Verkehrsunfall gebaut, brauche Hilfe

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Folgendes ist passiert:

Ich fahre mit ca 50 km/h(erlaubter Geschwindigkeit) auf der linken Spur. Ich blinke um auf den rechten Fahrstreifen zu wechseln. Ich ziehe nach rechts und als ich etwa in der Mitte bin stoppt das Fahrzeug das rechts vor mir fuhr. Ich trete also auf die Bremse. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch etwa in der Mitte, also weder rechts noch links. Dann beschliesse ich wieder auf den linken Fahrstreifen zu wechseln und plötzlich kommt ein smart von hinten links und streift mich. Wir beide halten an. Der Smart hat nur ein paar Kratzer(soweit ich weiss), bei mir ist die Stoßstange ein wenig eingebogen und die Felge war im kaputt und beim Reifen war die Luft raus. Wir holen die Polizei und sie bestimmt mich als Verursacher. Sie erklären mir dass ich ein Bußgeldbescheid bekomme es aber anfechten kann. Dann käme es vielleicht zu einer Gerichtsverhandlung .

Heute bekam ichg mit der post einen Brief von der polizei in dem stand dass ich mi9ch zum unfall äußern kann wenn ich will.

Icvh zitiere:"..Sofdern sie sich nicht äußern, wird davon ausgegangen, dass sie von ihrem Äußerungsrecht kein Gebrauch machen wollen. Dann kann ohne Anhörung zur Sacheoder Vorladung

-bei Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld gegen sie erlassen werden

-bei Strafsachen Anklage erhoben oder ein Strafbefehl elassen werden..."

Meine Fragen:

Angenommen ich äußere mich zum Vorfall und bekomme Recht, spare ich dann nur die 30euro oder wird mir der schaden bezahlt?

Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit?(Der Polizist hat das zwar behauptet aber vielleicht sieht ein richter oder so das anders.)

Angenommen ichäußere mi9ch nichtr, muss ich(bzw.meine Versicherung) dann automatisch den Schaden bezahlen?

Danke!

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OwiG-Verfahren und Schadenregulierung haben nichts miteinander zu tun. Einfacher gesagt: Polizei und Versicherung sind zwei paar Schuhe. Eine Aussage bei der Polizei ist für die Versicherer nicht bindend, genauso umgekehrt.

Entscheide, ob Du Dich zu der Sache äußern willst. Die Versendung der Anhörungsbögengeschieht routinemäßig. Bespreche Dich ggf. mit einem Rechtsanwalt, insbesondere, wenn Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst. Er kann eine Akteneinsicht beantragen um zu sehen, was gegen Dich ermittelt wurde. Wird das Verfahren eingestellt oder erfolgt ein Freispruch, so entfällt ein Bußgeld und Du bekommst die Verfahrenskosten erstattet.

Die Schadenregulierung ist etwas anderes. Melde den Vorfall umgehend der eigenen Kraftfahr-Haftpflichtversicherung. Entscheide ggf. nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, ob Du eigene Ansprüche bei der gegnerischen KH-Versicherung geltend machen möchtest.

Bauchgefühl: OwiG wird gegen beide eingestellt, Haftung 50/50. Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung als User.

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