wählen kann. Ich bin kein Jurist, aber Schüler Lehrer ist ganz böse, das hat selbst, wenn beide über 18 sind für den Lehrer krasse Konsequenzen.

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Meine Schwester hat kurz nach dem Abitur ihren Kunst und Englischlehrer geheiratet, ist nix schlimmes passiert.

Ein Richter hat aber keine Möglichkeit, einen 20 Jährigen der ein naives 14 Jähriges Mädchen verführt zu verurteilen.

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Dass in einem Fall tatsächlich eine Altersgrenze von 21 Jahren existiert wusste ich nicht.

Ich bin davon ausgegangen, wenn ein 20 Jähriger die Unreife eines 14 Jährigen Mädchens ausnutzt müsste das auch strafbar sein.

Im Fall des unerfahrenen Referendars könnte aber dies gelten:

Par 174 Stgb

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

Nun ja die 21iger Grenze kommt wohl daher, dass ab 21 das Erwachsenenstrafrecht voll gilt zwischen 18 und 21 gibt es so ne Übergangsphase in der der Richter je nach "geistiger Reife" des Täters zwischen Jugend und Erwachsenstrafrecht wählen kann. Ich bin kein Jurist, aber Schüler Lehrer ist ganz böse, das hat selbst, wenn beide über 18 sind für den Lehrer krasse Konsequenzen.

Ganz offensichtlich selbst in Bayern nicht. Vor rund 15 Jahren schwängert ein Lehrer eine Schülerin. Lehrer bleibt noch etliche Jahre bis zur Pension an der Schule. Einige Jahre später hat die junge (ca. 30 Jahre) Lehrerin in den Schulräumen Sex mit nem Schüler. Lehrerin verlässt Schule und ist heute Konrektorin in der Nachbarstadt.

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Auf den Thread bezogen: Es gibt da doch überhaupt kein Problem mit 16/17Jährigen, das einzige Problem was du hast, besteht im Kopf, klassisches Limiting Belief!

Frauen sind viel reifer als Männer, ein Mann mit 16/17 kann man überhaupt nicht mit einer Frau in diesem Alter vergleichen... überhaupt Frauen werden ja auch im Schnitt 2-3 Jahre früher geschlechtsreif als Männer....

ich glaub viele denken hier so da sie sich zurückerinnern wie sie in dem Alter waren und damals eben keinen Plan hatten....

anders die Frauen in dem Alter! Guckt sie euch dochmal an die 16/17 Jährigen die im Klub rumrennen! High Heels Minirock und die Titten hüpfen fast raus....

Die sind im besten Alter zum vögeln! Also ran an die Beute! Wann willst du die sonst vögeln, vielleicht wenn sie 35 ist, Hängetitten hat, eine Pussy ausgeleiert wie ein Schlauchbot und/oder bereits 3mal schwanger war???

Außerdem sagt uns das auch der Gesetzgeber, das es ok ist! Bis auf die Ausnahme bei Schülern/Lehrern, weil eben ein Authoritätsverhältnis vorliegt! Also, hält euch an die gesetzlichen Grenzen, dann ists ok! B-)

Peace, Viennaplayer

bearbeitet von viennaplayer

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Man will doch die Frau besser verlassen, als man sie vorgefunden hat.

Die kleinen Kids müssen auch irgendwann mal lernen, wie "Liebe" gemacht wird, anstatt sich die Bravo reinzuziehen und irgendwann aus Gruppenzwang und Angst nicht normal zu sein mit nem Typen zu schlafen, auf den sie vllt nicht wirklich Bock hat. Was sozialer Druck mit Frauen anstellen kann ist krass.

Wenn der Originalposter nicht über 30 ist - schlaf mit ihr, mach ihr elegant deutlich, dass es keine feste Beziehung wird und dass es eine der schönsten Nächte deines Lebens war blablabla. Sie hat was gelernt, hatte überdurchschnittlich guten Sex, also wenn sie nicht gerade eine Kampagne gegen dich startet (SO EIN ARSCHLOCH!), sprich psychisch schon kaputt ist, kannst du da nicht viel falsch machen.^^

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