Ausbildung, Nebenjob, BAB und Kindergeld

7 Beiträge in diesem Thema

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Hi Männer Ich hab da ein Probelm mit einer freundin von mir und bräuchte mal Hilfe

Folgende Situation: Sie Befindet sich in einer Ausbildung und Hat einen Nebenjob angemeldet auf 100 euro basis

Sie Bekommt zusätzlich BAB (Berufsausbildungsföderung) und Kindergeld gestern kam ein Brief vom Amt, dass ihr das Kindergeld gestrichen wird. Sie würde die Einkommensgrenze überschreiten. Jetzt würde sie 100 euro dazu verdienen aber es werden ihr 164 euro gestrichen.

Was haben wir für Möglichkeiten uns das Kindergeld doch noch zu sichern. Sie hat eine eigene Wohnung und braucht wirklich jeden cent

Ich werde genauere Details noch erzählen ich möchte nur erstmal wissen ob sich jemand mit solch einer situation auskennt und bereit wäre mir seine Hilfe anzubieten.

LG Hurricane könnt mir auch gerne per PM schreiben

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Hi Männer Ich hab da ein Probelm mit einer freundin von mir und bräuchte mal Hilfe

Folgende Situation: Sie Befindet sich in einer Ausbildung und Hat einen Nebenjob angemeldet auf 100 euro basis

Sie Bekommt zusätzlich BAB (Berufsausbildungsföderung) und Kindergeld gestern kam ein Brief vom Amt, dass ihr das Kindergeld gestrichen wird. Sie würde die Einkommensgrenze überschreiten. Jetzt würde sie 100 euro dazu verdienen aber es werden ihr 164 euro gestrichen.

Was haben wir für Möglichkeiten uns das Kindergeld doch noch zu sichern. Sie hat eine eigene Wohnung und braucht wirklich jeden cent

Ich werde genauere Details noch erzählen ich möchte nur erstmal wissen ob sich jemand mit solch einer situation auskennt und bereit wäre mir seine Hilfe anzubieten.

LG Hurricane könnt mir auch gerne per PM schreiben

Unter 8600€ inkl. Werbungskostenpauschale bei den Einkünften bleiben, ansonsten evtl. schauen ob man noch mehr Werbungskosten als 920€ hat.

Lg

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Hallo!

Es heißt doch "Minijob auf 400 € - Basis"

Es wäre möglich, dass die Familienkasse davon ausgeht, dass sie auch 400 € verdient und nicht nur 100.

Ich würde dieses Amt einfach mal anrufen und fragen, von welcher Verdiensthöhe sie ausgehen

und wie hoch die Einkommensgrenze ist. Meistens wird es einem erklärt wenn man freundlich fragt.

Gibt es einen der Behörde mitteilenswerten Grund, warum sie nicht bei den Eltern wohnt,

z.B. Ausbildungsort weit weg vom Wohnort der Eltern?

Denn ihre Miete wird anscheinend sonst nicht berücksichtigt als notwendige Ausgaben.

Gruß,

george

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Danke erstmal für die antworten. Ja es gibt einen grund. Sie könnte ohne die Wohnung die Ausbildung nicht machen da sie kein Führerschein hat und sonst nicht in die arbeit kommen würde da unsere öffentlichen verkehrsmittel eher mager ausfallen.

Und was könnte man denn eigtl alles als Werbungskosten angeben. Was mir als Möglichkeit einfallen würden wären halt die Fahrtkosten zur Berufsschule, Lernmaterialien und eventuell Arbeitskleidung gibts da noch mehr.

Ach ja und zu den 400 € minijob es wurde ja eine Monatsabrechnung des nebenjobs beigefügt in der steht das sie genau 100 € verdient

ich schreib mal die zahlen auf damit ihr euch ein bild machen könnt

Ausbildungsvergütung: 387 €

Nebenjob: 100€

BAB: 311€ (wurde aufgeteilt in 140 € für Fahrtkosten und 171 € als Lebensunterhaltungskosten) die zahlen stimmen nur hab ich leider den genauen wortlaut gerade nicht vorhanden

Macht gesamt 798€ wovon aber ich glaube um die 350 schon mal allein für die Wohnung weggehen

bearbeitet von Hurricane_T

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Am besten ihr sucht mal nach "Kindergeldfreibetrag", so viel darf sie in einem Jahr verdienen um noch Kindergeldberechtigt zu sein. Allzu viel ist das allerdings eben nicht.

Wenn sie BAB Geld bekommt, hat sie ja sicherlich einen Betreuer bei der Arbeitsagentur. Bei dem würde ich mal einen Termin machen und mir die Sachlage nochmal genau erklären lassen. Und dann nochmal bei der Kindergeldkasse vorsprechen ...

Die Sache ist nämlich die: Bei diesen Ämtern weiß der eine nie so genau, was der andere tut. Die Leute sind oft schlecht geschult und denken, sie machen das richtige, dabei stimmt das so gar nicht. Deshalb immer selber informieren, nachfragen, nachhaken ...

Und im Zweifel nen anderen Job machen. Babysitten oder gelegentlich Kellnern ...

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Ok um es (leider) sachlich kurz zu machen. Sie verdient 9576€ darf aber max. 7680 plus 920 Werbungskostenpauschale. Liegt also ca. 1000€ drüber. Ich kann mir leider nicht vorstellen, dass ihr Werbungskosten von 2000€ zusammenbekommt. Die Wohnung wird grundsätzlich nicht als Werbungskosten angesehen, man sollte aber hier nochmals eine Nachfrage beim Amt machen (wobei ich davon ausgehe, dass diese negativ ausfällt, da sie ja schon für die Wohnung BAB bekommt, dies also darüber schon abgedeckt ist).

Ergo ist sie über der Grenze.

Lg

PS: Denkt dran wir machen hier keine Rechtsberatung, alles nur für einen fiktiven Fall :wacko:

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Leider ein ernüchterndes Ergebnis naja man wird sehen was rauskommt. Vllt sollte sie einfach den nebenjob lassen dann bekommt sie 100 weniger aber 164 € Kindergeld somit hätte sie weniger stress und mehr in der tasche den staat soll einer mal verstehen

Man macht zwei jobs und hat zum schluss weniger wie wenn man nur einen macht komisch

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