Belästigung durch Pickup / Juristen hier?

41 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Gast ziehdeindingdurch

Hallo liebe community

Ich habe eine Frage zum folgenden Thema:

vorweg: Ich freue mich wenn Rechtsgelehrte bzw menschen die von Jura Ahnung haben, hier antworten. PS:Gibt es Juristen die hier im Forum sind(wie handhabt ihr das mit sargen???)

Was ist in unserer dt. Gesellschaft erlaubt bzw. nicht erlaubt, wenn man sargen geht.

1)Zählt ein Kussversuch als sex. Belästigung?

2)Wenn ich einer fremden Frau sage: "Ich finde dich attraktiv ich möchte mit dir schlafen!" und ich an eine totale dramaQueen stoße, diese mich verklagt....wegen was wird dann gegenb mich ermittelt? ist diese Aussage eine Belästigung? gibt es in unseren Rechtssystem das Wort Belästigung?? was kommt auf mich zu??

3)ein leichter klaps auf den Po?

4)Ich setze mich im Bus neben eine hb5, die zuvor gesehen hat, wie ich mit eienr hb8 geflirtet habe. hb8 steigt aus, ich close Nr und gehe direkt zu der hb5. Diese rennt wiederum zum Busfahrer und sagt dass ICH SIE GLEICH BELÄSTIGEN WERDE UND ER DIE POLIZEI RUFEN SOLL......WAS HABE ICH DENN GEAMCHT?? was kann die POLIZEI MIR ANHÄNGEN????

danke leute!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Was für absurde Gedanken. :rolleyes: Warst du schon mal sargen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Meinst Du das ernst? Wäre ja noch schöner wenn man keine Frauen mehr ansprechen dürfte...

Ansonsten, gib der Frau Raum um zurück zu weichen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Ich finde die Fragen durchaus berechtigt und die Antworten würden mich interessieren.

Wenn ich da an bestimmte Pickup-bezogene Technik denke, inbesondere dem Caveman, ist das manchmal schon eine Gratwanderung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
1)Zählt ein Kussversuch als sex. Belästigung?

Nur wenn du sie mit einer Waffe bedrohst.

2)Wenn ich einer fremden Frau sage: "Ich finde dich attraktiv ich möchte mit dir schlafen!" und ich an eine totale dramaQueen stoße, diese mich verklagt....wegen was wird dann gegenb mich ermittelt? ist diese Aussage eine Belästigung? gibt es in unseren Rechtssystem das Wort Belästigung?? was kommt auf mich zu??

Was bist du für ein Mensch? Hattest du jemals ne Freundin? Wenn "Ja"... Lüg mich nicht an!!!

3)ein leichter klaps auf den Po?

Keine Frau wird sich die Mühe machen und dich dafür verklagen, dass du ihr an den Po gefasst hast. Was ist nur los mit dir??

4)Ich setze mich im Bus neben eine hb5, die zuvor gesehen hat, wie ich mit eienr hb8 geflirtet habe. hb8 steigt aus, ich close Nr und gehe direkt zu der hb5. Diese rennt wiederum zum Busfahrer und sagt dass ICH SIE GLEICH BELÄSTIGEN WERDE UND ER DIE POLIZEI RUFEN SOLL......WAS HABE ICH DENN GEAMCHT?? was kann die POLIZEI MIR ANHÄNGEN????

Die Polizei lacht sich tot und weist die HB5 in eine Psychatrische Klinik ein!

Bitte...Bitte...Bitte les dich ein...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast Staronstage

Moinsen!! Ich habe zwar keine Ahnung von dem Rechtsthema, finde seine Fragen jedoch schon berechtigt, vor allem im Hinblick auf Cavemen und Frauen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

1 und 3 sind definitiv Beleidigungen, die einen Straftatbestand verwirklichen. Eine Beleidigung muss nicht ausschließlich verbal ausfallen. Die Verwirklichung des Tatbestandes bedeutet aber nicht notwendigerweise, eine Verfolgung und Ahndung. IdR wird sowas wegen Geringfügigkeit eingestellt. Beim ersten Mal. 2 und 4 dürften keinen Tatbestand verwirklichen, sofern nicht irgendein Sonderverhältnis wie Arbeitskollegen, Minderjährige oder Wehrdienstangehörige oä vorliegt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Weder 1 noch 3 sind Beleidigungen, wie kommst du da drauf Fastlane? Wegen keinem dieser Dinge wird dir in irgendeiner Weise was angehängt werden können insofern du nicht gerade ihr Lehrer oder ihr Arbeitgeber bist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast ziehdeindingdurch

also erstmal zum thema : ich meine die Fragen schon ernst, denn es 3 freunde und mich in der Realität

zurück:

und wie siehts mit kino aus? ich meine handhalten, leichte berührungen an schulter, rücken, etc

meinem freund ist es zb passiert, dass er eine frau innerhalb von 10 min geküsst hat, während ihre freundin dabei war. im nachhinein hat sie ein schlechtes gewissen bekommen und will ihn verklagen, weil sie den kuss nicht wollte, sie war "überrumpelt"

bezüglich meiner oberen fragen freue ich mich wenn das geklärt wird.

ps: was ist eig. wenn ich in die disco gehe und dort eine 16jährige kennen lerne, die wie 18 oder älter aussieht und diese küsse.....bisschen rumfummeln....sie am ende zur polizei sagt "ich war besoffen, ich woltle das eig. nicht" und mich auf belästigung/missbrauch verklagt....?

ich wäre dann 22 und die 16

dann muss ich ständig aufpassen was ich in discos amche, weil bei mir in der disco kommen auch 16 jährige rein (16-25 ist klientel)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Bist du aus Deutschland, Östrreich oder einem anderen EUland beheimatet!

Es kann landesübliche Unterschiede, die sich strafrechtlich auswirken können geben!

Du erfüllst definitiv in Punkt 1 und 3 den Tatbestand! Erschwerend wäre wenn Zeugen involviert sind !

Bei Punkt 2 und 4 kommt es auf das Land an! Du kannst trotzdem einen Aktenvermerk bekommen, der sich momentan nicht auswirkt, bei jeder weiteren Anzeige wird deine Glaubwürdigkeit schwinden.

Zu deinem letzten Beitrag, Geschlechtsverkehr ist unter 16 Jahren straffbar in den meisten Ländern, auch wenn es freiwillig war. Sobald der andere älter ist kommt es zum tragen.

Unter 16 Jahren ist man ein unmündiger Minderjähriger, über 16 J. ein mündiger Minderjähriger welcher vom Gesetz die Tragweite zu spüren bekommt.

Aber es gilt die Parabel, wo kein Kläger, da kein Richter!

PS: infos kongret gerne bei PM !

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
meinem freund ist es zb passiert, dass er eine frau innerhalb von 10 min geküsst hat, während ihre freundin dabei war. im nachhinein hat sie ein schlechtes gewissen bekommen und will ihn verklagen, weil sie den kuss nicht wollte, sie war "überrumpelt"

Das ist völliger Bullshit. Es kann auch sein, du poppst eine und danach verklagt sie dich weil sie Schiss hat, was ihre Freundin von ihr denkt und behauptet du hättest sie vergewaltigt. Auf was hat sie ihn den verklagt? Niemals kommt sie mit sowas durch.

ps: was ist eig. wenn ich in die disco gehe und dort eine 16jährige kennen lerne, die wie 18 oder älter aussieht und diese küsse.....bisschen rumfummeln....sie am ende zur polizei sagt "ich war besoffen, ich woltle das eig. nicht" und mich auf belästigung/missbrauch verklagt....?

Das ist vollkommen egal. Ab da wo ein Mädels 16 ist kannst du auch 82 sein, das spielt keine Rolle. Da sie keinen Widerstand gezeigt hat (ok, behaupten kann eine sowas immer) und sie nicht vollkommen handlungsunfähig auf dem Boden lag und sich nicht bewegen konnte wird da gar nichts passieren.

Solange sie nicht schon vorher oder beim Akt selbst Widerstand zeigt und du dann trotzdem weitermachst (sie mit Gewalt an die Wand drückst) wird dir nichts passieren. Das man sie nicht mit Gewalt zu irgendwas zwingt sollte jedem klar sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
weil sie den kuss nicht wollte, sie war "überrumpelt"

Nicht dein ernst oder?

Im "nachhinein"... Schade das er sie nach 10 min nicht gelayt hat und ihr im nachhinein eingefallen is das sie das nicht wollte.

Wenn die 16 jährige besoffen war dann ist das ihr Problem, solange du sie nicht abgefüllt hast.

Dann stellt sich die Frage wodurch sie so besoffen geworden ist, da sie Schnaps nicht trinken darf und ich kein Mädel kenne das sich mit Bier abschießt ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
4)Ich setze mich im Bus neben eine hb5, die zuvor gesehen hat, wie ich mit eienr hb8 geflirtet habe. hb8 steigt aus, ich close Nr und gehe direkt zu der hb5. Diese rennt wiederum zum Busfahrer und sagt dass ICH SIE GLEICH BELÄSTIGEN WERDE UND ER DIE POLIZEI RUFEN SOLL......WAS HABE ICH DENN GEAMCHT?? was kann die POLIZEI MIR ANHÄNGEN????

Ganz ehrlich:

Das musst du doch selber merken, dass da nichts passieren kann. Wenn sie sowas durchzieht, sollte sie eher Angst haben, in die Klapse eingewiesen zu werden.

Nicht jeder auf der Welt ist gegen dich :rolleyes:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast Ms.X

Einem Juristen (sprich Fastlane) würde ich in der Sache doch einfach mal unbesehen glauben.

Im Übrigen: Eine völlig unbekannte Person die mich ohne mir die Möglichkeit zu geben mein Missfallen aszudrücken küsst, die belästigt mich. Fertig. Eine Anzeige würde das für mich vieleicht nicht gleich rechtfertigen, wohl aber eine Ohrfeige oder eine ähnlich unangenehme Reaktion.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Einem Juristen (sprich Fastlane) würde ich in der Sache doch einfach mal unbesehen glauben.

Im Übrigen: Eine völlig unbekannte Person die mich ohne mir die Möglichkeit zu geben mein Missfallen aszudrücken küsst, die belästigt mich. Fertig. Eine Anzeige würde das für mich vieleicht nicht gleich rechtfertigen, wohl aber eine Ohrfeige oder eine ähnlich unangenehme Reaktion.

Eine Ohrfeige, mensch bist du brutal :-D Der arme "Küsser" verklagt dich dann, weil er sich vor Schreck auf die Zunge beist :rolleyes:

An den Threadstarter: no risk, no fun. Wenn dich jemand mit solchen Kleinigkeiten verklagen will, dann lass Sie doch, die Polizei wird Sie auslachen. Die haben besseres zu tun, als sich um solchen Blödsinn zu kümmern. Ausserdem, solange keine Zeugen dabei sind, ist es Aussage gegen Aussage.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast Ms.X

Ja, das ist die richtige Einstellung. Wenns keiner gesehen hat darf man alles. Würdest du wollen dass dir der McDonaldstyp auf den Burger rotzt? Nach deiner Logik darf der das wenn ihn keiner sieht. Und du dürftest dich wegen so einer Kleinigkeit nicht mal aufregen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ja, das ist die richtige Einstellung. Wenns keiner gesehen hat darf man alles. Würdest du wollen dass dir der McDonaldstyp auf den Burger rotzt? Nach deiner Logik darf der das wenn ihn keiner sieht. Und du dürftest dich wegen so einer Kleinigkeit nicht mal aufregen.

Du vergleichst eine, ok sagen wir "plumpe" Anmache von einem Mann mit sowas: "auf den Burger rotzen". :rolleyes:

Ich sagte nie: Wenns keiner gesehen hat darf man alles. Es geht hier nur um dieses spezifische Thema. Deutschland ist leider so voll von Menschen, die auftretende "kleine" Probleme nicht selber lösen können (meistens aus Angst) und dann gleich nach der Polizei schreien. Sowas finde ich einfach traurig.

In Russland z.B. würde wohl nie einer so einen Thread öffnen. Dort ist es auch gefährlicher einfach so eine Frau küssen zu wollen, die teilen dann direkt Schläge aus (selber oder der Freund von der Dame). Also so brutal bist du gar nicht :-D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Also ich interpretiere das eher als Witz. :rolleyes:

Ich denke im <70 Bereich wäre das besser aufgehoben. :-D

Natürlich, für Leute die schon alles können, ist alles ein Witz.

Eskalationsangst kommt nicht von ungefähr. Aber möglicherweise können die MPUAs ein bißchen Verständnis aufbringen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast ziehdeindingdurch
Bist du aus Deutschland, Östrreich oder einem anderen EUland beheimatet!

Es kann landesübliche Unterschiede, die sich strafrechtlich auswirken können geben!

Du erfüllst definitiv in Punkt 1 und 3 den Tatbestand! Erschwerend wäre wenn Zeugen involviert sind !

Bei Punkt 2 und 4 kommt es auf das Land an! Du kannst trotzdem einen Aktenvermerk bekommen, der sich momentan nicht auswirkt, bei jeder weiteren Anzeige wird deine Glaubwürdigkeit schwinden.

Zu deinem letzten Beitrag, Geschlechtsverkehr ist unter 16 Jahren straffbar in den meisten Ländern, auch wenn es freiwillig war. Sobald der andere älter ist kommt es zum tragen.

Unter 16 Jahren ist man ein unmündiger Minderjähriger, über 16 J. ein mündiger Minderjähriger welcher vom Gesetz die Tragweite zu spüren bekommt.

Aber es gilt die Parabel, wo kein Kläger, da kein Richter!

PS: infos kongret gerne bei PM !

also zu frage1: bin in deutschland beheimatet

frage 2 zum Alter: nein das Mädchen ist 16 oder mehr nicht u16, von unter 16 sprach ich gar nicht, ich denke die dürfen ncoh gar nciht in die Discos

mfg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ja, das ist die richtige Einstellung. Wenns keiner gesehen hat darf man alles. Würdest du wollen dass dir der McDonaldstyp auf den Burger rotzt? Nach deiner Logik darf der das wenn ihn keiner sieht. Und du dürftest dich wegen so einer Kleinigkeit nicht mal aufregen.

Du vergleichst eine, ok sagen wir "plumpe" Anmache von einem Mann mit sowas: "auf den Burger rotzen". :rolleyes:

Der Vergleich hinkt wirklich etwas. Beides ist eklig, aber davon abgesehen find ich die "plumpe Anmache" schlimmer - vorausgesetzt, wir reden hier von einem Kuss und nicht wie im Startpost lediglich von einem Kussversuch. Kein Typ darf mich gegen meinen Willen küssen und kein Fremder darf mir einfach so am Hintern rumgrabbeln. Das betrifft meinen Körper, da lege ich die Regeln fest. Ich würde deswegen nicht gleich vor Gericht ziehen, aber der Typ könnte sich mit Sicherheit auf eine gepfefferte Reaktion gefasst machen.

Aber wovon genau reden wir hier nun eigentlich? Von einem Kuss oder von einem Kussversuch? Bei einer Fremden oder bei einem Mädel, mit dem Du schon wild am Flirten bist? Einem Klaps auf den Po bei einer ganz Fremden in der Fussgängerzone oder bei einer Bekannten? Und mal leicht Offtopic: Welche Chancen malst Du Dir aus, wenn Du einer wildfremden Frau sagst, dass Du mit ihr schlafen willst? Dient das zum Angstabbau oder steckt das Vertrauen in die Statistik dahinter?

Bei der 4. Frage brauchst Du Dir wohl kaum Sorgen machen - nur aufgrund ihrer Annahme, dass Du eventuell in der Zukunft etwas tun würdest, wird man Dich kaum verurteilen.

Lieben Gruss,

Freya

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

hi journey

wenn seine Punkte 1 und 3 einen Tatbestand erfüllen, dann steht ja auf die Sachen, die einige Frauen instinktiv-unbewusst anziehend finden (caveman) eine Strafverfolgung! ! ! :rolleyes:

Also mir persönlich ist das Thema auch sehr wichtig (bin quasi involviert), ich bin 19 und habe ein Mädchen geküsst die 15 ist(zungenkuss) und mit ihr den busen massiert. ihre schwester hats der muddi erzählt, die hat mich angezeigt, nun bekam ich einen brief dass gegen mich ermittelt wird. (der zungenkuss zählt als eindringen in den körper)

sie hat nun ausgesagt sie wollte den zungenkuss und andere sachen nicht(ich denke ihre eltern setzen sie unter druck) und ich werde wohl sozialstunden / geldstrafe oder sowas bekommen. :-D

daher frage ich nun was halt erlaubt ist bzw was nicht, da ich nun sicher wissen möchte was ich machen dsarf/ nicht amchend arf, da ich nciht nochmal sowas erleben möchte

vorhin noch lese ich Sachen wie

"Er approacht ein hübsches, blondes Ex-Model in einer Kölner Boutique mit einem Opener, der nach meiner früheren Vorstellung eigentlich zu einer sicheren Ohrfeige hätte führen müssen: „Hey, du siehst aus wie ein anständiges Mädchen. Tagsüber zumindest“.

Stattdessen fängt sie an, sich zu qualifizieren und sie schlendern schon nach ein paar Minuten Arm in Arm durch die Fußgängerzone. Er klatscht ihr in regelmäßigen Abständen mit voller Wucht vor allen Leuten auf ihren Knackarsch, was sie sich widerstandslos gefallen lässt.

Caveman pur!

Ich schaue mir das Ganze an, kriege mein Kinn nicht mehr hoch und frage mich, ob das jetzt gerade echt ist, was ich sehe.

"

http://forum.progressive-seduction.com/ind...27784&st=30

wäre S. k.ull da quasi einer, der eine Straftat erfüllt?????? wenn sie es sich adners überlegt oder nen schlechtes gewissen bekommt????

Lieben Gruß

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast ziehdeindingdurch
Ja, das ist die richtige Einstellung. Wenns keiner gesehen hat darf man alles. Würdest du wollen dass dir der McDonaldstyp auf den Burger rotzt? Nach deiner Logik darf der das wenn ihn keiner sieht. Und du dürftest dich wegen so einer Kleinigkeit nicht mal aufregen.

Du vergleichst eine, ok sagen wir "plumpe" Anmache von einem Mann mit sowas: "auf den Burger rotzen". :rolleyes:

Der Vergleich hinkt wirklich etwas. Beides ist eklig, aber davon abgesehen find ich die "plumpe Anmache" schlimmer - vorausgesetzt, wir reden hier von einem Kuss und nicht wie im Startpost lediglich von einem Kussversuch. Kein Typ darf mich gegen meinen Willen küssen und kein Fremder darf mir einfach so am Hintern rumgrabbeln. Das betrifft meinen Körper, da lege ich die Regeln fest. Ich würde deswegen nicht gleich vor Gericht ziehen, aber der Typ könnte sich mit Sicherheit auf eine gepfefferte Reaktion gefasst machen.

Aber wovon genau reden wir hier nun eigentlich? Von einem Kuss oder von einem Kussversuch? Bei einer Fremden oder bei einem Mädel, mit dem Du schon wild am Flirten bist? Einem Klaps auf den Po bei einer ganz Fremden in der Fussgängerzone oder bei einer Bekannten? Und mal leicht Offtopic: Welche Chancen malst Du Dir aus, wenn Du einer wildfremden Frau sagst, dass Du mit ihr schlafen willst? Dient das zum Angstabbau oder steckt das Vertrauen in die Statistik dahinter?

Bei der 4. Frage brauchst Du Dir wohl kaum Sorgen machen - nur aufgrund ihrer Annahme, dass Du eventuell in der Zukunft etwas tun würdest, wird man Dich kaum verurteilen.

Lieben Gruss,

Freya

Ich meine die Situation , wo ich nach 5 minuten flirten lust bekomme die frau zu küssen. wir uns aber zB in einem öffetnlichen bereich befinden und sie im nachhinein ein schlechtes gewissen bekommt, weil ja so viele das gesehen haben.

wenn es zB ne parkbank wäre ohne fremde leute, das meine ich nicht, da ist ja cniht der gesellschaftliche druck dahinter. ich meine das küssen, was von ihr erwidert wird, im nachhinein aber ein schlechtes gewissen auslöst, weils halt öffentlichkeit ist, wo sie viele kennen und sie nciht als schl... bezeichnet werden will

also klaps auf dem PO bei girls denen ich es schon anseh dass die sowas mögen(harte lse hd girls) die dann darauf auch positiv reageiren. jedoch ist es so, dass ich von 5 girls 3 habe die das mögen und anmacht und 2 die das nciht mögen....

mfg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Wenn ich eine Frau küsse und sie macht mit, kann sie nicht hinterher zum Staatsanwalt rennen und sagen "sie wurde überrumpelt". Wenn sie es trotzdem tut, sollte das einem aber zumindest zu denken geben, ob es sinnvoll war, sie in dieser Situation (vor Freunden, etc.) zu küssen. Das etwas nicht strafbar ist, heißt nicht, dass es toll ist, es zu machen. Ihr tut weder euch, noch der Lady einen gefallen, wenn ihr so eskaliert, dass sie hinterher solch massive Buyers Remorse zeigt. Und wenn sie in so einem Fall solche Aktionen erwägt, dann ist das normalerweise ein Zeichen für massivste Buyers Remorse.

Also mir persönlich ist das Thema auch sehr wichtig (bin quasi involviert), ich bin 19 und habe ein Mädchen geküsst die 15 ist(zungenkuss) und mit ihr den busen massiert. ihre schwester hats der muddi erzählt, die hat mich angezeigt, nun bekam ich einen brief dass gegen mich ermittelt wird. (der zungenkuss zählt als eindringen in den körper)

sie hat nun ausgesagt sie wollte den zungenkuss und andere sachen nicht(ich denke ihre eltern setzen sie unter druck) und ich werde wohl sozialstunden / geldstrafe oder sowas bekommen. :rolleyes:

Du willst dir ernsthaft eine Strafe für eine Tat aufbrummen, die du nicht begangen hast? Wenn sie willig mitgemacht hat, kann sie es sich nicht hinterher anders überlegen. Dass sie 15 ist, ist da völlig egal. Warst du deswegen schon beim Anwalt?

daher frage ich nun was halt erlaubt ist bzw was nicht, da ich nun sicher wissen möchte was ich machen dsarf/ nicht amchend arf, da ich nciht nochmal sowas erleben möchte

Dich trifft nicht wirklich eine Schuld. Aber du steckst jetzt erstmal in der Scheiße drin. Und deswen solltest du auch aufhören, in einem Online-Forum Laien wie mich um Rat zu fragen, sondern schnurstracks zu einem Anwalt gehen.

vorhin noch lese ich Sachen wie

wäre S. k.ull da quasi einer, der eine Straftat erfüllt?????? wenn sie es sich adners überlegt oder nen schlechtes gewissen bekommt????

Nur weil sie eine Frau ist, ist sie für ihr Verhalten trotzdem noch verantwortlich. Wenn sie es sich anders überlegt oder ein schlechtes Gewissen hat, ist das in erster Linie ihr Problem. Klar kann sie zum Staatsanwalt rennen und Anzeige gegen Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung erstatten. Das ist aber eine falsche Anschuldigung und sie macht sich damit strafbar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.
  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.