Maximale versicherungssumme

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[WENN klugscheißen, dann bitte richtig und mit Quellenangabe:

AKB §2b) (1) e) "Der Versicherer ist von der Leistung frei, in der KFZ-HP, wennder Fahrer in Folge des Genusses Alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein KFZ zu führen"

(Sinngemäß nach http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingung...brief_2004.pdf)

Und wenn du jetzt wirklich eine Ahnung hättest, wäre dir klar, dass die AKB's nichts mit den Bedingungen von KFZ-HP-Verträgen einzelner Unternehmen zu tun haben, sondern vielmehr als eine Art Mustervorlage gelten, die durch die entsprechenden Bedingungswerke verändert/ergänzt werden.

IN YA FACE :D

hihi späßle gmacht^^

LOL.

Okay du bist kein Jurist ich sehe dir deine Arroganz nach ;-)

Paragraphen immer zuende lesen ;-)

Also Absatz 2: Bei Verletzung einer nach Abs. 1 vereinbarten Obliegenheit oder bei Gefahrerhöhung

ist die Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000,- EUR beschränkt. Gegenüber dem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat, ist der Versicherer in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung darüber hinaus vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Bams

IN YA FACE :D

Lg

Okay, abgesehen davon, dass die AKBs, wie ich schon oft betont habe, über die tatsächliche Vertragsgestaltung absolut nichts aussagen müssen, hast du mich grad offiziell in den Arsch gebumst. (methaphorisch gesehen)

...ob methaphorisch gesehen oder nicht, es fühlt sich scheisse an :D

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Schadenersatz(direkt)ansprüche eines Dritten nach dem PflVersG können doch nicht beschränkt werden! ;-)

Hab ich auch nicht gesagt. Die Frage ist nur, an wen sich die Ansprüche richten. Nach diesen AKBs und meinem frisch gefickten Arsch wären 5000 € beim VN und der Rest beim VR.

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Schadenersatz(direkt)ansprüche eines Dritten nach dem PflVersG können doch nicht beschränkt werden! :-D

Hab ich auch nicht gesagt. Die Frage ist nur, an wen sich die Ansprüche richten. Nach diesen AKBs und meinem frisch gefickten Arsch wären 5000 € beim VN und der Rest beim VR.

Also theoretisch wäre es ja möglich was du sagst, von wegen abweichen nach den AKBs etc. Was da jetzt in jedem einzelnen Vertrag drinne steht kann ich nicht sagen, kenne die nicht. Jedoch rein von der Theorie her, kenne ich keinen Fall wo mehr als die 5000€ bzw. 7500 (da geht nach irgendwelchen Rechnungen wohl auch) Regress genommen wurden.

Im Aussenverhältnis muss die Versicherung (wie Fatslane es ja beschrieben hat) immer leisten (wie ist das eigentlich mit der nicht geleisteten Erstzahlung??? Wird da auch im Aussenverhältnis geleistet oder nicht? Weil es bestand ja rückwirkend gar kein Vertrag) sonst wäre ja das ganze System hinfällig, wenn sich das Opfer erst noch durch jahrelange Gerichtsverfahren kämpfen muss um was zu bekommen.

@ aki ;-) Man fällt um später noch besser zu werden.

Lg

Btw: Wo kann ich jetzt meine neuerliche Schwanzverlängerung abholen? Oder kommt die bei der nächsten Errektion automatisch ;-)

bearbeitet von JohnAntony

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Schadenersatz(direkt)ansprüche eines Dritten nach dem PflVersG können doch nicht beschränkt werden! :-D

Hab ich auch nicht gesagt. Die Frage ist nur, an wen sich die Ansprüche richten. Nach diesen AKBs und meinem frisch gefickten Arsch wären 5000 € beim VN und der Rest beim VR.

Also theoretisch wäre es ja möglich was du sagst, von wegen abweichen nach den AKBs etc. Was da jetzt in jedem einzelnen Vertrag drinne steht kann ich nicht sagen, kenne die nicht. Jedoch rein von der Theorie her, kenne ich keinen Fall wo mehr als die 5000€ bzw. 7500 (da geht nach irgendwelchen Rechnungen wohl auch) Regress genommen wurden.

Im Aussenverhältnis muss die Versicherung (wie Fatslane es ja beschrieben hat) immer leisten (wie ist das eigentlich mit der nicht geleisteten Erstzahlung??? Wird da auch im Aussenverhältnis geleistet oder nicht? Weil es bestand ja rückwirkend gar kein Vertrag) sonst wäre ja das ganze System hinfällig, wenn sich das Opfer erst noch durch jahrelange Gerichtsverfahren kämpfen muss um was zu bekommen.

@ aki ;-)

Lg

Btw: Wo kann ich jetzt meine neuerliche Schwanzverlängerung abholen? Oder kommt die bei der nächsten Errektion automatisch ;-)

Meines wissens reicht ein nicht gezahlter Erstbeitrag nicht aus, da bei KfZ i.d.r. auch vorläufiger Versicherungsschutz gewährt wird. Aber ab dem Folgebeitrag wirds kritisch. Wenn dann ein ordnungsgemäßes Mahnverfahren eingeleitet wird, dürfte der VS entfallen, aber bin mir nicht sicher. Ich arbeite im Vertrieb, da schlägt man sich mit sowas selten rum. Außerdem bin ich zu Faul im VVG nachzulesen. Das artet nur in Korintenkackerei aus.

Geh auf www.youporn.com, da gibts bestimmt n link den anklicken kannst wegs deinem Penis :D

Greez

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Meines wissens reicht ein nicht gezahlter Erstbeitrag nicht aus, da bei KfZ i.d.r. auch vorläufiger Versicherungsschutz gewährt wird. Aber ab dem Folgebeitrag wirds kritisch. Wenn dann ein ordnungsgemäßes Mahnverfahren eingeleitet wird, dürfte der VS entfallen, aber bin mir nicht sicher. Ich arbeite im Vertrieb, da schlägt man sich mit sowas selten rum. Außerdem bin ich zu Faul im VVG nachzulesen. Das artet nur in Korintenkackerei aus.

Habs gefunden. Versicherungsschutz ist weg, (fiktiver Rücktritt der Versicherung wird wirksam), Versicherung muss aber trotzdem in Vorlage treten. So hab ich es mir Rechtssystematisch auch schon gedacht.

Lg

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Meines wissens reicht ein nicht gezahlter Erstbeitrag nicht aus, da bei KfZ i.d.r. auch vorläufiger Versicherungsschutz gewährt wird. Aber ab dem Folgebeitrag wirds kritisch. Wenn dann ein ordnungsgemäßes Mahnverfahren eingeleitet wird, dürfte der VS entfallen, aber bin mir nicht sicher. Ich arbeite im Vertrieb, da schlägt man sich mit sowas selten rum. Außerdem bin ich zu Faul im VVG nachzulesen. Das artet nur in Korintenkackerei aus.

Habs gefunden. Versicherungsschutz ist weg, (fiktiver Rücktritt der Versicherung wird wirksam), Versicherung muss aber trotzdem in Vorlage treten. So hab ich es mir Rechtssystematisch auch schon gedacht.

Lg

Ja, so is richtig..

Gottseidank verkauf ich die Scheisse nur :D

zu meiner verteidigung: Vertriebserfahrung KfZ = 0

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Meines wissens reicht ein nicht gezahlter Erstbeitrag nicht aus, da bei KfZ i.d.r. auch vorläufiger Versicherungsschutz gewährt wird. Aber ab dem Folgebeitrag wirds kritisch. Wenn dann ein ordnungsgemäßes Mahnverfahren eingeleitet wird, dürfte der VS entfallen, aber bin mir nicht sicher. Ich arbeite im Vertrieb, da schlägt man sich mit sowas selten rum. Außerdem bin ich zu Faul im VVG nachzulesen. Das artet nur in Korintenkackerei aus.

Habs gefunden. Versicherungsschutz ist weg, (fiktiver Rücktritt der Versicherung wird wirksam), Versicherung muss aber trotzdem in Vorlage treten. So hab ich es mir Rechtssystematisch auch schon gedacht.

Lg

Beck Online oder wie? ;-)

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Beck Online oder wie? ;-)

Alte Hemmer Unterlagen, Zusatzfälle SchuldR BT 6 ;-)

Lg

mal gerade ne Frage, die nix mit dem Thema direkt zu tun hat, hatte es einen bestimmten Grund, warum du dich für die Hemmer Skripte entschieden hast?

Ich bin eher der Alpmann-Schmidt Fan, aber ich lass mir auch gerne mal noch nen Tipp zu nem anderen guten Skript geben.

PS: Ich glaube wir brauchen hier mal langsam aber sicher nen Jura Unterforum.

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mal gerade ne Frage, die nix mit dem Thema direkt zu tun hat, hatte es einen bestimmten Grund, warum du dich für die Hemmer Skripte entschieden hast?

Ich bin eher der Alpmann-Schmidt Fan, aber ich lass mir auch gerne mal noch nen Tipp zu nem anderen guten Skript geben.

PS: Ich glaube wir brauchen hier mal langsam aber sicher nen Jura Unterforum.

Hab auch aus Alpmann Skripten gelernt. Aber beim Rep. fand ich Hemmer besser. Alpmann war irgendwie für Leute ohne Vorkenntnisse (so hatte ich den Eindruck) und Hemmer hatte ein viel höheres Niveau. Zudem gingen Freunde von mir zu Hemmer und konnten mir so die Unterlagen mitbringen, weil selber aufgrund anderweitigem Studiums nicht die Zeit hatte konstant teilzunehmen.

Im Endeffekt alles egal. Mit allen kannst du genug lernen um (vollbefriedigend) zu bestehen. Musst dir halt nur das Zeugs reinprügeln.

Lg

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[WENN klugscheißen, dann bitte richtig und mit Quellenangabe:

AKB §2b) (1) e) "Der Versicherer ist von der Leistung frei, in der KFZ-HP, wennder Fahrer in Folge des Genusses Alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein KFZ zu führen"

(Sinngemäß nach http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingung...brief_2004.pdf)

Und wenn du jetzt wirklich eine Ahnung hättest, wäre dir klar, dass die AKB's nichts mit den Bedingungen von KFZ-HP-Verträgen einzelner Unternehmen zu tun haben, sondern vielmehr als eine Art Mustervorlage gelten, die durch die entsprechenden Bedingungswerke verändert/ergänzt werden.

IN YA FACE :D

hihi späßle gmacht^^

LOL.

Okay du bist kein Jurist ich sehe dir deine Arroganz nach :-D

Paragraphen immer zuende lesen ;-)

Also Absatz 2: Bei Verletzung einer nach Abs. 1 vereinbarten Obliegenheit oder bei Gefahrerhöhung

ist die Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000,- EUR beschränkt. Gegenüber dem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat, ist der Versicherer in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung darüber hinaus vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Bams

IN YA FACE :D

Lg

Okay, abgesehen davon, dass die AKBs, wie ich schon oft betont habe, über die tatsächliche Vertragsgestaltung absolut nichts aussagen müssen, hast du mich grad offiziell in den Arsch gebumst. (methaphorisch gesehen)

Gibt es bei Versicherungsverträgen volle Gestaltungfreiheit?

Bei den AGB von Unternehmen darf laut Gesetz ja nichts "unerwartetes" stehen und auch die gesetzlichen Rechte nicht eingeschränkt werden.

Gibts da für Versicherungen nicht ähnliche Regelungen?

Bei dem ganzen Rechtsbattle hier freue ich mich schon richtig auf mein Jurastudium in 2 Jahren ;-)

BTW: An die Anwälte unter euch: Was verdient ihr denn so? Und wo? Habe jetzt schon öfters was von 6-Stelligem Jahresgehalt im 1.Jahr bei ner Großkanzelei gehört. Das würde mich doch sehr ansprechen.

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;-)

Sechsstellig? Vielleicht wenn du Jahrgangsbester in Bayern warst...

Ach nimm ihm nicht den Mut ;-)

Du musst jeweils in beiden Staatsexamen nur ein Vollbefriedigend schaffen (kennst du ja aus der Schule :-D ), einen Dr. dazu und einen Anglo-LL.m (der dich zwischen 20.000-40000 Euro kosten wird). Nach 10 Jahren Ausbildung, mit Ende 20, Anfang 30, bekommst du dann auch was sechstelliges^^

Btw: Das Jurastudium hat nichts mit dem gemein was wir hier machen. Hier haben wir nur Anwendungswissen gemacht, bzw. Rechtsgestaltung. Das ist das Minimum an der Uni. Später gibts zu jedem Anwendungsproblem 10 abstrakte Meinungen, von denen du min. 3 auswendig kennen musst auch wenn diese überhaupt keine praktische Relevanz haben. Eben eine Wissenschaft und keine Ausbildung.

Lg

bearbeitet von JohnAntony

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@ John

Danke fein. Wenns soweit ist, dann guck ich mir die Hemmer Skripten mal an.

;-)

Sechsstellig? Vielleicht wenn du Jahrgangsbester in Bayern warst...

Ach nimm ihm nicht den Mut ;-)

Du musst jeweils in beiden Staatsexamen nur ein Vollbefriedigend schaffen (kennst du ja aus der Schule :-D ), einen Dr. dazu und einen Anglo-LL.m (der dich zwischen 20.000-40000 Euro kosten wird). Nach 10 Jahren Ausbildung, mit Ende 20, Anfang 30, bekommst du dann auch was sechstelliges^^

Btw: Das Jurastudium hat nichts mit dem gemein was wir hier machen. Hier haben wir nur Anwendungswissen gemacht, bzw. Rechtsgestaltung. Das ist das Minimum an der Uni. Später gibts zu jedem Anwendungsproblem 10 abstrakte Meinungen, von denen du min. 3 auswendig kennen musst auch wenn diese überhaupt keine praktische Relevanz haben. Eben eine Wissenschaft und keine Ausbildung.

Lg

Jep so siehts nunmal aus. Eigentlich trägt das Studium den namen Rechtswissenschaften. Und das hat seinen Grund, denn es ist eben wirklich eine Wissenschaft.

Und es ist immer schade, denn ich hab schon viele von meinen Freunden gesehen, die schon immer Jura studieren wollten, die sind nach nem Jahr abgesprungen. Alle meinten, dass das fach zum Kotzen ist.Ist ja auch kein Ding, studiert man eben was anderes. Aber man weiss es eben vorher nicht.

Desshalb den Tipp: Wenn man merkt, dass einem Jura nicht liegt, besser gleich Abspringen und was studieren, was man gerne Macht. Denn wenn man eben die Rechtsmaterie nicht mag, es wird später im Beruf niemals besser. Und dann ist man eben Angeschmiert, man macht ein Studium, dass man zum Kotzen findet, danach einen Job, den man zum Kotzen findet. Und wenn man keinen Bock drauf hat, dann verdient man auch noch sehr wenig.

Und zu dem "Vollbefriedingenden" ,soll jetzt keiner diese Note mit einer Schulnote vergleichen. Ein Examen, dass mit "Vollbefriedigend" geschrieben wurde, zählt als PRÄDIKAT. Es ist eben schon eines der Besten. Und in Jura ein Prädikatsexamen hinzulegen ist schon ne richtig harte Sache.

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Bei Jura-Noten ist es wie beim Vibrator-Test der "Stiftung Warentest". Er ist sehr gut, wenn er vollbefriedigt ;-)

Faustformel: Beide Examina zusammen min. 18 Punkte und du hast sehr gute Karten auf dem Berufsmarkt.

(Vorallem muss man bedenken, dass es ein Staatsexamen ist. Das ist ne Spur schwieriger als eine normale Diplom-Prüfung)

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Bei Jura-Noten ist es wie beim Vibrator-Test der "Stiftung Warentest". Er ist sehr gut, wenn er vollbefriedigt ;-)

Faustformel: Beide Examina zusammen min. 18 Punkte und du hast sehr gute Karten auf dem Berufsmarkt.

(Vorallem muss man bedenken, dass es ein Staatsexamen ist. Das ist ne Spur schwieriger als eine normale Diplom-Prüfung)

Ähm du meinst 9 Punkte jeweils, nicht 18 Punkte pro Examen? ;-)

Gabs das schonmal?

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Ich hab von einem Fall an meiner Uni gehört wo der Herr Papa, Professor seines Zeichens, dem Töchterlein im Seminar 17,5 Punkte zugeschanzt haben soll. Ansonsten war das höchste in Bayern glaube ich 15 Punkte? Es gibt da Statistiken vom Landesjustizprüfungsamt drüber, einfach mal nachfragen ;-)

Und ja,ich meine 18/2 = 9 Punkte pro Examen ;-)

"Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande."

von Ludwig Thoma

:-D

Man muss auch zwischen gelerntem Rechtstechniker (95% aller Jura-Studierenden) und wirklichem Rechtswissenschaftler unterscheiden. :-D

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Man muss auch zwischen gelerntem Rechtstechniker (95% aller Jura-Studierenden) und wirklichem Rechtswissenschaftler unterscheiden.

Die einen würden gerne Sechsstellig verdienen und die anderen tun es ???? :-D

Spaß beiseite - du hast natürlich Recht das macht schon einen ordentlichen Unterschied.

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Faustformel: Beide Examina zusammen min. 18 Punkte und du hast sehr gute Karten auf dem Berufsmarkt.

(Vorallem muss man bedenken, dass es ein Staatsexamen ist. Das ist ne Spur schwieriger als eine normale Diplom-Prüfung)

Von Bekannten weiß ich, dass sie schon mit 16 Punkten, oder halt auch mal nur 8 Punkten eingeladen werden wenn der Rest stimmt. Die Großkanzleien haben ständigen Personalmangel (weiß nicht ob das jetzt noch für die Krise gilt) und die meisten Prädikatsjuristen ziehts woanders hin (Forschung, Staatsdienst). Freilich kann man sich dann den Partnertitel abschminken und dient eben nur seine 5 Jahre als Arbeitsmaschine. Aber die Gehälter sind ganz ordentlich :-D

Edit: Hier ein bestes Beispiel für sowas. Sonja Pelikan. 16 Punkte im ersten und im zweiten ein Gut und Jahresdritte, alles in Bayern. LL.M an der NYU. Alles in allem eine überkrasse Juristin. Und was macht sie. Wird Notarassesorin :-D

Lg

bearbeitet von JohnAntony

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Später gibts zu jedem Anwendungsproblem 10 abstrakte Meinungen, von denen du min. 3 auswendig kennen musst auch wenn diese überhaupt keine praktische Relevanz haben. Eben eine Wissenschaft und keine Ausbildung.

Ich mache diese Jahr Abi in Bayern.

Stupides Auswendiglernen ohne Praxisbezug bin ich gewohnt und ich bin gut darin :-D

]Die Großkanzleien haben ständigen Personalmangel (weiß nicht ob das jetzt noch für die Krise gilt) und die meisten Prädikatsjuristen ziehts woanders hin (Forschung, Staatsdienst). Freilich kann man sich dann den Partnertitel abschminken und dient eben nur seine 5 Jahre als Arbeitsmaschine. Aber die Gehälter sind ganz ordentlich :-D

Dann passts ja.

Ich mach es einerseits weil mich Recht interessiert (Wirtschaft und Recht-Leistungskurs) und andererseits wegen dem Geld.

Ich werde mich wahrscheinlich auch aufs Wirtschaftsrecht spezialisieren, weil ich mir vom Arbeitsamt sagen ließ, dass es da am meisten Kohle zu scheffeln gibt.

Zudem habe ich kein moralisches Problem damit für die "Bösen" zu arbeiten. Und die Bösen zahlen immer besser als die Guten ;-)

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Ich mach es einerseits weil mich Recht interessiert (Wirtschaft und Recht-Leistungskurs) und andererseits wegen dem Geld.

Ich werde mich wahrscheinlich auch aufs Wirtschaftsrecht spezialisieren, weil ich mir vom Arbeitsamt sagen ließ, dass es da am meisten Kohle zu scheffeln gibt.

Zudem habe ich kein moralisches Problem damit für die "Bösen" zu arbeiten. Und die Bösen zahlen immer besser als die Guten ;-)

Im Studium ist nichts mit spezialisieren. Zwar gibts den sogenannten Schwerpunkt, der ist aber seperat und zählt nicht für den staatlichen Pflichtbereich auf den die Unternehmen schielen. Spezialisieren kannst du dich nach dem Studium. Btw. deine Begründung ist echt mal absoluter Mist (Böse, Arbeitsamt, Geld). Dann müsste man ja als Strafverteidiger am meisten verdienen ;-)

Lg

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Wie sagte mir mal ein Strafverteidiger: "Werden sie das bloß nicht, man hat da den ganzen Tag mit Kriminellen zu tun" ;-)

Geld ist so eine Sache... wenn du wirklich gut bist, dann ist Geld kein Problem. Wenn nicht, dann nimmt dich nicht mal die isländische Mafia ;-)

Ich weiß nicht wie es in eurem Kursus da ist, aber kauf dir aus Spaß mal ein Hemmer-Skript über Strafrecht für die Zwischenprüfung + Fälle. Wenn dir das nicht liegt, dann solltest du es sein lassen.

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Btw. deine Begründung ist echt mal absoluter Mist (Böse, Arbeitsamt, Geld). Dann müsste man ja als Strafverteidiger am meisten verdienen :-D

1. Zu Böse: Mit Böse meine ich hier nicht die Kleinkriminellen. Ich meine die Firmen, die Waffen schwarz handeln und Atommüll verbuddeln, wo sie es nicht dürfen.

Einen Mörder oder Kinderschänder zu verteidigen könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Nicht für alles Geld der Welt.

2. Zu Arbeitsamt: Bei Arbeitsamt habe ich einen Test gemacht, der prüft, wie gut ich für ein Jurastudium geeignet bin. -> "Leicht überdurchschnittlich"

Danach gabs ein psychologisches Beratungsgespräch. Die Psychologin hat mich nach meiner Motivation gefragt. Als ich unter anderem "Geld" nannte, hat sie mir empfohlen Anwalt für Wirtschaftsrecht zu werden.

3.Zu Geld: Die "bösen Unternehmen" können einfach besser zahlen, weil sie durch ihre - nennen wir es mal - "Rücksichtlosigkeit" einfach mehr Geld haben als z.B. die Umweltschützer!

Wie sagte mir mal ein Strafverteidiger: "Werden sie das bloß nicht, man hat da den ganzen Tag mit Kriminellen zu tun" ;-)

Wie gesagt. Strafverteidiger werde ich nicht.

Geld ist so eine Sache... wenn du wirklich gut bist, dann ist Geld kein Problem. Wenn nicht, dann nimmt dich nicht mal die isländische Mafia :help:

Und ich werde ein richtig guter Anwalt werden! ;-)

Ich weiß nicht wie es in eurem Kursus da ist, aber kauf dir aus Spaß mal ein Hemmer-Skript über Strafrecht für die Zwischenprüfung + Fälle. Wenn dir das nicht liegt, dann solltest du es sein lassen.

In meinem Kursus war es so, dass wir im BGB, HGB und AktG gearbeitet haben.

Das "Juristendeutsch" habe ich immer sehr gut verstanden. Von daher kein Problem.

Außerdem fand ich es ziemlich spannend im BGB die ganzen Sachen bzgl. Sachmangel, Kaufvertrag, Verträge allgemein, AGBs, etc. - kurzum: Meine Rechte zu lernen.

Meine Facharbeit schreibe ich über das KSchG (nur mittelmäßig spannend das Zeug zu verfassen, dennoch gut meine Rechte bei einer Abmahnung/Kündigung zu kennen)

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