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Mit dem Erreichen eines akademischen Abschlusses wird automatisch die allgemeine Hochschulreife zugesprochen, egal, wie du an die Hochschule gekommen bist, das weiss ich sicher, steht auch so bei wiki.

Dann weißt du es leider sicher falsch, weil dem nicht so ist.

Steht 100% nicht so bei Wiki und ist 200% auch nicht wahr, weil es im GESETZ nicht so steht.

Wiki sollte auch nicht die Quelle für einen zukünftigen Kanzler sein :rolleyes:

Lg

Ok. Wie man ran kommt ist nicht egal, der Rest stimmt.

Hochschulabschluss

Mit einem Hochschulabschluss (Universität, Fachhochschule usw.) verbunden ist die allgemeine Hochschulreife, wenn das Studium zuvor lediglich mit einem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife aufgenommen wurde. Rechtsgrundlage hierfür sind die Hochschulgesetze der Bundesländer (zum Beispiel § 10 Abs. 3 Berliner Hochschulgesetz, Art. 43 Abs. 3 S. 2 Bayerisches Hochschulgesetz).

Quelle

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Ok. Wie man ran kommt ist nicht egal, der Rest stimmt.

Was ja der springende Punkt bei seiner Frage war :rolleyes:.

Lg

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