Sex mit ner 16 jährigen?

48 Beiträge in diesem Thema

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@shao
Gibt kaum eins, habe da einen dementsprechend falsch interpretierten Text vor Jahren anscheinend falsch interpretiert als ich "Age of Consent" in Wikipedai gecheckt habe.

Ging darum, dass man soetwas als Entgelt missverstehen könnte.

Geht es nicht primär darum, die Unannehmlichkeiten, welche entstehen können durch die Anzeige oder die Eltern zu erwähnen, nicht die sekundäre Auswirkung, nämlich das Urteil!? Wichtig ist es auf jeden Fall informiert zu sein!

In Deutschland ist die Altersgrenze gesunken, in den Narchbarländern ist es unterschiedlich!

Entscheiden , ob man diese Handlung setzt muss jeder für sich selber!

Ich hatte diese Unannehmlichkeiten zu dieser Zeit nicht, da ich doch einen relativ hohen Status bei den Eltern hatte.

Beispiel wäre, dass ich auf Feste und Aktivitäten als selbstverständlich eingeladen wurde, der Freund der Schwester ( Guter Kumpel von mir ) wurde es nicht.

Aber nachgedacht habe ich damals schon. Würde ich es heutzutage machen? Denke nicht, das liegt aber in keinem Fall an der rechtlichen Lage, sondern daran, dass ich in den Altersbereich nie mehr vordringen werde. Schon gar nicht eindringen.

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mit 25 sollte man schon erkennen können was 18+ ist... darunter erkennt man es einfach am Verhalten geschweige davon an der Babyhaut. Sie schauen nunmal noch unter 19 aus wie Kinder...

Ab 18 ist Altersunterschied für mich kein Thema aber darunter mMn. gibts Grenzen und 16vs25 ist schon krass

Denk dir mal folgendes: "Sie könnte meine kleine Schwester sein" (Jajaja sie könnt auch 1 jahr jünger sein als ich -.- or what ever)

Wenn du mit dem Gedanken kein Problem tu was du für richtig hältst.

Möglicherweise denke ich so weil ich eine 8 jahre jüngere Schwester habe oder weil ich in Österreich lebe und dieses Land seine Geschichten mit Kindern etc. hat : /

btw. wenn meine Schwester etwas mit nem deutlich älteren Herren hat bevor sie 18 ist, dann soll er sich warm anziehen ;-) ... Vlt hat deine Flamme ja auch Geschwister ;-)

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Also meine Damen und Herren,

Ich habe mir nicht alles durchgelesen aber ich muss hier meinen Senf dazugeben.

Sie ist 16 und du bist 25.

Ich finde es einfach widerlich wenn ich höre, dass ein so alter Kerl ein so junges Mädchen flach legt.

Denk mal nach wie du mit 16 warst, da waren wir doch noch fast Kinder.

Und ich habe schon viele von diesen kleinen 16jährigen Mädels gesehen, sexy gestyled, Lolitablick und oftmals süchtig nach Aufmerksamkeit.

Zerreißt diesen Post wenn ihr wollt, aber ich finde wir befassen uns doch gerade deshalb mit PU um eben nicht(!) jede Chance ausnützen zu müssen, weil wir eben die Auswahl haben.

Ich bin 24 und 16 jährige sind für mich kleine Kinder,

mfg

EdMax

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Ja da wurde in den Medien damals ein super Hype drum gemacht. Von wegen wenn ganz normale Minderjährige Sex haben machen sie sich schon starfbar usw. Aber kein Richter hat sich den Schuh angezogen, was auch sicher nicht den Instanzenzug durchgehalten hätte. Mir ist auch kein Urteil bekannt.

Gruß

Dieser Hype bezog sich aber nicht auf die aktuelle Gesetzeslage sondern auf eine geplante Änderung, die zum Glück erstmal wieder in der Versenkung verschwunden ist. Nach der neuen, schwammigeren Formulierung wären tatsächlich viele sexuell einvernehmliche Handlungen Minderjähriger mit böswilliger Auslegung strafbar geworden.

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Gast Goere

Jaha ne 156jährige ficken weils geil is und dann?

Ernsthaft Junge!! WO ist dein Verantwortungsbewusstsen?

Ich such s gerade verzweifelt in dem Thread...

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@shao
Gibt kaum eins, habe da einen dementsprechend falsch interpretierten Text vor Jahren anscheinend falsch interpretiert als ich "Age of Consent" in Wikipedai gecheckt habe.

Ging darum, dass man soetwas als Entgelt missverstehen könnte.

Geht es nicht primär darum, die Unannehmlichkeiten, welche entstehen können durch die Anzeige oder die Eltern zu erwähnen, nicht die sekundäre Auswirkung, nämlich das Urteil!? Wichtig ist es auf jeden Fall informiert zu sein!

In Deutschland ist die Altersgrenze gesunken, in den Narchbarländern ist es unterschiedlich!

Entscheiden , ob man diese Handlung setzt muss jeder für sich selber!

Ich hatte diese Unannehmlichkeiten zu dieser Zeit nicht, da ich doch einen relativ hohen Status bei den Eltern hatte.

Beispiel wäre, dass ich auf Feste und Aktivitäten als selbstverständlich eingeladen wurde, der Freund der Schwester ( Guter Kumpel von mir ) wurde es nicht.

Aber nachgedacht habe ich damals schon. Würde ich es heutzutage machen? Denke nicht, das liegt aber in keinem Fall an der rechtlichen Lage, sondern daran, dass ich in den Altersbereich nie mehr vordringen werde. Schon gar nicht eindringen.

@ Shao

Jedes Alter hat seine Zeit und in seiner steigen Weiterenwicklung, weiß man ja schließlich wo Konsequenzen entstehen können, ob man natürlich hinsieht und es wahrnimmt ist etwas anderes.

Würde hier auch kein Urteil veröffentlichen, denn jeder der sich mit der Rechtsmaterie beschäftigt hat Zugang zu den Datenbanken zwecks der Ausbildung. Es gibt außer dem angesprochenen Recht, noch andere Möglichkeiten im Zivilen Weg, das soll nur informativ angemerkt sein.

Sonst wird es Offtopic.

bearbeitet von Journey

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SAFE, SANE AND CONSENSUAL, kurz SSC, nennt man die moralische Grundlage im BDSM.

Also: „sicher, vernünftig und einvernehmlich“.

Warum das hier so gut passt?

Weil eben auch ungleiche "Machtverhältnisse" bestehen, die eine besondere Form des Verantwortungsbewusstseins brauchen.

Wenn sie 16 ist, bist du der Verantwortliche.

DU musst vernünftig sein.

DU musst für Sicherheit sorgen (das geht los bei Alkohol und endet bei Verhütung).

DU darfst nichts tun, was nicht einvernehmlich ist.

Das Problem ist in dem Fall ja nicht die gesetzliche Legalität (die ist gegeben), sondern die moralische.

Und wenn du erwachsen genug bist, die Verantwortung zu übernehmen für eine sexuelle Beziehung zu jemandem mit einer unfertigen Persönlichkeit, dann spricht nichts dagegen.

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Ich würde gar keine wie auch immer geartete Beziehung mit einer Dame haben, wo man - mit Verlaub - noch Papa spielen muss. Die Dame hat eine Persönlichkeit, die sich gerade erst entwickelt. Und wenn du was mit ihr startest, dann solltest du auch die Persönlichkeitsentwicklung unterstützen. Schließlich weißt du eben schon viel mehr über das Leben, das Universum und den ganzen Rest.

Esperame hat recht.

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Hallo,

du machst dich immer dann strafbar, wenn du über 18 und sie unter 14 ist.

Minderjährige untereinander, also wenn sie beide 14 oder älter aber unter 18 sind ist kein Problem.

Problematisch wird es, wenn du über 18 bist, aber unter 21 und sie über 16 aber unter 18. In diesem Fall muss klar sein, dass du sie durch dein alter nicht in irgendeiner Form verführst. Vor allem muss das gegenüber ihrer Eltern klar sein.

Es ist auch verboten, wenn sie unter 18 ist und du über 21!

@Lightning: dir muss klar sein, das bei google auch kompletter Schwachsinn steht.

lg

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@Lightning: dir muss klar sein, das bei google auch kompletter Schwachsinn steht.

Ja, anscheinend so ein Quatsch hier:

Es ist auch verboten, wenn sie unter 18 ist und du über 21!

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Und wenn du erwachsen genug bist, die Verantwortung zu übernehmen für eine sexuelle Beziehung zu jemandem mit einer unfertigen Persönlichkeit, dann spricht nichts dagegen.

Sowohl als auch, ein schmaler Grad!

Du bringst es auf den Punkt und genau daran scheiden sich dann die Geister!

Alles Auslegungssache!

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Vor Gericht ist es leider keine Auslegungssache, sondern eine Tatsache.

Das weiß ich , die daraus resultierenden Auswirkungen stehen hier nicht zur Diskussion.

Es kommt immer auf die Formulierung an letzendlich!

In diesem Thread geht es um Information und Meinungen, welche du ergänzt hast.

Belassen wir es dabei!

Grüsse!

Journey

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Vor Gericht ist es leider keine Auslegungssache, sondern eine Tatsache.

Da ein Mensch das Recht so auslegt, dass es auf einen bestimmten Fall passt, ist es Auslegungssache. In diesem Fall legen die meisten Richter es wahrscheinlich tolerant aus - aber gerate nicht an den falschen!

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Also wir haben uns mittlerweile oft getroffen und es ging immer richtig zu sache mit küssen, grabschen, streicheln etc.. , die ist horny wie sau und wir hätten schon längst miteinander sex gehabt, hätte madam nicht gerade die rote welle

Klar ist es verwerflich mit so einer jungen Lady, aber sie weiss was sie will und ich habe ihr auch gesagt, wie ich darüber denke, dass der Altersunterschied für mich ein Problem ist.

bin mir sicher das daraus nicht mehr wird, was Beziehung angeht, weil ich das hauptsächlich nicht will! Aber ne Affäre wird es auf jedenfall und eine neue Freundin in meinem Leben ist sie jetzt schon.

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*alkaline auf die schulter klopf*

Gute Entscheidung, denk ich.

Denn mal ganz im Ernst: ich hab mit 15 auch schon rumgehurt und hätte es auch schon mit 13 gemacht wenn ich die Gelegenheit gehabt hätte. Hätte mich tierisch gefreut, wenn mich damals ne 25 Jährige mal ordentlich durchgenommen hätte.

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[...]

Sie ist 16 und du bist 25.

Ich finde es einfach widerlich wenn ich höre, dass ein so alter Kerl ein so junges Mädchen flach legt.

Denk mal nach wie du mit 16 warst, da waren wir doch noch fast Kinder.

Also um ehrlich zu sein... ich hätte es enorm geil gefunden, wenn ich als 16 Jähriger ne 25 Jährige gehabt hätte ;-)

Und ich habe schon viele von diesen kleinen 16jährigen Mädels gesehen, sexy gestyled, Lolitablick und oftmals süchtig nach Aufmerksamkeit.

[...]

Der TS schreibt hier doch, dass sie vergelichweise reif ist ;-)

Diese Mädels von denen du schreibst kennt jeder.

Aber ich habe auch Schwierigkeiten das Alter von Leuten einzuschätzen.

Letztens war ich in nem Club und die Mädels sahen alle aus wie 15 (Und es war nach 1 Uhr).

Und eine die für mich aussah wie 20 war dann doch erst 17...

Crazy World :-)

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Um alle unklarheiten auszuräumen:

ab 14 Jahre darf das Girl einen Freund mit einem Maximalen Alter von 21 Jahren haben

ab 16 Jahren Darf sie einen Freund jeden Alters haben, d.h. theoretisch auch einen 60 jährigen (Was ich persönlich wiederlich finde)

ab 18 Jahren Darf sie sogar Geld für Dienstleistungen sexueller Art verlangen

Raiser

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Um alle unklarheiten auszuräumen:

ab 14 Jahre darf das Girl einen Freund mit einem Maximalen Alter von 21 Jahren haben

ab 16 Jahren Darf sie einen Freund jeden Alters haben, d.h. theoretisch auch einen 60 jährigen (Was ich persönlich wiederlich finde)

ab 18 Jahren Darf sie sogar Geld für Dienstleistungen sexueller Art verlangen

Sag mal, red ich chinesisch?

Ab 16 is es legal, ab 14 nur wenn du nachweisen kannst das du deine Überlegenheit nicht ausgenutzt hast um sie zu verführen (oder so) und alles unter 14 ist strafbar (außer man is selber unter 14)

Auch wenn es besser ist, als der Quatsch, den manche irgendwo aufgeschnappt haben und hier als ultimative Wahrheit posten, stimmt so aber trotzdem nicht. Sex „gegen Entgelt” hat zwar mit Geld erstmal nichts zu tun, eine ausgegebene Cola fällt aber trotzdem nicht darunter und eine Zwangslage entsteht nicht automatisch dadurch, dass jemand älter und somit erfahrener oder stärker ist. Und nachweisen muss derjenige schon mal gar nichts, denn wir leben in einem Rechtsstaat und da gilt die Unschulsvermutung.

Falls der Partner über 21 ist, ist außerdem noch der zweite Absatz zu beachten. Demnach macht sich auch strafbar, wer die „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung” ausnützt. Diese muss dann aber auch individuell festgestellt werden.

Der gesamte Paragraph hat allerdings keine besonders große Relevanz, was man schon daran erkennt, dass er normalerweise nur auf Antrag verfolgt wird. Zusammengefasst: Für normalen Einvernehmlichen Sex liegt das Schutzalter in Deutschland bei 14 Jahren.

Das gilt auch nur für unter 16-Jährige. Ab 16 sind sexuelle Handlungen nur strafbar, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis (Lehrer, etc.) besteht.

Kleine Kuriosität am Rande: Schläft ein 13-Jähriger mit einer 13-Jährigen machen sich theoretisch beide strafbar. Da sie als unter 14-Jährige aber noch nicht strafmündig sind, ist das praktisch egal.

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Um alle unklarheiten auszuräumen:

ab 14 Jahre darf das Girl einen Freund mit einem Maximalen Alter von 21 Jahren haben

ab 16 Jahren Darf sie einen Freund jeden Alters haben, d.h. theoretisch auch einen 60 jährigen (Was ich persönlich wiederlich finde)

ab 18 Jahren Darf sie sogar Geld für Dienstleistungen sexueller Art verlangen

Raiser

Auch dir empfehle ich zunächst das Gesetz zu lesen: § 182StgB.

Gruß

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Ein wenig übersichtlicher zusammengefasst, als es in juristendeutsch in den betreffenden Gesetzen (§114,§176,§182 StGB) formuliert ist, kann man den Sachverhalt auch hier nachlesen:

Schutzalter (Wikipedia)

Dann haben wir es ja geschafft!

Wichtig ist informiert zu sein!

Jeder entscheidet schließendlich für sich selbst was passt!

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