Sex mit ner 16 jährigen?

48 Beiträge in diesem Thema

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leute ich brauch mal einen Rat..

hab ne Frau kennengelernt, sieht locker aus wie 21 (wird ihr auch öfters gesagt) und es knisterte total und wir waren halt am gamen und da dacht ich, als es um das alter geht, sie macht scherze und sie will mich so ein wenig auf die Schippe nehmen und hab mitgemacht... als wir dann bei mir waren, kamen wir irgendwie auf Ausweise und da stand es, sie ist erst 16 :( ...

wir haben dann so verdammt geil geküsst/rumgemacht, aber ich hab dann abgeblockt als es weiter gehen sollte, weil mir das mit den 16 Jahren nicht aus dem Kopf ging

Ich bin 25 Jahre alt

was meint ihr?

vom Kopf und von der Art kommt sie viel älter rüber als sie ist...

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Gast Cylasis
vom Kopf und von der Art kommt sie viel älter rüber als sie ist...

Sag das mal dem Richter!

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vom Kopf und von der Art kommt sie viel älter rüber als sie ist...

Sag das mal dem Richter!

Völliger Quatsch. Guckst du § 182StgB. Max. Problem wenn sie unter 16 ist. Wobei ich selbs dazu noch keine Urteile gelesen habe, was aber nicht heißt das es diese nicht geben könnte.

@ alkaline:

Wenn du das Alter ausblenden würdest, so würde sie doch genau dem entsprechen was du bei einer Frau suchst, sowohl vom Aussehen und auch von der Art. Es spricht nichts dagegen weiter zu gehen. Das einzige was bei so jungen Girls passieren kann ist, dass sie schnell anhänglich werden, oder im Bett dann aufgrund mangelnder Erfahrung ein wenig abblocken oder schüchtern sind. Da bist du dann als Verführer wieder gefragt um ihr ein unvergessliches Erlebnis zu bieten. Ich würds machen und bin auch nur ein Jahr jünger als du.

Gruß

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Was auch immer der Richter damit zu tun haben soll. :-)

Threadstarter: Es ist nicht illegal, mit einer 16-Jährigen zu schlafen. Du musst eben nur für dich schauen, ob du das mit dir vereinen kannst.

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vom Kopf und von der Art kommt sie viel älter rüber als sie ist...

Sag das mal dem Richter!

Quatsch. Auch wenn sie sich wie ne 12 Jährige aufführen würde kommst du nicht mit den gesetzt in Konflikt. Laut Gesetz darf man ab 14 Verkehr haben.

Es ist also erlaubt. Der einzigste der es dir verbieten kann bist du selber! Wenn du dadurch ein Problem mit deiner Moral bekommst, lass es. Letztendlich ist es deine Entscheidung. (Sie scheint ja nichts dagegen zu haben :-) )

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Gast Ms.X

Nein, unter 16 und über 18 ist strafbar soweit ich weiß.

bearbeitet von Ms.X

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Nein, unter 16 und über 18 ist strafbar soweit ich weiß.

Jetzt hast du mich verunsichert. :-) kann gut sein das du Recht hast, und sich meine Aussage speziell auf Gleichaltrige bezog. In diesen Fall MUSST du es bleiben lassn. Informiere dich mal. Wenn du damit durchkommst mach es wie vorher gesagt.

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vom Kopf und von der Art kommt sie viel älter rüber als sie ist...

Sag das mal dem Richter!

Quatsch. Auch wenn sie sich wie ne 12 Jährige aufführen würde kommst du nicht mit den gesetzt in Konflikt. Laut Gesetz darf man ab 14 Verkehr haben.

Es ist also erlaubt.

Mit 16, nicht mit 14. Ich glaub mit 14 nur wenn Du selbst unter 18 bist. Genau Gestzttext wirst du wohl bei Wiki finden. Aber wenn sie 16 ist, ist dein Alter auch kein Faktor mehr. Alles was legal ist, wird mir nix ausmachen!

http://piology.org/dtl/recht.html

bearbeitet von Rake

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Ich hab euch doch den einschlägigen Paragrafen genannt: § 182 StGB.

Also prinzipiel ist ab 14 alles erlaubt. Bitte erst den Praragrafen lesen bevor ihr weiter Vermutungen anstellt.

Gruß

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Ab 16 is es legal, ab 14 nur wenn du nachweisen kannst das du deine Überlegenheit nicht ausgenutzt hast um sie zu verführen (oder so) und alles unter 14 ist strafbar (außer man is selber unter 14)

Vom psychologischem her muss das jeder selber wissen, mir sind Mädels unter 18 meist zu dämlich als das ich Interesse dran hab, ich find sogar eigentlich fast alles was jünger ist als ich selten interessant. Rein vom biologischem her sollte man bewusst haben (auch wenns gern mal verleugnet wird weils ja pervers ist) dass jedes Mädel ab der Pubertät irgendwie sexuell interessant ist wenn sie sich entsprechend präsentiert.

Wenn du also Interesse hast mach dir nix draus, solltest halt wie schon gesagt nur bedenken das sie von ihrem Beziehungsleben her vermutlich etwas anders tickt als du (verliebt und "entliebt" sich wesentlich schneller etc.)

Grüße, Antidote

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Gast Junak

Sagen wir mal so: In den Knast kommste auf jeden Fall nicht - höchstens in die Hölle (das hängt jedoch von deinen Moral-/Wertvorstellungen ab :-) )

bearbeitet von Junak

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bin selbst 20, meine ltr ist (noch) 16 jahre alt.

sehe ich kein problem drin, hatte vorher mehr bedenken dass sie mir zu unreif für ne lrt ist, ist aber definitv nicht so.

(nachdem sie mir am daumen gelutscht hat wusste ich dass auch der rest passt - hat sich dann auch bestätigt.)

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Ab 16 ist sie frei und darf mit wem sie WILL. (natürlich sollte er nicht 10 sein ;) )

Hab grad keine Lust nach zu schauen aber ich meine ab 14 darf der Partner höchstens 3 Jahre älter sein, würde ja mit den anderen Antworten übereinstimmen.

16 und 25 ist ein großer Unterschied, betrachtest du es einfach mal so, dass sie 18 wär und du 27, so ist es gar nicht mehr so schlimm... von daher sollte das kein Hindernis sein.

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Hab grad keine Lust nach zu schauen aber ich meine ab 14 darf der Partner höchstens 3 Jahre älter sein,

Dies gilt in der Schweiz

In Deutschland ist Sex mit über 14-jährigen erlaubt, solange

-kein Geld bezahlt wird

-keine Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis vorliegt (z. B. Arbeitgeber, Vorgesetzter, Ausbilder)

siehe

Strafgesetzbuch (StGB)

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Hab grad keine Lust nach zu schauen aber ich meine ab 14 darf der Partner höchstens 3 Jahre älter sein,

Dies gilt in der Schweiz

In Deutschland ist Sex mit über 14-jährigen erlaubt, solange

-kein Geld bezahlt wird

-keine Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis vorliegt (z. B. Arbeitgeber, Vorgesetzter, Ausbilder)

siehe

Strafgesetzbuch (StGB)

Geschenke fallen auch drunter. Besser nichtmal ne Cola ausgeben, aber ansonsten geht alles fit ;)

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Gast daisy

Ich dachte man macht Pick up um nicht mehr mit minderjährigen rummachen zu müssen weil man sonst niemand hat... bei mir ist die golden Grenze 18 Jahre. Sobald sie 18 ist geht alles - davor nichts. Aber du bist nicht ich und ich bin nicht du......

Warum gerade 18 ? Stell dir vor sie wird schwanger.....

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Hab grad keine Lust nach zu schauen aber ich meine ab 14 darf der Partner höchstens 3 Jahre älter sein,

Dies gilt in der Schweiz

In Deutschland ist Sex mit über 14-jährigen erlaubt, solange

-kein Geld bezahlt wird

-keine Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis vorliegt (z. B. Arbeitgeber, Vorgesetzter, Ausbilder)

siehe

Strafgesetzbuch (StGB)

Geschenke fallen auch drunter. Besser nichtmal ne Cola ausgeben, aber ansonsten geht alles fit ;)

Um irgendwelche Ungereimtheiten zu vermeiden, solltest du dir lieber einmal mehr überlegen,

ob du mit 25 J. nicht lieber eine Ü 18 in Erwägung ziehst!

Meister des Wortes können jedes Wort in Frage stellen!

Vorher abwägen!

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Ab 16 is es legal, ab 14 nur wenn du nachweisen kannst das du deine Überlegenheit nicht ausgenutzt hast um sie zu verführen (oder so) und alles unter 14 ist strafbar (außer man is selber unter 14)

Auch wenn es besser ist, als der Quatsch, den manche irgendwo aufgeschnappt haben und hier als ultimative Wahrheit posten, stimmt so aber trotzdem nicht. Sex „gegen Entgelt” hat zwar mit Geld erstmal nichts zu tun, eine ausgegebene Cola fällt aber trotzdem nicht darunter und eine Zwangslage entsteht nicht automatisch dadurch, dass jemand älter und somit erfahrener oder stärker ist. Und nachweisen muss derjenige schon mal gar nichts, denn wir leben in einem Rechtsstaat und da gilt die Unschulsvermutung.

Falls der Partner über 21 ist, ist außerdem noch der zweite Absatz zu beachten. Demnach macht sich auch strafbar, wer die „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung” ausnützt. Diese muss dann aber auch individuell festgestellt werden.

Der gesamte Paragraph hat allerdings keine besonders große Relevanz, was man schon daran erkennt, dass er normalerweise nur auf Antrag verfolgt wird. Zusammengefasst: Für normalen Einvernehmlichen Sex liegt das Schutzalter in Deutschland bei 14 Jahren.

Das gilt auch nur für unter 16-Jährige. Ab 16 sind sexuelle Handlungen nur strafbar, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis (Lehrer, etc.) besteht.

Kleine Kuriosität am Rande: Schläft ein 13-Jähriger mit einer 13-Jährigen machen sich theoretisch beide strafbar. Da sie als unter 14-Jährige aber noch nicht strafmündig sind, ist das praktisch egal.

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Je nach den Umständen kann man sich notfalls mit einem Tatbestandsirrtum rausreden, der dann auch vor Strafe schützt. ;) Aber das Problem ist wohl tatsächlich eher moralischer Natur...

"like the naked leads the blind I know I'm selfish I'm unkind"...

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Hab grad keine Lust nach zu schauen aber ich meine ab 14 darf der Partner höchstens 3 Jahre älter sein,

Dies gilt in der Schweiz

In Deutschland ist Sex mit über 14-jährigen erlaubt, solange

-kein Geld bezahlt wird

-keine Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis vorliegt (z. B. Arbeitgeber, Vorgesetzter, Ausbilder)

siehe

Strafgesetzbuch (StGB)

Geschenke fallen auch drunter. Besser nichtmal ne Cola ausgeben, aber ansonsten geht alles fit ;)

Nenn mir doch bitte das Urteil dazu ;-)

Gruß

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Hab grad keine Lust nach zu schauen aber ich meine ab 14 darf der Partner höchstens 3 Jahre älter sein,

Dies gilt in der Schweiz

In Deutschland ist Sex mit über 14-jährigen erlaubt, solange

-kein Geld bezahlt wird

-keine Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis vorliegt (z. B. Arbeitgeber, Vorgesetzter, Ausbilder)

siehe

Strafgesetzbuch (StGB)

Geschenke fallen auch drunter. Besser nichtmal ne Cola ausgeben, aber ansonsten geht alles fit ;)

Nenn mir doch bitte das Urteil dazu ;-)

Gruß

Gibt kaum eins, habe da einen dementsprechend falsch interpretierten Text vor Jahren anscheinend falsch interpretiert als ich "Age of Consent" in Wikipedai gecheckt habe.

Ging darum, dass man soetwas als Entgelt missverstehen könnte.

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Ja da wurde in den Medien damals ein super Hype drum gemacht. Von wegen wenn ganz normale Minderjährige Sex haben machen sie sich schon starfbar usw. Aber kein Richter hat sich den Schuh angezogen, was auch sicher nicht den Instanzenzug durchgehalten hätte. Mir ist auch kein Urteil bekannt.

Gruß

bearbeitet von JohnAntony

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@shao

Gibt kaum eins, habe da einen dementsprechend falsch interpretierten Text vor Jahren anscheinend falsch interpretiert als ich "Age of Consent" in Wikipedai gecheckt habe.

Ging darum, dass man soetwas als Entgelt missverstehen könnte.

Geht es nicht primär darum, die Unannehmlichkeiten, welche entstehen können durch die Anzeige oder die Eltern zu erwähnen, nicht die sekundäre Auswirkung, nämlich das Urteil!? Wichtig ist es auf jeden Fall informiert zu sein!

In Deutschland ist die Altersgrenze gesunken, in den Narchbarländern ist es unterschiedlich!

Entscheiden , ob man diese Handlung setzt muss jeder für sich selber!

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