Stav - Kampfsport mit Runen

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Gast Neocasanova

War mir neu:

Stav ist ein nordischer Stil der Kampfkunst mit Körperhaltungen die auf den 16 Runen des jüngeren Futhark basieren:

runerowY.gif

Diese Kampfsportart wurde angeblich über 44 Generationen gepflegt und weiterentwickelt von der norwegischen Hafskjold Familie. Stav enthält viele Aspekte, einschließlich der Heilkunde-Künste. Stav Healing enthält die Verwendung von Körperhaltungen, Atemtechniken, Kräuterkunde, Gelenkmanipulation, Massage, Beratung (über die Runen) und viele andere Aspekte.

Hier ein paar Stav-Videos von YouTube:

Stav-Video 3 (klick !)

practitionerimage.jpg

ronayne.jpg

Derjenige der Stav zum ersten mal gelehrt hat, war vorher 15 Jahre in Japan und hat dort Kampfsport betrieben. Könnte also durchaus sein, dass er sich sein eigenes Kampfsportsystem entwickelt hat und dann nur behauptete das es in seiner Familie über 44 Generationen gepflegt und weiterentwickelt wurde. Ist halt Auslegungssache. Die Kombination ist trotzdem interessant.

Frage mich nur ob das in Deutschland erlaubt ist?

bearbeitet von Neocasanova

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Warum sollte das verboten sein?

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Gast Neocasanova
Warum sollte das verboten sein?

Soweit mir bekannt ist sind einige Runenzeichen in der Öffentlichkeit verboten, z.B. die Sig-Rune (SS).

Keine Ahnung wie die Rechtslage ist.

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Warum sollte das verboten sein?

Soweit mir bekannt ist sind einige Runenzeichen in der Öffentlichkeit verboten, z.B. die Sig-Rune (SS).

Keine Ahnung wie die Rechtslage ist.

Als SS Zeichen und Teil einer Ideologie, ja....

Aber nicht in diesem Kontext :D

"Entschuldigung Herr Buddhist, könnten sie aufhören, ihr seit 2000 Jahren benutztes Rad des Lebens Symbol zu benutzen, da war so ein doofer SChnauzbart und der hat das auch mal für 12 Jahre..."

Nene, dont worry :D

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Lesen, verstehen und auf der sicheren Seite sein: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von..._Organisationen

„Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand des § 86 a StGB nicht erfasst.

Sprich: Nennst du dein Programm öffentlich VolkSSport (mit SS-Emblem), dann kriegst du Ärger. Ansonsten nicht.

Wie ging der Witz noch mal?

SS-Kaliert

SA-rtet aus?

Wehrmacht-mit?

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