beste kampfsportart

259 Beiträge in diesem Thema

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Gast BUBBA HO-TEP
Solch eine Situation? Bist Du wahnsinnig?

Angenommen Du kannst Dich verteidigen, zimmerst ihm eine rein. Jetzt rate mal was seine 5 Freunde machen. Entweder a) Sie prügeln Dich zu Klump, bevor sie ihrem Kumpel helfen. b) Sie sagen vor dem Richter aus, Du hast angefangen. Du machst Kampfsport, Du hast verloren.

Das funktioniert nicht wie beim "Transporter." Du hast Dich zuerst für die richtige Variante entschieden: Deeskalation.

In etwa so siehts aus.

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Gast The real Kong

rechtlich gesehen zählen doch die fäuste eines boxers als waffen oder? und wie weit kann selbstverteidigung gehen? bis der andere nicht mehr in der lage ist mich anzugreifen?

so ne gerichtsverhandlung kann schnell die zukunft ruinieren...

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kalr gibt es keine effektivste sportart, allerdings wirst du um dich im notfall auf der straße verteidigen zu können nicht sambo bjj kickboxen muay thai grappling und wer weiß noch was trainieren, und da halte ich ju-jutsu für sehr sinnvoll. wenn einem die techniken einmal ins blut übergehen und man sie schon automatisch machtvorallem in solchen situationen super. hat auch sicher sene gründe dass polizisten in ju-jutsu ausgebildet werden.

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Gast The real Kong

bzw wann darf ich(wenn ich boxer bin) denn eigendlich angreifen? reciht es schon wenn er mich schubst? oder muss er mir erst nen zahn aussschlagen und ich ihm dann...

ist ganz kompliziertes thema! ich denke am besten ist es, Deeskalieren!

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Gast The real Kong
kalr gibt es keine effektivste sportart, allerdings wirst du um dich im notfall auf der straße verteidigen zu können nicht sambo bjj kickboxen muay thai grappling und wer weiß noch was trainieren, und da halte ich ju-jutsu für sehr sinnvoll. wenn einem die techniken einmal ins blut übergehen und man sie schon automatisch machtvorallem in solchen situationen super. hat auch sicher sene gründe dass polizisten in ju-jutsu ausgebildet werden.

werden polizisten nicht in jin-juitsu ausgebildet? ist das nicht dasselbe? ^_^ kA von meiner seite

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Gast BUBBA HO-TEP
bzw wann darf ich(wenn ich boxer bin) denn eigendlich angreifen? reciht es schon wenn er mich schubst? oder muss er mir erst nen zahn aussschlagen und ich ihm dann...

ist ganz kompliziertes thema! ich denke am besten ist es, Deeskalieren!

Angreifen an sich darfst du nie... du darfst dich verhältnissmäßig verteidigen, das ist alles.

Also nach österreichischem Recht:

§10.(1) Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich oder einem anderen abzuwenden, ist entschuldigt, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den sie abwenden soll, und in der Lage des Täters von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war.

(2) Der Täter ist nicht enschuldigt, wenn er sich der Gefahr ohne einen von der Rechtsordnung anerkannten Grund bewusst ausgesetzt hat.

[...]

Wird in Deutschland kaum anders sein.

IdR. wirst du bei solchen "Ghettoschlägereien" wenn du zurückschlägst wegen fahrlässiger Körperverletzung beschuldigt.

(Wenn du nicht den Versuch unternommen hast zu fliehen kannst du schonmal nen guten Anwalt suchen)

Grüße,

Bubba

PS: Die Beweisbarkeit, die dir uU nochmal in den Rücken fallen kann lasse ich mal außen vor, is ja immer dasselbe leidige Thema.

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bzw wann darf ich(wenn ich boxer bin) denn eigendlich angreifen? reciht es schon wenn er mich schubst? oder muss er mir erst nen zahn aussschlagen und ich ihm dann...

ist ganz kompliziertes thema! ich denke am besten ist es, Deeskalieren!

Angreifen an sich darfst du nie... du darfst dich verhältnissmäßig verteidigen, das ist alles.

Also nach österreichischem Recht:

§10.(1) Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich oder einem anderen abzuwenden, ist entschuldigt, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den sie abwenden soll, und in der Lage des Täters von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war.

(2) Der Täter ist nicht enschuldigt, wenn er sich der Gefahr ohne einen von der Rechtsordnung anerkannten Grund bewusst ausgesetzt hat.

[...]

Wird in Deutschland kaum anders sein.

IdR. wirst du bei solchen "Ghettoschlägereien" wenn du zurückschlägst wegen fahrlässiger Körperverletzung beschuldigt.

(Wenn du nicht den Versuch unternommen hast zu fliehen kannst du schonmal nen guten Anwalt suchen)

Grüße,

Bubba

PS: Die Beweisbarkeit, die dir uU nochmal in den Rücken fallen kann lasse ich mal außen vor, is ja immer dasselbe leidige Thema.

Beweisbarkeit? In dubio pro reo dürfte auch bei euch Rechtsgrundsatz sein. Du musst gar nix beweisen, eher andersrum.

hat auch sicher sene gründe dass polizisten in ju-jutsu ausgebildet werden.

Joa naja... In den USA werden Spezialeinheiten in Vollkontaktkarate und MCMAP ausgebildet.

SWAT Teams nutzen heutzutage viel BJJ. In Japan lernt man Yoshinkan Aikido und andere Stile.

In Thailand gibt es für die Spezialtruppen eine alte Form des Muay Boran die dort den höheren Polizisten und Militäreinheiten eingedrillt wird.

In Taiwan nutzen sie alte Kung Fu Stile.

In Russland lernen Spetsnatz Kommandosoldaten Sambo und Systema.

Omon Soldaten genauso.

In Israel werden die Sayaret Matka in Full Contact Krav Maga ausgebildet (Unterscheidet sich aber DEUTLICH zu dem was hierzulange trainiert wird).

Auf den Philipinnen werden Kommandosoldaten für den Kampf in Pekiti Tersia Kali ausgebildet.

Und meine Meinung zu den Fähigkeiten des typischen Polizisten vs Sondereinsatzkommandos ist da auch nochmal sehr distanziert. Denn letztere brauchen eher H2H Techniken als Erstere, jedoch nur im Zugriff ohne Schusswechsel. Und wer mal nen SEAL nach Nahkampf fragt, kriegt die Antwort "If you dont have a gun to shoot your opponent, something must have been gone very wrong. And even then you should carry your buddy's gun by now which they have already given you the moment you lost yours."

Wie wir sehen, es gibt hierzu einfach keine vernünftige Antwort.

Und aus diesem Grund haltet euch zurück was die überheblichen Antworten teilweise hier angeht, sonst hagelts Verwarnungen.

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Funny. Diese Diskussion verläuft genau so, wie die im KKF immer verlaufen. Wer Zeit sparen will, sollte dort nachlesen. ^_^

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Funny. Diese Diskussion verläuft genau so, wie die im KKF immer verlaufen. Wer Zeit sparen will, sollte dort nachlesen. ^_^

Sind ja auch immer die gleichen Argumente, genau die gleichen Ideen.

Same shit everywhere ;)

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Gast BUBBA HO-TEP
Beweisbarkeit? In dubio pro reo dürfte auch bei euch Rechtsgrundsatz sein. Du musst gar nix beweisen, eher andersrum.

Wenn du jetzt von 5 Leuten angestänkert wirst und dir einer ins Gesicht schlagt und du daraufhin alle 5 ins Krankenhaus prügelst kannst 3Mal raten wen die Staatsanwaltschaft anzeigt.

Und damit auch wer seine Handlung begründen/beweisen etc. muss.

Prinzipiell wird ja der angezeigt der die Schlägerei "gewinnt". Und selbst wenn du nicht auf der Anklagebank sitzt wirst du dich für die Körperverletzung am Täter rechtfertigen müssen, so leicht is es mit der Notwehr nicht, das wird genauestens geprüft.

Grüße,

Bubba

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Gast The real Kong

ist auch ne schwierige situation.

fazit, was mir helfen kann(habs so mitbekommen nun)

- körperkontaktkampfsport lernen

- immer auf deeskalation hinarbeiten

- wenn es nciht anders geht und 1on1 stiuation ist oder dein babe in gefahr ist, darfst du von (muai thai boxen kickboxen) gebrauch machn.

richitg so? was ich mich noch frage: sagen wir der angreifer ist nicht bewaffnet(pistole, messer) alleine und legt es auf einen kampf an und attackiert mich, welche kampfkunst wäre in DIESEM FALL die beste, ohne ihn wirklich schwer zu schaden (< ist mir sehr wichtig)

vielen dank und lg

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Gast The real Kong
Beweisbarkeit? In dubio pro reo dürfte auch bei euch Rechtsgrundsatz sein. Du musst gar nix beweisen, eher andersrum.

Wenn du jetzt von 5 Leuten angestänkert wirst und dir einer ins Gesicht schlagt und du daraufhin alle 5 ins Krankenhaus prügelst kannst 3Mal raten wen die Staatsanwaltschaft anzeigt.

Und damit auch wer seine Handlung begründen/beweisen etc. muss.

Prinzipiell wird ja der angezeigt der die Schlägerei "gewinnt". Und selbst wenn du nicht auf der Anklagebank sitzt wirst du dich für die Körperverletzung am Täter rechtfertigen müssen, so leicht is es mit der Notwehr nicht, das wird genauestens geprüft.

Grüße,

Bubba

warum sollen die anderen verprügelt werden, wenn sie dich nciht attackieren? wehren doch nur gegen den angreifer...

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Gast BUBBA HO-TEP
ist auch ne schwierige situation.

fazit, was mir helfen kann(habs so mitbekommen nun)

- körperkontaktkampfsport lernen

- immer auf deeskalation hinarbeiten

- wenn es nciht anders geht und 1on1 stiuation ist oder dein babe in gefahr ist, darfst du von (muai thai boxen kickboxen) gebrauch machn.

richitg so? was ich mich noch frage: sagen wir der angreifer ist nicht bewaffnet(pistole, messer) alleine und legt es auf einen kampf an und attackiert mich, welche kampfkunst wäre in DIESEM FALL die beste, ohne ihn wirklich schwer zu schaden (< ist mir sehr wichtig)

vielen dank und lg

Sprinten und währenddessen die Pozilei rufen.

Eine Kampfsportart so gut zu erlernen dass du selber in einem Kampf keinen Schaden davonträgst geht nur im Film ;)

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Gast The real Kong

ach ich habs doof formuliert,ich meine folgendes:

- Welche kampfkunst ziehlt im 1on1 Straßenkampf ohne illegale Waffen darauf ab, den gegner mit wenig großen Schaden effektiv zu bekämpfen

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[...]mit wenig großen Schaden effektiv zu bekämpfen[...]

WTF? Bin ich der einzige, der hier einen Widerspruch sieht? Wie willst du den Typen denn ohne großen Schaden davon abhalten, wieder aufzustehen?

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Das ist scheiß egal welche Kampfkunst du da nimmst, wie schon gesagt, es kommt auf dich an.

Zertrümmerst du ihm den Kehlkopf mit nem gezielten Schlag, schiebst ihm die Nase ins Hirn oder haust ihm eins aufn Solarplexus und rennst.

It depends on you.

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Aikido setzt die Kraft/Angriffsenergie des Gegners gegen ihn ein. Ju-Jutsu nutzt Teile aus Aikido. Alles, was Haltegriffe oder ähnliches kennt. Aber das ist letztendlich Bullshit. Nochmal: Meide "Straßenkämpfe" wie die Pest. Und wenn das absolut und überhaupt nicht geht, dann sieh zu das es schnell vorbei ist. Und das hat nichts mit "ohne Schaden" zu tun.

Alles andere "welche ist besser" ist genauso sinnig wie die Debatte "Was passiert wenn Star Wars gegen Star Trek gegen Babylon5 Weltraumschlachten führt?", ist zumindest meine persönliche Meinung. Es gibt "Kampfsportarten" die inzwischen so "verturniert" sind, das der Selbstverteidigungsaspekte verschwunden sind, aber ob's jetzt Krav Maga, Sampo, Jiu-Jitsu im PSV, Muay Thai oder was auch immer es gibt: Jahrelanges Training, Disziplin und ein gehöriges Mass an Sparring. Und Du kannst immer noch Pech haben...

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Beweisbarkeit? In dubio pro reo dürfte auch bei euch Rechtsgrundsatz sein. Du musst gar nix beweisen, eher andersrum.

Wenn du jetzt von 5 Leuten angestänkert wirst und dir einer ins Gesicht schlagt und du daraufhin alle 5 ins Krankenhaus prügelst kannst 3Mal raten wen die Staatsanwaltschaft anzeigt.

Und damit auch wer seine Handlung begründen/beweisen etc. muss.

Prinzipiell wird ja der angezeigt der die Schlägerei "gewinnt". Und selbst wenn du nicht auf der Anklagebank sitzt wirst du dich für die Körperverletzung am Täter rechtfertigen müssen, so leicht is es mit der Notwehr nicht, das wird genauestens geprüft.

Grüße,

Bubba

@Shao:

In dubio pro reo hat gar nichts mit Beweislast zutun. Was du meinst ist die Unschuldsvermutung. </Klugscheiß-Modus>

@Babba:

Da muss ich dir widersprechen. Wenn ich dich ins Krankenhaus prügele passiert erst mal nichts, es sei denn du zeigst mich an. Dann ermittelt erst die Polizei.

Wenn nun jemand den Notarzt ruft, weil sich jemand vor der Disse nicht mehr rührt, kommt automatisch die Polizei mit, die dann von ganz alleine erstmal ermittelt. Vor Gericht geht das ganze dann aber erst, wenn du Strafantrag stellst.

Und selbst dann muss ich erst mal gar nichts machen, denn die Polizei/Staatsanwaltschaft muss mir erst mal nachweisen, dass ich dich zusammengeschlagen habe.

Und dann ist das auch immer so eine Sache mit der Notwehr/Nothilfe. Wurde ich provoziert? Habe ich evtl. provoziert, damit ich mich prügeln kann? Hab ich einfach aus schierer Angst den "Erstschlag" getätigt? Wer ist zuerst körperlich geworden? Dann steht Aussage gegen Aussagen, evtl. hab ich auch Blessuren. Wie besoffen war ich, wie besoffen warst du bla blubb. Das ist nicht so einfach, wie du dir das vorstellst.

Zumal im echten Leben schon Körperverletzungen im Straßenverkehr wegen Geringfügigkeit eingestellt werden... Gut, das ist dann nicht die 6 Wochen-Intensiv-Variante, aber du merkst worauf ich hinauswill.

Im Übrigen, wenn ein Kampfsportler fünf Männer auf die Bretter schicken kann, dann sollte er bis dahin gelernt haben, dass jeder gekämpfte Kampf ein verlorener Kampf ist. Gewonnen sind nur diejenigen, die gar nicht stattgefunden haben.

@all:

- Welche kampfkunst ziehlt im 1on1 Straßenkampf ohne illegale Waffen darauf ab, den gegner mit wenig großen Schaden effektiv zu bekämpfen

Im Strafrecht heißt es zur Notwehr, dass man das mildeste Mittel nehmen soll (dazu gehört im Zweifelsfall auch das bewährte Beine in die Hand nehmen und Polizei rufen). Wer gleich den Butterfly oder die Bierflasche zur Hand hat, könnte ziemlich Pech haben, wenn nicht eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind.

Zertrümmerst du ihm den Kehlkopf mit nem gezielten Schlag, schiebst ihm die Nase ins Hirn oder haust ihm eins aufn Solarplexus und rennst.

Dann bringt dich obiges eventuell wenn nicht wegen Körperverletzung mit Todesfolge, oder schlimmstenfalls wegen Totschlages/Mordes mal eben für ein paar Jährchen in den Knast.

Deeskalation heißt das Stichwort. Denn im Zweifelsfall hat der andere weniger zu verlieren als du und dann kann ich nur noch meinen Vorredner zitieren:

Eine Kampfsportart so gut zu erlernen dass du selber in einem Kampf keinen Schaden davonträgst geht nur im Film ;)

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Gast BUBBA HO-TEP
@Babba:

Da muss ich dir widersprechen. Wenn ich dich ins Krankenhaus prügele passiert erst mal nichts, es sei denn du zeigst mich an. Dann ermittelt erst die Polizei.

Wenn nun jemand den Notarzt ruft, weil sich jemand vor der Disse nicht mehr rührt, kommt automatisch die Polizei mit, die dann von ganz alleine erstmal ermittelt. Vor Gericht geht das ganze dann aber erst, wenn du Strafantrag stellst.

Bei Körperverletzung ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen.

Grüße,

Bubba

PS: Du verwechselst das Strafrechtliche Verfahren mit dem Zivilrechlichen (Schmerzensgeldforderung).

EDIT: Weil ichs gerade lese... der Polizei musst du es natürlich melden... riechen werden die das nicht *gg*

bearbeitet von BUBBA HO-TEP

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Zertrümmerst du ihm den Kehlkopf mit nem gezielten Schlag, schiebst ihm die Nase ins Hirn oder haust ihm eins aufn Solarplexus und rennst.

Dann bringt dich obiges eventuell wenn nicht wegen Körperverletzung mit Todesfolge, oder schlimmstenfalls wegen Totschlages/Mordes mal eben für ein paar Jährchen in den Knast.

Genau das mein ich ja. Egal welche Kampfkunst/Sport/SV, DU bist immer derjenige der entscheidet wie weit er geht. Wenn du so dumm bist jemanden zu töten weil er dich angepöbelt hat, selbst schuld. Da lass ich mir im Zweifelfall lieber die Fresse polieren, bzw haue ab. (Abgesehen davon, dass es völlig auserhalb meiner Möglichkeiten liegt jemanden so zu verletzten.)

Kleines Log:

1) Sich von Stress fernhalten

2) Wenn 1) nicht möglich: Deeskalieren

3) Wenn 2) nicht möglich: wegrennen, Polizei rufen

4) Wenn 3) nicht möglich: Gegner abschütteln, wegrennen, Polizei rufen

5) Wenn 4) nicht möglich: Fighten bis zum umfallen. Was nicht allzu lange dauern dürfte.

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@Babba:

Da muss ich dir widersprechen. Wenn ich dich ins Krankenhaus prügele passiert erst mal nichts, es sei denn du zeigst mich an. Dann ermittelt erst die Polizei.

Wenn nun jemand den Notarzt ruft, weil sich jemand vor der Disse nicht mehr rührt, kommt automatisch die Polizei mit, die dann von ganz alleine erstmal ermittelt. Vor Gericht geht das ganze dann aber erst, wenn du Strafantrag stellst.

Bei Körperverletzung ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen.

Grüße,

Bubba

EDIT: Weil ichs gerade lese... der Polizei musst du es natürlich melden... riechen werden die das nicht *gg*

§230 StGB. Entweder Strafantrag oder öffentliches Interesse. Und letzteres ist dann auch wieder von den Einzelfaktoren abhängig (schwere der Verletzung, evtl. Vorstrafen des Beschuldigten etc.). Insbesondere dann, wenn es nur ein Bagatelldelikt ist (einfache Schlägerei von zwei Besoffskis vor der Disko), wo nichts weiteres passiert ist als ein blaues Auge, gibt es im Regelfall auch kein öffentliches Interesse. (Siehe Beispiel von oben: Körperverletzung im Straßenverkehr.)

Ist der Kerl allerdings auf einem Auge blind und du als Schläger einschlägig (oh... Wortspiel) vorbestraft, sieht es schon wieder anders aus.

Die Polizei ermittelt primär erst mal, wenn sie von irgendwas Kenntnis hat. Dazu bedarf es einer Anzeige oder es fällt ihr von alleine auf. Kleines Beispiel: Meine Freundin liegt bewusstlos im Flur, ich rufe den Notarzt und sage "die regt sich nicht mehr". Auf die Frage was passiert ist, kann ich nix sagen. Ergo: Polizei kommt.

Das nennt sich dann Legalitätsprinzip und besagt, dass die Polizei bei einem Anzeichen eines strafbaren Verhaltens ermitteln muss. Diese Ermittlungen legt sie dann der Staatsanwaltschaft vor, die dann entscheidet wie es weitergeht.

Aber wir schweifen ab. Im Endeffekt geht es ja nur darum das Wissen zu haben, dass man etwas machen kann. Stichwort: Selbstsicherheit.

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- Welche kampfkunst ziehlt im 1on1 Straßenkampf ohne illegale Waffen darauf ab, den gegner mit wenig großen Schaden effektiv zu bekämpfen

Die gibt es nicht. Und wenn es sie gäbe, würde ich dir nicht raten, sie zu lernen.

Und ich steh immer wieder drauf zu lesen, dass man jemandem das Nasenbein ins Hirn rammen kann oder ein Schlag auf den Solarplexus ausreicht, jemanden niederzuschlagen. Das ist wohl eher die Ausnahme als die Regel. Ich hatte neulich genau so eine Situation, in der mir jemand mit der Faust auf den plexus geschlagen und gedrückt hat, als ich an der Wand stand. Nach einem kurzen Schock habe ich den Kerl mit meinem Brustkorb zwei Schritte zurückgeschoben. Und ich bin weder 100 Kilo schwer, noch hab ich besonders trainierte Brustmuskeln.

Das habe ich jetzt nicht aus Profilationsgründen geschrieben, sondern um ein Gegenbeispiel zum Thema Solarplaexus zu geben. Und tausende Boxer auf der Welt, die schon die Nase gebrochen bekommen haben, durch einen Schlag von unten aufs Nasenbein, sind auch noch am Leben.

Mal im Ernst: Wenn man noch nie in einer SV-Situation war (Und ich behaupte mal, dass die, die hier von gezielt zuschlagen sprechen, waren noch nie in einer), in der es ernsthaft um die eigene Gesundheit geht - damit meine ich situationen wie Schlägerei in GROSSER Unterzahl (3 gegen 1 kann man durchaus gewinnen, es ist die Frage, wie weit du dafür gehen willst) oder Bedrohung durch Messer/Pistole - geht, dann hat man meiner Meinung nach überhaupt nicht die Kompetenz, irgendwas zum Thema Selbstverteidigung zu sagen, allerhöchstens von Prävention kann man sprechen.

In der Realität kannst du von '1 on 1' nur träumen. Da heisst es die Typen gegen deine Fähigkeit, schnell wegzulaufen.

Edit: Das klingt ja wie ein Fieldreport aus dem Ghetto mein Post. Ich wohne weder in einem Ghetto noch gerate ich in Schlägereien. Aber ich war unglücklicherweise trotzdem schon in (einer) ernsthaften SV Situation, aus der ich vielleicht auch nicht lebend hätte herauskommen können, wenn ich nicht so ein großes Glück gehabt hätte.

bearbeitet von PEZ

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Pieks du bist befruchtet!

Laufen ist auch nen Sport.

LAUF EINFACH WEG.

Fang an zu rauchen dann ist es jedes mal ein Kampf weg zu laufen.

^_^

nachtfuchs

bearbeitet von DerNachtFuchs

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