Reklamation

21 Beiträge in diesem Thema

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ich hab mir vor einigen tagen einen pullover gekauft, der mir beim anprobieren perfekt gepasst hat.

nun ist der beim (anleitungsgemäßen) ersten waschen ein wenig eingegangen, so dass er jetzt halt nicht mehr passt.

hab ich hier ein recht den zu reklamieren ?

ich war deswegen schon in dem Laden, wo mir die verkäuferin aber nur sagte, dass sie keinen mangel feststellen kann...

der pullover war mit 50€ zwar nicht übermäßig teuer aber es ärgert mich trotzdem irgendwie.

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Kannst du das auch begründen ?

Das würde ja bedeuten dass ich immer damit rechnen muss, dass Kleidung die ich kaufe eingehen wird und das ich deshalb prinzipiell zu große Kleidung kaufen sollte damit sie mir am Schluss auch noch passt.

Nur funktioniert dieses Prinzip ja auch nicht, da bei weitem nicht alle Klamotten eingehen.

Früher war das für mich nie ein Problem da ich prinzipiell eh alles zu groß gekauft habe - aber jetzt versuch ich (u.a. durch dieses Forum) darauf zu achten dass die Passform perfekt ist...

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Kannst du das auch begründen ?

Ohne AGBs des Kaufhauses ist es eh nur ein einziges Gerate.

Das würde ja bedeuten dass ich immer damit rechnen muss, dass Kleidung die ich kaufe eingehen wird und das ich deshalb prinzipiell zu große Kleidung kaufen sollte damit sie mir am Schluss auch noch passt.

Das heißt erstmal nur, dass gewisse natürliche Materialien einfach ihrer natürlichen Beschaffenheit unterliegen, d.h. bsp. Wolle bei Hitze eingeht. Und wenn das so in den AGBs drinsteht bist du selbst dran schuld. Wolle geht nunmal ein. Manche Holzsorten schimmeln schneller etc. Daher wasche ich meine guten Pullis nur von Hand...

Ist übrigens halb so wild, da Wolle schnell trocknet und du Pullis solange du sie nicht in die verrauchte Eckkneipe von nebenan anziehst locker 10x tragen kannst ohne Waschen zu müssen (vorausgesetzt du lüftest sie sehr gut aus). Oder: Einfach wenn du heiß duschst, das Ding mit ins Bad hängen, das "saugt" schlechte Gerüche quais raus.

Probiers mal aus, ob sie kulanterweise es zurücknehmen, aber wenn sie es nicht machen, hast du einfach Pech gehabt.

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klingt überzeugend.

Dann hab ich wohl echt einfach Pech gehabt, Kulanz kann ich da wohl ausschließen so wie die reagiert hat ...

Der Pullover war von TomTailor und bei nem Markenprodukt hätte ich da einfach ne andere Qualität erwartet, aber hast schon recht an der Beschaffenheit der Materialien können die wohl auch nicht viel ändern.

Danke für die schnelle Antwort.

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Wie King K schon andeutete ist das ein ganz klassisches "es kommt drauf an". Ich würde es aber auch nochmal im Wege der Kulanz versuchen, für 50 € startet man keinen Rechtsstreit ;-) Vielleicht hast du ja bei einer anderen Verkäuferin dort mehr erfolg, alternativ kannst du dich an evtl. vorhandene Geschäftsführer oder auch mal in den Hersteller wenden.

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nun ist der beim (anleitungsgemäßen) ersten waschen ein wenig eingegangen, so dass er jetzt halt nicht mehr passt.

Wer im Geschäft eine Ware Kauf, kann sie bis zu zwei Jahre nach dem Kauf zurückbringen, wenn sich herausstellt, das sie mangelhaft ist.

Der Verkäufer muss dann eine neue, fehlerfreie Ware als Ersatz liefern.

Verkäufer dürfen den Umtausch von Waren nur dann an bestimmte Bedingungen knüpfen, wenn sie gesetzlich nicht verpflichtet sind, die Ware umzutauschen. Wenn die Frist von zwei Jahren ab Kaufdatum abgelaufen ist oder wenn die Ware nicht defekt ist, sondern dem Käufer lediglich nicht mehr gefällt, muss kein Verkäufer die Ware zurücknehmen.

Bei Interesse siehe Hierzu:

§ 437 BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ), >> Rechte des Käufers bei Mängel <<

§ 439 BGB, Nacherfüllung

§ 440 BGB, >> Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadenersatz <<

§ 441 BGB, Minderung

MfG

Amethyst

bearbeitet von Amethyst

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nun ist der beim (anleitungsgemäßen) ersten waschen ein wenig eingegangen, so dass er jetzt halt nicht mehr passt.

Wer im Geschäft eine Ware Kauf, kann sie bis zu zwei Jahre nach dem Kauf zurückbringen, wenn sich herausstellt, das sie mangelhaft ist.

Der Verkäufer muss dann eine neue, fehlerfreie Ware als Ersatz liefern.

Verkäufer dürfen den Umtausch von Waren nur dann an bestimmte Bedingungen knüpfen, wenn sie gesetzlich nicht verpflichtet sind, die Ware umzutauschen. Wenn die Frist von zwei Jahren ab Kaufdatum abgelaufen ist oder wenn die Ware nicht defekt ist, sondern dem Käufer lediglich nicht mehr gefällt, muss kein Verkäufer die Ware zurücknehmen.

Bei Interesse siehe Hierzu:

§ 437 BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ), >> Rechte des Käufers bei Mängel <<

§ 439 BGB, Nacherfüllung

§ 440 BGB, >> Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadenersatz <<

§ 441 BGB, Minderung

Hör bitte auf so gefährliches Halbwissen zu verbreiten. Ist ja wirklich schlimm. Da wird deine Signatur wirklich zur Lachnummer!

Es ist so wie von King geschrieben. Alles reine Kulanz. Selbst ohne AGBs wäre es in meinen Augen Kulanz. Materialien gehen nunmal ein. Das sollte hinlänglich bekannt sein. Passiert mir bei jedem Kleidungsstück. Sogar nur vom Tragen verändern sich schon meine Jeans.

Lg

bearbeitet von JohnAntony

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Nur wie will er denn nachweisen, daß er "ordnungsgemäß" gewaschen hat? Kann genauso gut sein, daß er den Pulli versehentlich bei 90 Grad gewaschen hat.

Den Mangel kannst du einfach nicht nachweisen.

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Nur wie will er denn nachweisen, daß er "ordnungsgemäß" gewaschen hat? Kann genauso gut sein, daß er den Pulli versehentlich bei 90 Grad gewaschen hat.

Den Mangel kannst du einfach nicht nachweisen.

Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Verkäufer müsste es nachweisen das eben doch alles in Ordnung war.

Aber bei Gefahrübergang war eben alles im Lot. Und es wird bei jedem Pullover dieser Gattung sowas passieren. Schlimmstenfalls müsste der Käufer dann, wenn er absolut davon überzeugt ist dass das Material schlecht war, einen Grundmangel des Materials zwecks Gutachten nachweisen. Ihr merkt schon wie abstrakt das ist. Macht kein Mensch bei solchen Pille Palle Sachen.

Wie gesagt, die meisten Läden die ich kenne machen sowas aber problemlos aus Kulanz.

Lg

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Selbst wenn nicht, § 476 BGB vermutet nach Auffassung des BGH nicht den Mangel selbst, sondern nur dessen Vorliegen bei Gefahrübergang. Ich könnte mir schon vorstellen, dass hier unter Zugrundelegung der gewöhnlichen Beschaffenheit bzw. Verwendung ein Mangel vorliegt, es wird jedochschon dann schwierig, wenn der Verkäufer dies bestreitet.

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Hör bitte auf so gefährliches Halbwissen zu verbreiten. Ist ja wirklich schlimm. Da wird deine Signatur wirklich zur Lachnummer!

Na, dann mach mal deine Augen auf lies dir das noch mal durch und Google mal nach! Oder hast du auch wie ich das BGB zu hause ?

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Nur wie will er denn nachweisen, daß er "ordnungsgemäß" gewaschen hat? Kann genauso gut sein, daß er den Pulli versehentlich bei 90 Grad gewaschen hat.

Den Mangel kannst du einfach nicht nachweisen.

Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet nachzuweisen wie er mit der Wahre nach dem Kauf umgegangen ist, sonder der Verkäufer ist in der nachweißpflicht das der Kunde mit der Ware grob fahrlässig umgegangen ist. Was allerdings nicht heißt das der Kunde lügen darf er muss schon wahrheitsgemäß antworten. Und wenn er sagt das er sich an die Anleitung gehalten hat und man keine deutliche Kochspuren zu sehen sind, dann hat er das absolute Recht die Ware ersetzt zu bekommen!

Ob sich das ganze noch lohnt ist eine ganz andere Sache! Ist man nett zu den Verkäufern und verhält sich nicht wie das Letzte….. dann wird die Ware meist aus Kulanz umgetauscht.

MfG

Amethyst

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Du liest nicht gerne, oder? Der Käufer muss den Mangel beweisen, wenn der Verkäufer diesen bestreitet. Um ein Vertretnmüssen oder Verschulden geht es hier gar nicht.

bearbeitet von Alexus

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Na, dann mach mal deine Augen auf lies dir das noch mal durch und Google mal nach! Oder hast du auch wie ich das BGB zu hause ?

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Nur wie will er denn nachweisen, daß er "ordnungsgemäß" gewaschen hat? Kann genauso gut sein, daß er den Pulli versehentlich bei 90 Grad gewaschen hat.

Den Mangel kannst du einfach nicht nachweisen.

Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet nachzuweisen wie er mit der Wahre nach dem Kauf umgegangen ist, sonder der Verkäufer ist in der nachweißpflicht das der Kunde mit der Ware grob fahrlässig umgegangen ist. Was allerdings nicht heißt das der Kunde lügen darf er muss schon wahrheitsgemäß antworten. Und wenn er sagt das er sich an die Anleitung gehalten hat und man keine deutliche Kochspuren zu sehen sind, dann hat er das absolute Recht die Ware ersetzt zu bekommen!

Ob sich das ganze noch lohnt ist eine ganz andere Sache! Ist man nett zu den Verkäufern und verhält sich nicht wie das Letzte….. dann wird die Ware meist aus Kulanz umgetauscht.

MfG

Amethyst

Vor allem wurde ja eine Mangelfreie Sache ausgeliefert...

Und wie weiter oben bereits geschrieben stand, sind das ja natürliche Rohstoffe die sich schon mal verändern können...

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Hör bitte auf so gefährliches Halbwissen zu verbreiten. Ist ja wirklich schlimm. Da wird deine Signatur wirklich zur Lachnummer!

Na, dann mach mal deine Augen auf lies dir das noch mal durch und Google mal nach! Oder hast du auch wie ich das BGB zu hause ?

Naja, sein Jura-Diplom muss da wohl reichen ;-)

Wolle geht nunmal beim Waschen ein und wegen 50 EUR ein Fass aufzumachen lohnt sich nicht. Was machst du denn, wenn die Firma sagt: "Nö!". Da kostet der Anwalt dich so viel wie 5 neue Pullover.

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Na, dann mach mal deine Augen auf lies dir das noch mal durch und Google mal nach! Oder hast du auch wie ich das BGB zu hause ?

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§ 441 BGB, Minderung

Ich rede nicht von den Mängelrechten, die für jeden nachlesbar sind, sondern ich rede von deiner Subsumtion. Wenn ich mit jedem Mangel zum Verkäufer laufe der mir in den zwei Jahren auffällt, dann könnte man alles neu bekommen. Es geht um den Gefahrübergang. Das sollte selbst in deinem Beck BGB stehen.

Natürlich hat der Käufer die Nachweispflicht über den Mangel. Er will ja auch seinen Anspruch geltend machen. Nur Ausnahmsweise bei einem Verbrauchsgüterkauf, hat der Verkäufer in den ersten sechs Monaten die Nachweispflicht nach § 476 BGB(aber nicht in der ganzen Gewährleistungsperiode).

Hier bestand aber kein Mangel bei Kauf (O-Ton: Der Pulli hat gepasst und war in Ordnung). Der Mangel zeigte sich erst später. Demzufolge beruhte er (wenn überhaupt) auf einem Grundmangel. Bei einem solchen Grundmangel gilt diese Beweislastumkeht bei mehreren möglichen Ursachen für den späteren Schaden nach dem BGH nicht. Kannst du gerne mal hier nachlesen: BGH NJW 2004, 2299 (2300). Der BGH geht sogar soweit und sagt das in diesem Fall überhaupt kein Mangel bestand. Aber ich glaube der BGH hat einfach kein BGB zur Hand gehabt. Ich glaub ich sollte denen mal eins schenken.

SO: Und damit wurden eben die Regelung des § 476BGB ziemlich stark eingeschränkt und man kann jetzt eben nicht wegen jedem Scheiß welcher sich erst nach 2 Monaten zeigt zurückrennen.

SO: Jetzt weißt du auch was ich mit Halbwissen meine. Es reicht eben nicht ein paar Paragrafen zu zitieren ohne zu erkennen, was sich dahinter für ein riesen Rattenschwanz verbirgt.

SO: Der Vollständigkeit: Dies war keine Rechtsberatung sondern nur eine Darstellung dieser kaufrechtlichen Problemstellung.

Lg

bearbeitet von JohnAntony

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Gast centaurus
Dann hab ich wohl echt einfach Pech gehabt, Kulanz kann ich da wohl ausschließen so wie die reagiert hat ...

nochmal in den Laden, wenn ne andere Verkäuferin da ist und sagen, dass man den Pullover anscheinend doch zu klein gekauft hat.

Wenn du den Zettel dabei hast sollte sie ihn doch umtauschen.

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das funktioniert nicht wenn man den Pullover schon gewaschen hat.

Also vielen Dank an alle hier, für mich hat sich die Sache erledigt - ist halt dumm gelaufen.

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Also: Gutachter bestellen und 3-4 neue Pullover kaufen.

Ernsthaft@ mojito, warum gehst Du nicht einfach zu einer anderen Verkäuferin und sagst Du möchtest denn Pullover doch nicht und hättest gern dein Geld zurück. Bügel ihn davor einfach kurz auf damit er unbenutzt aussieht und dann bringst Du ihn zurück. Da hast Du zwar kein Anspruch drauf aber klappt dennoch in 95% der Fälle.

bearbeitet von G.Belgrano

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