handyvertrag abschluss widerruf ?!?

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hi

hab mir heute bei thephonehouse das neue nokia 5800 xpress music mit genion l + 200mb internetpack für 80€ gerätpreis plus 35euro mtl kosten geholt.. hab das handy ausgepackt und schon in benutzung gehabt...

jetzt seh ich ein viel besseres angebot bei ebay...

meine frage... es gibt ja n 14 tägiges widerrufsrecht... ich denke mal das handy und der vertrag sind 2 paar schuhe... da ich das handy schon in benutzung hatte und mit dem handy auch schon telefoniert habe... kann ich widerrufen? wie läuft das in diesem fall ab ?

kennt sich damit einer aus ? thx !

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Und was willst du jetzt tun? O2 die Karte zurückschicken und das Handy bar bezahlen?

Eines wird zumindest definitiv nicht klappen: Handy und Karte zurücksenden und Vertrag anulieren.

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das hab ich mir fast gedacht...

deswegen will ich ja wissen WAS klappt ?

wär hilfreicher anstatt solcher kommentare wirklich aussagen zu bekommen von leuten die sich da auskennen.

bearbeitet von nolimit85

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das hab ich mir fast gedacht...

deswegen will ich ja wissen WAS klappt ?

wär hilfreicher anstatt solcher kommentare wirklich aussagen zu bekommen von leuten die sich da auskennen.

Dann frag halt bei Leuten, die sich da wirklich auskennen. In Österreich kann man da zb beim Konsumentenschutz anrufen aber keine Ahnung, wie das in andern Ländern ausschaut.

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Geh ins Geschäft und rede mit den Verkäufer oder schau im Internet nach (google) da wirst du solche Fälle bestimmt finden.

Anstatt in einem PU Forum zu fragen was du jetzt tun sollst.

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Geh ins Geschäft und rede mit den Verkäufer oder schau im Internet nach (google) da wirst du solche Fälle bestimmt finden.

Anstatt in einem PU Forum zu fragen was du jetzt tun sollst.

Abgesehen davon dürfen wir hier keine Rechtsberatung nach dem RBG machen ....

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Gast Triple F
Abgesehen davon dürfen wir hier keine Rechtsberatung nach dem RBG machen ....

Fast richtig! Nur wurde das Rechtsberatungsgesetz am 01. Juli 2008 durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst. Was allerdings nichts daran ändert, dass wir hier trotzdem keine Rechtsberatung machen dürfen. :rolleyes:

Ein Blick in die einschlägigen §§ des BGB (§§ 312b, 312d, 355, 357, 323ff., 346ff.) sollte Abhilfe schaffen.

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