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Huhu...

ich möchte mich frühzeitig anmelden und freue mich auf meinen halbjährigen Städtetripp =) Nun kann es bei der arbeitenden Bevölkerung ja auch so kommen, dass man auf einmal doch arbeiten muss.

Wie sind dort die Rücktrittsbedingungen ?

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Huhu...

ich möchte mich frühzeitig anmelden und freue mich auf meinen halbjährigen Städtetripp =) Nun kann es bei der arbeitenden Bevölkerung ja auch so kommen, dass man auf einmal doch arbeiten muss.

Wie sind dort die Rücktrittsbedingungen ?

Steht in den AGB:

§ 5 Rücktritt

Der Teilnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt gegenüber den Veranstaltern vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erklärt. Maßgebend ist hierbei der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern. Bei einem Rücktritt mehr als drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr von 20,- € fällig. Geht die Rücktrittserklärung später, aber mindestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn zu, beträgt die Stornierungsgebühr 30,- €, geht die Rücktrittserklärung noch später zu oder erscheint der Teilnehmer gar nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Veranstaltungsbeitrags verpflichtet. Der Nachweis eines geringeren Schadens steht dem Teilnehmer frei. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist nach Prüfung und Bestätigung durch die Veranstalter möglich.

Die Stornierungsgebühren werden eine Woche nach Zugang der Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern, spätestens jedoch eine Woche nach Veranstaltungsende fällig, für Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 5,- € erhoben.

Der Teilnehmer kann auch aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten und wird von der Leistungspflicht für zukünftige Leistungen frei. Als wichtiger Grund gelten Tod, eine unerwartete schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall des Teilnehmers, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters oder des dienstlich von ihm Vertretenen. Der wichtige Grund muss die Pickupcon-Teilnahme unzumutbar machen und seitens des Teilnehmers innerhalb von einer Woche nach Zugang der Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern nachgewiesen werden, gegebenenfalls ist auf Verlangen der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht in Bezug auf den wichtigen Grund zu entbinden. Der Rücktritt muss spätestens 3 Tage nach Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich gegenüber den Veranstaltern erfolgen. Maßgebend ist hierbei der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes im Buchungszeitpunkt vorhersehbar war oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Ein Widerrufsrecht der Teilnehmer besteht neben dem Rücktrittsrecht nicht, mit der Pickupcon 2009 erbringen die Veranstalter Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.

Greetz

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