Maximale versicherungssumme

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Jedes KFZ in D ist Haftpflicht versichert. Jedoch gibt es eine maximale Versicherungssumme die meisten zwischen 10 und 15 Mio Euro liegt.

Gedanke: Ich fahre mit meinem Auto und ramme aus irgendeinen Grund Eine Säule eines Hochhauses welches daraufhin einsturzgefährdet ist. Oder ich überhole einen Tanklaster beim einscheren "schneide" ich ihn dieser kommt von der Straße ab und die Ladung läuft in einen Fluss.

In beiden Szenerien würde die Schadensumme bei weiten die maximale Versicherungssumme übersteigen. Was passiert dann? Müsste ich dann ein Leben lang am Existenzminimum leben um den Schaden abzubezahlen? Gibt es dann eine einmalige Strafzahlung die meinen persönlichen Verhältnissen entspricht?

Mich interessieren eure Gedanken zu dem Thema. In meiner Stadt stehen alle Gebäude noch ;-)

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Doch was passiert, wenn die Schadenshöhe die Versicherungssumme der Versicherung übersteigt? Besonders bei Personenschäden, die horrende Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, können Kosten in Millionenhöhe anfallen. Sollte die Schadenshöhe die vereinbarte Versicherungssumme der privaten Haftpflichtversicherung übersteigen, muss der Versicherte für den Differenzbetrag selber aufkommen. Und daraus resultiert nicht selten der finanzielle Ruin.

Mal schnell Google angeworfen...

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Nicht so theoretisch....

Guckst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Wiehltalbrücke

30 Millionen Euro

PS: Hab aber fast nen schlechtes Gewissen, das ist euch 0 PU relevant und 100% google tauglich. Egal, die Story fand ich damals schon krass. Wär sogar witzig, mit "korrektem BMW, tiefergelegt, 30 Mille Crash" - wenn da nicht die Sache mit dem LKW Fahrer wäre...

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Statt sie abzureißen und neu zu bauen, entschied der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Brücke für 7,7 Millionen Euro zu reparieren

Ist also noch "locker" abgedeckt ;)

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Jedes KFZ in D ist Haftpflicht versichert. Jedoch gibt es eine maximale Versicherungssumme die meisten zwischen 10 und 15 Mio Euro liegt.

Gedanke: Ich fahre mit meinem Auto und ramme aus irgendeinen Grund Eine Säule eines Hochhauses welches daraufhin einsturzgefährdet ist. Oder ich überhole einen Tanklaster beim einscheren "schneide" ich ihn dieser kommt von der Straße ab und die Ladung läuft in einen Fluss.

In beiden Szenerien würde die Schadensumme bei weiten die maximale Versicherungssumme übersteigen. Was passiert dann? Müsste ich dann ein Leben lang am Existenzminimum leben um den Schaden abzubezahlen? Gibt es dann eine einmalige Strafzahlung die meinen persönlichen Verhältnissen entspricht?

Mich interessieren eure Gedanken zu dem Thema. In meiner Stadt stehen alle Gebäude noch ;-)

Du zahlst. Und zwar dein Leben lang. Bei Bauwerken ist das noch rel. uninteressant. Viel interessanter wird das erst bei Personenschäden, denen du dann neben Krankenhausaufenthalt, Unterhalt an die Familie und eine ewige Rente schulden könntest.

Lg

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Heißt das jetzt, wenn ich so einen Unfall verursache, kann ich auf der Stelle aufhören zu arbeiten, alles Pfänden lassen was ich Besitze und in Zukunft alles über den Namen meiner Ehefrau kaufen?

Wie sieht es in Fällen aus wo ich zwar schuld bin aber keine erschwerenden Umstände wie Alkohol oder Drogen hinzukommen? Übrigens kommt man durch einzelne Personenschäden kaum über die höhe der Versicherungssumme. Bei Naturkatastrophen aber schon.

Meiner Meinung sollte in so einem Fall der Sozialstaat das Elend des Einzelnen abfangen. Da leben hunderttausende nicht mal schlecht von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe und in so einem Fall wird dann nicht Kollektiv geholfen?! Wenn das Gehalt dann aufs Minimum reduziert würde verstehe ich es sogar wenn man die Arbeit hinschmeißt und in die Fremdenlegion wechselt.

PS: Das Thema ist eben nicht Google fähig. Es fehlt am Diskurs mit anderen. Deswegen habe ich es hier gepostet. PU relevant ist es wohl nicht. Deswegen stehts ja auch in der Plauderecke.

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Heißt das jetzt, wenn ich so einen Unfall verursache, kann ich auf der Stelle aufhören zu arbeiten, alles Pfänden lassen was ich Besitze und in Zukunft alles über den Namen meiner Ehefrau kaufen?

Wie sieht es in Fällen aus wo ich zwar schuld bin aber keine erschwerenden Umstände wie Alkohol oder Drogen hinzukommen? Übrigens kommt man durch einzelne Personenschäden kaum über die höhe der Versicherungssumme. Bei Naturkatastrophen aber schon.

Meiner Meinung sollte in so einem Fall der Sozialstaat das Elend des Einzelnen abfangen. Da leben hunderttausende nicht mal schlecht von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe und in so einem Fall wird dann nicht Kollektiv geholfen?! Wenn das Gehalt dann aufs Minimum reduziert würde verstehe ich es sogar wenn man die Arbeit hinschmeißt und in die Fremdenlegion wechselt.

PS: Das Thema ist eben nicht Google fähig. Es fehlt am Diskurs mit anderen. Deswegen habe ich es hier gepostet. PU relevant ist es wohl nicht. Deswegen stehts ja auch in der Plauderecke.

Schuld ist erstmal schuld. Das hat nichts mit Alc/ Drogen zutun. Jemand anderes hat durch dein Handeln eine Schaden erlitten, weshalb auch du dafür verantwortlich bist diesen zu bezahlen. Das ist der Grundfeiler unseres Rechtssystems. Verstehe auch nicht warum dafür die Allgemeinheit aufkommen soll.

Doch über Personenschäden kommst du eben ganz schnell über diese Versicherungssummen. Das ist auch der größte Anwendungsfall dieser Geschichten: Schwarzer Juristenhumor: Wenn du auf eine Gruppe Menschen zufährst und aufjedenfall jemanden umfahren wirst, so fahr das Baby um. Das kostet dich am wenigsten ;-)

Kannst ja gerne zur Fremdenlegion dann wechseln. Aber auch da musst du a. erstmal genommen werden und b. dies durchziehen und c. bekommst du auch da irgendwann deinen Namen zurück (es sei den du willst nie ein Auto besitzen und nie das Land verlassen, dann ist diese Alternative aber genauso nutzlos wie in Deutschland einfach Hartz4 zu beziehen).

Beste Möglichkeit: Unbegrenzte Versicherungssumme.

Ich glaub Privatinsolvenz ist möglich. Bin mir nicht sicher bei den Personenschäden.

Lg

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Kann man da nicht was über die Privatinsolvenz deichseln?

Das mit dem Personenschaden und Rente etc klingt böse, aber wenn du quasi 100 Mrd Euro Schulden auf einen Schlag hast weil du n Hochhaus kaputt gemacht hast müsste das imo auf jeden Fall mit Privatinsolvenz gehen, das heisst nach 7 Jahren oder so biste raus.

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@ JohnAntony: Es ist doch auch richtig das die Versicherung die Zahlung verweigert wenn an deinem Auto die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen ist - oder ?

Beispiel: Mr. Crown baut sich eine Polo mit allen nur verfügbaren Plastikteilen zusammen (natürlich vergisst Mr. Crown die Sachen eintragen zu lassen) dann investiert er noch viel Geld in eine laute Musikanlage und in ein paar Flammenaufkleber (um das Fahrzeug schneller zu machen) und jetzt wo der Scheunenbolide (im herrlichsten Kotzgelb lackiert) fahrbereit ist, ignoriert Mr. Crown noch schnell den Termin um den Tüv zu verlängern. Und als richtiger Kerl brettert Mr. Crown nun beim örtlichen Ferrarihändler in drei Nagelneu Enzo´s die dort grade ausgeladen werden. Die darf Mr. Crown dann selbst aus eigener Tasche zahlen - richtig ?

Und mal Spaß bei Seite - hab ich einen illegalen Luftfilter eingebaut und die Versicherung bekommt das mit - bin ich mit meiner privaten Barschaft fällig - oder liege ich da falsch ?

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@ JohnAntony: Es ist doch auch richtig das die Versicherung die Zahlung verweigert wenn an deinem Auto die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen ist - oder ?

Beispiel: Mr. Crown baut sich eine Polo mit allen nur verfügbaren Plastikteilen zusammen (natürlich vergisst Mr. Crown die Sachen eintragen zu lassen) dann investiert er noch viel Geld in eine laute Musikanlage und in ein paar Flammenaufkleber (um das Fahrzeug schneller zu machen) und jetzt wo der Scheunenbolide (im herrlichsten Kotzgelb lackiert) fahrbereit ist, ignoriert Mr. Crown noch schnell den Termin um den Tüv zu verlängern. Und als richtiger Kerl brettert Mr. Crown nun beim örtlichen Ferrarihändler in drei Nagelneu Enzo´s die dort grade ausgeladen werden. Die darf Mr. Crown dann selbst aus eigener Tasche zahlen - richtig ?

Und mal Spaß bei Seite - hab ich einen illegalen Luftfilter eingebaut und die Versicherung bekommt das mit - bin ich mit meiner privaten Barschaft fällig - oder liege ich da falsch ?

Ne, also es geht ja um die Haftpflicht. Dann muss erstmal die Versicherung zahlen und kann dich bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. So jedenfalls in der Theorie. Mit der Haftpflicht soll ja zunächst das Opfer geschützt werden. Evtl. musst du ein paar Euro noch zusätlich zurückzahlen wegen der Risikoerhöhung, also den Betrag den du zahlen müsstest wenn du alles eingetragen und der Versicherung gemeldet hättest.

Die Kasko Versicherung entfällt wohl aber.

Lg

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Ahhh - wieder was gelernt - Danke :angry:

Aber wehe du fährst nun mit deinem (virtuellem) Asi Schlitten in 3 Ferraries und berufst dich auf mich falls du doch zahlen musst ;-)

Lg

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Etwas Offtopic, aber vielleicht interessant für die geneigte Leserschaft dieses Threads:

Beispiel 1: Ihr bewegt ein ordnungsgemäß mit Kennzeichen versehenes Kraftfahrzeug eines Freundes oder Arbeitgebers und verursacht einen Unfall. Danach erfahrt ihr, dass der Freund oder Arbeitgeber die Erstprämie aus dem Versicherungsvertrag nicht gezahlt hatte. Damit entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Ihr haftet persönlich, ohne dass ein Versicherer eintrittspflichtig ist.

Beispiel 2: Ihr steht als Fußgänger oder als Radfahrer an einer Ampel und wollt noch schnell über die Straße. Ein Fahrzeug muss ausweichen und es geschieht ein Szenario, ähnlich wie vom Threadstarter beschrieben. Mit Glück verfügt Ihr über eine Privathaftpflichversicherung. Deren vertragliche Haftungshöchstgrenzen sind recht schnell erreicht. Auch hier haftet Ihr danach voll.

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Jedes KFZ in D ist Haftpflicht versichert. Jedoch gibt es eine maximale Versicherungssumme die meisten zwischen 10 und 15 Mio Euro liegt.

Gedanke: Ich fahre mit meinem Auto und ramme aus irgendeinen Grund Eine Säule eines Hochhauses welches daraufhin einsturzgefährdet ist. Oder ich überhole einen Tanklaster beim einscheren "schneide" ich ihn dieser kommt von der Straße ab und die Ladung läuft in einen Fluss.

In beiden Szenerien würde die Schadensumme bei weiten die maximale Versicherungssumme übersteigen. Was passiert dann? Müsste ich dann ein Leben lang am Existenzminimum leben um den Schaden abzubezahlen? Gibt es dann eine einmalige Strafzahlung die meinen persönlichen Verhältnissen entspricht?

Mich interessieren eure Gedanken zu dem Thema. In meiner Stadt stehen alle Gebäude noch ;-)

Ich bin bei einer Versicherung beschäftigt und meiner meinung nach kann man von 3 Dingen nie genug haben:

Titten, Hubraum und Deckungssumme.

Deswegen liegt die Deckungssumme unserer KfZ (meines Wissens nach) bei 50 Mio. Euro.

Wenn du einen darüber liegenden Schaden verursachst, gibt es 2 Möglichkeiten:

a) Dein Leben ist gefickt, einmalige Strafzahlungen sind ungewöhnlich. In so einem Fall hast du nur die Möglichkeit Privatinsolvenz anzumelden und 5 Jahre (oder so) am Existenzminimum zu leben, danach bist du vollkommen schuldenfrei.

b) Ein Gericht entscheidet, dass du den Schaden nicht ersetzen musst, als Begründung dient so etwas wie der "Soziale Frieden"

so far,

aki

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Und mal Spaß bei Seite - hab ich einen illegalen Luftfilter eingebaut und die Versicherung bekommt das mit - bin ich mit meiner privaten Barschaft fällig - oder liege ich da falsch ?

Nein.

Die Versicherung hat zu prüfen

a) ob der Luftfilter mit dem verursachten Schaden zusammenhängt (sprich, dein Risiko erhöht hat)

b) wenn ja, ob du Beiträge für das erhöhte Risiko nachzuleisten hast

Eine Leistungsminderung kommt nicht in Frage, das gilt übrigens auch für die Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht in den Fällen Garage, Kilometerleistung, andere Fahrer außer dem Versicherungsnehmer.

Übrigens:

Die meisten Versicherungen leisten bis 1,6 Promille. Erst über dieser Promillezahl sind sie Leistungsfrei. Allerdings müssen sie ab ca 3 Promille wieder leisten, da die Rechtsprechung ab diesem Pegel eine Unzurechnungsfähigkeit unterstellt.

(nehmt euch das bitte nicht zu sehr zu Herzen Jungs ;))

Grüße

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Übrigens:

Die meisten Versicherungen leisten bis 1,6 Promille. Erst über dieser Promillezahl sind sie Leistungsfrei. Allerdings müssen sie ab ca 3 Promille wieder leisten, da die Rechtsprechung ab diesem Pegel eine Unzurechnungsfähigkeit unterstellt.

(nehmt euch das bitte nicht zu sehr zu Herzen Jungs ;))

Grüße

Quatsch. Ließ dir mal § 2AKB durch. Kfz Haftpflicht zahlt immer. Ausser Vorsatz. Regress ist bis 5000 Euro möglich.

Lg

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Übrigens:

Die meisten Versicherungen leisten bis 1,6 Promille. Erst über dieser Promillezahl sind sie Leistungsfrei. Allerdings müssen sie ab ca 3 Promille wieder leisten, da die Rechtsprechung ab diesem Pegel eine Unzurechnungsfähigkeit unterstellt.

(nehmt euch das bitte nicht zu sehr zu Herzen Jungs ;))

Grüße

Quatsch. Ließ dir mal § 2AKB durch. Kfz Haftpflicht zahlt immer. Ausser Vorsatz. Regress ist bis 5000 Euro möglich.

Lg

WENN klugscheißen, dann bitte richtig und mit Quellenangabe:

AKB §2b) (1) e) "Der Versicherer ist von der Leistung frei, in der KFZ-HP, wennder Fahrer in Folge des Genusses Alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein KFZ zu führen"

(Sinngemäß nach http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingung...brief_2004.pdf)

Und wenn du jetzt wirklich eine Ahnung hättest, wäre dir klar, dass die AKB's nichts mit den Bedingungen von KFZ-HP-Verträgen einzelner Unternehmen zu tun haben, sondern vielmehr als eine Art Mustervorlage gelten, die durch die entsprechenden Bedingungswerke verändert/ergänzt werden.

IN YA FACE :D

hihi späßle gmacht^^

Und da dsag noch einer Versicherungen seien langweilig^^

Grüßle

+aki

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Ad 1) Kann ich dann keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen? Verletzung der Fürsorgepflicht o.ä.?

Klaro. Der haftet ggf. als Fahrzeughalter und dürfte mitverklagt sein. Nur hilft das nix, wenn er klamm ist.

WENN klugscheißen, dann bitte richtig und mit Quellenangabe:

AKB §2b) (1) e) "Der Versicherer ist von der Leistung frei, in der KFZ-HP, wennder Fahrer in Folge des Genusses Alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein KFZ zu führen"

(Sinngemäß nach http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingung...brief_2004.pdf)

Aber doch nur im Innenverhältnis. Im Außenverhältnis gegenüber dem geschädigten Dritten haftet der Versicherer voll. Also, wenn schon... ;-)

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Damit haben wir folgendes Schwanzlängen-Verhältnis ermittelt.

Fastlane § 300 cm-G

JohnAnthony § 231 cm-G

Aki § 215 cm-G

King Koitus (außer Konkurrenz) §184 cm-G

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Ad 1) Kann ich dann keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen? Verletzung der Fürsorgepflicht o.ä.?

Klaro. Der haftet ggf. als Fahrzeughalter und dürfte mitverklagt sein. Nur hilft das nix, wenn er klamm ist.

WENN klugscheißen, dann bitte richtig und mit Quellenangabe:

AKB §2b) (1) e) "Der Versicherer ist von der Leistung frei, in der KFZ-HP, wennder Fahrer in Folge des Genusses Alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein KFZ zu führen"

(Sinngemäß nach http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingung...brief_2004.pdf)

Aber doch nur im Innenverhältnis. Im Außenverhältnis gegenüber dem geschädigten Dritten haftet der Versicherer voll. Also, wenn schon... ;-)

Leistungsfrei heisst Leistungsfrei, da gehts nicht um Innen-/Außenverhältniss. In diesem Fall hätte der VN ein Problem. Da würde der VR einfach nicht leisten und basta. Nix mit Regress oder ähnlichen Spirenzchen, ABER :

Die AKBs sind NICHT BINDEND für einen VR, er muss seinem Vertrag jedoch die aktuellen (in diesem Fall von 94', sry aber ich wollte nicht suchen) AKBs zugrunde legen, kann diese aber in seinem nachfolgenden Bedingungswerk nach Lust und Laune verändern. Deswegen stimmt meine Behauptung auch:

Die meisten Versicherungen leisten bis 1,6 Promille. Erst über dieser Promillezahl sind sie Leistungsfrei. Allerdings müssen sie ab ca 3 Promille wieder leisten, da die Rechtsprechung ab diesem Pegel eine Unzurechnungsfähigkeit unterstellt.

Das hat nichts mit irgendwelchen AKBs zu tun. Tatsache ist, dass irgendwann ein VR eine entsprechende Klausel in sein Bedingungswerk aufgenommen hat und die meisten VR diesem Schachzug gefolgt sind, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

VN = Versicherungsnehmer

VR = Versicherer

Grüße,

aki

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[WENN klugscheißen, dann bitte richtig und mit Quellenangabe:

AKB §2b) (1) e) "Der Versicherer ist von der Leistung frei, in der KFZ-HP, wennder Fahrer in Folge des Genusses Alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein KFZ zu führen"

(Sinngemäß nach http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingung...brief_2004.pdf)

Und wenn du jetzt wirklich eine Ahnung hättest, wäre dir klar, dass die AKB's nichts mit den Bedingungen von KFZ-HP-Verträgen einzelner Unternehmen zu tun haben, sondern vielmehr als eine Art Mustervorlage gelten, die durch die entsprechenden Bedingungswerke verändert/ergänzt werden.

IN YA FACE :D

hihi späßle gmacht^^

LOL.

Okay du bist kein Jurist ich sehe dir deine Arroganz nach ;-)

Paragraphen immer zuende lesen ;-)

Also Absatz 2: Bei Verletzung einer nach Abs. 1 vereinbarten Obliegenheit oder bei Gefahrerhöhung

ist die Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000,- EUR beschränkt. Gegenüber dem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat, ist der Versicherer in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung darüber hinaus vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Bams

IN YA FACE :D

Lg

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Leistungsfrei heisst Leistungsfrei, da gehts nicht um Innen-/Außenverhältniss. In diesem Fall hätte der VN ein Problem. Da würde der VR einfach nicht leisten und basta. Nix mit Regress oder ähnlichen Spirenzchen, ABER :

Nein.

Die AKB betreffen nur den Versicherungsvertrag.

Schadenersatz(direkt)ansprüche eines Dritten nach dem PflVersG können doch nicht beschränkt werden! ;-)

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