Stress mit eBay

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Hi ,

Mein Nachbar , 22 Jahre alt , fragte mich letzte Woche , ob ich für ihn ein Autoradio ( Neuwert ca. 80€ ) bei eBay verkaufen könne . Ich habe zugestimmt und habe den Artikel bei eBay reingestellt . Ich habe ihn darauf hiungewiesen , dass die Ware selbst dann verkauft werden MUSS !! , wenn das Höchsgebot bei 2€ liegen würde. So , und jetzt wurde das Radio , gestern , für 20,50€ verkauft und dieser ********* sieht es NICHT EIN sein abgefucktes Radio zu dem preis zu verkaufen . Ich hab ihn schon sowas von dermaßen zusammengeschissen , dass das net geht usw. aber ihm ist das alles scheiss egal , denn er will sich ja net verarschen lassen .

So , jetzt will ich mal wissen , was ich jetzt machen soll , da das MEIN eBay Account ist und ich KEIN BOCK auf Stress habe . Ich reiße mir für diesen ********** den Arsch auf und als Belohnung DAS. Was zur Hölle soll ich dem Käufer sagen ??? Ich platz gleich , bitte dringend um Hilfe.

Btw. Hab eben gesehen , dass der Käufer schon via Paypal bezahlt hat und das geld auf meinem Account ist.

Vielen Dank !

mfG

bearbeitet von Idendity

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Hi ,

Mein Nachbar , 22 Jahre alt , fragte mich letzte Woche , ob ich für ihn ein Autoradio ( Neuwert ca. 80€ ) bei eBay verkaufen könne . Ich habe zugestimmt und habe den Artikel bei eBay reingestellt . Ich habe ihn darauf hiungewiesen , dass die Ware selbst dann verkauft werden MUSS !! , wenn das Höchsgebot bei 2€ liegen würde. So , und jetzt wurde das Radio , gestern , für 20,50€ verkauft und dieser ********* sieht es NICHT EIN sein abgefucktes Radio zu dem preis zu verkaufen . Ich hab ihn schon sowas von dermaßen zusammengeschissen , dass das net geht usw. aber ihm ist das alles scheiss egal , denn er will sich ja net verarschen lassen .

So , jetzt will ich mal wissen , was ich jetzt machen soll , da das MEIN eBay Account ist und ich KEIN BOCK auf Stress habe . Ich reiße mir für diesen ********** den Arsch auf und als Belohnung DAS. Was zur Hölle soll ich dem Käufer sagen ??? Ich platz gleich , bitte dringend um Hilfe.

Btw. Hab eben gesehen , dass der Käufer schon via Paypal bezahlt hat und das geld auf meinem Account ist.

Vielen Dank !

mfG

Blöde Situation. Ich würde den Käufer kontaktieren und ihm die Situation schildern und ihm anbieten, das Geld zurück zu überweisen plus 20 Euro. Mit dem unreifen Rotzlöffel von Nachbarn würde ich kein Wort mehr reden. Ich denke, dass du - wenn es hart auf hart kommt, durchaus irgendwie aus der Sache rauskommst ohne liefern oder zahlen zu müssen. Aber das gibt einfach die totalen negativen Vibes, Stress mit dem Typen, Stress mit Ebay, negative Bewertungen.... das wärs mir nicht wert, außer der Typ stellt komplett auf stur und will jetzt den Neupreis von dem Radio von dir.

Ich hatte ähnliche Erfahrungen im Freundes- und Bekanntenkreis und meine Lektion daraus ist, solche finanziellen Gefälligkeiten nur im äußersten Notfall zu machen. Wenn Geld ins Spiel kommt (selbst bei solchen Pipifax-Summen), gibts schnell irgendwelche Unstimmigkeiten.

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§ 164 Abs. 2 BGB. Du hast einen Kaufvertrag geschlossen. Du haftest auf Erfüllung. Da Du nicht erfüllen kannst, denn Du kannst kein Eigentum an dem Radio verschaffen, schuldest Du den Erfüllungsschaden, also den tatsächlichen Wert des Radios. Ob der tatsächliche Wert eines gebrauchten Autoradios mit einem Neuwert von 80 Euro allerdings überhaupt 20,50 Euro erreicht, halte ich für fraglich. Wenn der Käufer allerdings nachweist, dass er den Preis oder einen höheren Preis beim Weiterverkauf erzielt hätte, dann schuldest Du diesen.

Schreib den Käufer an, schildere ihm das Problem. Sage ihm, dass Du nicht erfüllen kannst und dass Streß machen nichts bringt. Überweise ihm die Kohle zurück plus einer Kostenpauschale.

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Fastlane, der alte Jurist, hat das schon gut zusammengefasst. Halt dich an seinen Tipp und versuch das mit dem Käufer persönlich zu klären.

Falls aber alle Stricke reißen und du auf Schadensersatz nach §§ 311a II 1 BGB verklagt wirst, kannst du deinen lieben Nachbarn gem. § 280 I BGB i.V.m. § 662 BGB in Regress nehmen, sofern du nachweisen kannst, dass er dich zum Verkauf des Radios beauftragt hat (die Pflichtverletzung liegt darin, dass er dir das Radio zur Übereignung nicht bereit gestellt hat).

Viel Glück!

bearbeitet von tk107

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Heul nicht rum, wo bleibt mein Radio. ^_^

Ernsthaft:

Das Ebayproblem wurde dir ja schon beantwortet. Siehs so, du hast ne Menge daraus gelernt: Du wirst für niemanden mehr etwas über deinen Account verkaufen, ohne dich vorher abgesichert zu haben (z. B. lass dir das Ding geben, bevor du es einstellst etc.) und du wirst den Kontakt zu diesem Typen abbrechen.

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Gast Bismarck

Da Idendity noch nicht 18 ist und seine Willenserklärung damit schwebend unwirksam ist, können die Eltern die Willenserklärung zum Kaufvertrag für nichtig erklären, womit der Kaufvertrag nie zustande kam. Da er U18 ist, darf er eigentlich nichtmal nen ebay-Account haben.

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Da Idendity noch nicht 18 ist und seine Willenserklärung damit schwebend unwirksam ist, können die Eltern die Willenserklärung zum Kaufvertrag für nichtig erklären, womit der Kaufvertrag nie zustande kam. Da er U18 ist, darf er eigentlich nichtmal nen ebay-Account haben.

Naja, ich würde ins Blaue rein raten, dass er schon öfters bei Ebay gekauft und verkauft hat. Dann könnten Rechtsscheingrundsätze greifen.

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