Demonic Confidence Tag 19 Beschwerde wegen sexueller Belästigung

9 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Hey, war heute auf der Straße in dem Städtchen Kaiserslautern unterwegs und habe aus Spaß mal den Tag 19 von Demonic Confidence probiert. Habe geöffnet mit: Hey, ganz kurz mal eben, ich find dich echt attraktiv und ich bin einfach mal so offen und ehrlich und wollte dich fragen, ob du Lust auf hemmungslosen Sex hast. Leider kam dann noch etwas 2 Stunden Ordnungshüter vorbei, die meine Personalien aufgenommen haben und mir erzählt haben, dass sich Leute über eine sexuelle Belästigung beschwert haben. So wies aussieht steht mir noch ein Bußgeld bevor. Ich bin ehrlich gesagt grad ein bißchen fertig. Hab schon sehr viel gemacht auf der Straße, aber ich hätte nicht gedacht, dass man bei so einem Ansprechen schon ein Verbrechen begeht. Laut dem Ordnungshüter soll ich jegliches Ansprechen auf der Straße unterlassen und ob es sich um sexuelle Belästigung handelt, muss man angeblich subjektiv einschätzen. Ich finds einfach eine Frechheit, habe die Frauen lediglich kurz mit einem Lächeln angesprochen, ich hab sie weder berührt noch sonst irgendwie festgehalten. Es muss doch in Deutschland doch noch erlaubt sein, eine Frau auf der Straße anzusprechen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Das finde ich extrem krass! Ich kann mir vorstellen, dass eine ehemalig angesprochene Frau dir hinterher geschaut hat und bemerkt hat, dass du es bei mehreren Frauen versucht hast. Somit empfand sie das als .. scheiße und hats den Ordnungshütern, die gerade in der Nähe waren, gemeldet.

Aber ein Bußgeld? Frechheit! Du hast, wie du gesagt hast, niemanden berührt oder bedrängt. Du hast auch nichts gezeigt. Du hast lediglich gesprochen.

Und was soll das Ansprechverbot fremnder Passanten?! Die haben wohl nen Rad ab ^^

Aber die Reaktion(en) der Frauen kann man natürlich verstehen!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

1. Ist es maximal eine Ordnungswidrigkeit kein Verbrechen.

2. Würde ich an deiner Stelle Widerspruch einlegen, falls du einen Schrieb von der Stadt bekommst.

3. Wen juckt's? Einfach nicht erwischen lassen bzw. gewusst wie den Ordnungshütern danach ans Bein pissen, falls die sich unverschämt verhalten haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Das finde ich extrem krass! Ich kann mir vorstellen, dass eine ehemalig angesprochene Frau dir hinterher geschaut hat und bemerkt hat, dass du es bei mehreren Frauen versucht hast. Somit empfand sie das als .. scheiße und hats den Ordnungshütern, die gerade in der Nähe waren, gemeldet.

Aber ein Bußgeld? Frechheit! Du hast, wie du gesagt hast, niemanden berührt oder bedrängt. Du hast auch nichts gezeigt. Du hast lediglich gesprochen.

Und was soll das Ansprechverbot fremnder Passanten?! Die haben wohl nen Rad ab ^^

Aber die Reaktion(en) der Frauen kann man natürlich verstehen!

ja so wirds wahrscheinlich gewesen sein, dass eine das mitbekommen hat, ich hab nämlich schon einige angesprochen und die fußgängerzone von diesem scheiß kaiserslautern ist nicht so groß.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Vielleicht fand die Dame, dass du ein wenig offensiv an die Sache herangegangen ist. Aber mal ehrlich, ich kann mir nicht vorstellen, dass da was großes kommt. Bußgeld wäre schon echt krass..

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
1. Ist es maximal eine Ordnungswidrigkeit kein Verbrechen.

2. Würde ich an deiner Stelle Widerspruch einlegen, falls du einen Schrieb von der Stadt bekommst.

3. Wen juckt's? Einfach nicht erwischen lassen bzw. gewusst wie den Ordnungshütern danach ans Bein pissen, falls die sich unverschämt verhalten haben.

Ja, das habe ich vergessen zu erwähnen! Auf jeden Fall Widerspruch einlegen gegen das Bußgeld!

bearbeitet von uNNormal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
1. Ist es maximal eine Ordnungswidrigkeit kein Verbrechen.

2. Würde ich an deiner Stelle Widerspruch einlegen, falls du einen Schrieb von der Stadt bekommst.

3. Wen juckt's? Einfach nicht erwischen lassen bzw. gewusst wie den Ordnungshütern danach ans Bein pissen, falls die sich unverschämt verhalten haben.

Ja, das habe ich vergessen zu erwähnen! Auf jeden Fall Widerspruch einlegen gegen das Bußgeld!

ja ok. und wie begründe ich das dann, ablehnen, dass ich was angesprochen habe, kann ich jawohl nicht mehr. außerdem hat der ordnungshüter erzählt, dass sich sogar mehrere beschwert hätten. ich weiß nicht wie das dann ist. also ich weiß nur, dass meinem vater mal was passiert ist, wo ihn auch einer angezeigt hat, ist dann aber nix rausgekommen, weil es aussage gegen aussage stand. aber wenn mehrere gegen mich etwas behaupten....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Warte doch erstmal was überhaupt kommt. Vielleicht behaupten sie du hättest unerlaubt Straßenwerbung betrieben... wissen wir ja nicht... also abwarten und Tee trinken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Jaja ... die vom Ordnungsamt mußte dir ja irgendwas sagen und weil sie es selber nicht genau wissen was sie sagen sollen, erzählen sie dir halt irgendeinen scheiß.

Es gabe bereits vor vielen, vielen Jahren ein Urteil (zumindest meine ich mich noch zu erinnern ^^), das solche jene Fragen eben nicht als "sexuelle Belästigung" anzusehen sind. Es ist und bleibt lediglich eine harmlose "Frage" -vielleicht nicht unbedingt schön-, aber mit der man niemanden geschadet hat und eben beim Gegenüber nur nich positiv aufgefasst wurde. Es kann keine sexuelle Belästigung sein, wenn man sich nach der negativen Antwort zufrieden gegen hast und anschließend friedlich angezogen ist.

Leider habe ich keine Ahnung wie ich alte Urteile finden kann ... weiß das jemand?

Gruß

ALT

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Mitgliedskonto, oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Mitgliedskonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Mitgliedskonto erstellen

Registriere Dich ganz einfach in unserer Community.

Mitgliedskonto registrieren

Anmelden

Du hast bereits ein Mitgliedskonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.