Morddrohungen, wie ernst wird es genommen ?

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Laut Google soll man ja als höchststrafe 3 Jahre bekommen können.

"§ 126 I 2 StGB verzeichnet für Morddrohung sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. "

So die Person um die es geht bekommt viele Sms wo gedroht wird die Person umzubringen, falls diese Person nicht wieder anfängt zusamm zu sein mit ihr. Der Droher befindet sich in Östereich, sie in Deutschland.

Hat jemand Erfahrung gemacht mit etwas ähnlichen ? Denn ich habe von vielen gehört das diese Anzeigen nicht wirklich ernst genommen werden von der Polizei. Der Droher drohte auch damit sich selbst umzubringen, tat er dann auch, lag aber dann im Koma.

bearbeitet von Kragenhoch

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wo gedroht wird die Person umzubringen, falls diese Person nicht wieder anfängt zusamm zu sein mit ihr.

Wo wird denn genau der öffentliche Friede durch eine SMS gestört

Denn ich habe von vielen gehört das diese Anzeigen nicht wirklich ernst genommen werden von der Polizei.

Das was du meinst nennt sich (in dem Fall versuchte) Nötigung und ist ein Offizialdelikt, sprich: deine örtliche Polizeidienststelle muss sich drum kümmern, wenn du ihr eine solche anzeigst. In Konkurrenz dazu auch eine Bedrohung.

Der Droher drohte auch damit sich selbst umzubringen, tat er dann auch, lag aber dann im Koma.

Er hats wohl eher versucht, sonst wäre er ja tot. Damit hat er wohl auch einen Freifahrtschein für die Klapse gewonnen. Damit hast du im besten Fall zumindest in D. ungefähr sechs Wochen Ruhe.

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Wo wird denn genau der öffentliche Friede durch eine SMS gestört?

Ich versuch mich ma hineinzuversetzen in die Person die bedroht wird, wenn mir jemand ständig ne drohung schreibt, dann hätte ich schon meine Bedenken das Haus zu verlassen, ohne dabei zu denken "könnte da etwas passieren gleich" ?

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Ich denke in dem Fall stehen die Chancen ganz gut ...

Die Sms können v or Gericht als Beweis gewertet werden und der Selbstmordversuch zeigt doch auch, dass die Person es ernst meint.

Die Frage ist nur was so ein Verfahren bringen wird - ne Geldstrafe dürfte die Person ja nur noch wütender machen.

Wie krank muss man sein um auf diesem Wege ne Beziehung wiederbeleben zu wollen ^^ ich mein selbst wenn die bedrohte Person aus Angst zustimmen sollte ist das ja nicht gerade ne gute Ausgangslage für ne glückliche Beziehung :-D

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Ich denke in dem Fall stehen die Chancen ganz gut ...

Die Sms können v or Gericht als Beweis gewertet werden und der Selbstmordversuch zeigt doch auch, dass die Person es ernst meint.

Die Frage ist nur was so ein Verfahren bringen wird - ne Geldstrafe dürfte die Person ja nur noch wütender machen.

Wie krank muss man sein um auf diesem Wege ne Beziehung wiederbeleben zu wollen ^^ ich mein selbst wenn die bedrohte Person aus Angst zustimmen sollte ist das ja nicht gerade ne gute Ausgangslage für ne glückliche Beziehung :-D

Jap ich verstehe soetwas genauso wenig, verliebt sein in allen ehren, aber son krankes verhalten hilft niemanden.

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Wo wird denn genau der öffentliche Friede durch eine SMS gestört?

Ich versuch mich ma hineinzuversetzen in die Person die bedroht wird, wenn mir jemand ständig ne drohung schreibt, dann hätte ich schon meine Bedenken das Haus zu verlassen, ohne dabei zu denken "könnte da etwas passieren gleich" ?

Quelle: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/10/1-148-10.php

Gestört ist der öffentliche Frieden, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird oder wenn potentielle Täter durch Schaffung eines ‚psychischen Klimas', in dem Taten wie die angedrohten begangen werden können, aufgehetzt werden (BGH NJW 1978, 58, 59; BGHSt 34, 329, 331). [...] Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die entsprechende Ankündigung in der Öffentlichkeit erfolgt.

Wie wäre es, wenn du die Nötigung erstmal der nächstbesten Polizeidienststelle anzeigst und dir ein neues Handy besorgst? Falls die Type dann tatsächlich mal aufkreuzen sollte, dann ist die Polizei auch schnell Gewehr bei Fuß. Und such dir nicht immer irgendwelche männlichen Stalker... :-D

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Mit den SMS und dem Selbstmordversuch ist zumindest klar dass da jemand gehörig einen an der Klatsche hat .. und möglicherweise gemeingefährlich ist.

Ein Gerichtsverfahren kann zumindest bewirken dass der Spinner sich der Bedrohten nicht mehr nähern darf. Mit anderen Worten: wenn Ihr die Sache juristisch durchzieht kann sie die Polizei bereits anrufen wenn er sich ihr näher als ca. 300 m nähert.

=> Ab zum Anwalt.

Wenn Ihr ihn aufgefordert habt das zu unterlassen und er trotzdem weitermacht fallen mir da die Begriffe "Stalking" und "Nötigung" ein...

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