Polizeigewalt

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Naja, wenn es um komplizierte Sachverhalte geht, dann würd ich auch bevor ich Geld ausgebe jemanden fragen, der Ahnung hat.

ABER: Hier ist der Fall ganz einfach gelagert. Da gibt es nicht viel nachzudenken/nachzufragen.

@Ra: Wie denkst du denn über zunehmende Gewaltbereitschaft der Polizei (s. Berlin)? Unglückliche Einzelfälle oder eher Programm?

Der Polizeidienst ist ein knochenharter Job. Man wird ständig von jetzt auf gleich mit Situationen konfrontiert, die völlig unübersichtlich sind und in denen man schnell handeln muss. Das ist vielen Menschen, die in all den Kneipen dieses Landes über die Polizei schimpfen, nicht klar. Man muss sich auf alles gefasst machen, wenn man zu einem Einsatz fährt, und schon gar wenn man randalierende Hooligans o.ä. kontrollieren muss. Jede Verzögerung des Handelns kann zu schlimmen Folgen führen - wie für die Beamten, so auch für unbeteiligte Bürger. Und ich habe in meinem Leben keine Polizisten kennen gelernt, die aus Spaß an der Gewalt den Beruf ausübten. Oder sich solche Schickanen geleistet haben, wie von loc-doc beschrieben.

Auch bei all den (ziemlich selteten) medienwirksamen Bildern sieht man nicht, was davor vorgefallen ist, wieviele Steine auf uniformierte Menschen aus der entsprechenden Ecke geflogen sind. Natürlich gibt es überall schwarze Schafe und es soll durchaus vorkommen, dass wenn in den letzten Stunden etliche Kollegen durch Steine und Flaschen zum Teil schwer verletzt wurden, dass da jegliche Aggression im Kein erstickt wird.

Dazu kommt der ständige Druck und die Angst vor Konsequenzen im Falle einer "unverhältnismäßigen" Gewaltanwendung. Jeder Junkie, der, nachdem er im Vollrausch mit einer verseuchten Spritze in einer Menschenmenge herumgefuchtelt hat, von den eintreffenden Beamten auf dem Boden fixiert wird, wird von Anwälten (und natürlich auch der Presse) in Bezug auf übertriebene Polizeigewalt, die gegen ihn verübt wurde, ernstgenommen. Deshalb bei solchen Delikten wie im Topic beschrieben sofort zum Anwalt. Aber so recht kann ich das immer noch nicht glauben.

Tja sie haben einen harten Job. Bezweifelt keiner. Aber trotzdem legalisiert das nicht unrechtmäßiges Handeln. Wenn man damit nicht klarkommt (mit all dem negativen das du beschrieben hast, so muss man sich eben einen anderen Job suchen).

Aber nur mal zur Klarstellung. Wenn also aus einer Ecke Flaschen auf die Polizie geworfen werden, rechtfertigt das also nach deiner Meinung, wenn man einfach mal in die gesamte Gruppe reinläuft und einfach mal jedem (auch flüchtende von hinten) mit dem Knüppel prügelt?

Auf den von mir gezeigten Videos sieht man ganz eindeutig, dass Flaschen geflogen sind und das die Polizie hinterher einfach hinter irgendwelchen Menschen die sie sich gerade schnappen können hinterherlaufen und diese niederknüppeln:

Ab Minute 1 einfach mal den unteren Bildrand beobachten:

Jetzt erklär mir mal bitte welche Gefahr von diesem Typen ausgeht, damit man ihn nochmal auf den Rücken prügelt? Für mich sieht es einfach so aus, als würden die nachfolgenden Truppen auch einfach mal nochmal draufschlagen wollen und den Frust damit rauslassen.

So hier mal ein Beitrag zum Thema das sich die Polizei gegenseitig deckt. http://www.youtube.com/watch?v=UL6MAeFy42I

Dies ist in eigentlich allen Berufen so. Kann mir nicht vorstellen das dies anders gehandhabt wird innerhalb der Polizei. Natürlich kann jetzt eine externe Abteilung ermitteln. Aber solange die Beweise fehlen und es keine Aussagen gibt kann ich mir nicht vorstellen das es zu einem positiven Ergebnis kommt, ausser das der Polizist nun aktenkundig wird.

Lg

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Die Gedanken sind ja gar nicht so abwegig, denn auch preußische Beamten sollen ja Menschen sein (hab ich gehört) :search:

Und jeder Mensch hat mal einen schlechten Tag nur sollte ein erwachsener Mensch das nicht an anderen auslassen. Und schon gar nicht "weil ich ja kann". Das ist meiner Ansicht nach des Pudels Kern bei der ganzen Polizeigewalt-Diskussion.

Edit: Ich hab übrigens mal auf einer Demo, in die ich zufällig geraten bin, eine Polizistin gegamet. Ich hab vorher natürlich nett ihre Kollegen gefragt, ob das klar geht und sie haben mir noch viel Glück gewünscht :-D

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...

Ich wies ihn darauf hin, leiser zu reden.

...

Nachdem er ein paar Sätze später wieder laut wurde, wies ich ihn nochmal darauf hin.

Das ist zwar noch lange keine rechtfertigung für einen körperlichen Zugriff,

aber im Umgang mit aggressiven Menschen, egal ob Polizist oder nicht, sei dir geraten:

Weise sie nicht mehrmals darauf hin, leiser zu werden. Du bewirkst das Gegenteil.

Ohne dir das in die Schuhe schieben zu wollen, denn der Typ war ein Arsch,

vielleicht wäre das nicht passiert, wenn du ihn hättest sein lassen, ohne ihn "auf etwas hinzuweisen."

Das hier war keine "Polizeigewalt." Das war die Gewalt eines einzelnen Typen,

der in dieser Situation ein unbeherrschter Arsch war, obwohl er Polizist ist.

Die Typen können dir überall begegnen. Was du tun kannst, ist dein Gefühl für solche Situationen zu schulen.

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Ich kann dir bei allem zustimmen, bis auf:

Das hier war keine "Polizeigewalt." Das war die Gewalt eines einzelnen Typen,

der in dieser Situation ein unbeherrschter Arsch war, obwohl er Polizist ist.

De facto ist das einfach falsch. Der Staat hat das Gewaltmonopol, was durch die Polizei ausgeübt wird. Auch wenn er ein Arsch ist, ist er dennoch Polizist und daher qua Beamtenstatus an die gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen des deutschen Staates gebunden, was Verwaltungsakte angeht.

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Ich kann dir bei allem zustimmen, bis auf:
Das hier war keine "Polizeigewalt." Das war die Gewalt eines einzelnen Typen,

der in dieser Situation ein unbeherrschter Arsch war, obwohl er Polizist ist.

De facto ist das einfach falsch. Der Staat hat das Gewaltmonopol, was durch die Polizei ausgeübt wird. Auch wenn er ein Arsch ist, ist er dennoch Polizist und daher qua Beamtenstatus an die gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen des deutschen Staates gebunden, was Verwaltungsakte angeht.

Die zwei Seiten einer Medallie :search:

Polizist oder Mensch?

Ich finde jedenfalls nicht, dass du mir hier widersprichst.

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Sowohl als auch:

Und jeder Mensch hat mal einen schlechten Tag nur sollte ein erwachsener Mensch das nicht an anderen auslassen. Und schon gar nicht "weil ich ja kann". Das ist meiner Ansicht nach des Pudels Kern bei der ganzen Polizeigewalt-Diskussion.

Polizisten haben vom Gesetz her keine unbeherrschten Ärsche zu sein, sondern Beamte. Das eine sollte das andere kategorisch ausschließen. In dem Moment wo ein Polizeibeamter Gewalt anwendet, sollte sie gerechtfertigt sein, sonst gibts was auf die Finger. Daher ist KV im Amt höher mit Strafe bewehrt "als normale", eben weil ein Beamter Beamter zu sein hat und nicht Mensch :search: Hört sich jetzt härter an, als es gemeint ist, aber ein Polizist sollte auf (bsp.) "Du Arsch" eben nicht mit Schlägen reagieren, auch wenn es manchmal menschlich nachvollziehbar wäre.

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Die zwei Seiten einer Medallie :search:

Polizist oder Mensch?

Ich finde jedenfalls nicht, dass du mir hier widersprichst.

Bin da auch Kings Meinung. Solange er die Uniform trägt und sich auf seine Rechte als Polizist stützt, ist er primär kein Mensch sondern eben der längere Arm des Staates. Dh Provokationen etc. müssen an ihm Abperlen und er soll sich nur auf die ihm verliehenen Rechte stützen.

Als Richter kann man einen ja auch nicht lebenslänglich für sexuellen Mißbrauch in den Knast stecken, auch wenn man das als Mensch gerne machen würde.

Und wie gesagt. Wer damit nicht klarkommt, dass man in diesem Beruf angepöbelt, provoziert und starkem Stress ausgesetzt wird, sollte diesen Beruf nicht machen. Ich frage mich teilweise echt was die Leute über diesen Beruf denken, bevor die Realität sie überrumpelt. Nur Omis über die Straße helfen???

Lg

bearbeitet von JohnAntony

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Polizisten haben vom Gesetz her keine unbeherrschten Ärsche zu sein, sondern Beamte.

Meinst du, dass ein Gesetz alleine jemandem mehr Weisheit bringen kann?

Wie ist es mit anderen Bürgern - auch die sollten vom Gesetz her keine unbeherrschten Ärsche zu sein, die Gewalt anwenden.

Das Gesetz stellt lediglich gleich, indem es auf jeden (hoffentlich) gleich angewendet wird.

Wie weit es beim Einzelnen auf die Moral einwirkt, ist individuell. Auch bei jedem einzelnen Beamten.

Wüsnchenswert wäre es antürlich, wenn die Polizei immer ein gutes Vorbild gäbe.

Doch wie Ra schon anmerkte, gerade dieser Beruf kann einen ganz schön verändern. Ohne, dass man es merkt.

Ich rechtfertige hier nicht die Tat, ich weise nur darauf hin, dass hier nicht "die Polizei" gehandelt hat, sondern ein einzelner Polizist, der die Beherrschung verlor.

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Polizisten haben vom Gesetz her keine unbeherrschten Ärsche zu sein, sondern Beamte.

Wie ist es mit anderen Bürgern - auch die sollten vom Gesetz her keine unbeherrschten Ärsche zu sein.

Klar, aber der Bürger hat nicht das Recht zuzuschlagen etc. Das ist ja der Punkt, auf den ich mich beziehe. "With great power comes great responsibility" (und nein, das ist nicht von Spider Man :search: )

Wie weit es beim Einzelnen auf die Moral einwirkt, ist individuell. Auch bei jedem einzelnen Beamten.

Was hat Moral mit Recht zu tun?

Und natürlich gibt es sowohl gute als auch schlechte Polizisten. Ich habe ja schon weiter oben geschrieben, dass ich denke, dass es Sache der Polizei ist solche Deppen intern möglichst schnell loszuwerden, damit eben nicht ein fauler Apfel den ganzen Korb verdirbt.

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Klar, aber der Bürger hat nicht das Recht zuzuschlagen etc.

Da irrst du dich. Siehe Selbstverteidigung. Beamte sind nicht ausgenommen - auch für sie gilt Verhältnismäßigkeit,

die unser Freund hier nunmal deutlich überschritten hat.

Dass er Polizist ist, hat in diesem Zusammenhang keine besondere Bedeutung. Er hat ein Gesetz verletzt.

Ich finde es nur engstirnig, hier auf "die Polizei" zu schimpfen.

Es geht um einen einzelnen Beamten.

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Klar, aber der Bürger hat nicht das Recht zuzuschlagen etc.

Da irrst du dich. Siehe Selbstverteidigung. Beamte sind nciht ausgenommen - auch für sie gilt Verhältnismäßigkeit,

die unser Freund hier nunmal deutlich überschritten hat.

Da irrst du dich. :search:

Der Polizist hat das Recht körperliche Gewalt anzuwenden, wenn er einen Verwaltungsakt (z.B. Platzverweis, Haftbefehl) durchsetzen will. Allerdings natürlich verhältnismäßig. Da hast du wiederum Recht.

Der Otto-Normal-Bürger wiederum darf gar nix. Natürlich hast du das Recht auf Notwehr/Nothilfe (und noch andere Dinge, die hier aber nicht relevant sind) aber das beinhaltet nicht das Recht einem Verwaltungsakt körperlichen Widerstand entgegenzusetzen. Du hast ihn zu erdulden und kannst dich danach beschweren (Verwaltungsgericht).

Wie weit es [Gesetz] beim Einzelnen auf die Moral einwirkt, ist individuell. Auch bei jedem einzelnen Beamten.

Was hat Moral mit Recht zu tun?

Nichts. Eben das war die Aussage des Satzes.

Das Gesetz ist Gesetz. Da wird nicht nach der Moral gefragt... Darauf wollte ich hinaus.

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Klar, aber der Bürger hat nicht das Recht zuzuschlagen etc.

Da irrst du dich. Siehe Selbstverteidigung. Beamte sind nciht ausgenommen - auch für sie gilt Verhältnismäßigkeit,

die unser Freund hier nunmal deutlich überschritten hat.

Eben darum geht es aber. Er hat die Verhältnismäßigkeit verletzt und hat zugeschlagen. Wenn sich nun aber der Bürger dagegen Verteidigen würde und zurückschlägt, kann sich der Polizist wieder auf seine Polizeibefugnisse stützen und den Bürger mit der gesamten Gewalt des Gesetzes zubombardieren.

Lg

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Wenn sich nun aber der Bürger dagegen Verteidigen würde und zurückschlägt, kann sich der Polizist wieder auf seine Polizeibefugnisse stützen und den Bürger mit der gesamten Gewalt des Gesetzes zubombardieren.

Ich habe hier in Karlsruhe schon einmal von einem Fall mitbekommen,

in dem sich jemand gegen einen Polizist gewehrt hat, der unverhältnismäßig gewalttätig wurde.

Ihm wurde recht gegeben.

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Wenn sich nun aber der Bürger dagegen Verteidigen würde und zurückschlägt, kann sich der Polizist wieder auf seine Polizeibefugnisse stützen und den Bürger mit der gesamten Gewalt des Gesetzes zubombardieren.

Ich habe hier in Karlsruhe schon einmal von einem Fall mitbekommen,

in dem sich jemand gegen einen Polizist gewehrt hat, der unverhältnismäßig gewalttätig wurde.

Ihm wurde recht gegeben.

Ok, dann fangen wir mal mit den grundlegenden Dingen an:

§ 32 StGB

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Entscheidend ist "rechtswidrig".

Was heißt das?

Rechtswidrig ist jeder Angriff, der den Bewertungsnormen des Rechts objektiv zuwiderläuft und nicht durch einen Erlaubnissatz gedeckt ist.

Also geht es um die Frage: Ab wann ist eine polizeiliche Maßnahme nicht mehr vom Gesetz gedeckt?

Jetzt müsste ich ins Polizeigesetz schauen, um die einschlägigen Paragraphen rauszusuchen, die unmittelbaren Zwang erlauben. Ich hab aber 1.) keins da und 2.) ist das auch wurschst, denn es geht darum, dass du als Laie sowieso nicht erkennen kannst, wann die Grenze des erlaubten ummittelbaren Zwanges überschritten ist und du ein Notwehr-Recht bekommst.

Zwar hast du theoretisch ein Notwehr-Recht auch gegenüber der Polizei, aber in der Praxis wirst du das wohl nie anwenden können. Die sitzen bei sowas immer erstmal am längeren Hebel. Ist wie bei den "Ich verprügele den Typen einfach"-Threads... im ersten Moment vielleicht eine gute Idee, auf den zweiten, dritten Gedanken dann doch einfach nur dumm, weil 1.) aua und 2.) Stress.

Ego beseite lassen, sich fügen (oder wegrennen) und dann im Nachhinein kann man rechtlich zurückschießen.

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Wenn sich nun aber der Bürger dagegen Verteidigen würde und zurückschlägt, kann sich der Polizist wieder auf seine Polizeibefugnisse stützen und den Bürger mit der gesamten Gewalt des Gesetzes zubombardieren.

Ich habe hier in Karlsruhe schon einmal von einem Fall mitbekommen,

in dem sich jemand gegen einen Polizist gewehrt hat, der unverhältnismäßig gewalttätig wurde.

Ihm wurde recht gegeben.

Ja warte. Wann wurde ihm den Recht gegeben. Eben nachdem er verprügelt wurde (nehm ich mal an). Vorher haben sich dann erstmal alle Beamten auf ihn geworfen etc.

Lg

bearbeitet von JohnAntony

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Wenn sich nun aber der Bürger dagegen Verteidigen würde und zurückschlägt, kann sich der Polizist wieder auf seine Polizeibefugnisse stützen und den Bürger mit der gesamten Gewalt des Gesetzes zubombardieren.

Ich habe hier in Karlsruhe schon einmal von einem Fall mitbekommen,

in dem sich jemand gegen einen Polizist gewehrt hat, der unverhältnismäßig gewalttätig wurde.

Ihm wurde recht gegeben.

Ja warte. Wann wurde ihm den Recht gegeben. Eben nachdem er verprügelt wurde (nehm ich mal an). Vorher haben sich dann erstmal alle Beamten auf ihn geworfen etc.

Lg

Er wurde verprügelt und danach hat er sie aus Notwehr "zurück-verprügelt" :search:. Alles in der selben Situation.

Er hatte jedoch viele Augenzeugen, die wohl belegen konnten, dass die Polizisten unverhältnismäßig handelten.

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Wenn sich nun aber der Bürger dagegen Verteidigen würde und zurückschlägt, kann sich der Polizist wieder auf seine Polizeibefugnisse stützen und den Bürger mit der gesamten Gewalt des Gesetzes zubombardieren.

Ich habe hier in Karlsruhe schon einmal von einem Fall mitbekommen,

in dem sich jemand gegen einen Polizist gewehrt hat, der unverhältnismäßig gewalttätig wurde.

Ihm wurde recht gegeben.

Ja warte. Wann wurde ihm den Recht gegeben. Eben nachdem er verprügelt wurde (nehm ich mal an). Vorher haben sich dann erstmal alle Beamten auf ihn geworfen etc.

Lg

Er wurde verprügelt und danach hat er sie aus Notwehr "zurück-verprügelt" :search:. Alles in der selben Situation.

Er hatte jedoch viele Augenzeugen, die wohl belegen konnten, dass die Polizisten unverhältnismäßig handelten.

Abgesehen davon, dass die besser bewaffnet sind und im Zweifelsfall ihre Waffen auch anwenden, ist halt die Frage, ob es einen Sinn hat auf die Polizisten zurück zuschlagen (auch auf die Gefahr von schlimmen Verletzungen hin!), anstatt sich verhaften zu lassen oder einfach kurz Prügel zu beziehen und die danach vor Gericht in der Luft zu zerreißen. Siehe Rodney King.

Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe. Und ob eine Gehirnerschütterung es rechtfertigt sich danach brüsten zu können: "Dem hab ich eingeschenkt", ist halt die Frage.

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Abgesehen davon, dass die besser bewaffnet sind und im Zweifelsfall ihre Waffen auch anwenden, ist halt die Frage, ob es einen Sinn hat auf die Polizisten zurück zuschlagen (auch auf die Gefahr von schlimmen Verletzungen hin!), anstatt sich verhaften zu lassen oder einfach kurz Prügel zu beziehen und die danach vor Gericht in der Luft zu zerreißen. Siehe Rodney King.

Dito. Der Typ hatte Glück & war ein Kampfkünstler.

Ich führte das Beispiel auf die Behauptung hin auf, "man könne gegen Polizisten körperlich im Notfall gar nichts tun". Das stimmt einfach nicht.

Ob es klug ist, ist die andere Frage.

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Für sowas gibt es die interne Dienstaufsicht.

Die sind zwar nicht ganz so nervig wie die Innere in den USA, allerdings gibts da genug Zoff, wenn du welchen anstellst. Kenne da aus einigen Fällen Untersuchungen aus Niedersachsen, wo selbst Polizisten im Recht sich noch rechtfertigen mussten. Das geht also wunderbar. Aber nicht, wenn du dich zurückhältst.

jep, wie gesagt zielt auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde hin.

Denn ich sags mal so, solche Schwarzen Schafe wie den Polizisten im Ausgangssachverhalt sind in 99% der Fälle schon früher mal unangenehm aufgefallen und vielleicht haben sie sich bei der Dienstaufsicht auch schon Feinde gemacht. UNd dann kann solch eine kleine Sache ausreichen um das Fass zum Überlaufen zu bringen und der Knecht bastelt demnächst nur noch Origami-Schwäne in irgend einem Kellerbüro.

Die Polizei deckt sich gegenseitig, niemand hat was gesehen oder gehört. Da wird niemand irgendwo Origami Schwäme basteln.

Keiner verpetzt seinen Kollegen.

K

Dafür gibt es genau deswegen ja die Dienstaufsicht. Das ist ne eigene Abteilung, um die sich sowas kümmert. Sich beim Revier zu beschweren, wo es Ärger gab, bringt nicht viel, denn da kann man sich decken. Wenn aber ständig einem die Dienstaufsicht auf den Hals gehetzt wird, gibs Ärger. Ist beim Bund genauso. Wenn einer ständig den Oberst abfuckt und alle deswegen Latrine schrubben oder Stunden im Schlamm hocken dürfen (Ausbilder Tetris), kriegt der auch von allen nen paar auf die Nuss.

Gut wies beim Bund zugeht, kann ich nicht sagen, da es hier spezielle rechtliche Mechanismen gibt.

Aber hier sieht man wieder sehr gut, wie sich eben die Bürger durch die leeren Drohungen und die Hollywood filme etwas vorgauckeln lassen. Kein Fall ist so einfach durch: "Da sagt jeder für den anderen aus" oder der Klassiker: "Da steht es Aussage gegen Aussage" zu klären. Der Paragraphendschungel ist tief.

In den USA mag zwar eine interne Dienstaufsicht in den Revieren gibt, aber bei uns sind Polizei und Dienstaufsicht zwei paar schuhe.

Aber auch hier muss es wiederholt zu beschwerden kommen.

Die Klassiker sind hier: §102 StPO und § 81 a StPO.

WEn hier wiederholt massive Beschwerden gegen einen Beamten erfolgen, dann kann es mal schnell zu ner Abmahnung kommen.

Und auch so hat dieser Typ wenn er wirklich so ein Arsch ist bestimmt sogar im eigenen Revier verfeindete Kollegen, die auch mal gegen ihn Aussagen würden.

Irgendwas lässt sich immer drehen.

Auch bei ner simplen Diskoschlägerei gibt es nicht nur den allseits bekannten Paragraph "Notwehr", den jeder aus dem Fernsehen kennt. Es gibt auch bei einem Begehungsdelikt (darunter fallen so sachen wie §223 StGB Körperverletzung) bei dem Punkt der Rechtwidrigkeiten andere Rechtfertigungsgründe wie den §33 StGB extensiven Notwehrexzess, notwehränliche Lage, §34 StGB Rechtfertigende Notstände wie aggressive Notstandshandlung und defensive Notstandshandlung und noch nen paar.Auch mit dem allgemeinen Festnahmerechts, das Bürgern zusteht §127 Abs.1 StPO kann man manchmal noch versuchen was zu drehen.

Also man kann rechtlich immer noch versuchen was rauszuholen, aber man darf niemals schuldig bekennen, wenn man nicht einen Anwalt hat.

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Leute, was die Qualität der Polizei angeht, ist Deutschland spitze. Ein extrem hohes Level an Ausbildung, sehr schwierige Einstellungsverfahren, bei denen alle, die keine Ahnung von diesem Beruf haben oder falsche Vorstellungen, rausgesiebt werden. Von 30 Bewerbern (die sonst alle Voraussetzungen erfüllten) in meinem Einstellungsverfahren kamen 3 durch, das ist Ungefähr die Quote. Das harte Studium ist ebenfalls ein Qualitätsgarant. Hinzu kommen viele interne Regelungen, wie zum Beispiel in Köln, wo das eintreffende Team den festgenommenen nicht abtransportieren darf (um Befangenheit vorzubeugen). Die schlimmsten Kandidaten waren in meiner Dienstgruppe bestens aufgehoben, es wurde auch penetrant darauf geachtet, dass niemand über das Ziel hinaus schießt. Die "Treppe heruntergefallen" ist zu meinen Zeiten in dem Beruf niemand. Würde mich auch sehr wundern. Rechtlich ist der Bürger ebenfalls durch jede Form von unverhältnissmäßigem Eingreifen der Polizei geschützt. Im Zweifelsfall hält niemand seinen Kopf für einen Kollegen hin, der ordentlich Mist gebaut hat (oder sogar zum wiederholten Mal).

Vergleicht diese Zustände und diese Qualität mal mit der Polizei in anderen Staaten. Jeder, der schon mal mit dem Auto durch Russland gefahren ist, hatte mindestens 10 mal am Tag das Bedürfnis, einen von denen "aus Notwehr" zu foltern.

Aber wie gesagt: schwarze Schafe gibt es überall. Meiner Erfahrung nach sind es Einzelfälle.

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Auch bei ner simplen Diskoschlägerei gibt es nicht nur den allseits bekannten Paragraph "Notwehr", den jeder aus dem Fernsehen kennt. Es gibt auch bei einem Begehungsdelikt (darunter fallen so sachen wie §223 StGB Körperverletzung) bei dem Punkt der Rechtwidrigkeiten andere Rechtfertigungsgründe wie den §33 StGB extensiven Notwehrexzess, notwehränliche Lage, §34 StGB Rechtfertigende Notstände wie aggressive Notstandshandlung und defensive Notstandshandlung und noch nen paar.Auch mit dem allgemeinen Festnahmerechts, das Bürgern zusteht §127 Abs.1 StPO kann man manchmal noch versuchen was zu drehen.

Lass das mal nicht deinen Prüfer im Staatsexamen hören.

Leute, was die Qualität der Polizei angeht, ist Deutschland spitze. Ein extrem hohes Level an Ausbildung, sehr schwierige Einstellungsverfahren, bei denen alle, die keine Ahnung von diesem Beruf haben oder falsche Vorstellungen, rausgesiebt werden.

Da widerum stimme ich dir gerne zu. Es gibt sehr viele sehr korrekte Polizisten. Medienwirksam sind zB totto und harry (kein Plan ob die überhaupt echte Polizisten sind) eine sehr positive Hausnummer. Aber leider gibt es auch einige denen die "Macht" zu Kopf gestiegen ist und sich gerne mal abreagieren. Insbesondere die jüngeren Jahrgänge sind meiner subjektiven Meinung nach sehr von diesem Problem betroffen.

Lg

bearbeitet von JohnAntony

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Auch bei ner simplen Diskoschlägerei gibt es nicht nur den allseits bekannten Paragraph "Notwehr", den jeder aus dem Fernsehen kennt. Es gibt auch bei einem Begehungsdelikt (darunter fallen so sachen wie §223 StGB Körperverletzung) bei dem Punkt der Rechtwidrigkeiten andere Rechtfertigungsgründe wie den §33 StGB extensiven Notwehrexzess, notwehränliche Lage, §34 StGB Rechtfertigende Notstände wie aggressive Notstandshandlung und defensive Notstandshandlung und noch nen paar.Auch mit dem allgemeinen Festnahmerechts, das Bürgern zusteht §127 Abs.1 StPO kann man manchmal noch versuchen was zu drehen.

Lass das mal nicht deinen Prüfer im Staatsexamen hören.

:search: Hast schon recht, ich lass mich gerne berichtigen, wenn ich was falsch gemacht hab. also immer gleich sagen.

Für die, die es ganz genau haben wollen: §33 Notwehrexzess und falls ich ihn in der Liste oben drin habe §35 Entschuldigender Notstand werden unter dem Prüfungspunkt "Schuld" und nicht unter "Rechtswidrigkeit" abgehandelt. Und ich hab schon gehofft, es merkt keiner :-D

aber mal allgemein zum Thread: Man darf jetzt nicht die Polizisten in diesem Land schlechtreden. Das sind zu 99,9 % hart arbeitende, faire und pflichtbewusste Leute, die jeden Tag versuchen die Gesellschaft zusammen zu halten. Das ist oftmals kein leichter und ein sehr undankbarer Job.

bearbeitet von CSchild

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Für die, die es ganz genau haben wollen: §33 Notwehrexzess und falls ich ihn in der Liste oben drin habe §35 Entschuldigender Notstand werden unter dem Prüfungspunkt "Schuld" und nicht unter "Rechtswidrigkeit" abgehandelt. Und ich hab schon gehofft, es merkt keiner :search:

:-D

Naja allein von der Begrifflichkeit abweichend ist das aber schon nicht nur Klugscheißerei, weil der andere sich dann wiederum gegen den Notwehrexzess zur Wehr setzen darf.

Deshalb, ab dem Punkt wo keine Notwehr/ Nothilfe mehr gegeben ist, wird es rel. kompliziert.

Lg

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Für die, die es ganz genau haben wollen: §33 Notwehrexzess und falls ich ihn in der Liste oben drin habe §35 Entschuldigender Notstand werden unter dem Prüfungspunkt "Schuld" und nicht unter "Rechtswidrigkeit" abgehandelt. Und ich hab schon gehofft, es merkt keiner :search:

:-D

Naja allein von der Begrifflichkeit abweichend ist das aber schon nicht nur Klugscheißerei, weil der andere sich dann wiederum gegen den Notwehrexzess zur Wehr setzen darf.

Deshalb, ab dem Punkt wo keine Notwehr/ Nothilfe mehr gegeben ist, wird es rel. kompliziert.

Lg

JO, ich denke hier wird es viel zu kompliziert, obwohl ich gerade so schön im Lehrbuch Plutativnotwehrexzess , intensiver- und extensiver Notwehrexzess nachgeschlagen habe ;-)

Aber ich denke aus unserer kleinen Diskussion geht auch für die anderen hervor, dass es eben auch bei einem vermeindlich einfachen Gesetz wie "Notwehr", dass so gut wie jeder kennt gar nichts so simpel ist wie es zunächst scheint. Die Prüfung in einem juristischen Gutachten kann da mal schnell sehr lang und sehr kompliziert werden.

bearbeitet von CSchild

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Der Polizist in meinem Fall erweckte sehr den Eindruck genau zu wissen was er tut

Wie er die Frau wegschickte- damit keine Zeugen da sind

Ich denke mal er macht sowas nicht zum ersten mal

Von daher wird er sich dessen bewusst sein, wann ihm was nachgewiesen werden kann

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