Führungszeugnis

9 Beiträge in diesem Thema

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An alle, die Ahnung davon haben.

Es gibt ja 2 Führungszeugnisse. Einmal das "Kleine", in dem glaube ich Straftaten stehen und dann noch das "Große", in dem ALLES steht. Wenn ihr es besser wisst, belehrt mich.

Wer kann mein Führungszeugnis einsehen? (Egal welches von beiden)

Staatliche Einrichtungen (alle Behörden) is klar, wie sieht es mit Organisationen aus?

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Da musst du schon ganzheitlicher rangehen... Straftat, Art der Straftat, Art der Organisation/Stiftung/Arbeitsgeber, dein Alter, Verurteilung...

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Strafe: Fahren unter Alkoholeinfluss

Verurteilung: 30 Tagessätze + Bußgeld

Alter: 20 Jahre

Ist eine wohltätige Organisation.

Wollte eigentlich abchecken ob sie es rausfinden können, weil ich sowieso nicht gerne über den Mist rede, aber was solls.

Dann kommt zwar raus, dass ich im Affekt nicht ehrlich war, aber besser früher als später.

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Strafe: Fahren unter Alkoholeinfluss

Verurteilung: 30 Tagessätze + Bußgeld

Alter: 20 Jahre

Ist eine wohltätige Organisation.

Wollte eigentlich abchecken ob sie es rausfinden können, weil ich sowieso nicht gerne über den Mist rede, aber was solls.

Dann kommt zwar raus, dass ich im Affekt nicht ehrlich war, aber besser früher als später.

Ums so einfach wie möglich zu sagen : Ohne deine Einwilligung, nein.

Deswegen soll man die ja wenn dann mitbringen.

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Die Ermittlungsbehörden können alles einsehen.

Andere Behörden nur, wenn Du ein spezielles Führungszeugnis vorlegen musst, das Du vorher beantragen musst und das der Behörde direkt übersandt wird ohne dass Du es in die Finger bekommst.

Alle anderen können nur von Dir vorgelegte normale Führungszeugnisse einsehen und darin ist eine Straftat, sofern sie nicht mit über 90 Tagessätzen bestraft wurde und nur eine Straftat verzeichnet ist, nicht enthalten.

Ein Blick in das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) hilft hier weiter.

bearbeitet von Whiterock

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Ja genau, das normale Führungszeugnis kenne ich. Da steht davon nichts drin.

Und das andere, was ich nie sehen werde, genau darum gehts mir. Ob solche wohltätigen Organisationen ihre Bewerber ohne deren Wissen abchecken können.

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Ja genau, das normale Führungszeugnis kenne ich. Da steht davon nichts drin.

Und das andere, was ich nie sehen werde, genau darum gehts mir. Ob solche wohltätigen Organisationen ihre Bewerber ohne deren Wissen abchecken können.

Kurz: nein

ausführlicher hier

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White sagts richtig. Strafen unter 90 Tagessätzen kommen nicht in das normale Führungszeugnis. In einem qualifizierten Führungszeugnis sind sie aufgeführt. Letzteres ist nur bei Einstellungen in den Staatsdienst vorzulegen.

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