Zivilklage, was muss ich machen?

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mal angenommen, einer person wurde vor nem halben jahr von ner bande das auto aufgebrochen und das navi geklaut. war en neuwagen und die versicherung hat nichts gezahlt, wegen grob fahrlässigem handeln, der schaden beträgt knapp 1000€, vor ne woche hab die person post von der kripo bekommen, dass die bande gefasst ist. sie solle an die staatsanwaltschaft schreiben, um die adressen der täter zu bekommen, sodass die person eine zivilklage einreichen kann.

die person hat leider keine rechtsschutzversicherung, deswegen muss sie das ohne anwalt machen. weiß jemand wie eine zivilklage aussieht? mal angenommen, die person hat ein papier und ein stift, was schreib sie auf das papier?

für jede hilfe wär ich sehr dankbar

peace sativa

bearbeitet von sativa

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Da dir ja Unrecht zugefügt wurde, kannst du diesen Fall kaum verlieren.

Bei einer Zivilklage muss immer derjenige, der verliert, sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen,

auch die der Gegenseite.

Nimm dir einen Anwalt, er wird sein Honorar von den Übeltätern einfordern.

Er wird auch den ganzen Schriftverkehr kümmern, also sich die Adressen holen etc.

Lg black*mamba

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Wir hier im Forum haben (selbst wenn ein Rechtsanwalt dabei wäre) kein Recht, Dich zu "beraten", was Du hier tun sollst.

Das Rechtsberatungsgesetz verhindert dies und macht es obendrein strafbar.

Wende Dich an das nächstgelegene Amtsgericht und ersuche dort um AUskunft, diese haben oft auch eine eigene Rechtsberatung.

Erkundige Dich auch zum Thema Prozesskostenbeihilfe.

Alles gute

Thomas

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Threadstarter, wer einen Neuwagen sein Eigen nennt, der sollte auch fünfzig Euro für eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt aufbringen können. Er informiert über seine Kosten und die Möglichkeiten der Gewährung von Prozesßkostenhilfe. Aber nochmal, der Eigentümer eines Neuwagens ist nicht bedürftig im Sinne der Voraussetzungen der PKH. Gleiches gilt für die Bedürftigkeit als Voraussetzung für eine kostenlose oder vergünstigte Erstberatung bei einem Amtsgericht. Nicht jeder, der die Kohle für einen Anwalt sparen will, weil er lieber Navis kauft, bekommt Hilfe vom Staat.

Eine selbstformulierte Klage wird in den seltensten Fällen zu einem Erfolg verhelfen. Sie wird eher das Gericht verärgern und so die Erfolgsschancen nochmal mindern. Bei echter Bedürftigkeit solltest Du PKH beantragen oder bei einer Opferschutzorganisation vorsprechen. Und hör nicht auf jeden gutgemeinten Tipp, denn das Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz gibt es nicht mehr und natürlich kann jeder Rechtsanwalt hier Ratschläge erteilen, sofern das die Admins nicht stört!

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danke für die vielen antworten,

"Nicht jeder, der die Kohle für einen Anwalt sparen will, weil er lieber Navis kauft, bekommt Hilfe vom Staat."

die person hat sich das geld für das auto und das navi ehrlich verdient, klingt grad so, als ob sie ein böser mensch wär, weil sie sich ein navi leisten kann.

mal angenommen, die person geht zu nem anwalt, zahlt die 50€, verklage die täter und bekomme recht, die täter, die mit hoher wahrscheinlichkeit in knast kommen, haben kein geld. Wer bezahlt die 50€ für den Anwalt? Dann hatte die person den ganzen Stress und sieht trotzdem kein geld, außerdem hat der person die tat 980 statt 930€ gekostet. Seh ich das richtig?

"Der Amtstagstipp ist super: Beim Zivilgericht anrufen und fragen, wann es die kostenlose Rechtsberatung gibt..."

danke, wird die person wohl machen.

gruß sativa

bearbeitet von sativa

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danke für die vielen antworten,

"Nicht jeder, der die Kohle für einen Anwalt sparen will, weil er lieber Navis kauft, bekommt Hilfe vom Staat."

ich hab mir das geld für mein auto und mein navi ehrlich verdient, klingt grad so, als ob ich ein böser mensch wär, weil ich mir ein navi leisten kann.

mal angenommen, ich geh zu nem anwalt, zahle die 50€, verklage die täter und bekomme recht, die täter, die mit hoher wahrscheinlichkeit in knast kommen, haben kein geld. Wer bezahlt die 50€ für den Anwalt? Dann hat ich den ganzen Stress und seh trotzdem kein geld, außerdem hat mich die tat 980 statt 930€ gekostet. Seh ich das richtig?

"Der Amtstagstipp ist super: Beim Zivilgericht anrufen und fragen, wann es die kostenlose Rechtsberatung gibt..."

danke, werd ich wohl machen.

gruß sativa

Nö. Du und der Anwalt werden vermutlich einen Titel zugesprochen bekommen. Dass du dann unbedingt Geld siehst, sehe ich dann nicht unbedingt.

Hast du aber eine Diebstahlversicherung ( Die sehr nützlich wäre, allgemein zu haben), könntest du dir das Geld von denen und die Versicherung von den Tätern wiederholen.

Zum Thema Rechtsberatungsgesetz : Natürlich gilt das noch. Allerdings ist wie bei jedem Gesetz die Formulierung zu beachten.

Zitat §1 I RebrG:

1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.

Da hier keiner geschäftsmässig Rechtsberatung betreibt, sondern es eine reine Laiendiskussion ohne Entgelte ist, trifft das Gesetz hier nicht zu.

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Gast Xajorkith

Geschäftsmäßig bedeutet nur, dass sie anstelle einer anwaltlichen Rechtsberatung ist. Das könnte hier der Fall sein.

Viele Grüße

X-Man

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Geschäftsmäßig bedeutet nur, dass sie anstelle einer anwaltlichen Rechtsberatung ist. Das könnte hier der Fall sein.

Viele Grüße

X-Man

ja du hast recht, hab den beitrag umgeschrieben, jetzt handelt es sich um einen beispielfall, damit findet keine rechtsberatung statt und ist völlig legal

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Das Bundesgesetzblatt sieht es anders als einige hier und ist tatsächlich der Meinung, es gäbe kein Rechtsberatungsgesetz mehr: Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 63 vom 17. Dezember 2007 - Blatt 2840 ff.

Sonst: das hier ist Rechtsberatung, denn Rechtsdienstleistung ist die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen § 2 Abs. 3 Ziff. 5 RDG. Unentgeltlichkeit schützt nicht, § 6 Abs. 2 RDG: Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt.

Also nochmal, nicht selber klagen, sondern einen Anwalt fragen.

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wegen grob fahrlässigem handeln,

Wie hat das die Person den geschafft?

Da muß die Person ja schon die Tür offen gelassen haben.

Bei einem Neuwagen, ist es doch im Normalfall so ,dass eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen wird,

wo auch beim Minimum €1000,00 die Summe für Geld und Wertsachen drin ist, aber wie gesagt es kommt auf die Klauseln an, jedoch habe ich auch schon gesehen, das die Versicherung, wenn es eine geringe Summe war gezahlt hat, egal wer Schuld war.

Oder in der Haftpflichtversicherung müsstest du mal nachsehen, ob da was machbar ist!

Da gibt es meist auch eine Wertsachenklausel.

Ratgeber für den Dschungel gibt es auch bei StftungWarentest über die Rechtsberatung, einfach anrufen.

Würde dir auch einen Anwalt anraten, bezüglich des gerichtlichen Verfahrens, denn du selber überliest was oder Verstehst die RB nicht.

Es gibt viele Möglichkeiten, der Anwalt sollte jedoch wissen was er tut.

Gruss

Journey

bearbeitet von Journey

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Wie hat das die Person den geschafft?

Da muß die Person ja schon die Tür offen gelassen haben.

Tür nicht abgeschlossen, Fenster einen Spalt breit offen gelassen, bei einem Van evtl. Kofferraum nicht abgeschlossen (gibts das überhaupt nch, dass der Kofferraum nicht zentralverriegelt wird?)...

Da gäbe es viele Möglichkeiten. Es ist garnicht so schwer, grob fahrlässig zu handeln.

Zu der Rehctsberaungssache:

Der TE schreib doch anfangs, es würde sich um einen hypothetischen Fall handeln ("mal angenommen"). Da also, durch den Konjunktiv bzw. den Hinweis, dass wir nur annehmen sollen, es wäre so, schon von vornerein klargemacht wurde, dass wir hierbei nicht den TE beraten, sondern ein hypothetisches Szenario durchspielen, sind wir nicht in einer beratenden Rolle.

Schließlich benötigt man zum Beraten jemanden, der Rat sucht. Ein Ratsuchender wäre in meinen Augen derjenige, der unmittelbar oder mittelbar davon betoffen ist. Da aber durch den Konjunktiv nur ein hypothetischer Fall gegeben ist, es also keine real betroffenen gibt, könnte man auch annehmen, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet - da eben kein Ratsuchender existiert.

Wobei ich mich ebenfalls davon distanziere, dass dies jetzt eine Rechtsberatung darstellt. Ich habe nur versucht, den Begriff "Beratung" sprachlich zu definieren - ob das eine Rechtsberatung wäre, kann wohl nur ein Jurist - soweit ich weiß, ist Fastlane Jurist (?, da war mal was in irgendeinem Thread, in dem jemand Fragen zum Studium hatte, glaube ich) - erläutern.

Und hey, mal im Ernst, man kann ja schon so einiges ohne Anwalt erledigen, ich bin mit Scherheit niemand, der bei der erstbesten gelegenheit zum Anwalt rennt. Aber es hat gute Gründe, dass ein Jurastudium so lange dauert und am ende kein Bachelor, sondenr ein Staatsexamen steht.

Das machen die ja nun nicht, weil sie spaß dran haben, die Studenen zu quälen (zumindets nicht in erster Linie ;) ).

Wenn es wirklich in die "heiße Phase" geht, also in Richtung klage, dann rate ich dir - aus persönlciher, nicht-juristischer Sicht - definitiv, dir einen Anwalt zu nehmen.

Das ist ähnlich wie mit der Steuererklärung: Klar, kannste selbst machen. Aber am Ende bist du, sobald es kompliziert wird, der blöde.

Grüße

PS: Selbst wenn derjenige kein Geld sieht ist es doch sinniger, dem täter nicht auch noch damit duchkommen zu lassen. Selbst, wenn das heißt, dass man 50 Euro für einen Anwalt berappen muss.

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Gast Xajorkith

Man kann sich einfach mal die Adressen kommen lassen und gucken wie die Leute so wohnen. Bei einem heruntergekommenen Plattenbau ist vielleicht nicht ganz so viel zu holen wie in der gehobenen Wohnsiedlung aus schmucken Einfamilienhäusern.

Viele Grüße

X-Man

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@Journey: der versicherung reicht es, wenn der saugnapf ohne navi an der scheibe hängt, weil das darauf schließen lässt, dass sich das navi im handschuhfach befindet, um das handeln als grob fahrlässig einzustufen.

ich weiß, dass es nich schlau war, mein navi an der scheib hängen zu lassen, da ich aber jeden morgen 60km fahre und staufumfahrungen und straßensperren gerne umfahre, müsste ich jeden tag mein navi neu anschließen. außerdem wohn ich in einer sehr ländlichen gegend und mein auto steht auf einem stellplatz direkt neben meim schlafzimmerfenster, was in der nacht gekippt war.

mir wurde gesagt, ich soll einfach zum örtlichen amtsgericht gehen und kann da direkt bei einem sachbearbeiter meine anzeige aufgeben. wenn es dann zum prozess kommt, werd ich mir einen anwalt nehmen

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@Journey: der versicherung reicht es, wenn der saugnapf ohne navi an der scheibe hängt, weil das darauf schließen lässt, dass sich das navi im handschuhfach befindet, um das handeln als grob fahrlässig einzustufen.

ich weiß, dass es nich schlau war, mein navi an der scheib hängen zu lassen, da ich aber jeden morgen 60km fahre und staufumfahrungen und straßensperren gerne umfahre, müsste ich jeden tag mein navi neu anschließen. außerdem wohn ich in einer sehr ländlichen gegend und mein auto steht auf einem stellplatz direkt neben meim schlafzimmerfenster, was in der nacht gekippt war.

mir wurde gesagt, ich soll einfach zum örtlichen amtsgericht gehen und kann da direkt bei einem sachbearbeiter meine anzeige aufgeben. wenn es dann zum prozess kommt, werd ich mir einen anwalt nehmen

Was hat diese Person ( um neutral zu bleiben) den für eine Versicherung, aber keine Vollkasko oder?

Jetzt sag bloß diese grobe Fahrlässigkeit wurde dieser Person von einen Versicherungssachbearbeiter unterstellt?

Zum Thema wie kann ich mich gegen meine Versicherung wehren, empfehle ich Stiftung Warentest oder einen Konsomentenschutzverein.

Versicherungen sind in erster Linie immer bedacht , erstmal nicht zu zahlen, dann muss man ihnen auf die Sprüge helfen, ein Versuch lohnt sich.

Im Falle das die Versicherung zahlen würde, könnte sie es sich dann wieder von dem Verursacher wieder zurückholen

und diese Person hätte damit nichts mehr zu tun.

Gruss

Journey

bearbeitet von Journey

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doch die person hat eine vollkasko mit 500€ eigenbeteiligung. gegenstände, welche im auto nicht fest eingebaut sind, werden nicht mitversichert. wären nochmals 250€ für das navi was die person selber zahlen muss. heißt die person hätte von der versicherung 180€ bekommen und der versicherungsbeitrag wäre gestiegen.

lohnt sich also nicht

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Gast Blade86

- darum ist es wichtig das ihr bei eurer Autoversicherung darauf achtet das "der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit" gilt, dann ist das auch versichert (selbst wenn du beim fahren die CD wechselst und was passiert usw.)

- in den neuen Tarifen können Navis kostenlos mitversichert werden (auch der Diebstahl)

- KFZ "Billigversicherungen" übers Internet lohnen sich nicht, im Schadensfall zahlt man meisten drauf

- Fragt bei namhaften Versicherungen nach "Kompakttarifen" diese sind sehr günstig und haben wichtige Leistungen eingeschlossen (wie immer gilt auch hier, bitte die Leistungen vergleichen, nicht blind abschließen)

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Gast Chris291

Hi,

also angenommen jemand verkauft ein altes Handy bei eBay, welches einen Defekt hat, den man auf einem Foto nicht hundertprozentig, aber schon irgendwie erkennen kann. Der Käufer beschwert sich, droht mit Rechtsanwalt etc., sagt, der Verkäufer müsste die Kosten für den Rechtsanwalt des Käufers übernehmen etc. Der Verkäufer sagt, er gibt ihm das Geld zurück und möchte auch das Handy nicht. Dadrauf lässt sich der Käufer nicht ein. Kann der Käufer wirklich vor Gericht ziehen und alle Kosten dem Verkäufer übertragen?

*EDIT*: Es handelt sich um 13,05€ zzgl. 5€ Versandkosten.

bearbeitet von Chris291

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Hi,

also angenommen jemand verkauft ein altes Handy bei eBay, welches einen Defekt hat, den man auf einem Foto nicht hundertprozentig, aber schon irgendwie erkennen kann. Der Käufer beschwert sich, droht mit Rechtsanwalt etc., sagt, der Verkäufer müsste die Kosten für den Rechtsanwalt des Käufers übernehmen etc. Der Verkäufer sagt, er gibt ihm das Geld zurück und möchte auch das Handy nicht. Dadrauf lässt sich der Käufer nicht ein. Kann der Käufer wirklich vor Gericht ziehen und alle Kosten dem Verkäufer übertragen?

*EDIT*: Es handelt sich um 13,05€ zzgl. 5€ Versandkosten.

Hey Chris... Ich habe rechtlich gesehen nicht die geringste Ahnung von deinem Fall, aber lass dir eins gesagt sein:

Ich habe und mir wurde bei ebay schon so oft gesagt "ich schalte einen Anwalt ein!", das glaubst du gar nicht.

Bevor du keinen Brief VON EINEM ANWALT in deinem Briefkasten hast solltest du dir nicht die geringsten Sorgen machen. Nicht die geringsten!

Abgesehen davon: Wenn der Verkäufer anbietet den Artikel zurückzunehmen und der Käufer ablehnt (mit was für einer hirnverbrannten Scheissbegründung denn bitte) hat der Verkäufer mit Sicherheit selbst MIT Brief vom Anwalt nichts zu befürchten.

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Hi,

also angenommen jemand verkauft ein altes Handy bei eBay, welches einen Defekt hat, den man auf einem Foto nicht hundertprozentig, aber schon irgendwie erkennen kann. Der Käufer beschwert sich, droht mit Rechtsanwalt etc., sagt, der Verkäufer müsste die Kosten für den Rechtsanwalt des Käufers übernehmen etc. Der Verkäufer sagt, er gibt ihm das Geld zurück und möchte auch das Handy nicht. Dadrauf lässt sich der Käufer nicht ein. Kann der Käufer wirklich vor Gericht ziehen und alle Kosten dem Verkäufer übertragen?

*EDIT*: Es handelt sich um 13,05€ zzgl. 5€ Versandkosten.

Hey Chris... Ich habe rechtlich gesehen nicht die geringste Ahnung von deinem Fall, aber lass dir eins gesagt sein:

Ich habe und mir wurde bei ebay schon so oft gesagt "ich schalte einen Anwalt ein!", das glaubst du gar nicht.

Bevor du keinen Brief VON EINEM ANWALT in deinem Briefkasten hast solltest du dir nicht die geringsten Sorgen machen. Nicht die geringsten!

Abgesehen davon: Wenn der Verkäufer anbietet den Artikel zurückzunehmen und der Käufer ablehnt (mit was für einer hirnverbrannten Scheissbegründung denn bitte) hat der Verkäufer mit Sicherheit selbst MIT Brief vom Anwalt nichts zu befürchten.

Ausserdem welcher spacken machts chon einen aufstand wegen 13.05 € omfg

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Gast Chris291

Genau der Meinung bin ich auch.

Habe nen Mangel nicht angegeben, den Fehler eingesehen und gesagt, er kann den Artikel behalten, ich geb ihm Kaufpreis+Porto. Er meint, er berät sich mit seinem Anwalt, wie weiter vorzugehen ist.

Hat er denn rechtlich überhaupt ne Chance? Egal wie bekloppt er ist, und könnte er dann seine Rechtsanwaltskosten auf mich abwälzen? Kann ne höhere Strafe auf mich zu kommen?

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Egal wie bekloppt er ist, und könnte er dann seine Rechtsanwaltskosten auf mich abwälzen? Kann ne höhere Strafe auf mich zu kommen?

jetzt mach dir nicht ins hemd.

selbst wenn er der meinung ist dass er sich wegen 13 euro fünfzig von einem rechtsanwalt beraten läßt

(was ich für eine leere drohung halte)

dann hat doch er diese dienste in anspruch genommen und nicht du.

ergo muss er den ra auch selber bezahlen, er kann nicht verlangen, dass du die ra-kosten übernimmst.

das normale wäre, dass er sich bei ebay beschwert, die haben da so eine funktion "probleme melden".

aber die werden ihm auch was husten wenn er das angebot den kauf rückgängig zu machen ablehnt

und darüber hinaus noch zusätzlich geld verlangt, wofür es keine grundlage gibt.

bewahre einfach die emails auf und mach dir keinen kopf.

solang er nicht auf dein angebot zurückkommt, dass du ihm das geld zurückgibst

und nur mir seinen drohungen kommt von wegen rechtsanwalt, brauchst du überhaupt nicht reagieren.

dein george clooney

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