Vertragskündigung wegen Überweisung statt Lastschrifteinzug möglich?

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Ich hatte zwar jetzt nur einen Anruf, in dem unbedingt auf Lastschrift bestanden wurde, aber ist es in letzter Konsequenz möglich, dass ein großes Telekommunikationsunternehmen den Vertrag kündigen kann, wenn man die Einzugsermächtigung per Lastschrift widerruft, jedoch seine Rechungen ordnungsgemäß überweist (überweise schon seit Jahren)?

Meist hört man bei Vertragsabschluss solche Sachen in der Art:

„ Ich muss Ihre Kontodaten erstmal aufnehmen, aber Sie können das jederzeit widerrufen“.

Wer kann da mal aushelfen?

Steht nicht irgendwo im BGB: „Leistung gegen Zahlung“?

Wenn jemand in einen Vertag schreibt, dass er nur mit 10 EUR-Scheinen bezahlt werden will, wäre das meiner Meinung auch unwirksam.

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