Tonfa im Auto = Strafanzeige

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Hi Community,

bin gerade von der Polizei angehalten worden.

Allgemeine Verkehrskontrolle

Alles ok, hatte Warndreieck etc.

dann leider haben sie meinen Tonfa gefunden.

Ganzes Auto durchwühlt worden...

Lange warten müssen, da die nicht sicher waren, ob ein Tonfa eine Waffe ist die man im Auto führen darf oder nicht.

Das Ende von der ganzen Sache, und nach einer Stunde warten.

Tonfa beschlagnahmt und Strafanzeige.

Hat wer Erfahrungen damit?

Was für eine Geldstrafe habe ich zu erwarten?

Bin kein Security oder ähnliches, habe keinen Beruflichen Grund einen Tonfa mit zu führen! Bin auch kein Schmuckhändler, wie einer der Polizisten meinte, die solche Leute Waffen mit führen dürfen.

Habe ihn aus Gaudi, und Selbstschutz mit geführt, habe in einer Disco gearbeitet, und da wurde man schon des öfteren mal bedroht. Naja, habe ihn auch nie benutzt. Dachte aber das ich den im Auto haben dürfte.

Naja, scheinbar falsch gedacht.

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Gast Yes1Can

Nächstes mal besser eine 6D Maglite und einen Baseballschläger mitführen, wenn man sich nur mit Zeugs im Auto sicher fühlt.

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Ein Tonfa ist eine erlaubnisfreie Waffe und darf frei geführt und transportiert werden. Einzige Ausnahme sind öffentliche Veranstaltungen bzw. der Weg dorthin. Die Herren von der Rennleitung hatten keine Ahnung und du hast nichts zu befürchten, die Tonfa bekommst du auch wieder (kann aber dauern).

Ich würde die Strafanzeige als Klopapier oder Kaminanzünder benutzen :-D

lG,

RD

@ Yes1Can: Wenn man keine Ahnung hat...

bearbeitet von Reservoir Dog

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Gast Yes1Can
@ Yes1Can: Wenn man keine Ahnung hat...

Habe halt keine Zeit erst ne halbe Stunde zu googlen, um dann mit Pseudowissen zu prahlen. Sorry.

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Du suchst dir einen Anwalt und machst Feuer unterm Hintern, solange du nicht gerade auf dem Weg auf ein Volksfest oder ähnliches warst.

Folgende Exzerpte :

Tonfa rechtliche Einstufung

Beim Tonfa handelt es sich um gemäß § 1 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) um einen tragbaren Gegenstand (Hieb- und Stoßwaffen).

* Für Personen über 18 Jahre gemäß § 2 Abs. 1 WaffG erlaubt

* Überlassen nur an Personen über 18 Jahre gemäß § 34 WaffG

* Erweb und Besitz durch Personen unter 18 Jahren sowie das Überlassen an Personen unter 18 Jahre ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 WaffG

Beachte: § 42 a WaffG

Veranstaltungen

Gemäß § 42 WaffG ist das Führen sämtlicher Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten!

Hierzu zählen:

* Volksfeste

* Straßenfeste

* Sportveranstaltungen z.B. Fußballspiele

* Messen

* Jahrmärkte / Kirmes

Versammlungen

Generelles Waffenverbot bei öffentlichen Versammlungen und auf dem Weg dorthin.

§ 2 Abs. 3 Versammlungsgesetz (VersG)

z.B. Demonstration, Sternmarsch, Kundgebung usw.

§ 27 VersG

Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach Verletzungen von Personen oder Beschädigungen von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (Vergehen) oder mit Geldstrafe bestraft……………

Von hier :

http://www.tonfa-trainer.de

Solange du auf keiner entsprechenden Veranstaltung warst, warst du im vollen Recht, einen Tonfa bei dir zu tragen.

Solange von dir aus keine Gefahr ausging, war die Beschlagnahmung nicht zulässig. Das Verfahren muss somit entweder fallen gelassen oder du freigesprochen werden. Der Tonfa sollte dir dementsprechend auch wieder ausgehändigt werden.

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@ Yes1Can: Wenn man keine Ahnung hat...

Habe halt keine Zeit erst ne halbe Stunde zu googlen, um dann mit Pseudowissen zu prahlen. Sorry.

Ich bezog mich auf deinen "wenn man sich nur mit Zeugs im Auto sicher fühlt."-Teil :-D

Davon ab brauch ich dafür nicht googlen da ich seit einigen Jährchen den Kampf mit und ohne Waffen trainiere und deswegen auch über die Rechtslage Bescheid weiss. Ich habe allerdings tatsächlich nochmal schnell nen Blick ins KKF geworfen umd ganz sicher zu gehen.

Aber eine nette Unterstellung von dir, hast du fein gemacht.

lG,

RD

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Danke für die Antworten!

Werde einfach morgen meinen Anwalt einschalten, soll der das klären.

Werde ihn aber danach lieber in der Wohnung lassen. Habe keinen Bock bei jeder Prüfung ne Stunde zu warten.

Dafür ist mir meine Zeit zu wichtig!

Fand aber das Gespräch mit den Männeske in grün ganz lustig, konnte meine neue Persönlichkeit von PU nutzen.

Bin ruhig gewesen, gelassen, habe das Gespräch mit denen genossen, und teils geleitet, habe auch verschiedene Ähnliche Dinge mit denen gelabert...

Habe versucht manche Eigenschaften von NLP mit ins Gespräch fließen zu lassen, aber dafür haben sich die Polizisten ständig abgewechselt. Naja, waren aber alle sehr freundlich.

Wie es in den Wald schalt, so schalt es auch hinaus.

Die haben am Ende vergessen mir meinen Perso. wieder zu geben. Musste nach 3 min wieder umkehren, um die noch zu erwischen, (wahren gerade am fahren). Die Polizistinnen im Bus haben dann alle recht lustig gelacht und ihren Kollegen der vergessen hat mir den zu geben, angelächelt. Konnte dadurch noch etwas den Herrn betasieren, in dem Ich ihm nun mit Anzeige wegen Diebstahl drohen konnte. (alles mit einem Lächeln, und das haben die auch verstanden).

bearbeitet von Demutatio

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Es ist echt unfassbar was grün-weiß da wieder für eine Scheiße gebaut hat. Bei mir wurden selbst Anzeigen wieder fallen gelassen wenn ich im schwarzen Block mit zwei Telis unterwegs war, obwohl da schon eher eine rechtliche Grundlage vorhanden gewesen wäre.

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Das einzige Problem, was du jetzt haben wirst, ist dass du als "bewaffnet" geführt wirst. Und bei der nächsten Verkehrskontrolle werden die dich etwas komisch beäugen.

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Anwalt würd ich lassen, den zahlst Du nämlich selbst wenn es zu keinem Verfahren kommt oder ein Verfahren eingestellt wird.

Wart doch erstmal ab, ob der Staatsanwalt überhaupt ein Verfahren eröffnet.

Der Staatsanwalt prüft ob hier ein Gesetzesverstoß vorliegt, wenn nicht wird das Ermittlungsverfahren eingestellt.

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Gast Joyful Emotion
Anwalt würd ich lassen, den zahlst Du nämlich selbst wenn es zu keinem Verfahren kommt oder ein Verfahren eingestellt wird.

Wart doch erstmal ab, ob der Staatsanwalt überhaupt ein Verfahren eröffnet.

Der Staatsanwalt prüft ob hier ein Gesetzesverstoß vorliegt, wenn nicht wird das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Dem kann ich nur beipflichten! Einen Anwalt einzuschalten bringt hier rein gar nichts. Er (oder besser gesagt seine Sekretärin) würde höchstens einen Brief an die Staatsanwaltschaft schicken und darauf hinweisen, dass es keinen Grund für ein Verfahren gibt. So schlau wird der Staatsanwalt aber auch ohne den Aktionismus eines Rechtsanwaltes sein, der sich über schnell verdientes Geld freut.

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Update.

Habe Anwalt eingeschaltet. Habe schließlich Rechtschutz.

Dies geht sowieso zum Staatsanwalt. Muss! Laut Anwalt.

Der klärt den Rest nun für mich.

Hat sich für mich erkundigt!!!

Tonfa erwerben und besitzen ist erlaubt, aber mit sich zu führen ist nur begrenzt erlaubt.

Darf ihn lose und ohne Grund nicht mit im Auto führen. Wenn ich einen Grund habe z.B. Tonfa Training ... und der Tonfa verschlossen gewesen währe, ist dies erlaubt.

Hatte ihn aber leider noch hinter dem Fahrersitz lose liegen. Somit Griff bereit. Dies ist nicht erlaubt.

Mal schauen was passiert. Schätz mit einer Geldbuße.

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Gast Joyful Emotion
Habe Anwalt eingeschaltet. Habe schließlich Rechtschutz.

Von der Rechtsschutzversicherung wirst du wahrscheinlich keinen Cent sehen. Eine solche Versicherung lohnt sich nur im Zivil- und Mietrecht. Im Strafrecht ist sie vollkommener Unsinn! Bei einem Freispruch fallen für dich keine Kosten an und wenn du schuldig gesprochen wirst zahlt die Versicherung sowieso nicht. Wenn der Fall gegen eine Geldbuße eingestellt wird (was bei dir wahrscheinlich sein wird, wenn du nicht einschlägig vorbestraft bist), dann musst du selbst zahlen, weil die Einschaltung eines Anwaltes nicht notwendig war. Das heißt im Klartext: Die Versicherung wird auf keinen Fall etwas zahlen!

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Habe schon ähnliche Fälle mit dem Anwalt über die Bühne bekommen. Musste bisher nichts zahlen. Konnte alles über die Rechtschutz laufen.

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Wie schon von Shao gepostet (der allerdings den falschen Schluss gezogen hat, hast du gegen 42a WaffG vertoßen. Find es lustig das hier so auf der Polizei rumgetrampelt wurde, die alles eigentlich richtig gemacht hat (naja bis auf das mit dem Perso :wub: ). Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen das da was großes kommt ist aber mehr eine Vermutung.

Btw: Dies war keine Rechtsberatung :wub:

Lg

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Gast Joyful Emotion

@ Demutatio: Dann würde mich ernstahft interessieren, bei welcher Rechtsschutzversicherung du bist. Wenn die nämlich ernsthaft solche Fälle übernimmt, dann werde ich dort auf der Stelle Kunde. Mir haben bislang ein Verbraucherschützer und ein befreundeter Rechtsanwalt davon abgeraten, aber wenn es da eine Vernünftige gibt, dann lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Du kannst mir die Antwort auch gerne per PM schicken, wenn du das hier nicht öffentlich posten willst. Auf jeden Fall wäre das für mich ein wirklich sinnvoller Hinweis!

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hab auch so einen Tonfa bei nen US Shop gekauft,der Typ sagte mann kann damit öffentlich rumrennen,was ich auch getan habe,und keiner hat was gesagt

Krass. Manschen ist es ein Dorn im Auge, anderen ist ihr Donut wichtiger.

Laut Waffengesetzt darfst du ihn in der Wohnung bzw. Garten haben. Aber ihn auf ein Fest, Kirmes... mit zu führen ist Streng Verboten. Wie ihn ohne wirklichen Grund im Auto unverschlossen griffbereit liegen zu haben.

Hast du eine Tonfa Ausbildung etc. ?

Würde nicht damit in der Öffentichkeit rumrennen. Kann ins Auge gehen. Muss sich nur einer Beschweren. Und du hast dann mehr Stress als notwendig.

@ Joyful Emotion

Habe dir eine PM geschickt.

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hab auch so einen Tonfa bei nen US Shop gekauft,der Typ sagte mann kann damit öffentlich rumrennen,was ich auch getan habe,und keiner hat was gesagt

Jetzt mal ganz ehrlich. Wie darf man sich das vorstellen, dass du Tagsüber mit nem Schlagstock durch die Straßen rennst??? Warum macht man sowas, ist das so gefährlich bei dir :-D

Lg

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hab auch so einen Tonfa bei nen US Shop gekauft,der Typ sagte mann kann damit öffentlich rumrennen,was ich auch getan habe,und keiner hat was gesagt

Jetzt mal ganz ehrlich. Wie darf man sich das vorstellen, dass du Tagsüber mit nem Schlagstock durch die Straßen rennst??? Warum macht man sowas, ist das so gefährlich bei dir :-D

Lg

Mit 16 ist das wohl noch cool.

Im Übrigen würde ich bevor ich so einen Shop-Typen irgendwas abkaufe - in beiderlei Hinsicht - mich informieren. Sonst hast du ziemlich schnell ziemlich viel Scheiße am Hals.

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hab auch so einen Tonfa bei nen US Shop gekauft,der Typ sagte mann kann damit öffentlich rumrennen,was ich auch getan habe,und keiner hat was gesagt

Jetzt mal ganz ehrlich. Wie darf man sich das vorstellen, dass du Tagsüber mit nem Schlagstock durch die Straßen rennst??? Warum macht man sowas, ist das so gefährlich bei dir :-D

Lg

Mit 16 ist das wohl noch cool.

Im Übrigen würde ich bevor ich so einen Shop-Typen irgendwas abkaufe - in beiderlei Hinsicht - mich informieren. Sonst hast du ziemlich schnell ziemlich viel Scheiße am Hals.

Selbst wenn es Obercool wäre, muss ich mich einfach köstlich über dieses Bild in meinem Kopf amüsieren, wie Jugendliche mit Knüppeln bewaffnet durch die Straßen ziehen :-D

Lg

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Habe Anwalt eingeschaltet. Habe schließlich Rechtschutz.

Von der Rechtsschutzversicherung wirst du wahrscheinlich keinen Cent sehen. Eine solche Versicherung lohnt sich nur im Zivil- und Mietrecht. Im Strafrecht ist sie vollkommener Unsinn! Bei einem Freispruch fallen für dich keine Kosten an und wenn du schuldig gesprochen wirst zahlt die Versicherung sowieso nicht. Wenn der Fall gegen eine Geldbuße eingestellt wird (was bei dir wahrscheinlich sein wird, wenn du nicht einschlägig vorbestraft bist), dann musst du selbst zahlen, weil die Einschaltung eines Anwaltes nicht notwendig war. Das heißt im Klartext: Die Versicherung wird auf keinen Fall etwas zahlen!

Sorry, muss Dir unrecht geben. Häufig werden die Verfahren durch die werten Herren des Staates ja nicht eingestellt, weil sie einsehen, dass Du unschuldig bist. Sondern weil es kein weiteres öffentliches Interesse an einer weiteren Verfolgung gibt. Letzteres ist nämlich die Chance für den Staat, NICHT die RA-Kosten zu übernehmen. Und dann zahlt die Rechtsschutz trotzdem. So ist das mit dem Rechtsstaat in Deutschland...

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Wie schon von Shao gepostet (der allerdings den falschen Schluss gezogen hat, hast du gegen 42a WaffG vertoßen. Find es lustig das hier so auf der Polizei rumgetrampelt wurde, die alles eigentlich richtig gemacht hat (naja bis auf das mit dem Perso :-D ).

Das kann man auch allgemein so sehen und muss nicht zwangsläufig an dieser Sache festgemacht werden, ob sie ihren Job jetzt richtig gemacht haben oder nicht...

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Wie schon von Shao gepostet (der allerdings den falschen Schluss gezogen hat, hast du gegen 42a WaffG vertoßen. Find es lustig das hier so auf der Polizei rumgetrampelt wurde, die alles eigentlich richtig gemacht hat (naja bis auf das mit dem Perso :-D ).

Das kann man auch allgemein so sehen und muss nicht zwangsläufig an dieser Sache festgemacht werden, ob sie ihren Job jetzt richtig gemacht haben oder nicht...

Hmm, doch? Woran denn sonst?

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An der Tatsache, dass diese Personen sich entscheiden in den Polizeidienst zu gehen und die damit verbundenen Aufgaben ausführen!

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Gast
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